Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
939 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Gebietsabgrenzung:
im Norden: durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 365 und 384
in der Flur 1, Gemarkung Nienhagen (Weststraße);
Ortsteil Nienhagen
14. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 07/01
"VdK-Siedlung"
Größe des
Plangebietes:
0,15 ha
Gemarkung:
Schuckenbaum
Flur:
7
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808);
im Süden: durch eine Verlängerung von ca. 39,33 m der südlichen
Grenze der Flurstücke 288 und 289 in der Flur 7,
Gemarkung Schuckenbaum;
Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057);
im Osten:
durch das Flurstück 290 in der Flur 7, Gemarkung
Schuckenbaum im rechten Winkel auf das Flurstück 365
in der Flur 1, Gemarkung Nienhagen (Weststraße).
Bestandteile der Bebauungsplanänderung:
A. Nutzungsplan
B. Rechtsgrundlagen
C. Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und
Anmerkungen
D. Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt
372
w
alben
Schw
37
33
416
6
eg
S
414
10
L 805
365
Tannenkrug
15
11
3
15
17
9
3
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
gem. § 9 (7) BauGB
C.2
149
E-2Wo
WA I o ED D-2Wo
SD
30-45°
WA
290
Die Darstellung des im Bebauungsplan ausgewiesenen
Zustandes stimmt mit dem Katasternachweis überein.
Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen
Planung geometrisch eindeutig ist.
Stand der Kartengrundlage: 09.02.2016
Detmold, den
Kreis Lippe - Der Landrat
Fachbereich Vermessung und Kataster
Im Auftrag
Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1
BauGB i. V. m. §§ 1 - 15 BauNVO
L
Allgemeines Wohngebiet WA
gem. § 4 BauNVO i. V. m. § 1 (5) und (6) BauNVO
Zulässig sind:
30-45°
- Wohngebäude gem. § 4 (2) Ziffer 1 BauNVO,
- die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe gem. § 4 (2) Ziffer 2
BauNVO,
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke gem. § 4 (2) Ziffer 3 BauNVO.
Zulässig sind gem. § 1 (5) BauNVO:
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes gem. § 4 (3) Ziffer 1 BauNVO,
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe gem. § 4 (3) Ziffer 2 BauNVO,
- Anlagen für Verwaltungen gem. § 4 (3) Ziffer 3 BauNVO.
C.9
Unzulässig sind gem. § 1 (6) Ziffer 1 BauNVO:
- Gartenbaubetriebe gem. § 4 (3) Ziffer 4 BauNVO,
- Tankstellen gem. § 4 (3) Ziffer 5 BauNVO.
2
700
C.7
SD
FH max. 9,00m
298
Dieser Bebauungsplan ist
gem. § 2 (1) BauGB durch
Beschluß des Hochbau- und
Planungsausschusses der
Gemeinde Leopoldshöhe vom
aufgestellt
worden. Der Beschluß wurde
am
ortsüblich
bekannt gemacht.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB hat
durch mögliche Einsichtnahme
in der Zeit vom
bis
stattgefunden.
Die Termine wurden am
ortsüblich bekannt gemacht.
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
.................................................................................................
.......................
.......................
Dieser Plan hat als Entwurf
einschließlich Text und
Begründung gem. § 3 (2)
BauGB in der Zeit vom
bis
öffentlich ausgelegen. Die
öffentliche Auslegung wurde
am
ortsüblich
bekannt gemacht.
Dieser beschlossene Plan mit
Begründung liegt gem. § 10
(3) BauGB ab
zu
jedermanns Einsicht öffentlich
aus.
Mit Bekanntmachung vom
tritt dieser
Bebauungsplan in Kraft.
Die Übereinstimmung mit dem
Offenlegungsexemplar vom
wird bescheinigt.
Leopoldshöhe, den
Dieser Plan ist gem. § 10
BauGB und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666)
vom Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe vom
als Satzung beschlossen
worden.
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
(Bürgermeister)
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
.......................
.....................
.......................
.......................
