Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Planzeichnung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
939 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Beschlussvorlage (Planzeichnung)

öffnen download melden Dateigröße: 939 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Gebietsabgrenzung: im Norden: durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 365 und 384 in der Flur 1, Gemarkung Nienhagen (Weststraße); Ortsteil Nienhagen 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 "VdK-Siedlung" Größe des Plangebietes: 0,15 ha Gemarkung: Schuckenbaum Flur: 7 Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808); im Süden: durch eine Verlängerung von ca. 39,33 m der südlichen Grenze der Flurstücke 288 und 289 in der Flur 7, Gemarkung Schuckenbaum; Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057); im Osten: durch das Flurstück 290 in der Flur 7, Gemarkung Schuckenbaum im rechten Winkel auf das Flurstück 365 in der Flur 1, Gemarkung Nienhagen (Weststraße). Bestandteile der Bebauungsplanänderung: A. Nutzungsplan B. Rechtsgrundlagen C. Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und Anmerkungen D. Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt 372 w alben Schw 37 33 416 6 eg S 414 10 L 805 365 Tannenkrug 15 11 3 15 17 9 3 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung gem. § 9 (7) BauGB C.2 149 E-2Wo WA I o ED D-2Wo SD 30-45° WA 290 Die Darstellung des im Bebauungsplan ausgewiesenen Zustandes stimmt mit dem Katasternachweis überein. Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Stand der Kartengrundlage: 09.02.2016 Detmold, den Kreis Lippe - Der Landrat Fachbereich Vermessung und Kataster Im Auftrag Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1 BauGB i. V. m. §§ 1 - 15 BauNVO L Allgemeines Wohngebiet WA gem. § 4 BauNVO i. V. m. § 1 (5) und (6) BauNVO Zulässig sind: 30-45° - Wohngebäude gem. § 4 (2) Ziffer 1 BauNVO, - die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe gem. § 4 (2) Ziffer 2 BauNVO, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke gem. § 4 (2) Ziffer 3 BauNVO. Zulässig sind gem. § 1 (5) BauNVO: - Betriebe des Beherbergungsgewerbes gem. § 4 (3) Ziffer 1 BauNVO, - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe gem. § 4 (3) Ziffer 2 BauNVO, - Anlagen für Verwaltungen gem. § 4 (3) Ziffer 3 BauNVO. C.9 Unzulässig sind gem. § 1 (6) Ziffer 1 BauNVO: - Gartenbaubetriebe gem. § 4 (3) Ziffer 4 BauNVO, - Tankstellen gem. § 4 (3) Ziffer 5 BauNVO. 2 700 C.7 SD FH max. 9,00m 298 Dieser Bebauungsplan ist gem. § 2 (1) BauGB durch Beschluß des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe vom aufgestellt worden. Der Beschluß wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB hat durch mögliche Einsichtnahme in der Zeit vom bis stattgefunden. Die Termine wurden am ortsüblich bekannt gemacht. Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister ................................................................................................. ....................... ....................... Dieser Plan hat als Entwurf einschließlich Text und Begründung gem. § 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde am ortsüblich bekannt gemacht. Dieser beschlossene Plan mit Begründung liegt gem. § 10 (3) BauGB ab zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Mit Bekanntmachung vom tritt dieser Bebauungsplan in Kraft. Die Übereinstimmung mit dem Offenlegungsexemplar vom wird bescheinigt. Leopoldshöhe, den Dieser Plan ist gem. § 10 BauGB und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe vom als Satzung beschlossen worden. Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe (Bürgermeister) Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister ....................... ..................... ....................... ....................... C.3 Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1 BauGB i. V. m. § 16 - 21 BauNVO Grund- und Geschossflächenzahl, Vollgeschosse GRZ 0,4 maximale Grundflächenzahl (GRZ) GFZ 0,4 maximale Geschossflächenzahl (GFZ) I Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß D. C.4 o Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Ziffer 20, 25 BauGB 6. 265 Die maximale Firsthöhe beträgt 9,00 m. Als Firstpunkt gilt der Schnittpunkt der Dachflächen. 05231/62665). Nach § 5 Abs. 4 Landesabfallgesetz sind beim Abbruch baulicher Anlagen alle Bauabfälle zu trennen. Gemeinde Leopoldshöhe Ortsteil Nienhagen Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger sowie der Ver- und Entsorgungsträger Hinweis: Die Lage der festgesetzten Flächen kann verändert werden, wenn der Bestimmungszweck gewahrt bleibt. 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 "VdK-Siedlung" Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. m. § 86 (4) BauONRW (Örtliche Bauvorschriften) Verfahrensstand: Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Dachform/Dachneigung: Entsprechend der Eintragung in der Planzeichnung sind folgende Dachformen und Dachneigungen zulässig: Satteldach zulässige Dachneigung für die Hauptbaukörper Für Anbauten, Garagen, überdachte PKW-Stellplätze und Nebenanlagen können auch Flachdächer zugelassen werden. Drempelhöhe: Die Drempelhöhe beträgt max. 50 cm. Die Höhe des Drempels wird von der Oberkante des Fußbodens / Rohdecke der untersten Dachgeschoßebene bis zur Schnittlinie der Außenwand mit der Dachhaut gemessen. Dachaufbauten: Dachaufbauten sind allgemein zulässig. Beseitigung von Niederschlagswasser gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 