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Beschlussvorlage (11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ Im Bereich Spielplatz Uhlandstraße hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
165 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
25.08.17, 10:22
Aktualisiert
31.08.17, 17:47
Beschlussvorlage (11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“
Im Bereich Spielplatz Uhlandstraße
hier:
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB) Beschlussvorlage (11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“
Im Bereich Spielplatz Uhlandstraße
hier:
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 66/2017 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 31. August 2017 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ Im Bereich Spielplatz Uhlandstraße hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 07.09.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport beriet in seiner Sitzung am 22.02.2017 über die Umwandlung des Spielplatzes an der Uhlandstraße in eine Wohnbaufläche. Er kam zum Ergebnis, dass aufgrund der in ca. 300 m Entfernung gelegenen Spielplätze (Waldstraße und Mehrgenerationenspielplatz) der Spielplatz verzichtbar sei und für Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden könne. Entsprechend des Beschlusses vom 22.02.2017 hat die Verwaltung ein Konzept zur Änderung des Bebauungsplanes erarbeitet. Die Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig, um das Grundstück für eine Neunutzung für eine Wohnbebauung vorzubereiten. Das Bauleitplanverfahren wird als Bebauungsplanverfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Ziel der 11. Änderung des Bebauungsplanes ist, die Baumöglichkeit mit einem Zweifamilienhaus in zweigeschossiger Bauweise im Plangebiet zu ermöglichen. Der vorhandene Fußweg wird durch die Planung gesichert. Im Plangebiet sind zwei mehrjährige Bäume vorhanden. Ein Erhalt der Bäume wurde während der Erarbeitung des Entwurfes diskutiert. Einen Erhalt der Bäume zwingend festzusetzen, ist nicht möglich. Eine Eingriffskompensation ist nicht notwendig. Diese Bäume sind aber unter Artenschutzgesichtspunkten zwingend zu betrachten. Zur positiven Gestaltung des Ortsbildes wird die Pflanzung eines neuen Baumes im Bebauungsplan festgesetzt. Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 04/01 „Mackenbrede“ ist als 11. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Die 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/01 „Mackenbrede“ soll als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt werden. -23. Der Entwurf für die 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/01 „Mackenbrede“ wird beschlossen. 4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind. 5. Die Beteiligung der Behörden zur 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04/01 „Mackenbrede“ erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3 (2) BauGB. Schemmel Anlagen: Entwurf Planzeichnung Entwurf Begründung