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Beschlussvorlage (Neukalkulation der Kanalanschlussbeiträge zum 01.01.2018)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
110 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
10.11.17, 12:13
Aktualisiert
10.11.17, 12:13
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 85/2017 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: AWL - Abwasserwerk Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Franke Telefon: 05208/991-279 Datum: 10. November 2017 Neukalkulation der Kanalanschlussbeiträge zum 01.01.2018 Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Rat Termin 20.11.2017 Bemerkungen 14.12.2017 Sachdarstellung: Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung der gemeindlichen Abwasseranlage erhebt die Gemeinde einen Kanalanschlussbeitrag nach § 8 Abs. 4 Satz 3 KAG NRW. Ein Grundstück unterliegt entsprechend der gemeindlichen Satzung der Beitragspflicht, wenn es rechtlich und tatsächlich an die Abwasseranlage angeschlossen werden kann. Für die Ermittlung der Höhe des Kanalanschlussbeitrages ist gem. § 8 KAG NRW eine diesen Vorschriften entsprechende Beitragsbedarfsberechnung zugrunde zu legen. Die Dauer des zu kalkulierenden Zeitabschnittes ist nicht bestimmt. Die Auswahl der Rechnungsperiode liegt somit im Ermessen der beitragserhebenden Körperschaft. Seitens der Kommunal Agentur NRW wird ein Kalkulationszeitraum von ca. 10 Jahren (5 Jahre in die Vergangenheit, das aktuelle Kalenderjahr und 4 Jahre in die Zukunft) empfohlen. Die hier angefügte Kalkulation basiert auf dem Kalkulationsschema aus dem Jahr 1998. Im Jahr 1998 wurde die Höhe des Kanalanschlussbeitrages auch letztmalig angepasst. Nach nunmehr 19 Jahren wird verwaltungsseitig eine Anpassung des Kanalanschlussbeitrages an die tatsächliche Kostensituation für notwendig erachtet. Etwaige Änderungen der rechtlichen Bestimmungen bzw. die aktuelle Rechtsprechung wurden berücksichtigt. Beim Kanalanschlussbeitrag werden Aufwendungen für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der gemeindlichen (öffentlichen) Abwasseranlage s.g. Investitionsaufwendungen (im Wesentlichen Bauund Baunebenkosten, Grundstückskosten) auf einen Kreis von beitragspflichtigen Grundstücken verteilt. Nicht beitragsfähig sind Aufwendungen für die Verbesserung, die Unterhaltung und den Betrieb der Anlage. -2- Der Aufwand wird um die nicht umlagefähigen Aufwendungen gekürzt. Dies sind im Wesentlichen der Gemeindeanteil an baulich oder gewerblich nutzbaren Flächen im Gemeindegebiet (lt. Flächennutzungsplan), der Anteil an der Oberflächenentwässerung von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenentwässerung) und den Zuwendungen Dritter. Es ergibt sich der umlagefähige Aufwand. Weiterhin erfolgt die Aufteilung des umlagefähigen Aufwands in die Anteile für Schmutzwasser und Regenwasser. Soweit Grundstücke nur eine Teilanschlussmöglichkeit (nur Schmutz- oder Regenwasser) haben, wird ihnen gegenüber der Vollanschlussmöglichkeit ein geringerer wirtschaftlicher Vorteil zugerechnet, der seinen Niederschlag in der Höhe des Beitrages finden muss. Der ermittelte umlagefähige Aufwand wird auf die beitragspflichtigen Grundstücke verteilt. Die angefügte Berechnung bzw. Neukalkulation ergibt einen Beitrag in Höhe von 13,90 € statt bisher 9,20 €. Im Falle des Anschlusses an eine Druckentwässerungsleitung beträgt der Beitrag 11,12 €. Die deutliche Steigerung der Höhe des Beitrages ist in erster Linie auf die erhebliche Bautätigkeit der letzten Jahre in Leopoldshöhe zurückzuführen. Entgegen anderer Gemeinden ist Leopoldshöhe eine wachsende Kommune. Damit einher geht der Zuwachs an Infrastruktur und somit auch an Abwasserbeseitigungsanlagen. Kommunen ohne Wachstum haben entsprechend weniger Investitionen zu tätigen. Der neue Beitrag würde im Falle der Anpassung nur für zukünftige Anschlüsse gelten und nicht rückwirkend. Bereits begonnene Bauvorhaben bzw. Anschlüsse sind ebenfalls noch nach der alten Beitragshöhe zu veranlagen. Die neue Beitragshöhe würde insofern zum 01.01.2018 in Kraft treten. Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Beschlussvorschlag: Der Rat billigt die Neukalkulation der Kanalanschlussbeiträge zum 01.01.2018. Puchert-Blöbaum (Betriebsleiter) Anlage: Neukalkulation