Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
120 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
17.11.17, 10:53
Aktualisiert
17.11.17, 10:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich Drucksache
116/2017
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Finanzen
Auskunft erteilt:
Herr Aust
Telefon:
05208 / 991-200
Datum:
17. November 2017
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 2017
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
Rat
Termin
30.11.2017
Bemerkungen
14.12.2017
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Prüfung der kleinen kreisangehörigen Gemeinden hat die Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) die überörtliche Prüfung auf der Grundlage des § 105 GO NRW
durchgeführt. Dabei wurden schwerpunktmäßig folgende Bereiche in die Prüfung einbezogen:
Finanzen,
Schulen,
Sport und Spielplätze sowie
Verkehrsflächen.
Daneben ist das Kennzahlenset der gpaNRW aktualisiert worden. Die Schlussbesprechung mit der
Verwaltung ist erfolgt. Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfbericht dem
Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss zur Beratung vor. Im Vorbericht führt die gpaNRW aus:
„Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfbericht als Feststellung. Damit kann
sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine
Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich
machen, sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu muss die Kommune
eine gesonderte Stellungnahme abgeben. Dies wird im Prüfbericht mit einem Zusatz
gekennzeichnet. In der Gemeinde Leopoldshöhe hat die gpaNRW keine Feststellung getroffen, die
eine Stellungnahme erforderlich macht.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfbericht als
Empfehlung aus.“
In der Sitzung am 30.11.2017 wird die gpaNRW den Prüfbericht vorstellen. Im Anschluss wird der Rat durch
den Ausschuss über den wesentlichen Inhalt sowie das Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet. Der
Prüfbericht wird an den Kreis Lippe – Der Landrat – als untere staatliche Verwaltungsbehörde zugeleitet.
Der Prüfbericht steht in Kürze im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
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Weiteres Verfahren:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss zur Kenntnis.
Schemmel