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Beschlussvorlage (Auswertung TöB Beteiligung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
31 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
25.08.17, 10:22
Aktualisiert
25.08.17, 10:22
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Inhalt der Datei

14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB 19.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017 mit Schreiben / E-Mail vom 19.05.2017 A) Öffentlichkeit Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Behörde Kreis Lippe Der Landrat lfd. Nr. B) Behörden und der sonstige Träger öffentlicher Belange A.1 Schreiben vom 19.05.2017 Bedenken und Anregungen (in inhaltlicher Zusammenfassung) Gegen die Erweiterung des Bebauungsplanes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Im Einzelnen ist zu dem vergelten Entwurf folgendes zu sagen: Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt an dieser Stelle keine Wohnbaufläche dar. Inwieweit man von einer geringfügigen Abweichung sprechen kann, kann dahingestellt bleiben. Seit dem 12. Mai 2017 ist die Änderung des Baugesetzbuches in Kraft. Ich empfehle das Verfahren auf der Grundlage des neuen § 13b BauGB weiter zu führen. Dieser neue Absatz ist genau auf ein solches Verfahren zugeschnitten. A.2 Beschlussvorschlag Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Mit Einleitung des Verfahrens zur 14. Änderung des Bebauungsplanes war der benannte § 13b BauGB noch nicht in Kraft, sodass dieses Verfahren nicht angewendet werden konnte. Gemäß § 13b BauGB können Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen und durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Die vorgenannten Voraussetzungen werden mit vorliegendem Planverfahren erfüllt, sodass nunmehr die im „Normalverfahren“ begonnene Bebauungsplanaufstellung auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) umgestellt werden soll. Der Anregung wird gefolgt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Planzeichnung dementsprechend angepasst. Der Anregung wird gefolgt. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In den Bebauungsplan wird eine Festsetzung aufgenommen, dass gem. § 44 (2) LWG NRW i.V.m. § 9 (4) BauGB auf den Baugrundstücken eine Regenrückhaltung mit einer maximalen Einleitung von 5 l / (s*ha) herzustellen ist. Diese Drosselung entspricht der Einleitungsmenge des natürlichen Landabflusses. Somit werden auf Ebene des Bebauungsplanes Maßnahmen zur Rückhaltung oder Versi- Der Anregung wird gefolgt. Das Katasteramt weist auf folgendes hin: Bitte den Text im Unterschriftsfeld berichtigen: „bis auf folgendes" streichen und am Satzende ein Punkt. A.3 Stellungnahme der Verwaltung Vom Fachgebiet 701 wird aus wasserschaftlicher Sicht auf folgendes hingewiesen: Gemäß den Ausführungen unter Ziffer 7.1 - Belange der Ver- und Entsorgung - der Begründung soll die gemeinwohlverträgliche Niederschlagswasserbeseitigung über einen Anschluss an die bestehende öffentliche Niederschlagswasserkanalisation erfolgen. Auswertung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 1 von 5 Stand: 26.06.2017 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Behörde lfd. Nr. Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB 19.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017 mit Schreiben / E-Mail vom 19.05.2017 Bedenken und Anregungen (in inhaltlicher Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Nach den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich um die ckerung vorgegeben, die der wasserrechtlichen Erlaubnis des Kreises Einleitungsstelle R 703 der Gemeinde Leopoldshöhe. Hierfür ist entsprechen. die Gemeinde im Besitz einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die bis zum 30.9.2020 befristet ist. Gegenstand dieser Erlaubnis war eine Verpflichtungserklärung der Gemeinde. In dieser Erklärung wird ausgeführt, dass bei späteren Baulückenschließungen Maßnahmen zur Rückhaltung oder Versickerung zu treffen sind, um die Abflusssituation nicht weiter zu verschärfen. A.4 Seitens des Eigenbetriebs Straße ergeht folgender Hinweis: Bei Umsetzung dieses B-Plan-Verfahrens wird für alle Zeiten die Möglichkeit genommen, die beiden Kurven der L 805 zu begradigen. Dieser Bereich befindet sich außerorts, wird täglich von über 3.500 Fahrzeugen befahren und stellt eine wichtige Verbindung in Richtung Bielefeld dar. Außerdem liegen die Versorgungsleitungen bereits für einen späteren Straßenbau in Schutzrohren und müssen daher wieder komplett umgelegt werden. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Begradigung der L 805 nicht weiter verfolgt. Dementsprechend wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW auch im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB angeschrieben. Zur Planung wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Kein Beschluss erforderlich. B.1 Zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mit der Umstellung des Aufstelkeine Hinweise und Anregungen vorgetragen. lungsverfahrens auf das Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt im weiteren Verfah- Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, siehe unter A.1) ren. Ich bitte um weitere Beteiligung. entfällt die Notwendigkeit zur Durchführung einer Eingriffs-AusgleichsBilanzierung. Dementsprechend soll im vorliegenden Planverfahren auf eine Kompensation gem. § 1a BauGB verzichtet werden. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB erneut angeschrieben. Kein Beschluss erforderlich. C.1 Zu dem Vorhaben bestehen keine Anregungen oder Bedenken. