Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
359 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
24.11.17, 12:13
Aktualisiert
24.11.17, 12:13
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Gemeinde Leopoldshöhe
Schulen
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ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Schulen der Gemeinde
Leopoldshöhe im Jahr 2017
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Gemeinde Leopoldshöhe
Schulen
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht
3
Offene Ganztagsschulen (OGS)
3
Schulsekretariate
3
Schülerbeförderung
4
Inhalte, Ziele und Methodik
5
Offene Ganztagsschulen (OGS)
6
Rechtliche Grundlagen
6
Strukturen der OGS
6
Organisation und Steuerung
7
Fehlbetrag der OGS
8
Einflussfaktoren und Wirkungszusammenhänge auf den Fehlbetrag OGS je OGS- Schüler 9
Schulsekretariate
13
Organisation und Steuerung
15
Schülerbeförderung
16
Organisation und Steuerung
17
Anlagen: Ergänzende Tabellen
18
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Gemeinde Leopoldshöhe
Schulen
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Managementübersicht
Offene Ganztagsschulen (OGS)
Die Gemeinde Leopoldshöhe verfügt im Bereich der OGS noch über kein ausreichendes Finanz- und Fachcontrolling. Dieser Bereich sollte kennzahlengestützt gesteuert werden. So können Zielwerte definiert und deren Einhaltung überprüft werden.
Für die Gemeinde Leopoldshöhe ergibt sich ein tendenziell unterdurchschnittlicher Fehlbetrag
je OGS-Schüler im interkommunalen Vergleich. Er wird dadurch begünstigt, dass die Elternbeträge auf den pflichtigen Eigenanteil der Gemeinde angerechnet werden. Dadurch entfällt der
Pflichtzuschuss. Allerdings sind bilanzielle Abschreibungen für die Gebäudeunterhaltung mangels vorhandener Daten nicht in die Aufwendungen eingeflossen. Der tatsächliche Fehlbetrag
ist höher. Der interkommunale Vergleich gibt eher eine Tendenz wieder.
Die Aufwendungen je OGS-Schüler liegen nur leicht unter dem Mittelwert. Dieser Wert resultiert
im Wesentlichen daraus, dass die Gemeinde Leopoldshöhe zusätzlich freiwillige Zuschüsse an
den Kooperationspartner zahlt.
Die Elternbeitragsquote ist überdurchschnittlich, aber noch verbesserungsfähig. Die Erträge aus
Elternbeiträgen können erhöht werden, in dem die Gemeinde den geltenden Höchstbetrag ausschöpft.
Die Flächenkennzahlen sind für Leopoldshöhe nicht darstellbar, da keine Werte für das Vergleichsjahr vorliegen. Aktuelle Daten sollten umgehend ermittelt werden.
KIWI-Bewertung
Die gpaNRW bewertet das Handlungsfeld Offene Ganztagsschulen der Gemeinde
Leopoldshöhe mit dem Index 3.
Schulsekretariate
Die Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler liegen in Leopoldshöhe unter dem
interkommunalen Mittelwert. Einerseits wirken die Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle
begünstigend, da die Sekretariatskräfte überwiegend in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert sind.
Ferner erreicht die Gemeinde Leopoldshöhe bei der Kennzahl „Schüler je Vollzeit-Stelle Schulsekretariate“ günstige Werte. Für den Bereich der Grundschulen ergibt sich in Leopoldshöhe
ein überdurchschnittlicher Wert. Bei den weiterführenden Schulen wird das Maximum erreicht.
Der Benchmark wird jeweils übertroffen. Damit ergibt sich für die Gemeinde Leopoldshöhe kein
Stellenpotenzial.
Die Gemeinde Leopoldshöhe verfügt über ein geeignetes Stellenbemessungsverfahren. Es hat
im Ergebnis zu den günstigen Werten bei den Kennzahlen „Schüler je Vollzeit-Stelle“ geführt.
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Schulen
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KIWI-Bewertung
Die gpaNRW bewertet das Handlungsfeld Schulsekretariate der Gemeinde Leopoldshöhe mit dem Index 4.
Schülerbeförderung
Die Gemeinde Leopoldshöhe erreicht bei der Kennzahl „Aufwendungen gesamt je Schüler“
einen durchschnittlichen Wert. Die Kennzahl „Aufwendungen Schulweg je befördertem Schüler“
liegt unterhalb des Mittelwertes.
In Leopoldshöhe werden die Schüler fast ausnahmslos mittels des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) befördert.
Die Kennzahlen werden von den Aufwendungen für die Gesamtschule maßgeblich beeinflusst.
Dabei spielt die hohe Einpendlerquote eine entscheidende Rolle. Die Aufwendungen je Schüler
sind hier deutlich höher als bei den Grundschulen.
Die Organisation der Schülerbeförderung der Gemeinde Leopoldshöhe ist im Übrigen weitgehend optimiert.
