Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden hier: Fehlende Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/Kindertagsstätten und der OGS in Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
135 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
10.11.17, 12:13
Aktualisiert
10.11.17, 12:13
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden
hier: 	Fehlende Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/Kindertagsstätten und 	der OGS in Leopoldshöhe)

öffnen download melden Dateigröße: 135 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 105/2017 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur Fachbereich: FSB FamilienServiceBüro der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Strauß Telefon: 05208 / 991-196 Datum: 10. November 2017 Anregungen und Beschwerden hier: Fehlende Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/Kindertagsstätten und der OGS in Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.11.2017 Bemerkungen 07.12.2017 Sachdarstellung: In der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 16.03.2017 wurde der o.g. Antrag in den Ausschuss für Bildung und Kultur verwiesen und die Verwaltung beauftragt, eine Umfrage durchzuführen, wie die anderen Kommunen mit dieser Thematik umgehen. In Leopoldshöhe wird derzeit, unabhängig davon, ob eine Familie Kinder in der Kita oder der OGS betreuen lässt, für jedes Betreuungsangebot ein Elternbeitrag erhoben. Die Höhe des Elternbeitrages für die Kitas/Familienzentren richtet sich nach der Beitragssatzung des Kreises Lippe, der auch die Beiträge erhebt. Für das letzte Kita-Jahr entfallen die Beiträge. Die Höhe des Elternbeitrages für die OGS wird derzeit aufgrund eines Vertrages mit der VHS von dort erhoben. Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig die OGS in Leopoldshöhe, so betragen die Beiträge 50% für das zweite und jedes weitere Kind. Unabhängig, ob ein Kind eine Kita oder die OGS besucht, fallen für beide Systeme Elternbeiträge an. Ein aktuelles Umfrageergebnis in den lippischen Kommunen ergab, dass acht Kommunen (Augustdorf, Kalletal, Barntrup, Lügde, Oerlinghausen, Dörentrup, Extertal und Horn-Bad Meinberg) analog des Leopoldshöher Modells die Beiträge erheben. Lediglich die Kommunen mit eigenen Jugendämtern (Bad Salzuflen, Detmold, Lage, Lemgo) und die Städte Blomberg und Schieder-Schwalenberg erheben bei gleichzeitigem Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder einer OGS nur einen Beitrag, die Beiträge für das zweite und jedes weitere Betreuungsverhältnis entfallen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss möge eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Haupt-und Finanzausschuss aussprechen. Schemmel