Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
923 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
25.08.17, 10:22
Aktualisiert
25.08.17, 10:22
Stichworte
Inhalt der Datei
im Norden: durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 365 und 384
in der Flur 1, Gemarkung Nienhagen (Weststraße);
Ortsteil Nienhagen
14. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 07/01
"VdK-Siedlung"
Größe des
Plangebietes:
0,15 ha
Gemarkung:
Schuckenbaum
Flur:
7
B.
Rechtsgrundlagen
im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstückes 289 in der Flur
7, Gemarkung Schuckenbaum;
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808);
im Süden: durch eine Verlängerung von ca. 39,33 m der südlichen
Grenze der Flurstücke 288 und 289 in der Flur 7,
Gemarkung Schuckenbaum;
Die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057);
im Osten:
durch das Flurstück 290 in der Flur 7, Gemarkung
Schuckenbaum im rechten Winkel auf das Flurstück 365
in der Flur 1, Gemarkung Nienhagen (Weststraße).
A. Nutzungsplan
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966);
a
Schw
37
35
Das Wassergesetz für das Land Nordrhein - Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) in der
Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher
Vorschriften vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 934);
Anmerkung:
Zuwiderhandlungen gegen die gem. § 86 BauO NRW in dem Bebauungsplan aufgenommenen
Festsetzungen (Örtliche Bauvorschriften) sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 84 (1) Ziffer
20 BauO NRW und können gem. § 84 (3) BauO NRW als solche geahndet werden.
Gemarkung
Nienhagen
Flur 1
HsNr.6 a
416
lbenw
6
eg
S
414
L 805
Gemarkung
Nienhagen
Flur 2
365
12
C.1
5
222
C.5
E-2Wo
D-2Wo
C.6
L
299
Tannenkrug
15
11
13
3
15
17
9
15
149
289
5
287
288
C.2
Art der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1
BauGB i. V. m. §§ 1 - 15 BauNVO
E-2Wo
WA I o ED
GFZ
0,4
SD
30-45°
GRZ GFZ
0,4
0,4
SD 30-45°
150
Gemarkung
Schuckenbaum
Flur 7
WA I oED D-2Wo
E-2Wo
D-2Wo
GRZ
0,4
FH max. 9,00m
FH max. 9,00m
290
WA
2
700
Die Darstellung des im Bebauungsplan ausgewiesenen
Zustandes stimmt mit dem Katasternachweis überein.
Es wird bescheinigt, dass die Festlegung der städtebaulichen
Planung geometrisch eindeutig ist.
L
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB hat
durch mögliche Einsichtnahme
in der Zeit vom
bis
stattgefunden.
Die Termine wurden am
ortsüblich bekannt gemacht.
Detmold, den
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Kreis Lippe - Der Landrat
Fachbereich Vermessung und Kataster
Im Auftrag
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
.................................................................................................
.......................
.......................
Dieser Plan hat als Entwurf
einschließlich Text und
Begründung gem. § 3 (2)
BauGB in der Zeit vom
bis
öffentlich ausgelegen. Die
öffentliche Auslegung wurde
am
ortsüblich
bekannt gemacht.
Dieser beschlossene Plan mit
Begründung liegt gem. § 10
(3) BauGB ab
zu
jedermanns Einsicht öffentlich
aus.
Mit Bekanntmachung vom
tritt dieser
Bebauungsplan in Kraft.
Die Übereinstimmung mit dem
Offenlegungsexemplar vom
wird bescheinigt.
Leopoldshöhe, den
Dieser Plan ist gem. § 10
BauGB und § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NRW S. 666)
vom Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe vom
als Satzung beschlossen
worden.
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
(Bürgermeister)
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
.......................
.....................
.......................
.......................
Baugebiet
Zahl der
Bauweise
Vollgeschosse Wohnungen
Grundflächenzahl Geschossflächenzahl
Dachform
Dachneigung
Firsthöhe
C.3
GRZ 0,4
GFZ 0,4
I
Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 (1) Ziffer 1
BauGB i. V. m. § 16 - 21 BauNVO
Grund- und Geschossflächenzahl, Vollgeschosse
maximale Grundflächenzahl (GRZ)
maximale Geschossflächenzahl (GFZ)
SD
30-45°
Die maximale Firsthöhe beträgt 9,00 m. Als Firstpunkt gilt der Schnittpunkt der
Dachflächen.
Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gem. § 9 (1) Ziffer 20, 25 BauGB
05231/62665).
Nach § 5 Abs. 4 Landesabfallgesetz sind beim Abbruch baulicher Anlagen alle Bauabfälle zu
trennen.
Gemeinde Leopoldshöhe
Ortsteil Nienhagen
14. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 07/01 "VdK-Siedlung"
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende
Flächen gem. § 9 (1) Ziffer 21 BauGB
Mit Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Anlieger sowie der
Ver- und Entsorgungsträger
Hinweis:
Die Lage der festgesetzten Flächen kann verändert werden, wenn der Bestimmungszweck gewahrt bleibt.
Verfahrensstand:
Öffentliche Auslegung - Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m.
§ 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i. V. m.
§ 86 (4) BauONRW (Örtliche Bauvorschriften)
Dachform/Dachneigung:
Entsprechend der Eintragung in der Planzeichnung sind folgende Dachformen
und Dachneigungen zulässig:
Satteldach
zulässige Dachneigung für die Hauptbaukörper
Für Anbauten, Garagen, überdachte PKW-Stellplätze und Nebenanlagen
können auch Flachdächer zugelassen werden.
Drempelhöhe:
Die Drempelhöhe beträgt max. 50 cm. Die Höhe des Drempels wird von der
Oberkante des Fußbodens / Rohdecke der untersten Dachgeschoßebene bis
zur Schnittlinie der Außenwand mit der Dachhaut gemessen.
Dachaufbauten:
Dachaufbauten sind allgemein zulässig.
C.9
Beseitigung von Niederschlagswasser
gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 44 (2) LWG NRW
Übersichtsplan M. 1 : 5.000
Auf den Baugrundstücken ist eine Regenrückhaltung mit einer maximalen
Einleitung von 5 l / (s*ha) herzustellen.
D.
Sonstige Darstellungen und Hinweise zum
Planinhalt
6,0
z.B.
6.
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
Höhe der baulichen Anlagen
Als unterer Bezugspunkt für die Firsthöhe gem. § 18 (1) BauNVO ist die
Straßenoberkante der angrenzenden Erschließungsstraße (Fahrbahnmitte).
FH
max.9,00m
C.8
Allgemeines Wohngebiet WA
gem. § 4 BauNVO i. V. m. § 1 (5) und (6) BauNVO
Zulässig sind:
- Wohngebäude gem. § 4 (2) Ziffer 1 BauNVO,
- die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe gem. § 4 (2) Ziffer 2
BauNVO,
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke gem. § 4 (2) Ziffer 3 BauNVO.
Zulässig sind gem. § 1 (5) BauNVO:
- Betriebe des Beherbergungsgewerbes gem. § 4 (3) Ziffer 1 BauNVO,
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe gem. § 4 (3) Ziffer 2 BauNVO,
- Anlagen für Verwaltungen gem. § 4 (3) Ziffer 3 BauNVO.
Unzulässig sind gem. § 1 (6) Ziffer 1 BauNVO:
- Gartenbaubetriebe gem. § 4 (3) Ziffer 4 BauNVO,
- Tankstellen gem. § 4 (3) Ziffer 5 BauNVO.
298
Dieser Bebauungsplan ist
gem. § 2 (1) BauGB durch
Beschluß des Hochbau- und
Planungsausschusses der
Gemeinde Leopoldshöhe vom
aufgestellt
worden. Der Beschluß wurde
am
ortsüblich
bekannt gemacht.
Stand der Kartengrundlage: 09.02.2016
C.7
Die Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise
219
Im Plangebiet wird die Zahl der Wohnungen (Wo) pro Baugrundstück und
Einzelhaus (E) bzw. Doppelhaushälfte (D) auf zwei Wohnungen beschränkt.