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Gemeinde Leopoldshöhe
Schulen
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Inhalte, Ziele und Methodik
Das Prüfgebiet Schulen umfasst folgende Handlungsfelder:
• Offene Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich,
• Schulsekretariate und
• Schülerbeförderung.
Ziel der gpaNRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen. Dazu werden Erträge und Aufwendungen für die OGS analysiert. Dabei spielen auch die Gebäudeaufwendungen eine wichtige Rolle. Aus den Ergebnissen leiten wir Empfehlungen ab, die darauf
zielen das Ergebnis der Kommune für die OGS zu verbessern.
Die Prüfung der Schulsekretariate gibt Hinweise auf eine angemessene Stellenausstattung. Die
Optimierung der Schülerbeförderung ist Voraussetzung für einen effizienten Mitteleinsatz.
Gleichzeitig zeigt die gpaNRW Strategien und Handlungsmöglichkeiten auf, mit denen die
Kommunen vorhandene Potenziale sukzessive umsetzen können.
Die gpaNRW führt interkommunale Kennzahlenvergleiche durch und analysiert die Organisation
und Steuerung. Wir haben Benchmarks für die Kennzahlen zu den Schulsekretariaten ermittelt.
Auf der Basis dieser Benchmarks berechnen wir Potenziale für Grundschulen und weiterführende Schulen.
Die Erträge und Aufwendungen beziehen wir auf das Haushaltsjahr; die Flächen- und Schüler1
zahlen auf das Schuljahr. Bezugsgröße ist die Bruttogrundfläche (BGF) der Gebäude.
1
Die Bruttogrundfläche ist die Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes.
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Schulen
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Offene Ganztagsschulen (OGS)
Rechtliche Grundlagen
Das Schulministerium Nordrhein-Westfalen hat zum Schuljahr 2003/2004 die OGS als außerunterrichtliches Angebot für Grundschulen und Förderschulen mit Primarbereich eingeführt. Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe und die weiteren außerschulischen Träger sollen ein neues
Verständnis von Schule entwickeln. Ziel ist es, mehr Zeit für Bildung und Erziehung, individuelle
Förderung, Spiel- und Freizeitgestaltung sowie eine bessere Rhythmisierung des Schultages zu
ermöglichen. Zusätzlich soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden. Die OGS
sorgt für ein umfassendes Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich am jeweiligen Bedarf der
Kinder und der Eltern orientiert. Dieses Angebot umfasst insbesondere
• Förder-, Betreuungs- und Freizeitangebote,
• besondere Förderangebote für Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien und für Kinder mit besonderen Begabungen sowie
• Angebote zur Stärkung der Familienerziehung.
Die OGS im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 Schulgesetz NRW) ist ein freiwilliges Angebot an Eltern und Schüler. Die Anmeldung verpflichtet zur regelmäßigen täglichen Teilnahme an diesen
2
Angeboten für die Dauer eines Schuljahres.
Strukturen der OGS
Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen in Leopoldshöhe
2012
2013
2014
2015
2020
2025
2030
2040
15.930
16.037
16.094
16.401
16.493
16.875
17.269
17.885
Einwohner 0 bis
unter 6 Jahre
881
917
928
985
861
851
812
703
Einwohner 6 bis
unter 10 Jahre
662
639
643
670
710
663
658
588
Einwohner gesamt
Quelle: IT.NRW (2012 bis 2015 zum 31.12. des jeweiligen Jahres nach Zensus, Prognosedaten ab 2020 zum 01.01.)
2
Die rechtlichen Grundlagen für die Offene Ganztagschule sind: Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW), Runderlass des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.Dezember 2010 zu gebundenen und offenen Ganztagsschulen sowie außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten im Primarbereich und Sekundarstufe I (BASS 12-63 Nr.2) in der jeweils geltenden
Fassung, Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder über die Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen im Primarbereich (BASS 11-02 Nr.19) in der jeweils geltenden Fassung.
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Schulen
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Die Gesamteinwohnerzahl soll in der Gemeinde Leopoldshöhe von 2012 bis 2040 um 12,3 Prozent steigen. Dagegen ist die Zahl der Kinder von null bis unter sechs Jahre bzw. von sechs bis
unter zehn Jahre nach den Prognosen ab 2020 rückläufig. Der Kreis Lippe hat im Jahr 2011
einen Schulentwicklungsplan für die Gemeinde Leopoldshöhe erstellt. Danach wurden für den
Bereich der Grundschulen ebenfalls zurückgehende Schülerzahlen prognostiziert. Da die Schülerzahlen mittlerweile nicht mehr aktuell sind, beabsichtigt die Gemeinde, in Kürze einen neuen
Schulentwicklungsplan in Auftrage zu geben.
Aktuelle Studien gehen davon aus, dass die prognostizierten Schülerzahlen auf Bundesebene
steigen werden. Grund dafür sind steigende Geburtenzahlen sowie die nicht genau bekannten
Zuwanderungssalden. Diese Faktoren werden sich allerdings nicht nur regional (z.B. in ländlichen Gebieten oder Städten) sondern auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich auswirken. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.
