Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB
26.09.2017 bis einschließlich 26.10.2017
mit Schreiben / E-Mail vom 25.09.2017
A) Öffentlichkeit
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Behörde
Kreis Lippe
Der Landrat
Schreiben vom
17.10.2017
lfd. Nr.
B) Behörden und der sonstige Träger öffentlicher Belange
A.1
Bedenken und Anregungen
(in inhaltlicher Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Gegen die beabsichtigte Änderung bestehen auch weiterhin keine
Bedenken.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird um
Berücksichtigung folgender Punkte im weiteren Verfahren gebeten:
- Teilbereiche des Plangebietes liegen in einem über den Landschaftsplan "Leopoldshöhe/ Oerlinghausen-Nord" festgesetzten Landschaftsschutzgebiet Die Aufhebung des Landschaftsschutzes mit Rechtskraft des Bebauungsplanes setzt gem.
§ 20 (4) Landesnaturschutzgesetz eine Beteiligung im Flächennutzungsplanverfahren voraus.
Das Landesnaturschutzgesetz NRW wurde mit Stand vom 06.10.2017
Kein Beschluss erforderlich.
novelliert. Der § 20 (4) LNatSchG NRW besagt nun neu:
„Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans
im Geltungsbereich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten
des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 (4)
Satz 1 Nr. 2 BauGB außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung
im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen
hat. Für das Außerkrafttreten gilt Entsprechendes bei Satzungen nach § 34
(4) Satz1 Nr. 3 BauGB, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren nach § 34 (6) Satz 1 BauGB nicht widersprochen hat.
Dasselbe gilt auch für Berichtigungen von Flächennutzungsplänen nach
§ 13a (2) Nr. 2 BauGB, soweit der nach § 13 (2) Nr. 3 BauGB zu beteiligende Träger der Landschaftsplanung nicht widersprochen hat.“
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m.
§ 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt wird und im Rahmen der Beteiligungsverfahren
seitens der Unteren Naturschutzbehörde gegen die Planung nicht widersprochen und keine Bedenken geäußert wurden, treten die widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit Inkrafttreten der vorliegenden Bebauungsplanänderung außer Kraft. Die Untere
Auswertung: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
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Stand: 27.10.2017
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
Behörde
lfd. Nr.
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB
26.09.2017 bis einschließlich 26.10.2017
mit Schreiben / E-Mail vom 25.09.2017
Bedenken und Anregungen
(in inhaltlicher Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Naturschutzbehörde des Kreises wurde sowohl frühzeitig gem. § 4 (1)
BauGB als auch im Verfahren gem. § 4 (2) BauGB beteiligt. Darüber hinaus
entstehen durch die Planung keine Nachteile für das festgesetzte Landschaftsschutzgebiet.
- Die Festsetzung C6 bitte ich mit einer Pflanzliste, Pflanzabstand und Anzahl der Hochstämme zu konkretisieren.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Der Anregung wird gefolgt. Im Bebauungsplan wird die AnpflanzungsfestDer Anregung wird gefolgt.
setzung gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB wie folgt konkretisiert:
„Innerhalb der Fläche für Anpflanzung ist eine zwei bis dreireihige Pflanzreihe mit standortegerechten und heimischen Sträuchern und mind. zwei
integrierten Laubbäumen in mind. 10 m Abstand anzulegen (nicht abschließende Pflanzliste: Schwarzer Holunder, Weißdorn, Haselnuss, Schlehe,
Roter Hartriegel, Feldahorn , Bergahorn, Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche).“
Da mit der Konkretisierung der Festsetzung die Grundzüge der Planung
nicht betroffen sind, wird hierdurch auch keine erneute Offenlage gem. § 4a
(3) BauGB erforderlich.
B.1
Es werden keine Hinweise, Anregungen oder Bedenken vorge- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
tragen.
Kein Beschluss erforderlich.
C.1
Zum Bauvorhaben wurde bereits mit Schreiben vom 23.06.2017
Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme vom
23.06.2017 wurden keine Bedenken oder Anregungen geäußert.
Kein Beschluss erforderlich.
D.1
Zu diesem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken
und Anregungen vorzubringen haben.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
E.1
Im Anfragebereich befinden sich keine Versorgungsanlagen von
Avacon AG / Purena GmbH / WEVG GmbH & Co KG / HSN
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Schreiben vom
17.10.2017
Unitymedia NRW
GmbH
Schreiben vom
16.10.2017
Westnetz GmbH
Schreiben vom
05.10.2017
Avacon AG
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Stand: 27.10.2017
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
Behörde
lfd. Nr.
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB
Schreiben vom
27.09.2017
GASCADE Gastransport GmbH
Bedenken und Anregungen
(in inhaltlicher Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
GmbH Magdeburg.
F.1
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der vom Träger öffentlicher Belange verwalteten Anlagen
wird mitgeteilt, dass die Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht betroffen sind.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
G.1
Es wird mitgeteilt, dass in dem angefragten Bereich keine vom
Leitungsträger verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
H.1
Die Planung berührt keine vom Leitungsträger wahrzunehmenden Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Belange. Es ist keine Planung eingeleitet oder beabsichtigt.
Kein Beschluss erforderlich.
I.1
Zu dem Vorhaben bestehen auch weiterhin keine Anregungen
oder Bedenken.
Kein Beschluss erforderlich.
Schreiben vom
02.10.2017
PLEDOC GmbH
26.09.2017 bis einschließlich 26.10.2017
mit Schreiben / E-Mail vom 25.09.2017
Schreiben vom
17.10.2017
TenneT TSO
GmbH
Schreiben vom
29.09.2017
Landesbetrieb
Straßen NRW
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben vom
24.10.2017
Auswertung: Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
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Stand: 27.10.2017