Innerhalb der festgesetzten Pflanzflächen sind mehrreihige Hecken mit einzelnen Hochstämmen aus jeweils heimischen, standortgerechten Gehölzen zu
pflanzen. Die Anpflanzungen sind spätestens in der Pflanzperiode nach Fertigstellung des Bauvorhabens durchzuführen. Die Gehölze sind dauerhaft zu
pflegen und zu unterhalten.
Grenzen gem. § 9 (7) BauGB
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
gem. § 9 (7) BauGB
3
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in
Wohngebäuden gem. § 9 (1) Ziffer 6 BauGB
Unbelasteter Bodenaushub, der nicht innerhalb des Bebauungsplanes verbracht werden kann,
ist nach § 4 Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in der derzeit gültigen Fassung
vorrangig stofflich zu verwerten. Um eine Verwertung der Bodenaushubmassen im Sinne des § 4
KrW-AbfG zu erleichtern, kann das Material aufbereitet werden.
Belasteter Bodenaushub ist unter dem EAK-Abfallschlüssel 17 05 99 D1 "Bodenaushub, Baggergut sowie Abfälle aus Bodenbehandlungsanlagen mit schädlichen Verunreinigungen" als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zu entsorgen. Die Vorgaben des KrW-/AbfG sowie des
untergesetzlichen Regelwerkes insbesondere die Verordnungen über Verwertungs- und
Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung) vom 10.09.1996 sind grundsätzlich zu beachten.
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerke,
Einzelfunde, aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Archäologie für Westfalen, Am Stadtholz 24a, 33609 Bielefeld,
0251 591-8961 unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in
unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz).
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe vom 25.05.2000 ist
unbelasteter Bodenaushub so auszubauen, zwischenzulagern und zu transportieren, dass Vermischungen mit Bauschutt, Baustellenabfällen und anderen Abfallstoffen unterbleiben. Weiterhin
soll Bodenaushub innerhalb des Plangebietes verbracht werden, soweit dies technisch möglich ist.
Sollte dies nicht möglich sein, sollte gem. Abs. 3 geprüft werden, inwieweit Bodenaushub über
einen internen Massenausgleich bei parallelen Baumaßnahmen zu verwerten ist (Abrufbar ist die
www.alois-info.de. Alle Angebote und Nachfragen auch
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen gem. § 9 (1) Ziffer 25a BauGB
3
384
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
überbaubare Grundstücksfläche
nicht überbaubare Grundstücksfläche
8
10
offene Bauweise
Baugrenze zur Abgrenzung der maximalen überbaubaren Grundstücksflächen,
soweit die festgesetzte Grund- und Geschossflächenzahl nicht entgegenstehen.
Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen
und Anmerkungen
C.
Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen gem. § 9 (1) Ziffer 2 BauGB
Baugrenze
Die Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256), zuletzt geändert durch § 90 Absatz 1 Satz 2 der
Landesbauordnung vom 15.12.2016 (GV. NRW. S. 1162);
235
34
ED
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542),
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29.05.2017 (BGBl. I S. 1298);
Beigefügt ist dieser Bebauungsplanänderung:
- Begründung
33
o
Die Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes
(Planzeichenverordnung-PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057);
Bestandteile der Bebauungsplanänderung:
A. Nutzungsplan
B. Rechtsgrundlagen
C. Textliche Festsetzungen mit Zeichenerklärungen und
Anmerkungen
D. Sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt
372
C.4
265
Maßzahl (in m)
vorhandene Bebauung
vorhandene Flurstücksgrenze
Flurstücksnummer
Vorschlag Grundstückseinteilung
Flur
Gemarkung
In der vorbereitenden Bauphase (z.B. Baugrubenaushub) ist auf Anzeichen von Altablagerungen
zu achten. Sofern derartige Feststellungen getroffen werden, ist das Umweltamt der Kreises
Lippe umgehend zu verständigen.
0
20
40
60
80m
Maßstab im Original 1 : 1.000
Drees
Huesmann
an
er
Gebietsabgrenzung:
Pl
Gemeinde Leopoldshöhe
Norden
Vennhofallee 97
D-33689 Bielefeld
fon 05205.3230/6502
fax 05205.22679
info@dhp-sennestadt.de
www.dhp-sennestadt.de
08.08.2017 TJ