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Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
102 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
24.11.17, 12:13
Aktualisiert
24.11.17, 12:13
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden
hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 60/2017 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: BM Bürgermeister der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 24. November 2017 Anregungen und Beschwerden hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 07.12.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Bundestagsabgeordnete Dr. Alexander Soranto Neu hält es im Sinne einer bürgernahen Verwaltung für sinnvoll, Jugendliche direkt auf die Weitergabe ihrer Daten durch die Städte und Gemeinden an die Bundeswehr und ihr Widerspruchsrecht gegen die Datenweitergabe hinzuweisen. Diesbezüglich hat er flächendeckend eine Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW verschickt. Die Begründung ist der E-Mail vom 18.07.2017, die als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat zu der Anregung am 19.07.2017 Stellung bezogen (Schnellbrief 184/2017, ebenfalls als Anlage beigefügt) und ausgeführt, dass der Antrag aus dortiger Sicht unzulässig ist. Zwar ist ein kommunaler Bezug nach § 24 GO NRW gegeben, dennoch könne man sich nach Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes NRW auf den Standpunkt stellen, dass es sich im vorliegenden Fall um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen handelt. Hinsichtlich des Umganges mit dem Antrag gem. § 24 GO NRW verweist der Städte- und Gemeindebund NRW auf seine Ausführungen im Schnellbrief 30/2016 vom 26.01.2016 (s. Haupt- und Finanzausschuss v. 10.03.2016, Drucksache 33/2016). Daraus folgt, dass die vorliegende Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Dr. Alexander Soranto Neu dem Rat bzw. dem Ausschuss vorgelegt werden muss. Dieser kann die Eingabe dann aber als unzulässig zurückweisen Beschlussvorschlag: Der Anregung des Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander Soranto Neu, gem. § 24 GO NRW zum Thema „Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern“ wird als unzulässig zurückgewiesen. Schemmel Anlagen: - Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW - Schnellbrief 184/2017 des Städte- und Gemeindebundes NRW