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Beschlussvorlage (Amphibienschutz)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
183 kB
Datum
23.11.2017
Erstellt
10.11.17, 12:13
Aktualisiert
10.11.17, 12:13
Beschlussvorlage (Amphibienschutz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 102/2017 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-271 Datum: 10. November 2017 Amphibienschutz Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 23.11.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung am 11.05.2017 hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ausschussvorsitzenden und dem NABU Leopoldshöhe einen Vorschlag zur Einrichtung eines Amphibienleitsystems im Bereich des Gutes Eckendorf an der Bielefelder Straße (L 805) und der Eckendorfer Straße (L 968) zu erarbeiten. Ziel des Vorhabens ist, beim zuständigen Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen NRW) die Errichtung einer stationären Querungshilfe zu beantragen. Die o.g. Straßenbereiche sind die zu Zeiten der Amphibienwanderung am stärksten frequentierten Straßenabschnitte in Leopoldshöhe (in den Jahren von 2014 – 2017 zwischen 2.000 und 4.000 Tiere pro Saison). Derzeit werden zur Laichzeit zum Schutz der Amphibien wie auch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in verschiedenen Abschnitten Amphibienschutzzäune aufgestellt, die von ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen betreut werden. Der Aufwand der ehrenamtlich tätigen Helfer und Helferinnen ist erheblich (ca. 4 Stunden/Tag). Es konnten zudem in den letzten Jahren kaum neue Helferinnen und Helfer gewonnen werden und man wird davon ausgehen können, dass dieses ehrenamtliche Engagement daher auf Dauer nicht durchgehalten werden kann. Um auch zukünftig einen adäquaten Schutz der Amphibien wie auch die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs während der Amphibienwanderung zu gewährleisten, ist über Alternativlösungen nachzudenken. Aus Sicht des o.g. Arbeitskreises wäre die Einrichtung von stationären Querungshilfen in Form von „Amphibientunneln“ in ausgewählten Bereichen der L 805 und der L 968 die am besten geeignete Möglichkeit zur Erreichung der Ziele Amphibienschutz und Verkehrssicherheit. Wünschenswert wären dabei insgesamt 5 Querungen (in beiliegender Zeichnung markiert). Aus fachlicher Sicht sollten dabei aber mindestens 2 Querungen (rot markiert) auf jeden Fall realisiert werden. Da aufgrund der nicht unerheblichen Kosten für eine solche Maßnahme sicherlich nicht mit einer kurzfristigen Umsetzung zu rechnen ist, könnte seitens des Straßenbaulastträgers auch eine Umsetzung bei evtl. anstehenden Straßenbauarbeiten, Ausbesserungsarbeiten o.ä. an den genannten Straßen erfolgen, um auf diese Weise den Aufwand möglichst gering zu halten. Es sollte daher kurzfristig Kontakt mit dem Straßenbaulastträger aufgenommen werden, um die Möglichkeit der Einrichtung von stationären Querungshilfen auf den genannten Straßenabschnitten zu erörtern. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landesbetrieb Straßen NRW in Kontakt zu treten und die Einrichtung von stationären Querungshilfen für Amphibien in den genannten Bereichen der L 805 und der L 968 zu beantragen. Schemmel