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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
104 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
17.11.17, 10:53
Aktualisiert
17.11.17, 10:53
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 84/2017 zur Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Finanzen Auskunft erteilt: Herr Aust Telefon: 05208 / 991-200 Datum: 17. November 2017 Jahresabschluss 2016 des Kernhaushaltes gem. § 95 GO NRW i. V. m. § 37 GemHVO NRW Beratungsfolge Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss Rat Termin 30.11.2017 Bemerkungen 14.12.2017 Sachdarstellung: Der durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses des Kernhaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 ist dem Rat mit Schreiben vom 06.10.2017 zugeleitet worden. Er wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH aus Bielefeld geprüft. Der Bestätigungsvermerk vom 23.10.2017 liegt vor. Danach schließt die Ergebnisrechnung des Kernhaushaltes im Jahr 2016 mit einem Fehlbetrag von 516.056,94 € ab. Die Verringerung der Allgemeinen Rücklage durch den vorstehenden Betrag beträgt 4,14 %. Hierdurch bleiben die Vorschriften des § 76 GO NRW über die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes unberührt. Der geprüfte Jahresabschluss ist zur Feststellung durch den Rat dieser Drucksache als Anlage beigefügt. Im Anschluss wird der festgestellte Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde angezeigt und danach öffentlich bekannt gemacht. Er wird bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Internet zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Beschlussvorschlag: 1) Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des Kernhaushaltes für das Haushaltsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 66.974.398,43 € und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 516.056,94 € fest. 2) Zugleich beschließt der Rat den Jahresfehlbetrag in Höhe von 516.056,94 € auf neue Rechnung vorzutragen und später mit der in der Bilanz ausgewiesenen allgemeinen Rücklage in Höhe von 12.605.695,07 € zu verrechnen. 3) Der Rat erteilt dem Bürgermeister die uneingeschränkte Entlastung. Schemmel