Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
189 kB
Datum
29.06.2017
Erstellt
16.06.17, 11:14
Aktualisiert
16.06.17, 11:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
zur Sitzung
des Rates
58/2017
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Herr Schemmel
Telefon:
05208/991-400
Datum:
16. Juni 2017
Gründung des gemeinsamen Zweckverbandes „Ostwestfalen-Lippe-IT“ durch das Kommunale
Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe und die GKD Paderborn
Beratungsfolge
Rat
Termin
29.06.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die GKD Paderborn (GKD) hat aufgrund der absehbaren Aufgabe des Technischen Rathauses in der
Pontanusstraße in Paderborn, in dem das bisherige Rechenzentrum derzeit beherbergt ist, Alternativen zu
einem notwendigen RZ-Neubau in Paderborn untersucht. Höhere Anforderungen an Verfügbarkeit (zweites
RZ) und IT-Sicherheit (ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz) waren aus strategischer Sicht
zwingend dabei zu berücksichtigen.
Das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) verfügt über sichere und erweiterbare
Rechenzentrumskapazitäten an zwei Standorten in Lemgo. Das krz ist als erster kommunaler IT-Dienstleister
in Deutschland seit dem Jahr 2007 durchgängig gemäß ISO 27007 auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert
und erfüllt somit sehr hohe Anforderungen an die IT-Sicherheit.
Die GKD und das krz streben an, ihre jeweiligen technischen Betriebe zusammenzuführen, um so erhebliche
Synergien für beide Zweckverbände in OWL zu heben und beide - weiterhin bestehende Organisationen wirtschaftlich, technisch und organisatorisch auf die zukünftigen Herausforderungen an kommunale ITDienstleister landes- und bundesweit vorzubereiten.
Die beiden Mutterzweckverbände GKD und krz verfolgen mit der Zusammenführung der technischen Betriebe
insbesondere folgende Ziele:
Ziel 1: Gemeinsames Rechenzentrum am Standort in Lemgo
Das krz in Lemgo verfügt über verteilte Infrastrukturen, eine sogenannte „dual site infrastructure“. In ihr sind
alle unternehmenskritischen IT-Komponenten redundant ausgeführt. Beide Rechenzentren sind ständig in
Betrieb; Lasten werden über Clustertechnologien auf beide Standorte verteilt. Ein RZ kann somit innerhalb
kürzester Zeit die Leistungen des anderen komplett übernehmen. Die Kunden bzw. Anwender spüren im
Eintrittsfall nur geringe Auswirkungen auf die von ihnen genutzten IT-Services.
-2-
Ziel 2: Zwei-Standorte-Konzept beibehalten
Die für moderne kommunale IT-Dienstleister zwingend notwendige Kundennähe soll durch die vollumfängliche
Beibehaltung der beiden Zweckverbandsorganisationen aufrechterhalten werden. Die in beiden
Organisationen seit Jahrzehnten entwickelten Kundenbeziehungen sind Basis und Garant für eine weitere
erfolgreiche Aufgabenerledigung der Zweckverbände und müssen dauerhaft bestehen bleiben.
Der Einfluss, die Kontrolle und auch alle vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten der Mitglieder gegenüber
ihrem Zweckverband bleiben bestehen und sichern somit die regionalen Einflussmöglichkeiten.
Der Entfall eines physischen Rechenzentrums in Paderborn bedeutet für die dort im Bereich des RZ-Betriebes
tätigen Mitarbeiter/-innen nicht den Wegfall ihres Arbeitsplatzes. Es besteht für die Mitarbeiter/-innen eine
Arbeitsplatz- und Standortgarantie, da nahezu sämtliche Tätigkeiten per Remotezugriff aus Paderborn im
gemeinsamen Rechenzentrum in Lemgo ausführbar sind.
Ziel 3: Interkommunale Zusammenarbeit in OWL
Nicht nur der Leistungsaustausch zwischen den kommunalen IT-Dienstleistern in OWL wird durch das
gemeinsame Rechenzentrum institutionalisiert.
Die Nutzung der gleichen IT-Infrastruktur in gemeinsamen Rechenzentren ermöglicht es auch Verwaltungen
kreis- bzw. verbandsübergreifend viel besser zusammenzuarbeiten. Stellvertretungen, z. B. im
Standesamtsbereich, bei der Erledigung von Melde- und Zulassungsangelegenheiten in Verwaltungen
außerhalb des Wohnsitzes etc., werden durch eine gemeinsame IT erst ermöglicht.
Ziel 4: IT-Sicherheit
Das krz ist seit 2007 nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz zertifiziert. Es handelt sich hierbei um
einen sogenannten „Full-Scope-Ansatz“, d.h. der Informationsverbund erstreckt sich über das vollständige
Unternehmen. Es wurden keine Prozesse, Anwendungen, Systeme, Netze oder Infrastrukturen ausgelassen.
