Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
200 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
24.11.17, 12:13
Aktualisiert
24.11.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
71/2017
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I Zentrale Dienste / Hauptund Personalverwaltung
Auskunft erteilt:
Frau Sunkovsky
Telefon:
05208 / 991-100
Datum:
24. November 2017
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts zwischen den
Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde, Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg sowie den
Gemeinden Dörentrup, Leopoldshöhe und Schlangen sowie dem Kreis Lippe („Interkommunale
Kooperation zum Archivwesen“)
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
07.12.2017
Bemerkungen
14.12.2017
Sachdarstellung:
Das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet alle Kommunen, ihr Archivgut in eigener Zuständigkeit zu
archivieren. Dies kann durch die Übergabe des kommunalen Archivguts zur Archivierung in einem anderen
öffentlichen, nichtstaatlichen Archiv erfolgen.
Die Gemeinde Leopoldshöhe arbeitet bereits seit dem Jahr 2011 eng mit dem Kreisarchiv des Kreises Lippe
zusammen, seit 2013 gemeinsam mit weiteren lippischen Kommunen. Basis für diese interkommunale
Zusammenarbeit ist die zwischen dem Kreis Lippe und den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde,
Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg und den Gemeinden Dörentrup, Schlangen und Leopoldshöhe
sowie dem Kreis Lippe geschlossene öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Interkommunale Kooperation zum
Archivwesen“ (Drucksache 129/2012). Diese Vereinbarung regelt, dass die teilnehmenden Kommunen die
gesetzlichen Archivierungsaufgaben gegen Kostenerstattung durch das Archiv des Kreises Lippe
wahrnehmen lassen. Die Zusammenarbeit besteht im Wesentlichen darin, dass die archivwürdigen Unterlagen
der Gemeinden in Räumlichkeiten des Kreises untergebracht sind und dort von Beschäftigten des Kreises
verwaltet werden. Die o.g. Vereinbarung hat der Kreis Lippe form- und fristgerecht mit Ablauf des 31.12.2017
mit der Begründung gekündigt, dass die seinerzeit vereinbarte Kostenregelung, auch durch die Aufnahme
weiterer Archive, nicht mehr kostendeckend sei.
Die letzten Monate wurden genutzt, um mit dem Kreis Lippe über eine Fortsetzung dieser Kooperation für drei
Jahre (2018-2020) zu verhandeln. Dabei wurden die Leistungen, die das Kreisarchiv für die Städte und
Gemeinden erbringen soll, reduziert und in der Anlage 1 zum Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
konkretisiert; der Kostendeckungsgrad für den Kreis Lippe erhöht sich deutlich. Ausdrücklich ausgeschlossen
wurde in den Verhandlungen eine Regelung zum Umgang mit der Archivierung digitaler Daten, da hierzu noch
zahlreiche technische, aber auch fachliche Fragen, ungeklärt sind. Auch aus diesem Grund wurde die Laufzeit
für die öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf drei Jahre beschränkt; eine darüber hinaus gehende Kooperation
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sollte eine Regelung zum Umgang mit digitalen Daten beinhalten. Hierüber soll zu gegebener Zeit gesprochen
und verhandelt werden.
Die Kosten für die Unterbringung des Archivmaterials (§ 6 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung)
verändern sich nicht; bei aktuell 25 laufenden Metern Archivgut betragen diese Kosten derzeit 300 € jährlich.
Die Kosten für die personelle Betreuung steigen jedoch von etwa 2.400 € in 2016 auf 8.459 € in 2018. Künftig
tragen die kooperierenden Kommunen die Personalkosten einer Archivkraft, während sie bisher lediglich 40%
einer Stelle, unabhängig von der Anzahl der beteiligten Kommunen, getragen haben.
Bei den kommunalen Aufgaben nach dem Archivgesetz Nordrhein-Westfalen handelt es sich um
Pflichtaufgaben der Gemeinde, so dass hier wenig Gestaltungsspielraum verbleibt.
Die Gemeinde Leopoldshöhe kann den gesetzlichen Archivierungsauftrag nicht in Eigenregie mit gleichen
oder niedrigeren Kosten vornehmen. Trotz einer spürbaren finanziellen Mehrbelastung schlägt die Verwaltung
vor, auch künftig mit dem Kreisarchiv zu kooperieren, da sich durch die Bündelung der Aufgaben der
kommunalen Archive Synergien ergeben. Ziele der Zusammenarbeit sind eine effektivere
Aufgabenwahrnehmung und eine Reduzierung des Aufwands. Die Übergabe kommunalen Archivguts an das
Kreisarchiv Lippe hat für die Vereinbarungspartner Vorteile hinsichtlich der Sicherung und der archivischen
Quantität und Qualität der Datenbestände, zudem wird das gebündelte Archivgut für einen größeren
Interessentenkreis nutzbar gemacht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts zwischen den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Lügde,
Oerlinghausen und Schieder-Schwalenberg, den Gemeinden Dörentrup, Leopoldshöhe und Schlangen
sowie dem Kreis Lippe zu.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die der Drucksache als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit den Städten Barntrup, Horn-Bad Meinberg, Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg und
Lügde sowie den Gemeinden Dörentrup, Leopoldshöhe, Schlangen sowie des Kreises Lippe zu schließen.
Schemmel
Anlage
Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Archivwesen“