Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
878 kB
Datum
07.09.2017
Erstellt
25.08.17, 10:22
Aktualisiert
25.08.17, 10:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
62/2017
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
25. August 2017
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Ortsteil Bechterdissen im
Bereich Heeper Straße / Am Pansbach
Antragsteller: Herr Bold, Concept Haus GmbH, Hauptstr. 290 - 292, 33818 Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
07.09.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt die Änderung des o.g. Bebauungsplanes, um in der Gemeinde Leopoldshöhe
benötigten Wohnraum gem. den heutigen städtebaulichen Erfordernissen und die des Wohnungsmarktes
anbieten bzw. realisieren zu können. Der bisherige Bebauungsplan setzt ebenfalls Wohnbebauung fest.
Abb 1
Abb. 2 _Straße Am Pansbach
Heeper Straße
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In der Vergangenheit hatte die Verwaltung den Auftrag, den bisherigen B-Plan und sein Erschließungskonzept
zur Umsetzung zu bringen. Die dafür nötigen Grundstücke, insbesondere die in den verkehrstechnischen
Schlüsselpositionen, konnten nicht erworben werden. Trotz mehrfach durchgeführter Bürgerbefragungen und
Einzelgespräche mit den Grundstückseigentümern, konnte die Verwaltung den B-Plan nicht zur Umsetzung
bringen. Dieses lag u.a. auch an der großen Anzahl an Eigentümern.
Seit 2011/2012 besteht nunmehr eine Interessengemeinschaft der Grundstückseigentümer. Diese haben sich
in einen Austausch begeben, der teilweise eigenständig begleitet oder von der Verwaltung moderiert wurde.
Durch die damit verbundenen Entscheidungsprozesse haben sich die Grundstückseigentümer
zusammengefunden, die eine Baulandrealisierung befürworten.
In einer weiteren Entwicklungsstufe wurde ein Investor gesucht, der bereit und in der Lage ist, die
Planungsaufwendungen und die Bereitstellung der technischen Infrastruktur für ein Neubaugebiet dieser
Größe gewährleisten zu können. Auch hierbei war die Verwaltung eingebunden und hat die verschiedenen
Investoren über die Rahmenbedingungen in Kenntnis gesetzt.
Im Juli dieses Jahres hat ein Gespräch mit dem Sprecher der Interessengemeinschaft, dem Investor /
Antragsteller und dessen regional ansässiger Bank, einem vom Investor beauftragtem Planungsbüro und der
Verwaltung stattgefunden. In diesem Gespräch wurde die Ernsthaftigkeit der Realisierungsabsicht und deren
Umsetzbarkeit dargelegt.
Der bisherige B-Plan setzt ein eingeschossiges allgemeines Wohngebiet fest und orientiert sich an einer
Einfamilienhausbebauung (s.u.). Die Gebäude sind mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 35° –
40° zu versehen.
Das vorgelegte Planungskonzept sieht ebenfalls eine Wohnbebauung vor, die jedoch hauptsächlich
zweigeschossig ist. Dabei sollen auch Mehrfamilienhäuser ermöglicht werden, dies dreigeschossig mit
Staffelgeschoss. Neben zweigeschossigen Ein- und Zweifamilienhäusern sind auch Doppelhäuser
vorgesehen. Mögliche Bebauungsbeispiele und ein Detailplan sind der Anlage zu entnehmen.
Die komplette technische Infrastruktur wird vom Investor hergestellt.
Abb 3: rechtskräftiger B-Plan von 1981
Abb 4: angestrebte Änderung
Erschließung
war geplant
über die Straße
Milser Heide
Detailplan siehe Anlage
Bewertung des Sachverhaltes
Der Bedarf an Wohnraum ist allgemein bekannt. Neben der klassischen Einfamilienhausbebauung, die in
Leopoldshöhe überwiegt, wird mit diesem Planungskonzept ein angemessenes differenziertes Angebot im
Wohnungsbau geschaffen. Dabei bilden die 4 dreigeschossigen Mehrfamilienhäuser mit Staffelgeschoss den
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Mittelpunkt des angestrebten Neubaugebietes. Im Anschluss daran schließt sich eine zweigeschossige
Häuserreihe von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern an, die gleichzeitig den Übergang zur vorhandenen Bebauung
bildet. Da hauptsächlich die Gärten der Neubauten an die Bestandsgärten anschließen, ist auch ein
sozialverträglicher Übergang zwischen Bestand und Neubaugebiet anzunehmen.
Verwaltungsseitig wird ein Verfahren zur Änderung des B-Planes befürwortet, denn es stellt eine
angemessene Schaffung von verschiedenartigen Wohnraumangeboten dar. Durch die geplante Zuwegung
über die Heeper Straße bleibt die Bestandsbebauung weitestgehend unbeeinflusst von dem Neubaugebiet.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht
gegeben.
Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig
zu tragen. Ebenso bzgl. der Herstellung der technischen Infrastruktur.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 werden durch ein vom
Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des
Verfahrens.
Schemmel
Anlage:
Detailplan Planungskonzept des Investors mit Bebauungsbeispielen