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. D.1 Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG betreiben in direkter Nähe zu vorgenannter Fläche Nieder- und Mittelspannungskabel sowie eine Gasleitung (siehe Anlage). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Erste Abstimmungen zur Umlegung der im Plangebiet vorhandenen Leitungen sind seitens des Vorhabenträgers mit den Stadtwerken erfolgt. Der zukünftige Verlauf der Leitungen wird im weiteren Verfahren geklärt und ggf. im Bebauungsplan festzusetzen Kein Beschluss erforderlich. Schreiben vom 16.06.2017 Landesbetrieb Straßenbau NRW Schreiben vom 14.06.2017 Stadtwerke LippeWeser Service GmbH & Co. KG Auswertung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 2 von 5 Stand: 26.06.2017 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Behörde lfd. Nr. Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB Schreiben vom 05.12.2016 19.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017 mit Schreiben / E-Mail vom 19.05.2017 Bedenken und Anregungen (in inhaltlicher Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Die dort verlegte Gas-Leitung führt diagonal über das Grundstück sein. Flur 7, Flurstück 290 und ist mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert. Nach den der Änderung beigefügten Planunterlagen würde diese Gasleitung im Zuge der ergänzenden Wohnbebauung überbaut werden und muss dementsprechend im Vorfeld umgelegt werden. Die Kosten einer etwaigen Umlegung trägt der Veranlasser. Bezüglich der Versorgung eventuell geplanter Gebäude bestehen von unserer Seite aus keine Einwände und Anmerkungen. Deutsche Telekom E.1 Technik GmbH Schreiben vom 12.06.2017 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zur o. a. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aus dem beigefügten Lageplan ist ersichtlich, dass in der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Weststraße bereits Telekommunikationslinien verlaufen. Somit ist ein Anschluss an das Netz der Telekom Deutschland GmbH gesichert. Kein Beschluss erforderlich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Im Plangebiet befinden sich noch keine Telekommunikationslinien (Tk-Linien) der Telekom, wie aus beigefügtem Plan ersichtlich ist. Für zukünftige Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind in allen Verkehrswegen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Zur Versorgung neu zu errichtender Gebäude mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer TkLinien im und außerhalb des Plangebietes erforderlich. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich des Plangebietes stattfinden werden. Unitymedia NRW GmbH F.1 Vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Schreiben vom 23.06.2017 Auswertung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 3 von 5 Stand: 26.06.2017 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB 19.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017 mit Schreiben / E-Mail vom 19.05.2017 Behörde lfd. Nr. Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB Westnetz GmbH G.1 Zu diesem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken und Anregungen vorzubringen haben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. H.1 Im Anfragebereich befinden sich keine Versorgungsanlagen von Avacon AG / Purena GmbH / WEVG GmbH & Co KG / HSN GmbH Magdeburg. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. I.1 Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein Beschluss erforderlich. Bedenken und Anregungen (in inhaltlicher Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Schreiben vom 02.06.2017 Avacon AG Schreiben vom 26.05.2017 GASCADE Gastransport GmbH Schreiben vom 29.05.2017 Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein. Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs erforderlich sein, sind uns diese ebenfalls zur Stellungnahme vorzulegen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich siehe Stellungnahme zu B.1. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. PLEDOC GmbH Schreiben vom 26.05.2017 J.1 Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Maßnahmen von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Verzum Ausgleich siehe Stellungnahme zu B.1. sorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Auswertung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Kein Beschluss erforderlich. Seite 4 von 5 Stand: 26.06.2017 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Behörde lfd. Nr. Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung: Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB 19.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017 mit Schreiben / E-Mail vom 19.05.2017 Bedenken und Anregungen (in inhaltlicher Zusammenfassung) Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag •Open Grid Europe GmbH, Essen •Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen •Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg •Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen •Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen •Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund •Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen •GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen •Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw. keine Erwähnung finden. Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Auswertung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB Seite 5 von 5 Stand: 26.06.2017