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Beschlussvorlage (Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
183 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
24.11.17, 12:13
Aktualisiert
24.11.17, 12:13
Beschlussvorlage (Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 89/2017 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Aust Telefon: 05208 / 991-200 Datum: 24. November 2017 Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin 07.12.2017 Bemerkungen 14.12.2017 Sachdarstellung: In Anpassung an die neue Rechtsprechung hat die Gemeinde Leopoldshöhe mit Satzung vom 09.11.2006 die Berechnung der Vergnügungssteuer vom Stückzahlmaßstab auf das Einspielergebnis umgestellt. Die in § 10 festgesetzten Steuersätze sind seitdem unverändert. Die Steuersätze für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bewegen sich im Kreis Lippe zwischen 10 % und 19 % sowohl in Spielhallen als auch in den Gaststätten. Die Verwaltung schlägt eine Anpassung auf 17 % in Spielhallen und 17 % in Gaststätten vor. Die Vergnügungssteuer hat neben der Ertragsseite auch eine ordnungspolitische Lenkungsfunktion. Ausgehend vom Steueraufkommen 2017 wird im Vergleich zur ursprünglichen Finanzplanung 2018 mit einem Mehrertrag in Höhe von rund 14.500 € gerechnet. Die §§ 10 a und 10 b (abweichende Besteuerung) werden ersatzlos aufgehoben werden, da Geldspielgeräte ohne manipulationssicher elektronischer Zählwerke nicht mehr zulässig sind. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt zum 01.01.2018 die 2. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung vom 20.12.2002. Schemmel -2-