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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.80A, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Wildweg) I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.80A, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Wildweg)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.80A, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Wildweg)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr.80A, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Wildweg)
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 20.09.2007 24 Bebauungsplan Nr.80A, Erftstadt-Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet (Wildweg) I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (362/2007) I. Beschluss über die Stellungnahmen Über die während der Offenlage des Bebauungsplanes 80A, E. – Friesheim, Erweiterung Gewerbegebiet Wildweg, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414) vorgebrachten Stellungnahmen wird gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) i. V. m. § 233 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wie folgt entschieden: I.1 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen Den Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau bzgl. der Inanspruchnahme von Straßenflächen für den geplanten Sichtschutzwall wird stattgegeben. Der Landesbetrieb stellt den Erwerb der benötigten Flächen durch die Stadt Erftstadt in Aussicht. Zur Sicherung einer funktionsfähigen Straßenentwässerung wird der geforderte Abstand von 5,00 m zwischen Wall und befestigtem Fahrbahnrand im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt sowie die Unterhaltung des zu bepflanzenden Walls zugesagt. I.2 Rhein-Erft-Kreis Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim Der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde, auf die Festsetzung einer Mindesthöhe von 1,50 m für die Eingrünung des Plangebietes zu verzichten und statt dessen die vorgeschlagene textliche Festsetzung aufzunehmen, wird durch die Neuformulierung von Pkt. 1.5 der textlichen Festsetzungen wie folgt entsprochen: Die an der Nord- und Ostseite des Plangebietes vorgesehene Ortsrandeingrünung ist als Ausgleichsfläche festgesetzt und flächendeckend mit bäumen und Sträuchern ausschließlich heimischer Arten (Pflanzliste siehe Anlage zur Begründung) dicht zu bepflanzen. Der natürliche Wuchs der Gehölze ist zuzulassen, eine Kappung von Gehölzen ist nicht zulässig. Die Pflanzungen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen dauerhaft vor Wildverbiss zu schützen. Abgestorbene Gehölze sind zu ersetzten, sobald Bestandslücken entstehen. Der Ausgleichsfläche werden die Eingriffe durch Verkehrsflächen, sowie 8.783 m² der Eingriffe durch Gewerbefläche zugeordnet. Der Hinweis bzgl. der Darstellung und Kartierung der Ausgleichsflächen gem. § 8 (6) Landschaftsgesetz wird zur Kenntnis genommen und berücksichtigt. Dem Hinweis zur Entwässerung von Niederschlagswasser ist bereits bzw. wird Rechnung getragen; im Bebauungsplan ist eine entsprechende Versickerungsanlage festgesetzt. Die Anregung bzgl. der geplanten Wasserschutzzone III B ist bereits im Entwurf berücksichtigt. I.3 Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilien, Wirtschaftsförderung Als Voraussetzung für die planungsrechtliche Standortsicherung (Betriebsflächenerweiterung) eines bestehenden Gewerbebetriebs im Geltungsbereich des angrenzenden rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 80, Erftstadt-Friesheim, Wildweg, regt die städtische Wirtschaftsförderung die Verlegung der Haupterschließungsstraße des neuen Gewerbegebietes um 4,50 m in östliche Richtung an. Die Anregung wird berücksichtigt und in den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes übernommen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.09.2007 Seite 2 II. Satzungsbeschluss Gemäß § 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBL. I S. 3316) i. V. m. § 233 Abs. 1 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der Bebauungsplan 80A, E. – Friesheim, Süd-Ost, einschließlich der Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.09.2007 Seite 3