Empfehlung
Die Gemeinde Leopoldshöhe sollte ihren Schulentwicklungsplan umgehend aktualisieren
und die Planung der OGS künftig daran orientieren.
Die Gemeinde Leopoldshöhe unterhält im Vergleichsjahr 2015 zwei kommunale Grundschulen,
davon beide mit OGS-Angebot. Dabei handelt es sich um die Grundschulen „Nord“ und
„Asemissen“. Von insgesamt 570 Grundschülern beider Schulen nutzen 182 Schüler das OGSAngebot. Davon entfallen 102 Schüler auf die Grundschule „Nord“ und 80 Schüler auf die
Grundschule „Asemissen“. Von 2012 bis 2015 hat sich die Zahl der OGS-Schüler insgesamt
leicht vermindert. Im Schuljahr 2016/2017 ist dagegen ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen.
Die differenzierten Grunddaten zu den Schulen sowie den Schüler- und Betreuungszahlen in
der Gemeinde Leopoldshöhe stellt die gpaNRW in den Tabellen im Anhang dieses Teilberichts
dar.
Organisation und Steuerung
Die Aufgabe OGS liegt in direkter Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Leopoldshöhe. Unmittelbar angegliedert ist das Familienservicebüro, welches die organisatorische Abwicklung der Aufgabe wahrnimmt.
Die Gemeinde Leopoldshöhe betreibt die OGS nicht in eigener Regie. Zur Einrichtung und für
den Betrieb der OGS hat die Gemeinde Kooperationsvereinbarungen geschlossen. Vertragspartner sind die beiden Grundschulen und der Zweckverband VHS Lippe-West. In den Kooperationsvereinbarungen sind die auf die Vertragspartner entfallenden Aufgaben detailliert geregelt.
Damit die Interessen aller Beteiligten aufeinander abgestimmt werden können, sollen sich die
Kooperationspartner regelmäßig austauschen, um gemeinsame Ziele und Planungen festzulegen. Als geeignetes Instrument bietet sich hierzu der sog. „Runde Tisch“ an. Das Instrument ist
aus der wissenschaftlichen Begleitung der OGS-Einführung entstanden. Davon wird in Leopoldshöhe Gebrauch gemacht. Der Dienstleistungsvertrag, der zwischen Gemeinde, Zweckverband VHS Lippe-West und den beiden Schulleitungen geschlossen wurde, enthält eine entsprechende Regelung. Danach treffen sich die Vertragspartner zweimal jährlich, um Themen
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Schulen
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zur organisatorischen und pädagogischen Weiterentwicklung der OGS aufeinander abzustimmen.
Das Datenmaterial für Statistiken und die Bildung von Kennzahlen liegt der Verwaltung der
Gemeinde Leopoldshöhe vor. Eine regelmäßige Aufbereitung und Auswertung der Finanz-,
Bedarfs- und Belegungsdaten in einem Controlling erfolgt allerdings nicht. Zur Steuerung des
OGS-Betriebs ist ein Controlling jedoch unumgänglich. Es hat die Aufgabe, in Verbindung mit
einem Berichtswesen über die Bedarfs- und Belegungsstrukturen zu informieren. Zu diesem
Zweck sollen themenbezogene Informationen und Daten gesammelt, aufbereitet, analysiert und
bewertet werden. Für den OGS-Bereich bieten sich Kennzahlen an, wie sie beispielsweise die
gpaNRW erhebt. Das erleichtert auch eine Vergleichbarkeit unter den Kommunen.
Feststellung
Die Gemeinde Leopoldshöhe verfügt im Bereich der OGS noch über kein ausreichendes Finanz- und Fachcontrolling. Somit existiert auch kein Berichtswesen.
Empfehlung
Die Gemeinde Leopoldshöhe sollte im Bereich der OGS ein Controlling und in der Folge ein
Berichtswesen zeitnah einführen. In diesem Zusammenhang sollte die Gemeinde Kennzahlen entwickeln, um den OGS-Betrieb effizienter und effektiver zu steuern.
Fehlbetrag der OGS
Fehlbetrag OGS je OGS-Schüler
Diese Kennzahl zeigt, wie hoch der Ressourceneinsatz für die OGS je Schüler ist. Grundlage ist
das ordentliche Ergebnis zuzüglich der internen Leistungsverrechnungen für Gebäudekosten,
falls diese nicht im ordentlichen Ergebnis enthalten sind.
Fehlbetrag OGS je OGS-Schüler in Euro 2015
Leopoldshöhe
275
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
377
3. Quartil
671
Anzahl Werte
1.005
19
Der vergleichsweise geringe Fehlbetrag je OGS-Schüler verdeutlicht, dass die Aufwendungen
zu einem großen Teil durch die Erträge gedeckt sind. Die Gemeinde Leopoldshöhe erhält die
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Schulen
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ihr förderrechtlich zustehenden Landeszuweisungen und leitet diese an den Kooperationspartner weiter.
