Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 20.09.2007
18
Bebauungsplan Nr. 148, E.-Lechenich, Bonner Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (432/2007)
Nach einer ausführlichen Diskussion an der sich Sprecher aller Fraktionen beteiligen, stellt die SPDFraktion den Antrag, die Entscheidung zu vertagen.
22 Ja-Stimme(n), 25 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Der Anregung von Frau Büscher–Jonas wird bei 22 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
nicht entsprochen.
Den Anregungen bzgl. der Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes kann nur
teilweise gefolgt werden. Der Bebauungsplan ist nach den Vorschriften des § 13 a BauGB
aufgestellt worden. Der Anregung, unabhängig von den Möglichkeiten des § 13 a Abs.2 Nr.
4 BauGB, Kompensationsmaßnahmen festzusetzen, kann nicht gefolgt werden, da im § 13
a BauGB ein Verzicht auf diese Maßnahmen ausdrücklich vorgesehen ist.
Die Anregung sowie die Begründung der Ablehnung werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
22 Ja-Stimme(n), 25 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
I. Über die im Aufstellungsverfahren während den Bürger- und Behördenbeteiligungen gemäß. §§ 3
Abs. 1 und 2 und 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I
S.3316) des Bebauungsplanes 148, E. – Lechenich, Bonner Straße vorgebrachten Stellungnahmen
wird wie folgt entschieden:
I.1
Deutsche Telekom AG, T-Com, TI NL West, PTI 22, Postfach 10 10 42,
50450 Köln
(Schreiben vom 10.11.2005 und 30.05.2007)
Der Hinweis, dass zur fernmeldetechnischen Versorgung des Planbereiches die Verlegung
zusätzlicher Telekommunikationsanlagen/ -linien erforderlich ist, wird zur Kenntnis genommen. Zur
Sicherstellung der rechtzeitigen Versorgung mit Telekommunikationsanschlüssen wird der Beginn
und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich der o.g. Institution durch die Bauwilligen
frühzeitig mitgeteilt.
I.2
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 12 22, 50329 Hürth
(Schreiben vom 21.11.2007 und 31.05.2007
Der Hinweis, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen zur Zeit nicht anliegen, wird
zur Kenntnis genommen. Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Gasleitungen der GVG,
doch der vorgenannte Bereich kann jederzeit mit Erdgas versorgt werden.
I.5
Rhein-Erft-Kreis, Amt für Kreisplanung und Naturschutz, Willy-Brandt-Platz 1,
50126 Bergheim (Schreiben vom 05.12.2005 und 23.05.2007)
Der Anregung, den im Planbereich vorhandenen Baum- und Grünbestand zu erhalten, kann nur
teilweise gefolgt werden.
Der Stellungnahme, den Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
durchzuführen, wird nicht entsprochen. Die Stadt Erftstadt hat die Anwendungsvoraussetzungen des
§ 13a BauGB im Vorfeld sorgfältig geprüft und setzt dieses moderne planungsrechtliche
Instrumentarium zur Verfahrensbeschleunigung im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger ein.
Der Anregung, unabhängig von den Möglichkeiten des § 13a Abs. 2 Nr. 4, die
Kompensationsmaßnahmen festzusetzen, kann nicht gefolgt werden, da im § 13a BauGB ein
Verzicht auf diese Maßnahmen ohne Ermessensspielraum ausdrücklich enthalten ist.
Die Anmerkung zur Behandlung des Niederschlagwassers wird berücksichtigt, wobei der
Bebauungsplan keine Festsetzungen dazu trifft. Dem Hinweis bezüglich der Abstimmung der
Niederschlagwasserbeseitigung mit der Unteren Wasserbehörde wird Rechnung getragen.
Den Hinweisen, dass das Plangebiet im geplanten Wasserschutzgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt und der Einbau von Recyclingbaustoffen zu genehmigen ist, ist bereits im
Planentwurf entsprochen.
I.6
Herr Rolf Deiter, Akazienweg 1, 50374 Erftstadt (Schreiben vom 11.10.2006),
Eheleute Franz und Traude Moser, Akazienweg 2, 50374 Erftstadt
(Schreiben vom 09.10.2006, 24.09.2006, 14.05.2007),
Frau Ilonka Cicilano, Akazienweg 3, 50374 Erftstadt
(Schreiben vom 10.10.2006, 15.05.2007),
Eheleute Karl-Heinz Büscher und Daniela Büscher-Jonas, Akazienweg 4, 50374 Erftstadt
(Schreiben vom 09.10.2006, 09.05.2007),
Herr Walter Kuntze, Akazienweg 5, 50374 Erftstadt
Beschluss
der Sitzung des
Rates
vom 20.09.2007
Seite 2
(Schreiben
vom
09.10.2006,
07.05.2007),
Familie Heidari, Akazienweg 6, 50374 Erftstadt (Schreiben vom 09.10.2006),
Frau Thea Weidenbach, Akazienweg 7, 50374 Erftstadt (Schreiben vom 09.10.2006),
25 Ja-Stimme(n), 22 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.09.2007
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