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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt, I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss V 100 / 2007 Rat am 27.03.2007)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt, 
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
V 100 / 2007 Rat am 27.03.2007) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt, 
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
V 100 / 2007 Rat am 27.03.2007) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt, 
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
V 100 / 2007 Rat am 27.03.2007)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 20.09.2007 19 Bebauungsplan Nr. 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt, I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss V 100 / 2007 Rat am 27.03.2007 (389/2007) I. Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) des Bebauungsplanes 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt vorgebrachten Stellungnahmen (Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden: I.1 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222 50329 Hürth Die Hinweise, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen zur Zeit nicht anliegen und das sämtliche Erdgasleitungen der GVG Rhein-Erft nicht überbaut werden dürfen, wird zur Kenntnis genommen. Belange der GVG sind durch den Bebauungsplan nicht betroffen, da innerhalb des Plangebietes keine Gasleitungen der GVG liegen. I.2 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, Josef-Schregel-Str. 21 Düren 52349 Der Anregung, im Textteil des Bebauungsplanes einen Hinweis aufzunehmen, dass das Plangebiet im Bereich braunkohlenbedingter großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt, wird entsprochen. I.3 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen Der Hinweis des Landesbetriebs Straßen NRW, dass keine ungewollten Fußgänger- und Radfahrerverkehre entstehen sollen, wird durch die Aufnahme einer textlichen Festsetzung, die die Anpflanzung und dauerhafte Erhaltung einer Hecke parallel zur Erper Straße bis zur Parkplatzeinfahrt vorschreibt, entsprochen. I.4 Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Postfach 2140, 50250 Pulheim Der Anregung der Denkmalpflege, die Andachtsstelle des Kalvarienberges vor dem Haus Herriger Straße 42 auf die Freifläche zwischen der geplanten Neubebauung und der Einfahrt zum Discountmarktgrundstück zu versetzen, ist planungsrechtlich nicht regelungsbedürftig. Der Vorgang bedarf lediglich der Zustimmung des betroffenen Grundstückseigentümers – im vorliegenden Fall der Stadt Erftstadt – und der kostenmäßigen Regelung. Dies kann im Rahmen des allgemeinen Verwaltungshandelns, gegebenenfalls unter Herbeiführung entsprechender politischer Beschlüsse erfolgen. I.5 Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim Den Anregungen und Hinweisen bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung (Behandlung des Niederschlagswassers und dessen Versickerung) wurde bereits bei der Realisierung der bestehenden Bebauung weitestgehend Rechnung getragen (siehe auch I.6 Absatz 2). I.6 Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim Dem Widerspruch gem. § 7 BauGB und gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz wegen der teilweisen Lage im Landschaftsschutzgebiet „Rotbach-Mühlenbach“ wird nicht stattgegeben. Dem Hinweis bezüglich der Abstimmung der Entwässerung mit der Unteren Wasserbehörde und der Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerungsanlage wurde bereits im Rahmen der Realisierung der bestehenden Bebauung Rechnung getragen. Die vorgesehene Entwässerung erfolgt im kleineren Umfang durch eine Versickerung des Dachflächenwassers, welche bereits durch eine wasserrechtliche Erlaubnis vom 05.11.2003 (Az. 70-0-3/H5.58) abgedeckt ist. Die übrige Entwässerung des Oberflächenwassers im Plangebiet erfolgt bereits heute über die städtische Kanalisation, die zusätzlichen Mengen werden ebenfalls über die Kanalisation abgeleitet. Der Anregung, im Bebauungsplan durch einen textlichen Hinweis auf die Lage des Plangebietes in der geplanten Wasserschutzzone III der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim hinzuweisen, wird entsprochen. Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.09.2007 Seite 2 Der Hinweis hinsichtlich des Einbaus von Recyclingbaustoffen (z.B. als Untergrund- oder Wegebefestigung) wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Plan Rechnung Einstimmig, 0 Enthaltung(en) II. Gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 153, Erftstadt – Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt, einschließlich Begründung sowie der in der oben durchgeführten Abwägung beschlossenen Änderungen und Ergänzungen als Satzung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.09.2007 Seite 3