C.3
Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1
BauGB i. V. m. § 16 - 21 BauNVO
Grund- und Geschossflächenzahl, Vollgeschosse
GRZ 0,4 maximale Grundflächenzahl (GRZ)
GFZ 0,4 maximale Geschossflächenzahl (GFZ)
I
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
D.
C.4
o
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Ziffer 20, 25 BauGB
6.
265
Die maximale Firsthöhe beträgt 9,00 m. Als Firstpunkt gilt der Schnittpunkt der
Dachflächen.
05231/62665).
Nach § 5 Abs. 4 Landesabfallgesetz sind beim Abbruch baulicher Anlagen alle Bauabfälle zu
trennen.
Gemeinde Leopoldshöhe
Ortsteil Nienhagen
Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger sowie der
Ver- und Entsorgungsträger
Hinweis:
Die Lage der festgesetzten Flächen kann verändert werden, wenn der Bestimmungszweck gewahrt bleibt.
14. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 07/01 "VdK-Siedlung"
Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. m.
§ 86 (4) BauONRW (Örtliche Bauvorschriften)
Verfahrensstand:
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Dachform/Dachneigung:
Entsprechend der Eintragung in der Planzeichnung sind folgende Dachformen
und Dachneigungen zulässig:
Satteldach
zulässige Dachneigung für die Hauptbaukörper
Für Anbauten, Garagen, überdachte PKW-Stellplätze und Nebenanlagen
können auch Flachdächer zugelassen werden.
Drempelhöhe:
Die Drempelhöhe beträgt max. 50 cm. Die Höhe des Drempels wird von der
Oberkante des Fußbodens / Rohdecke der untersten Dachgeschoßebene bis
zur Schnittlinie der Außenwand mit der Dachhaut gemessen.
Dachaufbauten:
Dachaufbauten sind allgemein zulässig.
Beseitigung von Niederschlagswasser
gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 44 (2) LWG NRW
Auf den Baugrundstücken ist eine Regenrückhaltung mit einer maximalen
Einleitung von 5 l / (s*ha) herzustellen.
Maßzahl (in m)
vorhandene Bebauung
vorhandene Flurstücksgrenze
Flurstücksnummer
Vorschlag Grundstückseinteilung
Flur
Gemarkung
Gasleitung PE-HD, DN 100
Druckentwässerung PE-HD D 63
Wasser Hausanschluss, Umlegung durch Wasserwerk Leopoldshöhe
Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren
Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen
In der vorbereitenden Bauphase (z.B. Baugrubenaushub) ist auf Anzeichen von Altablagerungen
gem. § 9 (1) Ziffer 2 BauGB
zu achten. Sofern derartige Feststellungen getroffen werden, ist das Umweltamt der Kreises
offene Bauweise
Unbelasteter Bodenaushub, der nicht innerhalb des Bebauungsplanes verbracht werden kann,
ist nach § 4 Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in der derzeit gültigen Fassung
vorrangig stofflich zu verwerten. Um eine Verwertung der Bodenaushubmassen im Sinne des § 4
KrW-AbfG zu erleichtern, kann das Material aufbereitet werden.
Belasteter Bodenaushub ist unter dem EAK-Abfallschlüssel 17 05 99 D1 "Bodenaushub, Baggergut sowie Abfälle aus Bodenbehandlungsanlagen mit schädlichen Verunreinigungen" als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Die Vorgaben des KrW-/AbfG sowie des
untergesetzlichen Regelwerkes insbesondere die Verordnungen über Verwertungs- und
Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung) vom 10.09.1996 sind grundsätzlich zu beachten.
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerke,
Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für Westfalen, Am Stadtholz 24a, 33609 Bielefeld,
0251 591-8961 unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in
unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz).
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 25.05.2000 ist
unbelasteter Bodenaushub so auszubauen, zwischenzulagern und zu transportieren, dass Vermischungen mit Bauschutt, Baustellenabfällen und anderen Abfallstoffen unterbleiben. Weiterhin
soll Bodenaushub innerhalb des Plangebietes verbracht werden, soweit dies technisch möglich ist.
