Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
31 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
25.08.17, 10:22
Aktualisiert
25.08.17, 10:22
Stichworte
Inhalt der Datei
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB
19.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017
mit Schreiben / E-Mail vom 19.05.2017
A) Öffentlichkeit
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Behörde
Kreis Lippe
Der Landrat
lfd. Nr.
B) Behörden und der sonstige Träger öffentlicher Belange
A.1
Schreiben vom
19.05.2017
Bedenken und Anregungen
(in inhaltlicher Zusammenfassung)
Gegen die Erweiterung des Bebauungsplanes bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken.
Im Einzelnen ist zu dem vergelten Entwurf folgendes zu sagen:
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt an dieser Stelle
keine Wohnbaufläche dar.
Inwieweit man von einer geringfügigen Abweichung sprechen
kann, kann dahingestellt bleiben. Seit dem 12. Mai 2017 ist die
Änderung des Baugesetzbuches in Kraft.
Ich empfehle das Verfahren auf der Grundlage des neuen § 13b
BauGB weiter zu führen.
Dieser neue Absatz ist genau auf ein solches Verfahren zugeschnitten.
A.2
Beschlussvorschlag
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Mit Einleitung des Verfahrens
zur 14. Änderung des Bebauungsplanes war der benannte § 13b BauGB
noch nicht in Kraft, sodass dieses Verfahren nicht angewendet werden
konnte. Gemäß § 13b BauGB können Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m², die sich an im Zusammenhang bebaute
Ortsteile anschließen und durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen
auf Flächen begründet wird, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a
BauGB durchgeführt werden. Die vorgenannten Voraussetzungen werden
mit vorliegendem Planverfahren erfüllt, sodass nunmehr die im „Normalverfahren“ begonnene Bebauungsplanaufstellung auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das
beschleunigte Verfahren) umgestellt werden soll.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Planzeichnung dementsprechend angepasst.
Der Anregung wird gefolgt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In den Bebauungsplan wird eine
Festsetzung aufgenommen, dass gem. § 44 (2) LWG NRW i.V.m. § 9 (4)
BauGB auf den Baugrundstücken eine Regenrückhaltung mit einer maximalen Einleitung von 5 l / (s*ha) herzustellen ist. Diese Drosselung entspricht der Einleitungsmenge des natürlichen Landabflusses. Somit werden
auf Ebene des Bebauungsplanes Maßnahmen zur Rückhaltung oder Versi-
Der Anregung wird gefolgt.
Das Katasteramt weist auf folgendes hin:
Bitte den Text im Unterschriftsfeld berichtigen:
„bis auf folgendes" streichen und am Satzende ein Punkt.
A.3
Stellungnahme der Verwaltung
Vom Fachgebiet 701 wird aus wasserschaftlicher Sicht auf folgendes hingewiesen:
Gemäß den Ausführungen unter Ziffer 7.1 - Belange der Ver- und
Entsorgung - der Begründung soll die gemeinwohlverträgliche
Niederschlagswasserbeseitigung über einen Anschluss an die
bestehende öffentliche Niederschlagswasserkanalisation erfolgen.
Auswertung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
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Stand: 26.06.2017
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Behörde
lfd. Nr.
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB
19.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017
mit Schreiben / E-Mail vom 19.05.2017
Bedenken und Anregungen
(in inhaltlicher Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Nach den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich um die
ckerung vorgegeben, die der wasserrechtlichen Erlaubnis des Kreises
Einleitungsstelle R 703 der Gemeinde Leopoldshöhe. Hierfür ist
entsprechen.
die Gemeinde im Besitz einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die bis
zum 30.9.2020 befristet ist. Gegenstand dieser Erlaubnis war eine
Verpflichtungserklärung der Gemeinde. In dieser Erklärung wird
ausgeführt, dass bei späteren Baulückenschließungen Maßnahmen zur Rückhaltung oder Versickerung zu treffen sind, um die
Abflusssituation nicht weiter zu verschärfen.
A.4
Seitens des Eigenbetriebs Straße ergeht folgender Hinweis:
Bei Umsetzung dieses B-Plan-Verfahrens wird für alle Zeiten die
Möglichkeit genommen, die beiden Kurven der L 805 zu begradigen. Dieser Bereich befindet sich außerorts, wird täglich von über
3.500 Fahrzeugen befahren und stellt eine wichtige Verbindung in
Richtung Bielefeld dar. Außerdem liegen die Versorgungsleitungen bereits für einen späteren Straßenbau in Schutzrohren und
müssen daher wieder komplett umgelegt werden.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Anlass für die Aufstellung des
Bebauungsplanes ist, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Begradigung der L 805 nicht weiter verfolgt. Dementsprechend wurde der
Landesbetrieb Straßenbau NRW auch im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB angeschrieben. Zur Planung wurden keine
Anregungen oder Bedenken vorgetragen.
Kein Beschluss erforderlich.
B.1
Zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mit der Umstellung des Aufstelkeine Hinweise und Anregungen vorgetragen.
lungsverfahrens auf das Verfahren gem. § 13b BauGB (Einbeziehung von
Die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung erfolgt im weiteren Verfah- Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, siehe unter A.1)
ren. Ich bitte um weitere Beteiligung.
entfällt die Notwendigkeit zur Durchführung einer Eingriffs-AusgleichsBilanzierung. Dementsprechend soll im vorliegenden Planverfahren auf
eine Kompensation gem. § 1a BauGB verzichtet werden. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird im Rahmen der Beteiligung gem.
