Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
165 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
25.08.17, 10:22
Aktualisiert
31.08.17, 17:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
66/2017
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
31. August 2017
11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“
Im Bereich Spielplatz Uhlandstraße
hier:
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
07.09.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport beriet in seiner Sitzung am 22.02.2017
über die Umwandlung des Spielplatzes an der Uhlandstraße in eine Wohnbaufläche.
Er kam zum Ergebnis, dass aufgrund der in ca. 300 m Entfernung gelegenen Spielplätze (Waldstraße und
Mehrgenerationenspielplatz) der Spielplatz verzichtbar sei und für Wohnbebauung zur Verfügung gestellt
werden könne.
Entsprechend des Beschlusses vom 22.02.2017 hat die Verwaltung ein Konzept zur Änderung des
Bebauungsplanes erarbeitet. Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um das Grundstück für eine
Neunutzung
für
eine
Wohnbebauung
vorzubereiten.
Das
Bauleitplanverfahren
wird
als
Bebauungsplanverfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
Ziel der 11. Änderung des Bebauungsplanes ist, die Baumöglichkeit mit einem Zweifamilienhaus in
zweigeschossiger Bauweise im Plangebiet zu ermöglichen. Der vorhandene Fußweg wird durch die Planung
gesichert.
Im Plangebiet sind zwei mehrjährige Bäume vorhanden. Ein Erhalt der Bäume wurde während der Erarbeitung
des Entwurfes diskutiert. Einen Erhalt der Bäume zwingend festzusetzen, ist nicht möglich. Eine
Eingriffskompensation ist nicht notwendig. Diese Bäume sind aber unter Artenschutzgesichtspunkten
zwingend zu betrachten.
Zur positiven Gestaltung des Ortsbildes wird die Pflanzung eines neuen Baumes im Bebauungsplan
festgesetzt.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 04/01 „Mackenbrede“ ist als 11. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu ändern
(Aufstellungsbeschluss).
2. Die 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/01 „Mackenbrede“ soll als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt
werden.
-23. Der Entwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/01 „Mackenbrede“
wird beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich
öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind.
5. Die Beteiligung der Behörden zur 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/01 „Mackenbrede“ erfolgt
gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2)
BauGB.
Schemmel
Anlagen:
Entwurf Planzeichnung
Entwurf Begründung