Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
241 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
25.08.17, 10:22
Aktualisiert
25.08.17, 10:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
65/2017
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
25. August 2017
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/06 „Birken Süd“ –
zwischen Winkelstraße und Hudeweg
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
07.09.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Anwohner der Winkelstraße haben einen Antrag gestellt, den Bebauungsplan Nr. 04/06 „Birken-Süd“ im
Bereich der Winkelstraße und dem Hudeweg zu ändern.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 04/06 „Birken-Süd“ setzt dort ein allgemeines Wohngebiet mit
überbaubaren Flächen entlang der Winkelstraße fest. Die von der Winkelstraße abgewandten
Grundstücksteile sind als nicht überbaubare Flächen festgesetzt. Der Bebauungsplan ist seit dem 25.03.1986
rechtskräftig.
Diese Planungskonzeption basierte auf dem erklärten Wunsch der Grundeigentümer. Hintergrund war u.a. die
Befürchtung, Beiträge für den Hudeweg leisten zu müssen.
Auf den hinteren Grundstücksteilen ist aus städtebaulicher Sicht ein großes Nachverdichtungspotential
vorhanden.
Die Grundstücksgrößen lassen weitere Gebäude auf den Grundstücken zu. Eine zusätzliche Wohnbebauung
fügt sich dort in die Umgebung ein. Eine Erschließung ist grundsätzlich möglich.
Das Meinungsbild der Grundeigentümer ist nicht einheitlich.
Laut Antragsteller sind die Gründe für eine Ablehnung verschieden (u.a. keine Beteiligung an den Kosten einer
Bebauungsplanänderung, aber „nichts gegen die Planänderung an sich“ bzw. wurden nicht weiter ausgeführt).
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Äußerung des Hochbau- und Planungsausschusses darüber notwendig und
bereits jetzt sinnvoll, ob die Gemeinde sich grundsätzlich eine Nachverdichtung im Bereich zwischen
Winkelstraße und Hudeweg vorstellen kann.
Die Verwaltung würde, nach einem Votum für eine Nachverdichtung, Gespräche mit allen Grundeigentümern
führen.
Über eine tatsächliche Änderung des Bebauungsplanes würde erst nach Auswertung der Gespräche mit den
Grundeigentümern entschieden.
-2-
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss befürwortet grundsätzlich eine Nachverdichtung auf den
Grundstücken zwischen Winkelstraße und Hudeweg.
2. Die Verwaltung führt Gespräche mit den Grundeigentümern.
3. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss vorgestellt.
Schemmel
Anlagen:
Übersichtsplan 1
Übersichtsplan 2
Antrag Anwohner