Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
104 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
17.11.17, 10:53
Aktualisiert
17.11.17, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
84/2017
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Aust
Telefon:
05208 / 991-200
Datum:
17. November 2017
Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
Rat
Termin
30.11.2017
Bemerkungen
14.12.2017
Sachdarstellung:
Der durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses des
Kernhaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 ist dem Rat mit Schreiben vom 06.10.2017 zugeleitet worden. Er
wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld geprüft. Der
Bestätigungsvermerk vom 23.10.2017 liegt vor.
Danach schließt die Ergebnisrechnung des Kernhaushaltes im Jahr 2016 mit einem Fehlbetrag von
516.056,94 € ab. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 4,14 %.
Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines
Haushaltssicherungskonzeptes unberührt.
Der geprüfte Jahresabschluss ist zur Feststellung durch den Rat dieser Drucksache als Anlage beigefügt. Im
Anschluss wird der festgestellte Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde angezeigt und danach öffentlich
bekannt gemacht. Er wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Internet zur Einsichtnahme
verfügbar gehalten.
Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag:
1)
Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des
Kernhaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 66.974.398,43 € und
einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 516.056,94 € fest.
2)
Zugleich beschließt der Rat den Jahresfehlbetrag in Höhe von 516.056,94 € auf neue Rechnung
vorzutragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage in Höhe von
12.605.695,07 € zu verrechnen.
3)
Der Rat erteilt dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung.
Schemmel