Sollte dies nicht möglich sein, sollte gem. Abs. 3 geprüft werden, inwieweit Bodenaushub über
einen internen Massenausgleich bei parallelen Baumaßnahmen zu verwerten ist (Abrufbar ist die
www.alois-info.de. Alle Angebote und Nachfragen auch
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende
Flächen gem. § 9 (1) Ziffer 21 BauGB
Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt
6,0
z.B.
Höhe der baulichen Anlagen
Als unterer Bezugspunkt für die Firsthöhe gem. § 18 (1) BauNVO ist die
Straßenoberkante der angrenzenden Erschließungsstraße (Fahrbahnmitte).
FH
max.9,00m
Im Plangebiet wird die Zahl der Wohnungen (Wo) pro Baugrundstück und
Einzelhaus (E) bzw. Doppelhaushälfte (D) auf zwei Wohnungen beschränkt.
Innerhalb der Fläche für Anpflanzung ist eine zwei bis dreireihige Pflanzreihe mit
standortegerechten und heimischen Sträuchern und mind. zwei integrierten
Laubbäumen in mind. 10,00 m Abstand anzulegen (nicht abschließende Pflanzliste: Schwarzer Holunder, Weißdorn, Haselnuss, Schlehe, Roter Hartriegel,
Feldahorn , Bergahorn, Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche). Die Anpflanzungen
sind spätestens in der Pflanzperiode nach Fertigstellung des Bauvorhabens
durchzuführen. Die Gehölze sind dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten.
150
Gemarkung
Schuckenbaum
Flur 7
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in
Wohngebäuden gem. § 9 (1) Ziffer 6 BauGB
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB
Die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise
E-2Wo
Baugebiet Zahl der
Bauweise
WA I oED D-2Wo
Vollgeschosse
Wohnungen
GRZ GFZ
C.8
Grundflächenzahl Geschossflächenzahl
0,4
0,4
Dachform
Dachneigung
SD 30-45°
FH max. 9,00m
Firsthöhe
219
GFZ
0,4
C.6
Grenzen gem. § 9 (7) BauGB
289
GRZ
0,4
E-2Wo
D-2Wo
C.1
5
287
C.5
Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und
Anmerkungen
15
288
überbaubare Grundstücksfläche
nicht überbaubare Grundstücksfläche
C.
3
L
299
13
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.
NRW. S. 966);
5
222
384
Baugrenze zur Abgrenzung der maximalen überbaubaren Grundstücksflächen,
soweit die festgesetzte Grund- und Geschossflächenzahl nicht entgegenstehen.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt geändert durch § 90 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom
15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162);
Gemarkung
Nienhagen
Flur 2
8
12
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434);
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Baugrenze
Anmerkung:
Zuwiderhandlungen gegen die gem. § 86 BauO NRW in dem Bebauungsplan aufgenommenen Festsetzungen
(Örtliche Bauvorschriften) sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 84 (1) Ziffer 20 BauO NRW und können
gem. § 84 (3) BauO NRW als solche geahndet werden.
Gemarkung
Nienhagen
Flur 1
HsNr.6 a
Die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes
(Planzeichenverordnung-PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057);
ED
Das Wassergesetz für das Land Nordrhein - Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung des
Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016
(GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934);
235
34
35
Rechtsgrundlagen
im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstückes 289 in der Flur
7, Gemarkung Schuckenbaum;
Beigefügt ist dieser Bebauungsplanänderung:
- Begründung
A. Nutzungsplan
B.
Lippe umgehend zu verständigen.
Übersichtsplan M. 1 : 5.000
0
20
40
60
80m
Maßstab im Original 1 : 1.000
Drees
Huesmann
r
P
ne
la
Norden
Vennhofallee 97
D-33689 Bielefeld
fon 05205.3230/6502
fax 05205.22679
info@dhp-sennestadt.de
www.dhp-sennestadt.de
19.10.2017 Te