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Beschlussvorlage (Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
164 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
29.09.17, 10:05
Aktualisiert
29.09.17, 10:05
Beschlussvorlage (Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016) Beschlussvorlage (Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache zur Sitzung 79/2017 Fachbereich: LIL - Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung Auskunft erteilt: Herr Aust Telefon: 05208 / 991-200 Datum: 29. September 2017 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement Rat Termin 11.10.2017 Bemerkungen 14.12.2017 Sachdarstellung: Der Jahresabschluss ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen geprüft worden. Gegenstand der Prüfung ist die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zur Rechnungslegung. Auf den Bericht sowie den mündlichen Vortrag wird verwiesen. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung. Die Prüfung führte zu keinen Einwendungen und der Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übermittelt den Jahresabschluss der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA). Sobald die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Ergebnisses vorliegen, wird die GPA ihren abschließenden Vermerk zu dem Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer übersenden, der bekannt zu geben ist. Gem. § 4 Buchstabe c) EigVO stellt der Rat den Jahresabschluss fest (Beschlussvorschlag 1) und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses (Beschlussvorschlag 2). Das Ergebnis beträgt minus 34.526,15 €. Weiterhin entscheidet der Rat über die Entlastung des Betriebsausschusses (Beschlussvorschlag 3). Der Betriebsausschuss hat sich in seinen Sitzungen mit dem Wirtschaftsplan, den Berichten und dem Jahresabschluss eingehend befasst. Er ist seiner Kontroll- und Gestaltungsfunktion nachgekommen. Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Betriebsausschuss die Entlastung zu erteilen. Gem. § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung (separate Vorlage). -2- Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe stellt den Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung“ für das Wirtschaftsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme von 3.687.992,61 € und einem Jahresfehlbetrag von minus 34.526,15 € fest. Der Rat nimmt den Lagebericht zur Kenntnis. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe fasst folgenden Verwendungsbeschluss: Das Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) wird in Höhe von minus 34.526,15 € vorgetragen und der Rücklage zugeführt. 3. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe erteilt dem Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement die Entlastung. (Aust) Betriebsleiter