Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
200 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
99/2017
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
3. November 2017
12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ im Bereich „Am Mühlenbach /
Schuckenhofstraße“ im Ortsteil Schuckenbaum
Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
-Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (8) BauGB
-Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
16.11.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und der 12.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung an der Straße Am Mühlenbach im Ortsteil
Schuckenbaum geschaffen werden. Das Plangebiet liegt südlich der Straße Am Mühlenbach
zwischen der westlich bereits vorhandenen straßenbegleitenden Bebauung und der
Schuckenhofstraße im Osten.
Das Plangebiet wurde bis zuletzt als Spielplatzfläche genutzt. Mittlerweile ist die Pacht für die
Nutzung der Fläche abgelaufen. Die Fläche wurde mit Ablauf der Pacht vollständig geräumt, die
ehemaligen Spielgeräte sowie Grünstrukturen entfernt. Die Fläche ist heute überwiegend durch
Grünlandbewuchs geprägt, lediglich entlang der Straße Am Mühlenbach befinden sich noch
einzelne Baumstandorte. Im Süden wird das Plangebiet durch die Grabenparzelle des
Mühlenbaches begrenzt, in dessen Anschluss landwirtschaftliche Flächen folgen. Westlich, nördlich
und östlich schließt bestehende Wohnbebauung an.
Der Bedarf für eine Nutzung der Fläche als Spielplatz in der bisherigen Größenordnung von rd. 0,73
ha wird nicht weiter gesehen. Mit der Überplanung des Bereiches wird neben einer ergänzenden
straßenbegleitenden Wohnbebauung auch weiterhin eine Spielplatzfläche von rd. 800 m²
vorgesehen.
Im Plangebiet wird eine ehemalige Bauschuttdeponie vermutet. Ein Bodengutachten aus dem Jahr
2012 hat zum Teil Auffüllungen sowie erhöhte Werte bzgl. Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW)
festgestellt. Da der Boden im Plangebiet zum Teil als gering bzw. bedingt tragfähig eingestuft wird,
ist eine Gebäudeplanung mit Unterkellerung zu empfehlen. Ggf. sind Kellergeschosse dann nur
-2-
unter Verwendung von wasserundurchlässigen Beton („Weiße Wanne“) auszuführen. Im Rahmen
des Bauleitplanverfahrens ist die weitere Vorgehensweise mit der Unteren Bodenschutzbehörde des
Kreises Lippe abzustimmen.
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes ist der Antrag eines
privaten Projektentwicklers auf der Fläche Wohnbebauung zu errichten. Zur Diskussion steht eine
Überplanung des Plangebietes mit einer Einfamilienhausbebauung und einem Mehrfamilienhaus im
Osten des Plangebietes (siehe Anlage 2 und 3) oder einer reinen Einfamilienhausbebauung für das
gesamte Plangebiet (siehe Anlage 4). Die Planung wurde im Hochbau- und Planungsausschuss
bereits mehrmals beraten und insbesondere hinsichtlich einer zu dichten Bebauung kritisiert.
Allerdings werden in Leopoldshöhe dringend Mietwohnungen benötigt, insbesondere im Bereich des
barrierefreien und seniorengerechten Wohnens, sodass die Entwicklung des Plangebietes vor dem
Hintergrund einer möglichen Mehrfamilienhausbebauung abschließend zu diskutieren ist.
Um einer zu dichten Besiedlung in diesem Bereich vorzubeugen, sollen bei einer
Mehrfamilienhausbebauung maximal 6 Wohneinheiten realisiert werden können. Zudem soll das
Mietobjekt in Form bezahlbaren Wohnraums entwickelt werden. Eine entsprechende schriftliche
Bekundung seitens des Projektentwicklers wird bis zur Sitzung des Hochbau- und
Planungsausschusses den Beschlussunterlagen nachgereicht.
Auf Grundlage der beiliegenden Konzepte soll sich für eine Bebauungsvariante entschieden und auf
dessen Grundlage das Änderungsverfahren eingeleitet werden.
Planungsinhalte
Grundsätzliches Ziel ist es die vorhandene Bebauung südlich der Straße Am Mühlenbach auf dem
Plangebiet in Form einer Einfamilienhausbebauung fortzusetzen. Für die westlich an das Plangebiet
angrenzende Wohnbebauung wurde mit der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04
„Königskamp“ im Jahr 2011 Traufhöhen von maximal 5,10 m und Firsthöhen von maximal 10,00 m
ermöglicht. Mit der vorliegenden 12. Änderung des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen des
angrenzenden Bebauungsplanes aufgegriffen und im Änderungsgebiet fortgeführt werden.
