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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2018)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
138 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
13.11.17, 13:50
Aktualisiert
13.11.17, 13:50
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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 111/2017 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Finanzen Auskunft erteilt: Frau Strozik Telefon: 05208/991-209 Datum: 13. November 2017 Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2018 Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 23.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 07.12.2017 Rat 14.12.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: Bei der Erstellung der Gebührenkalkulation 2018 werden für den Berechnungszeitraum Hochrechnungen, Zugänge und Abgänge einbezogen, um realistische Abfallgebühren zu gewährleisten. Im Gegensatz zum Vorjahr konnte keine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich einbezogen werden, da dieser mit der Kalkulation für 2017 aufgebraucht ist. Bioabfall Die Berechnung des Bioabfalls basiert auf Gewichte, Gefäße, Entsorgung und Transport. In der Kalkulation 2018 ist die Hochrechnung der Mengen anhand des Ergebnisses 2016 und des ersten Halbjahres 2017 gegenüber der Kalkulation für 2017 hochgesetzt worden. Konnten in 2017 die Gebühren stabil gehalten werden, erhöhen sie sich aufgrund der kalkulierten Kosten und Mengen (Ergebnis 2016: 1.595 t, Kalkulation 2017: 1.422 t; Kalkulation 2018: 1.600 t) sowie des Wegfalls des Ausgleiches für Kostenüberdeckung (2017: 15.000 €). Biomüll 40 l 60 l 80 l 120 l 240 l 80 l SB 120 l SB 240 l SB 2016 20,00 26,00 32,00 45,00 81,00 24,00 32,00 56,00 2017 20,00 26,00 32,00 45,00 81,00 24,00 32,00 56,00 2018 22,00 29,00 36,00 50,00 92,00 26,00 36,00 63,00 -2- Restmüll Die Gebühren für den Restmüll berechnen sich nicht nur aus Mengen, Volumen und Entsorgungskosten, hier fließen auch z.B. Personalkosten, Beseitigung von wildem Müll, Sperrmüll- und Schadstoffkosten sowie die Dienstleistungen des Bauhofes mit ein. Diese Kostenverteilung wurde bewusst gewählt, um auch Haushalte die von einer grünen Tonne befreit sind, bei diesen Aufwendungen zu beteiligen. Für Dienstleistungen des Bauhofes verringern sich die Beträge in 2018 „für das Leeren von Straßenpapierkörben“. Die Entsorgungskosten für den illegalen Müll sind minimal zurückgegangen. Beim Restmüllbereich bleiben im Endeffekt die Gebühren konstant, da nur von einer geringen Erhöhung der Abfallmenge ausgegangen wird. Restmüll 40 l 60 l 80 l 2016 120 l 240 l 56,00 68,00 2017 58,00 2018 58,00 14-täg. 80 l 14-täg. 120 l 14-täg. 240 l 80,00 105,00 177,00 139,00 187,00 331,00 71,00 84,00 110,00 188,00 147,00 199,00 354,00 71,00 84,00 110,00 188,00 147,00 199,00 354,00 Container Die Gebühren für Restmüllgefäße bleiben ebenfalls bis auf eine geringe Erhöhung bei Containern mit wöchentlicher Leerung stabil. Container 13 Leerungen 26 Leerungen 52 Leerungen 2016 811,00 1.625,00 3.252,00 2017 864,00 1.730,00 3.461,00 2018 864,00 1.730,00 3.463,00 Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag an den Rat. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2018. Schemmel beschließt die Gebührenkalkulation über die