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Beschlussvorlage (12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe -Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB -Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
200 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Beschlussvorlage (12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB) Beschlussvorlage (12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe

-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 99/2017 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 3. November 2017 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach / Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe -Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB -Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 16.11.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung an der Straße Am Mühlenbach im Ortsteil Schuckenbaum geschaffen werden. Das Plangebiet liegt südlich der Straße Am Mühlenbach zwischen der westlich bereits vorhandenen straßenbegleitenden Bebauung und der Schuckenhofstraße im Osten. Das Plangebiet wurde bis zuletzt als Spielplatzfläche genutzt. Mittlerweile ist die Pacht für die Nutzung der Fläche abgelaufen. Die Fläche wurde mit Ablauf der Pacht vollständig geräumt, die ehemaligen Spielgeräte sowie Grünstrukturen entfernt. Die Fläche ist heute überwiegend durch Grünlandbewuchs geprägt, lediglich entlang der Straße Am Mühlenbach befinden sich noch einzelne Baumstandorte. Im Süden wird das Plangebiet durch die Grabenparzelle des Mühlenbaches begrenzt, in dessen Anschluss landwirtschaftliche Flächen folgen. Westlich, nördlich und östlich schließt bestehende Wohnbebauung an. Der Bedarf für eine Nutzung der Fläche als Spielplatz in der bisherigen Größenordnung von rd. 0,73 ha wird nicht weiter gesehen. Mit der Überplanung des Bereiches wird neben einer ergänzenden straßenbegleitenden Wohnbebauung auch weiterhin eine Spielplatzfläche von rd. 800 m² vorgesehen. Im Plangebiet wird eine ehemalige Bauschuttdeponie vermutet. Ein Bodengutachten aus dem Jahr 2012 hat zum Teil Auffüllungen sowie erhöhte Werte bzgl. Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) festgestellt. Da der Boden im Plangebiet zum Teil als gering bzw. bedingt tragfähig eingestuft wird, ist eine Gebäudeplanung mit Unterkellerung zu empfehlen. Ggf. sind Kellergeschosse dann nur -2- unter Verwendung von wasserundurchlässigen Beton („Weiße Wanne“) auszuführen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist die weitere Vorgehensweise mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Lippe abzustimmen. Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes ist der Antrag eines privaten Projektentwicklers auf der Fläche Wohnbebauung zu errichten. Zur Diskussion steht eine Überplanung des Plangebietes mit einer Einfamilienhausbebauung und einem Mehrfamilienhaus im Osten des Plangebietes (siehe Anlage 2 und 3) oder einer reinen Einfamilienhausbebauung für das gesamte Plangebiet (siehe Anlage 4). Die Planung wurde im Hochbau- und Planungsausschuss bereits mehrmals beraten und insbesondere hinsichtlich einer zu dichten Bebauung kritisiert. Allerdings werden in Leopoldshöhe dringend Mietwohnungen benötigt, insbesondere im Bereich des barrierefreien und seniorengerechten Wohnens, sodass die Entwicklung des Plangebietes vor dem Hintergrund einer möglichen Mehrfamilienhausbebauung abschließend zu diskutieren ist. Um einer zu dichten Besiedlung in diesem Bereich vorzubeugen, sollen bei einer Mehrfamilienhausbebauung maximal 6 Wohneinheiten realisiert werden können. Zudem soll das Mietobjekt in Form bezahlbaren Wohnraums entwickelt werden. Eine entsprechende schriftliche Bekundung seitens des Projektentwicklers wird bis zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses den Beschlussunterlagen nachgereicht. Auf Grundlage der beiliegenden Konzepte soll sich für eine Bebauungsvariante entschieden und auf dessen Grundlage das Änderungsverfahren eingeleitet werden. Planungsinhalte Grundsätzliches Ziel ist es die vorhandene Bebauung südlich der Straße Am Mühlenbach auf dem Plangebiet in Form einer Einfamilienhausbebauung fortzusetzen. Für die westlich an das Plangebiet angrenzende Wohnbebauung wurde mit der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Jahr 