Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
88 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
09.06.17, 11:57
Aktualisiert
09.06.17, 11:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderung
vom _____________________
der Geschäftsordnung
für den Rat und die Ausschüsse
der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 30. März 1995
in der Fassung der Änderung vom 10. Dezember 2015
Artikel 1
§ 26 wird folgender Absatz 6 hinzugefügt:
(6)
Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen Tonbandmitschnitte von Sitzungen
erfolgen. Sie dürfen ausschließlich von den in Abs. 4 Satz 1 genannten Personen zur Erstellung
der Niederschrift genutzt werden. Ist bis spätestens in der auf die Zuleitung der Niederschrift
gem. Abs. 4 Satz 2 folgenden Ratssitzung kein Wunsch zur Änderung der Niederschrift
geäußert worden, so ist der Tonbandmitschnitt unverzüglich zu löschen. Wird ein
Änderungswunsch geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur
nächstfolgenden Ratssitzung der Tonbandmitschnitt abweichend von Satz 2 von dem
Ratsmitglied, das den Änderungswunsch vorträgt, vom Schriftführer und ggf. auch von den in
Abs. 4 Satz 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine gütliche Einigung
über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat
vorzutragen. Anschließend ist der Tonbandmitschnitt unverzüglich zu löschen.
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.