Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
135 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
10.11.17, 12:13
Aktualisiert
10.11.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
105/2017
zur Sitzung
des Ausschusses für Bildung und Kultur
Fachbereich:
FSB FamilienServiceBüro
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Strauß
Telefon:
05208 / 991-196
Datum:
10. November 2017
Anregungen und Beschwerden
hier: Fehlende Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/Kindertagsstätten und
der OGS in Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Kultur
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.11.2017
Bemerkungen
07.12.2017
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 16.03.2017 wurde der o.g. Antrag in den Ausschuss für
Bildung und Kultur verwiesen und die Verwaltung beauftragt, eine Umfrage durchzuführen, wie die anderen
Kommunen mit dieser Thematik umgehen.
In Leopoldshöhe wird derzeit, unabhängig davon, ob eine Familie Kinder in der Kita oder der OGS betreuen
lässt, für jedes Betreuungsangebot ein Elternbeitrag erhoben.
Die Höhe des Elternbeitrages für die Kitas/Familienzentren richtet sich nach der Beitragssatzung des Kreises
Lippe, der auch die Beiträge erhebt. Für das letzte Kita-Jahr entfallen die Beiträge.
Die Höhe des Elternbeitrages für die OGS wird derzeit aufgrund eines Vertrages mit der VHS von dort erhoben.
Besucht mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig die OGS in Leopoldshöhe, so betragen die Beiträge 50%
für das zweite und jedes weitere Kind.
Unabhängig, ob ein Kind eine Kita oder die OGS besucht, fallen für beide Systeme Elternbeiträge an.
Ein aktuelles Umfrageergebnis in den lippischen Kommunen ergab, dass acht Kommunen (Augustdorf,
Kalletal, Barntrup, Lügde, Oerlinghausen, Dörentrup, Extertal und Horn-Bad Meinberg) analog des
Leopoldshöher Modells die Beiträge erheben.
Lediglich die Kommunen mit eigenen Jugendämtern (Bad Salzuflen, Detmold, Lage, Lemgo) und die Städte
Blomberg und Schieder-Schwalenberg erheben bei gleichzeitigem Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder
oder einer OGS nur einen Beitrag, die Beiträge für das zweite und jedes weitere Betreuungsverhältnis
entfallen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss möge eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Haupt-und Finanzausschuss
aussprechen.
Schemmel