Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
163 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
13.11.17, 13:50
Aktualisiert
13.11.17, 13:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
113/2017
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
WW - Wasserwerk Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Aust
Telefon:
05208/991-200
Datum:
13. November 2017
Gebührenkalkulation Wasser 2018
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Rat
Termin
20.11.2017
Bemerkungen
14.12.2017
Sachdarstellung:
Die Frischwassergebühr ist seit 01.01.2011 unverändert und beträgt je cbm 1,35 € zuzüglich 7%
Umsatzsteuer (1,445 €brutto).
Auf Grundlage der bisherigen Kalkulation erfolgt für 2018 eine Neuberechnung, die wegen der gestiegenen
Kosten nach sieben Jahren zu einer Preiserhöhung führt. Die Grundgebühr bleibt unverändert. Aus der
Berechnung ergibt sich ein Preis pro cbm in Höhe von 1,45 € zuzüglich 7% Umsatzsteuer (1,552 € brutto).
Dies entspricht einer Erhöhung um rund 7,5 %.
Aufwendungen für Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Löhne und Gehälter, Beiträge Berufsgenossenschaft
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsen und ähnl. Aufwendungen
Steuern von Einkommen und Ertrag
Sonstige Steuern (KFZ-Steuer)
Betriebswirtschaftliche Gesamtkosten:
Ermittlung des Wasserpreises
Betriebswirtschaftliche Gesamtkosten:
abzüglich Einnahmen
abzüglich Grundgebühren
durch den Wasserpreis zu decken:
voraussichtlich abzugebene Wassermenge:
939.352 €
/
650.000 m³
ergibt:
70.500
239.100
433.000
140.000
310.200
85.000
34.500
1.000
1.313.300
€
€
€
€
€
€
€
€
€
1.313.300 €
-200.800 €
-173.148 €
939.352 €
650.000 m³
1,45
€/m³
-2-
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Gebührenkalkulation für die Verbrauchsgebühr Frischwasser.
(Aust)
Betriebsleiter