Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
171 kB
Datum
02.03.2017
Erstellt
17.02.17, 11:37
Aktualisiert
17.02.17, 11:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
24/2017
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
17. Februar 2017
19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im
Bereich der „Hovedisser Straße“ im Ortsteil Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
02.03.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke
███████████████████████, Gemarkung Leopoldshöhe und hat eine Größe von ca.
████████.
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.11.2016 dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung dieses Bebauungsplanes zugestimmt
Planungsanlass und Planungsziele
Ein Investor beabsichtigt zwischen der Hovedisser Straße und der Straße Taubenweg eine Nachverdichtung mit mehreren Einfamilienhäusern. Das Plangebiet (Flurstücksnummern
████████████████████ Gemarkung Leopoldshöhe) liegt innerhalb des rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B). Das Grundstück befindet sich im
Bereich eines allgemeinen Wohngebietes. Das Planungsziel der Änderung des Bebauungsplanes
ist die Entwicklung von bislang unbebauten Grundstücksteilflächen für eine zusätzliche
Wohnbebauung. Hier bietet sich ein Nachverdichtungspotential, um eine vorhandene Lücke
innerhalb der Bebauung zu schließen.
Die bisherige Baufläche ist für die Errichtung von 4 Einfamilienhäusern unzweckmäßig zugeschnitten, da diese auf eine Erweiterung der vorhandenen Gärtnerei ausgelegt war. Um die vorhandene
Grundstücksfläche besser für eine Einfamilienhausbebauung nutzen zu können, sollen die überbaubaren Flächen angepasst werden.
Verfahren
Die Bebauungsplanänderung kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgen.
Die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13 BauGB sind gegeben, da lediglich eine Änderung
der überbaubaren Flächen innerhalb eines bestehenden allgemeinen Wohngebietes erfolgt und
durch den geringen Umfang des Änderungsbereiches die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Gemäß § 13 (1) Ziffer 2 BauGB kann bei der Änderung des Bebauungsplanes von dem Regelverfahren zur Umweltprüfung abgesehen werden, da mit dem Inhalt der vereinfachten Änderung der
Umweltzustand des Änderungsbereiches, des Bebauungsplangebietes und benachbarter Gebiete
-2-
nicht beeinflusst wird. Es wird daher auf eine Umweltprüfung mit einer Beschreibung und Bewertung
der Umweltauswirkungen verzichtet.
In dem Änderungsgebiet ist das zulässige Maß der baulichen Nutzung bei der Grundflächenzahl mit
einer GRZ von 0,4 und bei der Geschossflächenzahl mit einer GFZ von 0,4 geregelt. Ferner ist eine
offene Bauweise mit Einzelhäusern festgesetzt. Zulässig ist eine Bebauung mit einem Vollgeschoss
und der Möglichkeit des Dachgeschossausbaues als Nicht-Vollgeschoss.
Die Dachform Satteldach ist mit den Dachneigungen von 20° - 45° vorgegeben.
Zudem wurde mit der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B)
entlang der nördlichen sowie östlichen Grenze des Plangebietes eine Ausgleichsfläche festgesetzt.
Diese wurde für eine ehemals geplante Erweiterung der Gärtnerei vorgesehen. Da die vorgesehene
Erweiterung aktuell nicht vorgenommen wurde, wurde die Maßnahme bislang nicht umgesetzt.
Durch die Änderung der überbaubaren Flächen kommt es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen
der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in der vorgefundenen Situation.
Da sich die gesamte Fläche in einem vorhandenen Wohngebiet befindet und die geplante Ansiedlung von Einfamilienhäusern im Sinne einer Nachverdichtung innerhalb einer Baulücke zu bewerten ist, soll zukünftig auf die Ausweisung einer gesonderten, isoliert in den Wohngärten liegenden
Ausgleichfläche, verzichtet werden. Stattdessen werden Festsetzungen zur Begrünung der unbebauten Flächen mit einheimischen und standortgerechten Bepflanzungen sowie Reduzierung der
Versiegelung von Zufahrten und Stellflächen getroffen.
Die gemeinsame Zuwegung für alle neuen Baugrundstücke wird über einen festgesetzten Einfahrtsbereich planungsrechtlich gesichert. Eine anderweitige Zufahrt zum rückwärtigen Bereich ist
nicht zulässig.
Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Aufwand für die 19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) wird vom Antragsteller getragen. Damit sind die finanziellen Mittel, die mit
den Planungen zur Erreichung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens verbunden
sind, gesichert.
Der Bebauungsplan wird durch ein externes Planungsbüro erarbeitet.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) ist als 19. Änderung im
vereinfachten Verfahren gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern
(Aufstellungsbeschluss).
2. Der Entwurf für die 19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „LeopoldshöheNord“ (Blatt B) wird beschlossen.
3. Die 19. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B)
wird gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich
bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer
Umweltprüfung abgesehen wird. Die Beteiligung der Behörden zur 19. vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) gemäß § 13 (2) Nr. § 4 (2)
BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
Schemmel
-3-
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Übersichtsplan
Begründung