Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
106 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
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thomas becker_ architekten GmbH,
Overbergstraße 19,
59320 Ennigerloh
Gemeinde Leopoldshöhe
Bauamt
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
23.10.17
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des Pflegeheims Greste, Ginsterweg 9, 33818 Leopoldshöhe
Bauherr: Senioren- und Pflegeheim Greste GmbH, Ginsterweg 9, 33818 Leopoldshöhe
Hier : Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.04/07 Ginsterweg
Sehr geehrte Frau Knipping,
hiermit stellen wir im Auftrag des Bauherrn, der Senioren-und Pflegeheim Greste GmbH, den Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes.
Wir beziehen uns auf die vorgehende Abstimmung und den Beschluss des Planungsausschusses vom
17.09.2015.
In dieser Sitzung wurde bereits ein Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes vorgestellt.
Der Planungsausschuss stimmte dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplanes zu.
Um den oben genannten Prozess wieder aufzunehmen und zu aktualisieren, stellen wir hiermit unsere
aktuelle Planung zum Umbau und Erweiterung des Pflegeheims vor.
Wie schon im Vorfeld erläutert, ist im Anbetracht der demographischen Entwicklung eine Erweiterung der
Pflegeplätze sinnvoll. Das bestehende Gebäude wird den hohen Anforderungen des Wohn- und
Teilhabegesetzes sowie der Durchführungsverordnung nicht mehr gerecht. Hier müssten im Bestand
barrierefreie Bäder und Einzelzimmer nachgerüstet werden, so dass die Anzahl der vorhandenen
Pflegeplätze sinken würde. Damit ist ein wirtschaftlicher Betrieb im Bestand nicht möglich.
Das Senioren- und Pflegeheim Greste übernimmt eine wichtige Funktion in der Versorgung älterer
Menschen in Leopoldshöhe. Um diesen besonderen Standort zu sichern und den Aufgaben der Gemeinde
zu entsprechen, muss das vorhandene Gebäude erweitert werden.
Die Erweiterung ist im vorhandenen Gartenbereich geplant.
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fax 02524 92 89 81
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www.thomasbecker-architekten.de
Geschäftsführer: Thomas Becker • Rechtsform: GmbH • Sitz: Ennigerloh • Registergericht: Amtsgericht Münster • HRB 13582
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Da diese Fläche im bestehenden Bebauungsplan als private Grünfläche gekennzeichnet ist, muss für die
Realisierung des Anbaus eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans als Allgemeines
Wohngebiet (WA) erfolgen.
Die vorhandenen Baugrenzen sollen bis zum Nachbargrundstück erweitert werden.
Die Festsetzung von zwei Vollgeschossen wird übernommen.
Zur Dachform möchten wir im weiteren verschiedene Varianten vorstellen.
Eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft wird z.Z. nicht gesehen. Nördlich grenzt die Katholische
Kirchengemeinde Auferstehung Christi mit ihren Gebäuden und Einrichtungen an. Östlich und
südlich befinden sich öffentliche Straßen, an denen sich private Vorgärten anschließen. Im Westen
befindet sich ein privates Wohnhaus, was seinen Gartenbereich auf der westlichen
Grundstücksseite hat.
Zu den Grundzügen der Planung:
Der Altbau wird im Innenbereich vollständig umgebaut. Hier entstehen im EG, OG und DG Einzel- und
Doppelzimmer mit integrierten barrierefreien Bädern. Eine neue innere Treppe erschließt den Baukörper
über alle Geschosse. Der vorhandene Aufzug wird umgerüstet.
Der Anbau wird als eigenständiger Baukörper mit einem Abstand zum Altbau errichtet.
Der Neubau erhält 2 Vollgeschosse mit einem Aufsatz im Dachgeschoss.
Im EG und OG befinden sich die Pflegezimmer als Einzelzimmer mit integrierten Bädern.
Im Dachgeschoss sind zur Zeit separate Senioren- Wohnungen geplant.
Hier sind hohe Synergie- Effekte im Miteinander von Pflegeheim und Wohnungen zu erwarten.
In der Verbindung zum Altbau entsteht das neue Herz des Ensembles. Im EG und OG werden die
Gemeinschaftsräume errichtet. Hier entsteht ein Ort der Begegnung und des Miteinanders.
Die Räume öffnen sich nach Süd-Westen mit einer großen Terrasse die durch den Altbau und den Neubau
räumlich gefasst wird. Es entsteht ein geschützter Raum, der Ausblicke in den umgebenden
Straßenraum erlaubt und so die Bewohner am örtlichen Leben teilhaben lässt.
Zur Gestaltung des Daches auf dem Neubau möchten wir drei Varianten vorstellen.
Bei einer Übernahme der bestehenden Festsetzungen müsste der Neubau mit einem Satteldach mit ca.
40° errichtet werden. Dies würde aufgrund der Gebäudetiefe einen sehr hohen First ergeben. Bei der
Variante mit durchgehendem Satteldach (Variante 2) ist eine Dachneigung von ca. 38° berücksichtigt.
Auch dieser Baukörper wirkt auf Grund der Dachhöhe sehr massiv.
Die Varianten 1 und 3 stellen hierzu mögliche Alternativen dar.
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Die Variante 1 ist als Staffelgeschoss, mit einem Flachdach geplant. Das schwebende Dach setzt sich als
eigenes Bauteil ab und lässt den Dachaufbau leichter wirken. Durch den umlaufenden Rücksprung des
Dachgeschosses, wirkt der Baukörper besonders aus der Straßenperspektive kleiner.
Die Variante 3 hat statt dem Flachdach der Variante 1 ein leicht geneigtes Dach von ca. 16 °. Der
Baukörper hat keine Dachüberstände um somit möglichst klein zu wirken.
Im Hinblick auf die Erscheinung des Neubaus, bitten wir die Festsetzungen des Bebauungsplanes auf
eine Dachneigung von 2° bis 16 ° zu ändern.
Zusammenfassend stellen wir im Auftrag des Bauherrn den Antrag die Festsetzungen des
Bebauungsplans 04/07 Ginsterweg entsprechend der vorliegenden Planung zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Becker
Dipl. Ing. Architekt BDA
thomas becker_architekten GmbH
Anlage:
Planunterlagen / Modellfotos
Verteiler:
z.d. Akten
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