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Beschlussvorlage (Abwägung TöB-Beteiligung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Beschlussvorlage (Abwägung TöB-Beteiligung) Beschlussvorlage (Abwägung TöB-Beteiligung) Beschlussvorlage (Abwägung TöB-Beteiligung)

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Inhalt der Datei

14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB 26.09.2017 bis einschließlich 26.10.2017 mit Schreiben / E-Mail vom 25.09.2017 A) Öffentlichkeit Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Behörde Kreis Lippe Der Landrat Schreiben vom 17.10.2017 lfd. Nr. B) Behörden und der sonstige Träger öffentlicher Belange A.1 Bedenken und Anregungen (in inhaltlicher Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Gegen die beabsichtigte Änderung bestehen auch weiterhin keine Bedenken. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird um Berücksichtigung folgender Punkte im weiteren Verfahren gebeten: - Teilbereiche des Plangebietes liegen in einem über den Landschaftsplan "Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord" festgesetzten Landschaftsschutzgebiet Die Aufhebung des Landschaftsschutzes mit Rechtskraft des Bebauungsplanes setzt gem. § 20 (4) Landesnaturschutzgesetz eine Beteiligung im Flächennutzungsplanverfahren voraus. Das Landesnaturschutzgesetz NRW wurde mit Stand vom 06.10.2017 Kein Beschluss erforderlich. novelliert. Der § 20 (4) LNatSchG NRW besagt nun neu: „Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 (4) Satz 1 Nr. 2 BauGB außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. Für das Außerkrafttreten gilt Entsprechendes bei Satzungen nach § 34 (4) Satz1 Nr. 3 BauGB, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren nach § 34 (6) Satz 1 BauGB nicht widersprochen hat. Dasselbe gilt auch für Berichtigungen von Flächennutzungsplänen nach § 13a (2) Nr. 2 BauGB, soweit der nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB zu beteiligende Träger der Landschaftsplanung nicht widersprochen hat.“ Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt wird und im Rahmen der Beteiligungsverfahren seitens der Unteren Naturschutzbehörde gegen die Planung nicht widersprochen und keine Bedenken geäußert wurden, treten die widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit Inkrafttreten der vorliegenden Bebauungsplanänderung außer Kraft. Die Untere Auswertung: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Seite 1 von 3 Stand: 27.10.2017 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Behörde lfd. Nr. Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB 26.09.2017 bis einschließlich 26.10.2017 mit Schreiben / E-Mail vom 25.09.2017 Bedenken und Anregungen (in inhaltlicher Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Naturschutzbehörde des Kreises wurde sowohl frühzeitig gem. § 4 (1) BauGB als auch im Verfahren gem. § 4 (2) BauGB beteiligt. Darüber hinaus entstehen durch die Planung keine Nachteile für das festgesetzte Landschaftsschutzgebiet. - Die Festsetzung C6 bitte ich mit einer Pflanzliste, Pflanzabstand und Anzahl der Hochstämme zu konkretisieren. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Der Anregung wird gefolgt. Im Bebauungsplan wird die AnpflanzungsfestDer Anregung wird gefolgt. setzung gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB wie folgt konkretisiert: „Innerhalb der Fläche für Anpflanzung ist eine zwei bis dreireihige Pflanzreihe mit standortegerechten und heimischen Sträuchern und mind. zwei integrierten Laubbäumen in mind. 10 m Abstand anzulegen (nicht abschließende Pflanzliste: Schwarzer Holunder, Weißdorn, Haselnuss, Schlehe, Roter Hartriegel, Feldahorn , Bergahorn, Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche).“ Da mit der Konkretisierung der Festsetzung die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, wird hierdurch auch keine erneute Offenlage gem. § 4a (3) BauGB erforderlich. B.1 Es werden keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorge- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. tragen. Kein Beschluss erforderlich. C.1 Zum Bauvorhaben wurde bereits mit Schreiben vom 23.06.2017 Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme vom 23.06.2017 wurden keine Bedenken oder Anregungen geäußert. Kein Beschluss erforderlich. D.1 Zu diesem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken und Anregungen vorzubringen haben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. E.1 Im Anfragebereich befinden sich keine Versorgungsanlagen von Avacon AG / Purena GmbH / WEVG GmbH & Co KG / HSN Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Schreiben vom 17.10.2017 Unitymedia NRW GmbH Schreiben vom 16.10.2017 Westnetz GmbH Schreiben vom 05.10.2017 Avacon AG Auswertung: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Seite 2 von 3 Stand: 27.10.2017 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Behörde lfd. Nr. Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB Schreiben vom 27.09.2017 GASCADE Gastransport GmbH Bedenken und Anregungen (in inhaltlicher Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag GmbH Magdeburg. F.1 Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der vom Träger öffentlicher Belange verwalteten Anlagen wird mitgeteilt, dass die Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. G.1 Es wird mitgeteilt, dass in dem angefragten Bereich keine vom Leitungsträger verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. H.1 Die Planung berührt keine vom Leitungsträger wahrzunehmenden Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Belange. Es ist keine Planung eingeleitet oder beabsichtigt. Kein Beschluss erforderlich. I.1 Zu dem Vorhaben bestehen auch weiterhin keine Anregungen oder Bedenken. Kein Beschluss erforderlich. Schreiben vom 02.10.2017 PLEDOC GmbH 26.09.2017 bis einschließlich 26.10.2017 mit Schreiben / E-Mail vom 25.09.2017 Schreiben vom 17.10.2017 TenneT TSO GmbH Schreiben vom 29.09.2017 Landesbetrieb Straßen NRW Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Schreiben vom 24.10.2017 Auswertung: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB Seite 3 von 3 Stand: 27.10.2017