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Mitteilungsvorlage (Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 2017)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
120 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
17.11.17, 10:53
Aktualisiert
17.11.17, 10:53
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich Drucksache 116/2017 zur Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Finanzen Auskunft erteilt: Herr Aust Telefon: 05208 / 991-200 Datum: 17. November 2017 Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 2017 Beratungsfolge Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss Rat Termin 30.11.2017 Bemerkungen 14.12.2017 Sachdarstellung: Im Rahmen der Prüfung der kleinen kreisangehörigen Gemeinden hat die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) die überörtliche Prüfung auf der Grundlage des § 105 GO NRW durchgeführt. Dabei wurden schwerpunktmäßig folgende Bereiche in die Prüfung einbezogen:  Finanzen,  Schulen,  Sport und Spielplätze sowie  Verkehrsflächen.  Daneben ist das Kennzahlenset der gpaNRW aktualisiert worden. Die Schlussbesprechung mit der Verwaltung ist erfolgt. Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfbericht dem Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss zur Beratung vor. Im Vorbericht führt die gpaNRW aus: „Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfbericht als Feststellung. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu muss die Kommune eine gesonderte Stellungnahme abgeben. Dies wird im Prüfbericht mit einem Zusatz gekennzeichnet. In der Gemeinde Leopoldshöhe hat die gpaNRW keine Feststellung getroffen, die eine Stellungnahme erforderlich macht. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfbericht als Empfehlung aus.“ In der Sitzung am 30.11.2017 wird die gpaNRW den Prüfbericht vorstellen. Im Anschluss wird der Rat durch den Ausschuss über den wesentlichen Inhalt sowie das Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet. Der Prüfbericht wird an den Kreis Lippe – Der Landrat – als untere staatliche Verwaltungsbehörde zugeleitet. Der Prüfbericht steht in Kürze im Ratsinformationssystem zur Verfügung. -2- Weiteres Verfahren: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss zur Kenntnis. Schemmel