Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
138 kB
Datum
14.12.2017
Erstellt
13.11.17, 13:50
Aktualisiert
13.11.17, 13:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
111/2017
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Finanzen
Auskunft erteilt:
Frau Strozik
Telefon:
05208/991-209
Datum:
13. November 2017
Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2018
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
23.11.2017
Haupt- und Finanzausschuss
07.12.2017
Rat
14.12.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Bei der Erstellung der Gebührenkalkulation 2018 werden für den Berechnungszeitraum Hochrechnungen,
Zugänge und Abgänge einbezogen, um realistische Abfallgebühren zu gewährleisten. Im Gegensatz zum
Vorjahr konnte keine Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich einbezogen werden, da dieser
mit der Kalkulation für 2017 aufgebraucht ist.
Bioabfall
Die Berechnung des Bioabfalls basiert auf Gewichte, Gefäße, Entsorgung und Transport. In der Kalkulation
2018 ist die Hochrechnung der Mengen anhand des Ergebnisses 2016 und des ersten Halbjahres 2017
gegenüber der Kalkulation für 2017 hochgesetzt worden. Konnten in 2017 die Gebühren stabil gehalten
werden, erhöhen sie sich aufgrund der kalkulierten Kosten und Mengen (Ergebnis 2016: 1.595 t, Kalkulation
2017: 1.422 t; Kalkulation 2018: 1.600 t) sowie des Wegfalls des Ausgleiches für Kostenüberdeckung (2017:
15.000 €).
Biomüll
40 l
60 l
80 l
120 l
240 l
80 l SB
120 l SB
240 l SB
2016
20,00
26,00
32,00
45,00
81,00
24,00
32,00
56,00
2017
20,00
26,00
32,00
45,00
81,00
24,00
32,00
56,00
2018
22,00
29,00
36,00
50,00
92,00
26,00
36,00
63,00
-2-
Restmüll
Die Gebühren für den Restmüll berechnen sich nicht nur aus Mengen, Volumen und Entsorgungskosten, hier
fließen auch z.B. Personalkosten, Beseitigung von wildem Müll, Sperrmüll- und Schadstoffkosten sowie die
Dienstleistungen des Bauhofes mit ein. Diese Kostenverteilung wurde bewusst gewählt, um auch Haushalte
die von einer grünen Tonne befreit sind, bei diesen Aufwendungen zu beteiligen.
Für Dienstleistungen des Bauhofes verringern sich die Beträge in 2018 „für das Leeren von
Straßenpapierkörben“. Die Entsorgungskosten für den illegalen Müll sind minimal zurückgegangen.
Beim Restmüllbereich bleiben im Endeffekt die Gebühren konstant, da nur von einer geringen Erhöhung der
Abfallmenge ausgegangen wird.
Restmüll
40 l
60 l
80 l
2016
120 l
240 l
56,00
68,00
2017
58,00
2018
58,00
14-täg. 80 l
14-täg. 120 l
14-täg. 240 l
80,00
105,00
177,00
139,00
187,00
331,00
71,00
84,00
110,00
188,00
147,00
199,00
354,00
71,00
84,00
110,00
188,00
147,00
199,00
354,00
Container
Die Gebühren für Restmüllgefäße bleiben ebenfalls bis auf eine geringe Erhöhung bei Containern mit
wöchentlicher Leerung stabil.
Container
13 Leerungen
26 Leerungen
52 Leerungen
2016
811,00
1.625,00
3.252,00
2017
864,00
1.730,00
3.461,00
2018
864,00
1.730,00
3.463,00
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag an den Rat.
Beschlussvorschlag:
Der
Rat
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2018.
Schemmel
beschließt
die
Gebührenkalkulation
über
die