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Beschlussvorlage (Kanalanschlusssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
70 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
10.11.17, 12:13
Aktualisiert
10.11.17, 12:13
Beschlussvorlage (Kanalanschlusssatzung)

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Inhalt der Datei

1. Satzung vom ________________ zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Dezember 2016 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. 2016 S. 966), in Kraft getreten am 29. November 2016 der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 712), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2016 (GV NRW 2016 S. 1150) und der §§ 53c, 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am ________________ folgende 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15. Dezember 2016 beschlossen: I. In § 4 Abs. 7 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: ab Kalenderjahr 2018: 4,13 € II. In § 5 Abs. 6 wird die Gebührenauflistung wie folgt ergänzt: ab Kalenderjahr 2018: 1,07 € III. § 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Der Beitrag beträgt 13,90 € (im Falle § 4 Abs. 7, 2. Satz 11,12 €) je Quadratmeter (m²) Veranlagungsfläche. IV. Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.