3
Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Eigenanteil zur Finanzierung beizutragen . Für das
Schuljahr 2015/2016 beträgt dieser 422 Euro je OGS-Schüler. Auf diesen Eigenanteil können
die Elternbeiträge angerechnet werden. Davon macht die Gemeinde Leopoldshöhe Gebrauch.
Die Elternbeiträge belaufen sich in 2015 auf 150.763 Euro. Der pflichtige Eigenanteil beträgt bei
422 Euro je Schüler lediglich 76.804 Euro. Damit entfällt der Eigenanteil durch die Anrechnung
auf die höheren Elternbeiträge. Dennoch ergibt sich für Leopoldshöhe noch ein Fehlbetrag von
275 Euro je OGS-Schüler. Damit leistet die Gemeinde neben der Landeszuweisung weitere
Zuschüsse an den Kooperationspartner. Der absolute Fehlbetrag liegt in 2015 bei 50.005 Euro.
Darin enthalten sind Personal- und Sachaufwendungen sowie bilanzielle Abschreibungen von
29.970 Euro. Ein Teil des Fehlbetrages (20.035 Euro) resultiert somit aus zusätzlichen freiwilligen Leistungen.
Sie ergeben sich aus einem Zuschuss von jährlich 5.900 Euro je Gruppe und Schule, zu dessen
Zahlung sich die Gemeinde vertraglich verpflichtet hat. Zuviel gezahlte Zuschüsse werden der
Gemeinde erstattet. Unter Berücksichtigung der Erstattung verbleibt in 2015 ein freiwilliger Zuschuss von 20.035 Euro.
Feststellung
Die Gemeinde Leopoldshöhe macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Elternbeiträge auf
den pflichtigen Eigenanteil anzurechnen. Allerdings leistet sie freiwillige Zuschüsse. Das
wirkt sich belastend auf den Fehlbetrag je OGS-Schüler aus.
Trotz der freiwilligen Leistungen liegt der Fehlbetrag je OGS-Schüler in Leopoldshöhe deutlich
unter dem der Vergleichskommunen. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die in die
Aufwendungen eingeflossenen bilanziellen Abschreibungen vermutlich nicht der Realität entsprechen. Sie betragen in 2015 lediglich 918 Euro und beziehen sich nur auf Sachanlagen und
geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Gebäudeunterhaltung findet keine Berücksichtigung. Der
tatsächliche Fehlbetrag ist höher. Der interkommunale Vergleich gibt eher die Tendenz wieder.
Wie sich die jeweiligen Fehlbeträge im Einzelnen im Zeitverlauf entwickeln, ergibt sich aus den
Tabellen im Anhang dieses Teilberichts.
Einflussfaktoren und Wirkungszusammenhänge auf den Fehlbetrag OGS je OGSSchüler
Elternbeitragsquote
Die Elternbeitragsquote stellt das Verhältnis der Elternbeiträge zu den ordentlichen Aufwendungen inklusive der Gebäudeaufwendungen für OGS dar. Der Schulträger oder der öffentliche
Jugendhilfeträger kann in offenen Ganztagsschulen im Primarbereich Elternbeiträge erheben.
3
Vgl. Richtlinien über Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote Offener Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder (BASS 11 – 02 Nr.19)
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4
Im Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung ist ein monatlicher Höchstbetrag für
Elternbeiträge vorgesehen. Dieser beträgt 180 Euro für das Schuljahr 2016/2017. Ansonsten
kann die Kommune die Ausgestaltung der Elternbeitragserhebung in Form von Staffelungen,
Befreiungen usw. in ihrem Ermessen festlegen.
Ermittlung der Elternbeitragsquote
2012
2013
2014
2015
Elternbeiträge OGS
in Euro
152.563
147.870
153.014
150.763
ordentliche Aufwendungen OGS
in Euro
428.156
439.493
423.640
420.237
35,6
33,6
36,1
35,9
Elternbeitragsquote OGS in
Prozent
Elternbeitragsquote in Prozent 2015
Leopoldshöhe
35,9
Minimum
7,1
Maximum
Mittelwert
43,3
25,3
1. Quartil
17,3
2. Quartil
(Median)
27,4
3. Quartil
34,6
Anzahl
Werte
19
Die Ordentlichen Aufwendungen sind von 2012 bis 2015 um 1,8 Prozent gesunken. Die Elternbeiträge haben sich in diesem Zeitraum lediglich um 1,2 Prozent verringert. Insofern ist die Elternbeitragsquote im Eckjahresvergleich geringfügig angestiegen.
Elternbeitrag je OGS-Schüler in Euro 2015
Leopoldshöhe
828
Minimum
122
Maximum
Mittelwert
1.320
636
1. Quartil
466
2. Quartil
(Median)
640
3. Quartil
837
Anzahl
Werte
19
Die Einziehung der Elternbeiträge hat die Gemeinde Leopoldshöhe auf den Zweckverband
VHS-Lippe übertragen. Den Elternbeiträgen liegen aktuell sechs Einkommensstufen zugrunde.
