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Beschlusstext (Errichtung einer Bürgersolaranlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Errichtung einer Bürgersolaranlage) Beschlusstext (Errichtung einer Bürgersolaranlage)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 20.09.2007 28 Errichtung einer Bürgersolaranlage (436/2007) Bürgermeister Bösche stellt den Antrag der SPD-Fraktion, die Beratung zu vertagen und weitere Informationen einzuholen, zur Abstimmung. 22 Ja-Stimme(n), 25 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Bürgermeister Bösche stellt den Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen, der Errichtung eines Solarkraftwerkes grundsätzlich zuzustimmen und die Entscheidung über die Vergabe zurückzustellen, zur Abstimmung. 4 Ja-Stimme(n), 26 Gegenstimme(n), 18 Stimmenthaltung(en) Zur Errichtung eines Solarkraftwerkes werden Flächen auf städtischen Gebäuden nach folgenden Maßgaben zur Verfügung gestellt: Das Solarkraftwerk mit einer Gesamtleistung von 94 KWp wird auf dem Dach der Feuer- und Rettungswache in Liblar sowie auf dem 2-geschossigen Teil der Förderschule in Friesheim errichtet. Für den Betrieb der Anlage wird eine Projektgesellschaft entsprechend dem in der Anlage dargelegten Konzept gegründet. Die Lieferung der Anlage erfolgt durch die Firma CIC-Solar. Diese Firma beteiligt sich mit einem Anteil von 10 % an dem Solarkraftwerk.. Zur Beteiligung an dem Solarkraftwerk werden 166 Anteile zu je 2.500,- € gebildet. Ein Bürger kann max. 8 Anteile erwerben. Die Vermarktung des Solarkraftwerkes erfolgt durch die Firma CIC-Solar und durch eine ortsansässige Bank. Die Laufzeit des Solarkraftwerkes beträgt 25 Jahre. Nach Laufzeitende wird – nach Wahl der Stadt – entweder die Anlage zum Verkehrswert veräußert, wobei der Stadt ein Vorkaufsrecht zusteht, oder der Vertrag wird um 10 Jahre verlängert. Nach einer Vertragsverlängerung um 10 Jahre geht die Anlage unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Erftstadt über. Die Stadt erhält für die Bereitstellung der Dachflächen eine einmalige Zahlung in Höhe von 10.000,- €. Die Gelder sollen für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen an städtischen Gebäuden verwendet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen auf städtischen Flächen bereitzustellen, damit auch andere Anbietern teilnehmen können. Der Rat der Stadt Erftstadt stellt fest, dass es zwischen der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes zur Solartechnik im Wirtschaftspark und der Errichtung der Bürgersolaranlage keinen Zusammenhang gibt, und es wird eindeutig klargestellt, dass die Stadt Erftstadt bei der Solaranlage lediglich als Vermieter der Dachflächen auftritt und im übrigen nicht an dem Projekt beteiligt ist. Der Begriff „Bürgersolarkraftwerk“ ist in „Solarkraftwerk“ zu ändern. 26 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.09.2007 Seite 2