Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
20.09.2007
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 20.09.2007
28
Errichtung einer Bürgersolaranlage (436/2007)
Bürgermeister Bösche stellt den Antrag der SPD-Fraktion, die Beratung zu vertagen und weitere
Informationen einzuholen, zur Abstimmung.
22 Ja-Stimme(n), 25 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Bürgermeister Bösche stellt den Antrag der Fraktion Bündnis´90/Die Grünen, der Errichtung eines
Solarkraftwerkes grundsätzlich zuzustimmen und die Entscheidung über die Vergabe
zurückzustellen, zur Abstimmung.
4 Ja-Stimme(n), 26 Gegenstimme(n), 18 Stimmenthaltung(en)
Zur Errichtung eines Solarkraftwerkes werden Flächen auf städtischen Gebäuden nach folgenden
Maßgaben zur Verfügung gestellt:
Das Solarkraftwerk mit einer Gesamtleistung von 94 KWp wird auf dem Dach der Feuer- und
Rettungswache in Liblar sowie auf dem 2-geschossigen Teil der Förderschule in Friesheim
errichtet.
Für den Betrieb der Anlage wird eine Projektgesellschaft entsprechend dem in der Anlage
dargelegten Konzept gegründet.
Die Lieferung der Anlage erfolgt durch die Firma CIC-Solar. Diese Firma beteiligt sich mit einem
Anteil von 10 % an dem Solarkraftwerk..
Zur Beteiligung an dem Solarkraftwerk werden 166 Anteile zu je 2.500,- € gebildet. Ein Bürger
kann max. 8 Anteile erwerben.
Die Vermarktung des Solarkraftwerkes erfolgt durch die Firma CIC-Solar und durch eine
ortsansässige Bank.
Die Laufzeit des Solarkraftwerkes beträgt 25 Jahre. Nach Laufzeitende wird – nach Wahl der
Stadt – entweder die Anlage zum Verkehrswert veräußert, wobei der Stadt ein Vorkaufsrecht
zusteht, oder der Vertrag wird um 10 Jahre verlängert. Nach einer Vertragsverlängerung um 10
Jahre geht die Anlage unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Erftstadt über.
Die Stadt erhält für die Bereitstellung der Dachflächen eine einmalige Zahlung in Höhe von
10.000,- €. Die Gelder sollen für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen an städtischen
Gebäuden verwendet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen auf städtischen Flächen bereitzustellen, damit
auch andere Anbietern teilnehmen können.
Der Rat der Stadt Erftstadt stellt fest, dass es zwischen der Ansiedlung eines Gewerbebetriebes zur
Solartechnik im Wirtschaftspark und der Errichtung der Bürgersolaranlage keinen Zusammenhang
gibt, und es wird eindeutig klargestellt, dass die Stadt Erftstadt bei der Solaranlage lediglich als
Vermieter der Dachflächen auftritt und im übrigen nicht an dem Projekt beteiligt ist.
Der Begriff „Bürgersolarkraftwerk“ ist in „Solarkraftwerk“ zu ändern.
26 Ja-Stimme(n), 18 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 20.09.2007
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