2011 Traufhöhen von maximal 5,10 m und Firsthöhen von maximal 10,00 m ermöglicht. Mit der vorliegenden 12. Änderung des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplanes aufgegriffen und im Änderungsgebiet fortgeführt werden. Bei einer reinen Einfamilienhausbebauung ergeben sich somit folgende Festsetzungsinhalte: Inhalt Festsetzungen Art der Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) Bauweise Offen (o); Einzel- und Doppelhäuser Zulässige überbaubare Geschossfläche Grundfläche / 0,3 / 0,6 Anzahl Vollgeschosse Zwei (II) Maximale Trauf- und Firsthöhen 5,10 m / 10,00 m Begrenzung der Wohneinheiten 2 WE -3- Bei einer möglichen Mehrfamilienhausbebauung im Osten des Plangebietes wären für diesen Bereich hinsichtlich der Grund- und Geschossflächenzahl sowie der maximal zulässigen Trauf- und Firsthöhen folgende abweichende Festsetzungen vorzunehmen: Inhalt Zulässige überbaubare Geschossfläche Festsetzungen Grundfläche / 0,4 / 0,8 für ein Mehrfamilienhaus (im Vergleich: 0,3 / 0,6 für die Einfamilienhäuser) Anzahl Vollgeschosse Zwei (II), unverändert Maximale Trauf- und Firsthöhen 6,50 m / 11,00 m für ein Mehrfamilienhaus (im Vergleich: 5,10 m / 10,00 m für Einfamilienhäuser) Begrenzung der Wohneinheiten die 6 WE für ein Mehrfamilienhaus (im Vergleich: 2 WE für die Einfamilienhäuser) Das Plangebiet kann an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen in der Straße Am Mühlenbach angeschlossen werden. Bauleitplanverfahren Das Planverfahren wird als sogenanntes Vollverfahren durchgeführt. Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss sind die Planunterlagen (wie z.B. die Planzeichnung oder auch die Begründung) auf Grundlage des jeweiligen Bebauungskonzeptes anzufertigen und der Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB zu erstellen. Ebenso ist ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag durch ein entsprechendes Fachbüro auszuarbeiten. Mit den erstellten Planunterlagen soll das weitere Aufstellungsverfahren, sprich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, bestritten werden. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB erfolgen im Anschluss. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet derzeit als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dar. Dem Entwicklungsgebot der Bebauungsplanänderung aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB kann dennoch entsprochen werden, da der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert wird (24. Änderung). Hierbei soll die Darstellung von „Öffentliche Grünfläche“ in „Wohnbaufläche" geändert werden. Sofern die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ beschlossen wurde, kann bereits die landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Detmold gestellt, und somit die Zustimmung aus Sicht der Raumordnung gem. § 1(4) BauGB abgefragt werden. -4- Finanzielle Auswirkungen Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplans geht von einem Antragsteller aus. Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplans werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich einer Entscheidung des Ausschusses für eine der beiden Entwurfsvarianten sind folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt als Grundlage für die weitere Bauleitplanung das Bebauungskonzept Variante A - Einfamilienhausbebauung mit einem Mehrfamilienhaus. ODER 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt als Grundlage für die weitere Bauleitplanung das Bebauungskonzept Variante B - reine Einfamilienhausbebauung. 2. Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ ist als 12. Änderung gemäß § 1 (3), (8) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 1 erkennbar. 3. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (24. Änderung). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 5 erkennbar. Schemmel Anlagen Anlage 1 Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ (ohne Maßstab) Anlage 2 Bebauungskonzept Variante A - Einfamilienhausbebauung mit einem Mehrfamilienhaus Anlage 3 Schnittansichten zum Bebauungskonzept Variante A - Einfamilienhausbebauung mit einem Mehrfamilienhaus Anlage 4 Bebauungskonzept Variante B - reine Einfamilienhausbebauung Anlage 5 Abgrenzung des Geltungsbereiches zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (ohne Maßstab)