§ 4 (2) BauGB erneut angeschrieben.
Kein Beschluss erforderlich.
C.1
Zu dem Vorhaben bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
D.1
Die Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG betreiben
in direkter Nähe zu vorgenannter Fläche Nieder- und Mittelspannungskabel sowie eine Gasleitung (siehe Anlage).
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Erste Abstimmungen zur Umlegung der im Plangebiet vorhandenen Leitungen sind seitens des Vorhabenträgers mit den Stadtwerken erfolgt. Der zukünftige Verlauf der Leitungen
wird im weiteren Verfahren geklärt und ggf. im Bebauungsplan festzusetzen
Kein Beschluss erforderlich.
Schreiben vom
16.06.2017
Landesbetrieb
Straßenbau NRW
Schreiben vom
14.06.2017
Stadtwerke LippeWeser Service
GmbH & Co. KG
Auswertung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
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Stand: 26.06.2017
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Behörde
lfd. Nr.
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB
Schreiben vom
05.12.2016
19.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017
mit Schreiben / E-Mail vom 19.05.2017
Bedenken und Anregungen
(in inhaltlicher Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die dort verlegte Gas-Leitung führt diagonal über das Grundstück sein.
Flur 7, Flurstück 290 und ist mit einer beschränkten persönlichen
Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert.
Nach den der Änderung beigefügten Planunterlagen würde diese
Gasleitung im Zuge der ergänzenden Wohnbebauung überbaut
werden und muss dementsprechend im Vorfeld umgelegt werden.
Die Kosten einer etwaigen Umlegung trägt der Veranlasser.
Bezüglich der Versorgung eventuell geplanter Gebäude bestehen
von unserer Seite aus keine Einwände und Anmerkungen.
Deutsche Telekom E.1
Technik GmbH
Schreiben vom
12.06.2017
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt)
- als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs.
1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und
bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung
wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen
abzugeben. Zur o. a. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Aus dem beigefügten Lageplan
ist ersichtlich, dass in der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Weststraße bereits Telekommunikationslinien verlaufen. Somit ist ein Anschluss
an das Netz der Telekom Deutschland GmbH gesichert.
Kein Beschluss erforderlich.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Im Plangebiet befinden sich noch keine Telekommunikationslinien
(Tk-Linien) der Telekom, wie aus beigefügtem Plan ersichtlich ist.
Für zukünftige Erweiterung des Telekommunikationsnetzes sind
in allen Verkehrswegen geeignete und ausreichende Trassen für
die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom
vorzusehen.
Zur Versorgung neu zu errichtender Gebäude mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer TkLinien im und außerhalb des Plangebietes erforderlich. Bitte teilen
Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder
Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich des Plangebietes stattfinden werden.
Unitymedia NRW
GmbH
F.1
Vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen
sind nicht geplant.
Schreiben vom
23.06.2017
Auswertung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Seite 3 von 5
Stand: 26.06.2017
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
19.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017
mit Schreiben / E-Mail vom 19.05.2017
Behörde
lfd. Nr.
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB
Westnetz GmbH
G.1
Zu diesem Entwurf teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Bedenken
und Anregungen vorzubringen haben.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
H.1
Im Anfragebereich befinden sich keine Versorgungsanlagen von
Avacon AG / Purena GmbH / WEVG GmbH & Co KG / HSN
GmbH Magdeburg.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
I.1
Wir antworten Ihnen zugleich auch im Namen und Auftrag der
Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH
sowie OPAL Gastransport GmbH & Co. KG.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein Beschluss erforderlich.
Bedenken und Anregungen
(in inhaltlicher Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Schreiben vom
02.06.2017
Avacon AG
Schreiben vom
26.05.2017
GASCADE Gastransport GmbH
Schreiben vom
29.05.2017
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung unserer Anlagen teilen wir Ihnen mit, dass unsere Anlagen
zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt
die Anlagen der v. g. Betreiber mit ein.
Sollten externe Flächen zur Deckung des Kompensationsbedarfs
erforderlich sein, sind uns diese ebenfalls zur Stellungnahme
vorzulegen.
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich siehe Stellungnahme zu B.1.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese
Betreiber sind gesondert von Ihnen zur Ermittlung der genauen
Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen.
PLEDOC GmbH
Schreiben vom
26.05.2017
J.1
Mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Hinsichtlich der Maßnahmen
von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Verzum Ausgleich siehe Stellungnahme zu B.1.
sorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen
Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend
aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
Auswertung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Kein Beschluss erforderlich.
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Stand: 26.06.2017
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK Siedlung“ im OT Nienhagen der Gemeinde Leopoldshöhe
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Behörde
lfd. Nr.
Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Beteiligung der Behörden und sonstiger TÖB
19.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017
mit Schreiben / E-Mail vom 19.05.2017
Bedenken und Anregungen
(in inhaltlicher Zusammenfassung)
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
•Open Grid Europe GmbH, Essen
•Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
•Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg
•Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL),
Essen
•Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH
(METG), Essen
•Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co.
KG (NETG), Dortmund
•Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
•GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
•Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen.
Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder
Regionalcentern gesondert einzuholen.
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der
Eingriffsfolgen entnehmen wir den Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen erst im weiteren Verfahren festgelegt werden
bzw. keine Erwähnung finden.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung planexterner
Ausgleichsflächen eine Betroffenheit von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an
diesem Verfahren.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs
bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
Auswertung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
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Stand: 26.06.2017