Bei Einkommen ab 80.001 Euro wird ein Höchstbetrag von 170 Euro für das erste Kind erhoben. Für jedes weitere Kind wird ein zusätzlicher Betrag 50 Prozent berechnet. Diese Regelung
bewirkt die überdurchschnittliche Elternbeitragsquote. Die Einkommen der Beitragspflichtigen
werden alle zwei bis drei Jahre überprüft.
Empfehlung
Die Gemeinde Leopoldshöhe sollte den erlassmäßig geregelten Höchstbetrag von 180 Euro
ausschöpfen. Denkbar ist auch, den Höchstbetrag bereits bei geringeren Einkommensstufen
zu erheben, z.B. ab 60.000 Euro. Zudem sollten die Einkommensverhältnisse der Beitragspflichtigen jährlich überprüft werden.
4
(BASS 12 – 63 Nr.2 in der jeweils aktuellen Fassung)
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Schulen
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Aufwendungen je OGS-Schüler
Die Kennzahl zeigt, wie hoch die tatsächlichen Aufwendungen je OGS Schüler sind. Die Aufwendungen sind von 2012 bis 2015 um 1,8 Prozent gesunken. Die Zahl der OGS-Schüler hat
sich um 5,7 Prozent verringert. Insofern hat sich die Kennzahl in Leopoldshöhe seit 2012 geringfügig erhöht.
Aufwendungen je OGS-Schüler 2015
Leopoldshöhe
2.309
Minimum
1.713
Maximum
4.201
Mittelwert
2.494
1. Quartil
2.010
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
2.373
Anzahl
Werte
2.776
19
Diese Kennzahl ist im Vergleich zum Fehlbetrag je OGS-Schüler wesentlich ungünstiger. Das
hängt mit den hohen Aufwendungen zusammen. Darin fließt auch der an den Kooperationspartner gezahlte freiwillige Zuschuss in absoluter Höhe ein. Dabei findet die Erstattung keine
Berücksichtigung. In 2015 beträgt der freiwillige Zuschuss 41.300 Euro. Ohne diesen Zuschuss
lägen die Aufwendungen je OGS-Schüler nur noch bei 2.082 Euro.
Feststellung
Die von der Gemeinde Leopoldshöhe gezahlten freiwilligen Zuschüsse wirken ungünstig auf
die Aufwendungen je OGS-Schüler. Damit belasten sie den Fehlbetrag je OGS-Schüler.
Teilnahmequote an der OGS-Betreuung in kommunalen Schulen
Die Teilnahmequote stellt die Anzahl der OGS-Schüler in das Verhältnis zur Gesamtzahl der
Schüler an kommunalen Grundschulen mit OGS-Angebot. Hohe Teilnahmequoten können
grundsätzlich dazu führen, dass durch die Schaffung neuer Räume zusätzliche Investitionen
erforderlich sind.
Teilnahmequote OGS an kommunalen Grundschulen mit OGS-Angebot in Prozent 2015
Leopoldshöhe
31,9
Minimum
19,3
Maximum
82,1
Mittelwert
37,5
1. Quartil
30,8
2. Quartil
(Median)
32,1
3. Quartil
Anzahl
Werte
41,4
19
In Leopoldshöhe hat sich die Teilnahmequote von 2012 bis 2015 nur unwesentlich verändert.
Das Erreichen einer bestimmten Teilnahmequote wurde in Leopoldshöhe bislang noch nicht
diskutiert. Das OGS-Angebot gilt für alle Schüler, bei denen ein Bedarf vorhanden ist.
Feststellung
Die unterdurchschnittliche Teilnahmequote begünstigt den Fehlbetrag je OGS-Schüler.
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Schulen
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Flächen für die OGS-Nutzung
Anteil der OGS-Gesamtfläche an der BGF der kommunalen Grundschulgebäude mit OGS-Angebot
in Prozent 2015
Leopoldshöhe
,/.
Minimum
6,2
Maximum
40,0
Mittelwert
18,9
1. Quartil
12,0
2. Quartil
(Median)
17,7
3. Quartil
Anzahl
Werte
21,7
18
Fläche je OGS-Schüler in m² BGF in kommunalen Grundschulen mit OGS-Angebot 2015
Leopoldshöhe
./.
Minimum
0,00
Maximum
15,52
Mittelwert
7,00
1. Quartil
5,33
2. Quartil
(Median)
5,86
3. Quartil
8,33
Anzahl
Werte
19
In Leopoldshöhe werden die Räumlichkeiten der Schulen für die OGS teilweise mitgenutzt. Die
Gemeinde Leopoldshöhe konnte für die Jahre 2012 bis 2015 keine konkreten Angaben über die
OGS Flächen machen. Die vorhandenen Flächendaten beziehen sich auf einen länger zurück
liegenden Zeitraum und sind aktuell nicht aussagefähig. In 2015 haben sich die Gesamtflächen
der Gemeinde durch starke Bautätigkeit verändert. Daher sollen die Flächen neu berechnet
werden. Eine rückwirkende Ermittlung ist nicht zielführend. Aus diesem Grund sind die vorgenannten Kennzahlen für Leopoldshöhe nicht darstellbar.
