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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 für das Abwasserwerk Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
187 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
10.11.17, 12:13
Aktualisiert
10.11.17, 12:13
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 109/2017 zur Sitzung des Betriebsausschusses Wasser/Abwasser der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: AWL - Abwasserwerk Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 10. November 2017 Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 für das Abwasserwerk Leopoldshöhe Beratungsfolge Betriebsausschuss Wasser/Abwasser Termin 20.11.2017 Rat Bemerkungen 14.12.2017 Sachdarstellung: Die anliegende Kanal-Gebührenrechnung wurde nach dem üblichen und mittlerweile gerichtlich überprüften Muster der Vorjahre erstellt. In den vergangenen Jahren hat die Landesgebührenhilfe (tlw. über 200.000 €) die satzungsmäßigen Gebühren deutlich verringert. Im Jahre 2018 können aber nur noch 12.000 € angesetzt werden. Dadurch unterscheiden sich die Bescheidgebühren von den Satzungsgebühren nur noch um 0,01 € je m³ bzw. m². Ergebnis: Jahr 2018 Regenwasser Satzung Bescheid 1,07 1,06 Schmutzwasser Satzung Bescheid 4,13 4,12 Nachrichtlich: 2017 2016 2015 2014 1,06 1,16 1,33 1,33 4,30 5,02 5,41 5,41 0,98 1,07 1,22 1,33 3,99 4,71 5,09 5,41 Auf folgende Punkte wird hingewiesen: -Auf Basis der abgerechneten Mengen kam es zu geringfügigen Verschiebungen, insbesondere bei Schmutzwasser. Daraus resultiert die satzungsmäßige Differenz. -Infolge der Nachkalkulation (Vergleich der geschätzten zu den tatsächlichen Kosten für die letzten 4 Jahre) konnten ein Betrag in Höhe von 200.000 € von den diesjährigen Kosten abgesetzt werden. -2- -In der Kalkulation ist ab 2018 eine Anlagekapitalverzinsung in Höhe von 4,5 % angesetzt. Der Prozentsatz bewegt sich unterhalb der Empfehlung (6,02 %) der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen. Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, der vorgelegten Abwasserwerk im Jahr 2018 zuzustimmen. Aust (Betriebsleiter) Gebührenkalkulation/Wirtschaftlichkeitsberechnung für das