Dieses BSI-Zertifikat muss durchgängig erhalten bleiben.
Das strategische Ziel der GKD ist die Unterbringung ihrer Anwendungen/Services in einer zertifizierten RZUmgebung.
Das Vorprojekt mit den Phasen 1. Analyse und 2. Grobkonzept ist nach vielen Monaten intensiver Arbeit
nunmehr abgeschlossen. Das Ziel der Erarbeitung einer Entscheidungsvorlage für die Gremien über die
Durchführung bzw. Umsetzung des RZ-Projektes wurde erreicht. Die Ergebnisse der Abstimmungsprozesse
zwischen dem krz und der GKD sind in ein Grobkonzept incl. fünf Anlagen eingeflossen.
Die gemeinsame Analyse und das erstellte Grobkonzept ergeben im Wesentlichen folgende Ergebnisse:
Technische Machbarkeit
Der Aufbau eines gemeinsamen technischen Betriebes in den beiden in Lemgo vorhandenen Rechenzentren
setzt zwingend zwei doppelt ausgelegte und hoch performante Glasfaserverbindungen Paderborn <-> Lemgo
mit komplett getrennter Trassenführung voraus. Dieses kann entsprechend einer Marktsichtung zumindest
durch einen Carrier technisch mit einer Vorlaufzeit von ca. sechs Monaten realisiert werden. Der notwendige
technische Ausbau von zwei Netzknotenpunkten in Paderborn und der Einsatz entsprechender WDMTechnologie sind ebenfalls möglich.
Wirtschaftlichkeit
Durch den gemeinsamen Betrieb werden - nach erfolgreichem Abschluss des Umsetzungsprojektes voraussichtlich ab dem Wirtschaftsjahr 2020 erhebliche wirtschaftliche Synergien gehoben. Die jährlich
prognostizierten Einsparungen belaufen sich auf ca. 1,8 Mio. € p.a. allein für den gemeinsamen technischen
Betrieb am Standort Lemgo.
Die Kosten des gRZ werden gegenüber der GKD und dem krz nach tatsächlicher Inanspruchnahme
abgerechnet. Die vom krz eingebrachten Leistungen und die zur Verfügung gestellte Infrastruktur werden
somit entsprechend der Inanspruchnahme anteilig durch GKD und krz refinanziert. Basierend auf einer
Hochrechnung des jetzigen Nutzungsgrads können die GKD ca. 920.000 € und das krz ca. 880.000 €
gegenüber den jeweiligen Kosten eines weiterhin isolierten Inselbetriebes einsparen.
-3-
Dieses Synergiepotential wird zur Entlastung
Mutterzweckverbände zur Verfügung stehen.
der
jeweiligen
Verbandsmitglieder
der
beiden
Mehraufwände im Umsetzungsprojekt 2017 - 2019 werden paritätisch (Netzkopplung PB <-> LE, externe
Unterstützungsleistungen etc.) bzw. durch die GKD (zusätzlich erforderliche HW/SW-Komponenten etc.)
getragen.
Gründung Zweckverband „Ostwestfalen-Lippe-IT“ und Entwurf einer Verbandssatzung
Für eine mögliche Zusammenführung der Betriebe in einer gemeinsamen Organisationsform wurden im
Vorfeld verschiedene Modelle und Rechtsformen untersucht. Insbesondere wurde das Modell eines
gemeinsamen Zweckverbandes analog des Kooperationsmodells „Südwestfalen-IT“ der KDVZ Citkomm und
der KDZ Westfalen-Süd geprüft. Um aus einem klassischen „Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis“ in eine
gemeinsame Steuerung des lfd. Betriebes und der zukünftigen Ausrichtung des RZ-Betriebes zu kommen,
bedarf es einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Die Organisationsform eines gemeinsamen
Zweckverbandes bietet dafür die besten Voraussetzungen. Ein gemeinsamer Zweckverband schafft die
besten Grundlagen für eine dauerhaft wirtschaftliche, technische und strategische Zusammenarbeit.
Der neue Zweckverband positioniert sich dabei als Anbieter von Betriebsleistungen ausschließlich für seine
beiden „Mütter“-Zweckverbände GKD und krz. Durch die klare Fokussierung auf die jeweiligen
Kernkompetenzen (Betrieb im gemeinsamen Rechenzentrum, Anwendungsbetreuung weiterhin in den
jeweiligen Zweckverbänden) wird die jeweilige Organisation in der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung
gestärkt.
