Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
102 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
24.11.17, 12:13
Aktualisiert
24.11.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
60/2017
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
BM Bürgermeister
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
24. November 2017
Anregungen und Beschwerden
hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
07.12.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Bundestagsabgeordnete Dr. Alexander Soranto Neu hält es im Sinne einer bürgernahen Verwaltung für
sinnvoll, Jugendliche direkt auf die Weitergabe ihrer Daten durch die Städte und Gemeinden an die
Bundeswehr und ihr Widerspruchsrecht gegen die Datenweitergabe hinzuweisen. Diesbezüglich hat er
flächendeckend eine Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW verschickt. Die Begründung ist der E-Mail vom
18.07.2017, die als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen.
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat zu der Anregung am 19.07.2017 Stellung bezogen (Schnellbrief
184/2017, ebenfalls als Anlage beigefügt) und ausgeführt, dass der Antrag aus dortiger Sicht unzulässig ist.
Zwar ist ein kommunaler Bezug nach § 24 GO NRW gegeben, dennoch könne man sich nach Einschätzung
des Städte- und Gemeindebundes NRW auf den Standpunkt stellen, dass es sich im vorliegenden Fall um
eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen handelt.
Hinsichtlich des Umganges mit dem Antrag gem. § 24 GO NRW verweist der Städte- und Gemeindebund
NRW auf seine Ausführungen im Schnellbrief 30/2016 vom 26.01.2016 (s. Haupt- und Finanzausschuss v.
10.03.2016, Drucksache 33/2016).
Daraus folgt, dass die vorliegende Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW des Herrn Dr. Alexander Soranto Neu
dem Rat bzw. dem Ausschuss vorgelegt werden muss. Dieser kann die Eingabe dann aber als unzulässig
zurückweisen
Beschlussvorschlag:
Der Anregung des Bundestagsabgeordneten Dr. Alexander Soranto Neu, gem. § 24 GO NRW zum Thema
„Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern“ wird als unzulässig zurückgewiesen.
Schemmel
Anlagen:
- Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW
- Schnellbrief 184/2017 des Städte- und Gemeindebundes NRW