Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
183 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
24.11.17, 12:13
Aktualisiert
24.11.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
89/2017
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB II Finanzen
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Aust
Telefon:
05208 / 991-200
Datum:
24. November 2017
Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
07.12.2017
Bemerkungen
14.12.2017
Sachdarstellung:
In Anpassung an die neue Rechtsprechung hat die Gemeinde Leopoldshöhe mit Satzung vom 09.11.2006
die Berechnung der Vergnügungssteuer vom Stückzahlmaßstab auf das Einspielergebnis umgestellt. Die in
§ 10 festgesetzten Steuersätze sind seitdem unverändert.
Die Steuersätze für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bewegen sich im Kreis Lippe zwischen 10 % und
19 % sowohl in Spielhallen als auch in den Gaststätten. Die Verwaltung schlägt eine Anpassung auf 17 % in
Spielhallen und 17 % in Gaststätten vor. Die Vergnügungssteuer hat neben der Ertragsseite auch eine
ordnungspolitische Lenkungsfunktion.
Ausgehend vom Steueraufkommen 2017 wird im Vergleich zur ursprünglichen Finanzplanung 2018 mit
einem Mehrertrag in Höhe von rund 14.500 € gerechnet.
Die §§ 10 a und 10 b (abweichende Besteuerung) werden ersatzlos aufgehoben werden, da Geldspielgeräte
ohne manipulationssicher elektronischer Zählwerke nicht mehr zulässig sind.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt zum 01.01.2018 die 2. Satzung zur Änderung der
Vergnügungssteuersatzung vom 20.12.2002.
Schemmel
-2-