Feststellung
Da für die Gemeinde Leopoldshöhe keine validen Flächenkennzahlen vorhanden sind, können mögliche Auswirkungen auf den Fehlbetrag je OGS-Schüler nicht benannt werden.
Empfehlung
Die Gemeinde Leopoldshöhe sollte umgehend aktuelle Daten für die OGS-Flächen ermitteln.
Das ermöglicht der Gemeinde, steuernd einzugreifen, um eine optimale Auslastung der
Schulflächen zu gewährleisten.
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Schulen
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Schulsekretariate
Die Anforderungen an die Schulsekretariate haben sich in den vergangen Jahren verändert
durch
• sinkende Schülerzahlen,
• gebildete Schulverbünde,
• ausgeweitete Betreuungsangebote und Ganztagsunterricht,
• das Bildungs- und Teilhabepaket,
• zunehmende Integration und Inklusion sowie
• gestiegene Erwartungshaltungen an die Servicequalität.
Dies wirkt sich zwangsläufig auf den Personalbedarf in den Schulsekretariaten aus.
Die Gemeinde Leopoldshöhe betreibt in 2015 zwei Grundschulen und eine Gesamtschule. Für
insgesamt 1.692 Schüler stehen 2,29 Vollzeit-Stellen in den Schulsekretariaten zur Verfügung.
Für die Kennzahlenbildung ermittelt die gpaNRW die Personalaufwendungen anhand der KGSt5
Durchschnittswerte . Dadurch wirken sich personenbezogene Einflussgrößen, wie zum Beispiel
das Alter der Beschäftigten, nicht aus.
Personalaufwendungen für Schulsekretariate je Schüler in Euro 2015
Leopoldshöhe
64
Minimum
48
Maximum
Mittelwert
116
88
1. Quartil
76
2. Quartil
(Median)
92
3. Quartil
95
Anzahl
Werte
18
Die Kennzahl wird von der Schülerzahl und der Höhe der Personalaufwendungen beeinflusst.
Die Personalaufwendungen wiederum sind abhängig von dem Stellenanteil und dem Gehaltsniveau. Die Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle betragen in Leopoldshöhe 47.047 Euro.
Damit liegen sie unterhalb des interkommunalen Mittelwertes von 47.374 Euro. Ursächlich hierfür ist die überwiegende Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5. Damit wirken sich die Personalaufwendungen je Vollzeit-Stelle positiv auf die Personalaufwendungen je Schüler aus. Diese
Kennzahl ist aber deutlich unterdurchschnittlich. Das kann ein zusätzlicher Hinweis auf einen
hohen Wert bei der Kennzahl „Schüler je Vollzeit-Stelle“ sein.
5
Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes“ (Stand 2015/2016)
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Schulen
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Schüler je Vollzeit-Stelle Schulsekretariate Grundschulen 2015
Leopoldshöhe
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
679
506
3. Quartil
598
Anzahl Werte
645
18
Schüler je Vollzeit-Stelle Schulsekretariate weiterführende Schulen 2015
Leopoldshöhe
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
548
433
3. Quartil
516
Anzahl Werte
619
17
Der Hinweis auf eine überdurchschnittliche Kennzahl „Schüler je Vollzeit-Stelle“ erweist sich als
zutreffend. Während Leopoldshöhe bei dieser Kennzahl, bezogen auf die Grundschulen, einen
überdurchschnittlichen Wert erreicht, ergibt sich bei der Kennzahl für die weiterführenden Schulen sogar ein neues Maximum. In beiden Fällen wird der Benchmark überschritten. Am Benchmark orientiert ergibt sich für die Gemeinde Leopoldshöhe bei dieser Aufgabe demnach kein
Stellenpotenzial. Die dazu führende detaillierte Berechnung wurde der Gemeinde im Verlauf der
Prüfung zur Verfügung gestellt.
Grundsätzlich ermittelt die gpaNRW die Kennzahlen auch separat für jede einzelne Schulform.
Diese können, abgesehen von den Grundschulen, interkommunal derzeit noch nicht dargestellt
werden, da die hierfür erforderlich Anzahl von Vergleichswerten noch nicht vorliegt.
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Schulen
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Feststellung
Die Gemeinde Leopoldshöhe erledigt die Aufgaben in den Schulsekretariaten mit einer niedrigen Personalausstattung. Ein Handlungsbedarf ist in diesem Bereich nicht erkennbar.
Der Stellenbedarf in den Schulsekretariaten ist u.a. abhängig von der Schülerzahl. Die Entwicklung der Schülerzahlen wirkt sich auf die erforderliche Stellenausstattung aus. Um dies einschätzen und reagieren zu können, ist ein aktueller Schulentwicklungsplan unentbehrlich. Leopoldshöhe verfügt über einen Schulentwicklungsplan, den der Kreis Lippe in 2011 für die Gemeinde erstellt hat. Die darin prognostizierten Schülerzahlen sind sinkend. Die Prognose ist
aber nicht mehr aktuell.
