Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
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Beschluss
der Sitzung
des Rates am 20.09.2007
19
Bebauungsplan Nr. 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt,
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
V 100 / 2007 Rat am 27.03.2007 (389/2007)
I.
Über die während der Bürger- und Behördenbeteiligung (Offenlage) gem. §§ 3 Abs. 2 und 4
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) des
Bebauungsplanes 153, E. - Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt vorgebrachten Stellungnahmen
(Anregungen und Hinweise) wird wie folgt entschieden:
I.1
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222 50329 Hürth
Die Hinweise, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen zur Zeit nicht anliegen und
das sämtliche Erdgasleitungen der GVG Rhein-Erft nicht überbaut werden dürfen, wird zur Kenntnis
genommen. Belange der GVG sind durch den Bebauungsplan nicht betroffen, da innerhalb des
Plangebietes keine Gasleitungen der GVG liegen.
I.2
Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie, Josef-Schregel-Str. 21
Düren
52349
Der Anregung, im Textteil des Bebauungsplanes einen Hinweis aufzunehmen, dass das Plangebiet
im Bereich braunkohlenbedingter großflächiger Grundwasserbeeinflussung liegt, wird entsprochen.
I.3
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen
Der Hinweis des Landesbetriebs Straßen NRW, dass keine ungewollten Fußgänger- und
Radfahrerverkehre entstehen sollen, wird durch die Aufnahme einer textlichen Festsetzung, die die
Anpflanzung und dauerhafte Erhaltung einer Hecke parallel zur Erper Straße bis zur Parkplatzeinfahrt
vorschreibt, entsprochen.
I.4
Rheinisches Amt für Denkmalpflege, Postfach 2140, 50250 Pulheim
Der Anregung der Denkmalpflege, die Andachtsstelle des Kalvarienberges vor dem Haus Herriger
Straße 42 auf die Freifläche zwischen der geplanten Neubebauung und der Einfahrt zum
Discountmarktgrundstück zu versetzen, ist planungsrechtlich nicht regelungsbedürftig. Der Vorgang
bedarf lediglich der Zustimmung des betroffenen Grundstückseigentümers – im vorliegenden Fall der
Stadt Erftstadt – und der kostenmäßigen Regelung. Dies kann im Rahmen des allgemeinen
Verwaltungshandelns, gegebenenfalls unter Herbeiführung entsprechender politischer Beschlüsse
erfolgen.
I.5
Erftverband, Paffendorfer Weg 42, 50126 Bergheim
Den Anregungen und Hinweisen bezüglich der Niederschlagswasserbeseitigung (Behandlung des
Niederschlagswassers und dessen Versickerung) wurde bereits bei der Realisierung der
bestehenden Bebauung weitestgehend Rechnung getragen (siehe auch I.6 Absatz 2).
I.6
Rhein – Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1, 50126
Bergheim
Dem Widerspruch gem. § 7 BauGB und gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz wegen der teilweisen
Lage im Landschaftsschutzgebiet „Rotbach-Mühlenbach“ wird nicht stattgegeben.
Dem Hinweis bezüglich der Abstimmung der Entwässerung mit der Unteren Wasserbehörde und der
Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerungsanlage wurde bereits im Rahmen der
Realisierung der bestehenden Bebauung Rechnung getragen. Die vorgesehene Entwässerung erfolgt
im kleineren Umfang durch eine Versickerung des Dachflächenwassers, welche bereits durch eine
wasserrechtliche Erlaubnis vom 05.11.2003 (Az. 70-0-3/H5.58) abgedeckt ist. Die übrige
Entwässerung des Oberflächenwassers im Plangebiet erfolgt bereits heute über die städtische
Kanalisation, die zusätzlichen Mengen werden ebenfalls über die Kanalisation abgeleitet.
Der Anregung, im Bebauungsplan durch einen textlichen Hinweis auf die Lage des Plangebietes in
der geplanten Wasserschutzzone III der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim hinzuweisen, wird
entsprochen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.09.2007
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Der Hinweis hinsichtlich des Einbaus von Recyclingbaustoffen (z.B. als Untergrund- oder
Wegebefestigung) wird durch Aufnahme eines entsprechenden Hinweises im Plan Rechnung
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
II. Gemäß §§ 2 und 10 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S.3316) und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land
Nordrhein Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255) in der zuletzt gültigen
Fassung sowie i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der
Bebauungsplan Nr. 153, Erftstadt – Lechenich, Erweiterung Lidl-Markt, einschließlich
Begründung sowie der in der oben durchgeführten Abwägung beschlossenen Änderungen und
Ergänzungen als Satzung beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.09.2007
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