44 (2) LWG NRW Auf den Baugrundstücken ist eine Regenrückhaltung mit einer maximalen Einleitung von 5 l / (s*ha) herzustellen. Maßzahl (in m) vorhandene Bebauung vorhandene Flurstücksgrenze Flurstücksnummer Vorschlag Grundstückseinteilung Flur Gemarkung Gasleitung PE-HD, DN 100 Druckentwässerung PE-HD D 63 Wasser Hausanschluss, Umlegung durch Wasserwerk Leopoldshöhe Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen In der vorbereitenden Bauphase (z.B. Baugrubenaushub) ist auf Anzeichen von Altablagerungen gem. § 9 (1) Ziffer 2 BauGB zu achten. Sofern derartige Feststellungen getroffen werden, ist das Umweltamt der Kreises offene Bauweise Unbelasteter Bodenaushub, der nicht innerhalb des Bebauungsplanes verbracht werden kann, ist nach § 4 Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in der derzeit gültigen Fassung vorrangig stofflich zu verwerten. Um eine Verwertung der Bodenaushubmassen im Sinne des § 4 KrW-AbfG zu erleichtern, kann das Material aufbereitet werden. Belasteter Bodenaushub ist unter dem EAK-Abfallschlüssel 17 05 99 D1 "Bodenaushub, Baggergut sowie Abfälle aus Bodenbehandlungsanlagen mit schädlichen Verunreinigungen" als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Die Vorgaben des KrW-/AbfG sowie des untergesetzlichen Regelwerkes insbesondere die Verordnungen über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung) vom 10.09.1996 sind grundsätzlich zu beachten. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerke, Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für Westfalen, Am Stadtholz 24a, 33609 Bielefeld, 0251 591-8961 unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz). Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 25.05.2000 ist unbelasteter Bodenaushub so auszubauen, zwischenzulagern und zu transportieren, dass Vermischungen mit Bauschutt, Baustellenabfällen und anderen Abfallstoffen unterbleiben. Weiterhin soll Bodenaushub innerhalb des Plangebietes verbracht werden, soweit dies technisch möglich ist. Sollte dies nicht möglich sein, sollte gem. Abs. 3 geprüft werden, inwieweit Bodenaushub über einen internen Massenausgleich bei parallelen Baumaßnahmen zu verwerten ist (Abrufbar ist die www.alois-info.de. Alle Angebote und Nachfragen auch Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen gem. § 9 (1) Ziffer 21 BauGB Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt 6,0 z.B. Höhe der baulichen Anlagen Als unterer Bezugspunkt für die Firsthöhe gem. § 18 (1) BauNVO ist die Straßenoberkante der angrenzenden Erschließungsstraße (Fahrbahnmitte). FH max.9,00m Im Plangebiet wird die Zahl der Wohnungen (Wo) pro Baugrundstück und Einzelhaus (E) bzw. Doppelhaushälfte (D) auf zwei Wohnungen beschränkt. Innerhalb der Fläche für Anpflanzung ist eine zwei bis dreireihige Pflanzreihe mit standortegerechten und heimischen Sträuchern und mind. zwei integrierten Laubbäumen in mind. 10,00 m Abstand anzulegen (nicht abschließende Pflanzliste: Schwarzer Holunder, Weißdorn, Haselnuss, Schlehe, Roter Hartriegel, Feldahorn , Bergahorn, Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche). Die Anpflanzungen sind spätestens in der Pflanzperiode nach Fertigstellung des Bauvorhabens durchzuführen. Die Gehölze sind dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten. 150 Gemarkung Schuckenbaum Flur 7 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden gem. § 9 (1) Ziffer 6 BauGB Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB Die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise E-2Wo Baugebiet Zahl der Bauweise WA I oED D-2Wo Vollgeschosse Wohnungen GRZ GFZ C.8 Grundflächenzahl Geschossflächenzahl 0,4 0,4 Dachform Dachneigung SD 30-45° FH max. 9,00m Firsthöhe 219 GFZ 0,4 C.6 Grenzen gem. § 9 (7) BauGB 289 GRZ 0,4 E-2Wo D-2Wo C.1 5 287 C.5 Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und Anmerkungen 15 288 überbaubare Grundstücksfläche nicht überbaubare Grundstücksfläche C. 3 L 299 13 Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966); 5 222 384 Baugrenze zur Abgrenzung der maximalen überbaubaren Grundstücksflächen, soweit die festgesetzte Grund- und Geschossflächenzahl nicht entgegenstehen. Die Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt geändert durch § 90 Absatz 1 Satz 2 der Landesbauordnung vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162); Gemarkung Nienhagen Flur 2 8 12 Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434); nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Baugrenze Anmerkung: Zuwiderhandlungen gegen die gem. § 86 BauO NRW in dem Bebauungsplan aufgenommenen Festsetzungen (Örtliche Bauvorschriften) sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 84 (1) Ziffer 20 BauO NRW und können gem. § 84 (3) BauO NRW als solche geahndet werden. Gemarkung Nienhagen Flur 1 HsNr.6 a Die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung-PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057); ED Das Wassergesetz für das Land Nordrhein - Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934); 235 34 35 Rechtsgrundlagen im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstückes 289 in der Flur 7, Gemarkung Schuckenbaum; Beigefügt ist dieser Bebauungsplanänderung: - Begründung A. Nutzungsplan B. Lippe umgehend zu verständigen. Übersichtsplan M. 1 : 5.000 0 20 40 60 80m Maßstab im Original 1 : 1.000 Drees Huesmann r P ne la Norden Vennhofallee 97 D-33689 Bielefeld fon 05205.3230/6502 fax 05205.22679 info@dhp-sennestadt.de www.dhp-sennestadt.de 19.10.2017 Te