Ziel ist es, dass der Zweckverband „OWL-IT“ zum 01.01.2018 seine Tätigkeit aufnimmt. Der neue
Zweckverband wird dabei aktuell ausschließlich für seine beiden Zweckverbandsmitglieder tätig und rechnet
nur diesen beiden direkt gegenüber ab. Eine Rechnungsstellung gegenüber Endkunden ist aktuell nicht
Gegenstand der Planungen, da die Kundenbeziehung vollumfänglich bei GKD und krz verbleiben.
Mit dem gemeinsamen Betrieb der Rechenzentren werden hohe Synergiepotentiale erschlossen, die
Zukunftsfähigkeit der kommunalen IT in der Region OWL gesichert und hohe Einsparungen für die
bestehenden Zweckverbände und damit auch den angeschlossenen Kommunen generiert. Die Ergebnisse
der dazu durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnungen wurden in den Konferenzen der
Hauptverwaltungsbeamten der Mitgliedskommunen sowie der Sitzung des Verwaltungsrates am 7. 6. 2017
vorgestellt und werden erneut im Beirat am 26.06.2017 und in der Verbandsversammlung am 5. 7. 2017
erläutert.
Die für eine Zweckverbandsgründung erforderliche Satzung wurde im Vorfeld zwischen der GKD Paderborn
und dem krz erarbeitet und mit der Bezirksregierung abgestimmt. In den HVB-Konferenzen der beteiligten
Mitgliedsverwaltungen wurde der Arbeitsstand der Projektgruppen dargestellt und ausführlich über den Stand
der Arbeiten informiert. Dabei wurde auch die Frage der Beteiligungsnotwendigkeit der Räte und Kreistage
der an krz und GKD beteiligten Kommunen thematisiert. Verbandsvorsteher und Geschäftsleitung des krz
wurden daher aus dem Kreis der Mitglieder beauftragt, die Klärung dazu mit der Kommunalaufsicht
durchzuführen.
Dazu hat die Geschäftsleitung – zuletzt am 31. 5. 2017 – Gespräche geführt, nachdem die Bezirksregierung
auch eine Stellungnahme des MIK NRW eingeholt hat. In der Zusammenfassung ergibt sich daraus folgender
Sachverhalt:
"Das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) ermöglicht es grundsätzlich auch
Zweckverbänden, ihrerseits neue Zweckverbände zu gründen. Die Zweckverbände können hierbei jedoch nur
solche Aufgaben übertragen, die ihnen selbst durch die Gemeinden bzw. Gemeindeverbände übertragen
werden. Auch können sie nicht sämtliche Aufgaben übertragen, da sie andernfalls als „leere Hülle“
zurückblieben. (Anmerkung: Eine vollständige Aufgabenübertragung ist nicht vorgesehen, daher kann diese
Befürchtung ohnehin ausgeschlossen werden).
„Das Selbstverwaltungsrecht des Zweckverbandes nach § 5 GkG NRW, seine Angelegenheiten im Rahmen
der Gesetze unter eigener Verantwortung zu verwalten, berechtigt ihn – ohne Beteiligung der Körperschaften,
die ihn gebildet haben – nicht, einen neuen Zweckverband zu bilden.
Hierzu bedarf es einer Ermächtigung der beteiligten Kommunen, die entweder durch eine Regelung in der
Satzung oder durch Beschluss der Kommunalparlamente erfolgt. Die Satzung des Kommunalen
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Rechenzentrums Minden-Ravensberg/Lippe sieht eine solche Ermächtigung nicht vor. Daher ist ein Beschluss
der Kommunalparlamente notwendig.
Der Verwaltungsrat des krz hat in der Sitzung am 7. Juni 2017 eine einstimmige Beschlussempfehlung
getroffen, den neuen Zweckverband OWL-IT gemeinsam mit der GKD Paderborn zu gründen und die
vorliegende Satzung (Anlage) zu beschließen. Der Verwaltungsrat hat gleichsam die Verwaltung des krz
beauftragt, die Verbandskommunen über eine schnellstmögliche Beschlussfassung in den Räten bzw.
Kreistagen zu informieren. Ziel ist eine Beschlussfassung über die Verbandsgründung wie geplant am 5. 7.
2017 zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt als Mitglied des Zweckverbandes Kommunales
Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe:
1. Der Gründung des gemeinsamen Zweckverbandes „Ostwestfalen-Lippe-IT“ des
Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe und der GKD Paderborn wird zugestimmt.
Kommunalen
2. Dem dieser Beschlussvorlage anliegende Entwurf der Satzung des Zweckverbandes „Ostwestfalen-LippeIT“ wird zugestimmt.
Schemmel
Anlage
Entwurf der Satzung des Zweckverbandes „Ostwestfalen-Lippe-IT“