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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken Süd“ – zwischen Winkelstraße und Hudeweg)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
241 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
25.08.17, 10:22
Aktualisiert
25.08.17, 10:22
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken Süd“ –
zwischen Winkelstraße und Hudeweg) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken Süd“ –
zwischen Winkelstraße und Hudeweg)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 65/2017 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 25. August 2017 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken Süd“ – zwischen Winkelstraße und Hudeweg Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 07.09.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: Anwohner der Winkelstraße haben einen Antrag gestellt, den Bebauungsplan Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im Bereich der Winkelstraße und dem Hudeweg zu ändern. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 04/06 „Birken-Süd“ setzt dort ein allgemeines Wohngebiet mit überbaubaren Flächen entlang der Winkelstraße fest. Die von der Winkelstraße abgewandten Grundstücksteile sind als nicht überbaubare Flächen festgesetzt. Der Bebauungsplan ist seit dem 25.03.1986 rechtskräftig. Diese Planungskonzeption basierte auf dem erklärten Wunsch der Grundeigentümer. Hintergrund war u.a. die Befürchtung, Beiträge für den Hudeweg leisten zu müssen. Auf den hinteren Grundstücksteilen ist aus städtebaulicher Sicht ein großes Nachverdichtungspotential vorhanden. Die Grundstücksgrößen lassen weitere Gebäude auf den Grundstücken zu. Eine zusätzliche Wohnbebauung fügt sich dort in die Umgebung ein. Eine Erschließung ist grundsätzlich möglich. Das Meinungsbild der Grundeigentümer ist nicht einheitlich. Laut Antragsteller sind die Gründe für eine Ablehnung verschieden (u.a. keine Beteiligung an den Kosten einer Bebauungsplanänderung, aber „nichts gegen die Planänderung an sich“ bzw. wurden nicht weiter ausgeführt). Aus Sicht der Verwaltung ist eine Äußerung des Hochbau- und Planungsausschusses darüber notwendig und bereits jetzt sinnvoll, ob die Gemeinde sich grundsätzlich eine Nachverdichtung im Bereich zwischen Winkelstraße und Hudeweg vorstellen kann. Die Verwaltung würde, nach einem Votum für eine Nachverdichtung, Gespräche mit allen Grundeigentümern führen. Über eine tatsächliche Änderung des Bebauungsplanes würde erst nach Auswertung der Gespräche mit den Grundeigentümern entschieden. -2- Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss befürwortet grundsätzlich eine Nachverdichtung auf den Grundstücken zwischen Winkelstraße und Hudeweg. 2. Die Verwaltung führt Gespräche mit den Grundeigentümern. 3. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss vorgestellt. Schemmel Anlagen: Übersichtsplan 1 Übersichtsplan 2 Antrag Anwohner