Empfehlung
Die Gemeinde Leopoldshöhe sollte den bestehenden Schulentwicklungsplan alsbald aktualisieren. Auf die entsprechende Empfehlung zum Thema OGS wird verwiesen.
Organisation und Steuerung
Eingruppierung der Sekretariatskräfte
Die meisten Kommunen ordnen die Sekretariatsstellen den Entgeltgruppen 5 und 6 zu. Oft erhalten die Beschäftigten jetzt die Entgeltgruppe 6, weil sie so nach dem früher geltenden Bundesangestelltentarifvertrag eingruppiert waren und dieser Besitzstand gewahrt wird.
In Leopoldshöhe sind die Beschäftigten der Schulsekretariate überwiegend in die Entgeltgruppe
5 eingruppiert. Der Kreis Lippe hat die Stellenbewertung im Auftrag der Gemeinde Leopoldshöhe vorgenommen.
Verfahren zur Stellenbemessung
Die Stellenbemessung in den Schulsekretariaten der Gemeinde Leopoldshöhe basiert auf dem
„Neusser Modell“. Dieses Modell hat die Gemeinde den örtlichen Rahmenbedingungen angepasst. Erste Bemessungsgrundlage ist die Anzahl betreuter Schüler. Daneben werden Zuschläge gewährt, zum Beispiel für Schüler mit nicht deutscher Verkehrssprache.
Mit einer Gesamtschule und zwei Grundschulen existieren in Leopoldshöhe zwei Schulformen.
Die Sockelarbeitszeit und die Zuschläge sind nach den einzelnen Schulformen differenziert. So
wird für jede Sekretariatskraft ein individueller Stundensatz festgelegt. Turnusmäßige Überprüfungen erfolgen alle zwei Jahre. Ergeben sich auf der Grundlage der neuen Schüler- und Klassenzahlen Abweichungen zu den Vorjahren, werden die Wochenstunden der Sekretariatskräfte
angepasst. Die befristeten Arbeitsverträge werden entsprechend geändert.
Nach den letzten Berechnungen würden der Gesamtschule mehr Stellenanteile zustehen als
tatsächlich besetzt sind. Seinerzeit wurde von der Einstellung einer zusätzlichen Arbeitskraft
Abstand genommen. Durch die sehr gute und reibungslose Zusammenarbeit der Beschäftigten
konnten die Aufgaben in der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit erledigt werden.
Das Stellenbemessungsverfahren der Gemeinde Leopoldshöhe hat im Ergebnis zu den günstigen Werten bei den Kennzahlen „Schüler je Vollzeit-Stelle“ geführt.
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Schülerbeförderung
Kennzahlen Schülerbeförderung 2015
Leopoldshöhe
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Aufwendungen
gesamt je Schüler
in Euro
355
212
620
352
267
337
421
18
Aufwendungen
(Schulweg) je
befördertem
Schüler in Euro
585
446
1.023
718
617
709
813
16
Anteil der beförderten Schüler an der
Gesamtschülerzahl
in Prozent
59,8
20,7
78,7
47,7
37,2
41,5
58,2
18
Bei der Aufgabe der Schülerbeförderung ermittelt die gpaNRW ebenfalls die Kennzahlen für
einzelne Schulformen. Diese können derzeit auch in diesem Bereich interkommunal noch nicht
vollständig dargestellt werden. Die hierfür erforderliche Anzahl von Vergleichswerten liegt noch
nicht vor.
Aufwendungen gesamt je Schüler (nur Grundschulen) in Euro 2015
Leopoldshöhe
73
Minimum
88
Maximum
437
Mittelwert
244
1. Quartil
145
2. Quartil
(Median)
242
3. Quartil
Anzahl
Werte
320
12
Die Gemeinde Leopoldshöhe verfügt über zwei Grundschulen. Von insgesamt 570 Schülern
hatten in 2015 nur 100 Schüler einen Anspruch auf eine Beförderung. Davon wurden lediglich
zwei Schüler mittels des Schülerspezialverkehrs befördert. Dadurch wird die obige Kennzahl
positiv beeinflusst. Dementsprechend erreicht die Gemeinde Leopoldshöhe hierbei ein neues
Minimum.
Da die Kennzahl „Aufwendungen nur Schulweg je befördertem Schüler“ für die einzelnen Schulformen noch nicht in den interkommunalen Vergleich gestellt werden kann, vermittelt die folgende Tabelle die Werte, wie sie sich für Leopoldshöhe ergeben.