Bei einer reinen Einfamilienhausbebauung ergeben sich somit folgende Festsetzungsinhalte:
Inhalt
Festsetzungen
Art der Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Bauweise
Offen (o); Einzel- und Doppelhäuser
Zulässige überbaubare
Geschossfläche
Grundfläche
/ 0,3 / 0,6
Anzahl Vollgeschosse
Zwei (II)
Maximale Trauf- und Firsthöhen
5,10 m / 10,00 m
Begrenzung der Wohneinheiten
2 WE
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Bei einer möglichen Mehrfamilienhausbebauung im Osten des Plangebietes wären für diesen
Bereich hinsichtlich der Grund- und Geschossflächenzahl sowie der maximal zulässigen Trauf- und
Firsthöhen folgende abweichende Festsetzungen vorzunehmen:
Inhalt
Zulässige überbaubare
Geschossfläche
Festsetzungen
Grundfläche
/ 0,4 / 0,8 für ein Mehrfamilienhaus
(im Vergleich: 0,3 / 0,6 für die Einfamilienhäuser)
Anzahl Vollgeschosse
Zwei (II), unverändert
Maximale Trauf- und Firsthöhen
6,50 m / 11,00 m für ein Mehrfamilienhaus
(im Vergleich: 5,10 m / 10,00 m für
Einfamilienhäuser)
Begrenzung der Wohneinheiten
die
6 WE für ein Mehrfamilienhaus
(im Vergleich: 2 WE für die Einfamilienhäuser)
Das Plangebiet kann an die vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen in der Straße Am
Mühlenbach angeschlossen werden.
Bauleitplanverfahren
Das Planverfahren wird als sogenanntes Vollverfahren durchgeführt.
Im Anschluss an den Aufstellungsbeschluss sind die Planunterlagen (wie z.B. die Planzeichnung
oder auch die Begründung) auf Grundlage des jeweiligen Bebauungskonzeptes anzufertigen und
der Umweltbericht gem. § 2 (4) BauGB zu erstellen. Ebenso ist ein Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag durch ein entsprechendes Fachbüro auszuarbeiten.
Mit den erstellten Planunterlagen soll das weitere Aufstellungsverfahren, sprich die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, bestritten werden. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2)
BauGB erfolgen im Anschluss.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet derzeit als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Spielplatz dar. Dem Entwicklungsgebot der Bebauungsplanänderung aus dem
Flächennutzungsplan gem. § 8 (2) BauGB kann dennoch entsprochen werden, da der
Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert wird (24. Änderung).
Hierbei soll die Darstellung von „Öffentliche Grünfläche“ in „Wohnbaufläche" geändert werden.
Sofern die Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“
beschlossen wurde, kann bereits die landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz
(LPlG) bei der Bezirksregierung Detmold gestellt, und somit die Zustimmung aus Sicht der
Raumordnung gem. § 1(4) BauGB abgefragt werden.
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Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen
sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplans geht von einem Antragsteller aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig
zu tragen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplans werden durch ein vom Antragsteller
beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich einer Entscheidung des Ausschusses für eine der beiden Entwurfsvarianten sind
folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt als Grundlage für die weitere Bauleitplanung das
Bebauungskonzept Variante A - Einfamilienhausbebauung mit einem Mehrfamilienhaus.
ODER
1.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt als Grundlage für die weitere Bauleitplanung das
Bebauungskonzept Variante B - reine Einfamilienhausbebauung.
2.
Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ ist als 12. Änderung gemäß § 1 (3), (8) BauGB zu
ändern (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 1 erkennbar.
3.
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB zu ändern (24. Änderung).
Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 5 erkennbar.
Schemmel
Anlagen
Anlage 1
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches der 12. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ (ohne Maßstab)
Anlage 2
Bebauungskonzept Variante A - Einfamilienhausbebauung mit einem
Mehrfamilienhaus
Anlage 3
Schnittansichten zum Bebauungskonzept Variante A - Einfamilienhausbebauung mit
einem Mehrfamilienhaus
Anlage 4
Bebauungskonzept Variante B - reine Einfamilienhausbebauung
Anlage 5
Abgrenzung des Geltungsbereiches zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes
(ohne Maßstab)