Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
187 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
10.11.17, 12:13
Aktualisiert
10.11.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
109/2017
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Wasser/Abwasser
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
AWL - Abwasserwerk
Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
10. November 2017
Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 für das Abwasserwerk Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Betriebsausschuss
Wasser/Abwasser
Termin
20.11.2017
Rat
Bemerkungen
14.12.2017
Sachdarstellung:
Die anliegende Kanal-Gebührenrechnung wurde nach dem üblichen und mittlerweile gerichtlich überprüften
Muster der Vorjahre erstellt.
In den vergangenen Jahren hat die Landesgebührenhilfe (tlw. über 200.000 €) die satzungsmäßigen Gebühren
deutlich verringert. Im Jahre 2018 können aber nur noch 12.000 € angesetzt werden. Dadurch unterscheiden
sich die Bescheidgebühren von den Satzungsgebühren nur noch um 0,01 € je m³ bzw. m².
Ergebnis:
Jahr
2018
Regenwasser
Satzung
Bescheid
1,07
1,06
Schmutzwasser
Satzung
Bescheid
4,13
4,12
Nachrichtlich:
2017
2016
2015
2014
1,06
1,16
1,33
1,33
4,30
5,02
5,41
5,41
0,98
1,07
1,22
1,33
3,99
4,71
5,09
5,41
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
-Auf Basis der abgerechneten Mengen kam es zu geringfügigen Verschiebungen, insbesondere bei
Schmutzwasser. Daraus resultiert die satzungsmäßige Differenz.
-Infolge der Nachkalkulation (Vergleich der geschätzten zu den tatsächlichen Kosten für die letzten 4 Jahre)
konnten ein Betrag in Höhe von 200.000 € von den diesjährigen Kosten abgesetzt werden.
-2-
-In der Kalkulation ist ab 2018 eine Anlagekapitalverzinsung in Höhe von 4,5 % angesetzt. Der Prozentsatz
bewegt sich unterhalb der Empfehlung (6,02 %) der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen.
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, der vorgelegten
Abwasserwerk im Jahr 2018 zuzustimmen.
Aust
(Betriebsleiter)
Gebührenkalkulation/Wirtschaftlichkeitsberechnung
für
das