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Gemeinde Leopoldshöhe
Schulen
12821
Aufwendungen nur Schulweg je befördertem Schüler nach Schulformen in Leopoldshöhe in Euro
2015
Grundschulen
Aufwendungen
Gesamtschule
38.706
553.035
tatsächlich beförderte Schüler
100
912
Aufwendungen je befördertem Schüler
387
606
Bei der Gesamtschule sind die höchsten Aufwendungen je befördertem Schüler zu verzeichnen. Dennoch werden diese Schüler ausnahmslos im Wege des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) befördert. Das ist wirtschaftlichste Beförderungsart. Der im Vergleich zu den
Grundschulen hohe Kennzahlenwert entsteht durch die Vielzahl von Schülern, die von auswärtigen Orten zur Schule befördert werden. Für solche Schüler sind die Beförderungskosten auch
im ÖPNV höher als für Schüler, die innerorts befördert werden.
Die Aufwendungen für die Schülerbeförderung sind abhängig von der Anzahl der Schüler aus
Nachbarkommunen (Einpendler). Die Einpendlerquote bildet das Verhältnis der auswärtigen
Schüler an der gesamten Schülerzahl.
Einpendlerquote gesamt in Prozent 2015
Leopoldshöhe
40,8
Minimum
1,2
Maximum
34,4
Mittelwert
15,6
1. Quartil
6,8
2. Quartil
(Median)
12,8
3. Quartil
24,1
Anzahl
Werte
18
Das neue Maximum wird im Wesentlichen von der Gesamtschule beeinflusst. Hier liegt die Einpendlerquote in Leopoldshöhe bei 60,9 Prozent. Interkommunale Vergleichswerte für diese
Schulform sind aktuell aber noch nicht darstellbar.
Organisation und Steuerung
In Leopoldshöhe wird der ÖPNV zur Beförderung der Schüler nahezu vollständig genutzt. Für
die Fahrten zur Gesamtschule kommt kein Schülerspezialverkehr zum Einsatz. Nur im Bereich
der Grundschulen wird ein Taxi eingesetzt. Dabei sind gesundheitliche Gründe der Schüler
ausschlaggebend. Der Anteil des Schülerspezialverkehrs an den insgesamt beförderten Schülern beträgt in Leopoldshöhe lediglich 0,2 Prozent. Der Mittelwert liegt bei 32 Prozent.
Die Schulsekretariate nehmen die Anträge auf Fahrkostenübernahme entgegen und prüfen sie
auf Vollständigkeit und Anspruchsberechtigung. Sie bestellen die Fahrkarten bei zwei Verkehrsunternehmen und geben sie an die Schüler aus. Bei den Fahrkarten handelt es sich um
Schulwegtickets. Diese berechtigen nur zu Fahrten zu den Schulen.
Feststellung
Die Organisation der Schülerbeförderung der Gemeinde Leopoldshöhe ist weitgehend optimiert.
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Schulen
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Anlagen: Ergänzende Tabellen
Tabelle 1: Schulen im Primarbereich
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
Anzahl der kommunalen Grundschulen
2
2
2
2
davon mit OGS Angebot
2
2
2
2
davon mit anderen außerunterrichtlichen
Betreuungsangeboten (keine OGS Schulen)
0
0
0
0
Anzahl der Förderschulen mit Primarbereich
(inkl. Sonderformen)
0
0
0
0
davon mit OGS-Angebot
0
0
0
0
Anzahl der Schulen mit Primarbereich in
anderer Trägerschaft
0
0
0
0
davon mit OGS-Angebot
0
0
0
0
Anzahl aller Schulen im Primarbereich
2
2
2
2
Anzahl aller Schulen im Primarbereich mit
OGS-Angebot
2
2
2
2
Anzahl aller Schulen im Primarbereich in
kommunaler Trägerschaft mit OGSAngebot
2
2
2
2
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Schulen
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Tabelle 2: Schülerzahlen und Betreuungsplätze in der OGS
2012/2013
2013/2014
2014/2015
2015/2016
Anzahl Schüler an kommunalen
Schulen im Primarbereich
617
581
604
570
Anzahl Schüler an kommunalen Schulen im
Primarbereich mit OGS-Angebot
617
581
604
570
davon OGS-Schüler
193
190
183
182
davon Schüler in anderen Betreuungsformen
102
82
97
97
Anzahl Schüler an kommunalen
Schulen im Primarbereich ohne OGSAngebot
0
0
0
0
davon Schüler in anderen Betreuungsformen
0
0
0
0
Anzahl Schüler an Schulen anderer Trägerschaft im Primarbereich
0
0
0
0
davon OGS-Schüler
0
0
0
0
Anzahl aller Schüler im Primarbereich
617
581
604
570
davon OGS-Schüler
193
190
183
182
Tabelle 3: Fehlbetrag OGS in Euro
2012
Fehlbetrag OGS absolut
Fehlbetrag OGS je OGS- Schüler
2013
2014
2015
39.761
59.183
71.834
50.005
206
311
393
275
Tabelle 4: Teilnahmequote OGS kommunale Grundschulen in Prozent
2012
Teilnahmequote OGS
2013
31,3
2014
32,7
2015
30,3
31,9
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