Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
245 kB
Datum
16.11.2017
Erstellt
03.11.17, 11:36
Aktualisiert
03.11.17, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
98/2017
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
3. November 2017
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ Im Bereich nördlich des Lärmschutzwalles
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 1 (3), (6) BauGB i.V.m. § 13 a BauGB
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
16.11.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet in seiner Sitzung im September 2017 über ein Bauvorhaben der
Wohnbau Lemgo e.G. Die Bauherrin beabsichtigt Mehrfamilienhäuser im Baugebiet „Am Gieselmannkreisel“
zu errichten. Der Ausschuss stimmte der Planungskonzeption zu.
Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 393 und 394. Auf dem Flurstück 394 wird die Zahl der
zulässigen Vollgeschosse von 2 auf 3 erhöht. In der vorgestellten Planungskonzeption ist das dritte Geschoss
kein Staffelgeschoss, sondern ein Vollgeschoss. Die Traufhöhe wird ebenfalls geändert. Die Festsetzungen
für das Flurstück 394 werden auch für das Flurstück 393 festgesetzt. Die Wohnbau Lemgo e.G. hat sich
verpflichtet, auf dem Flurstück 394 einen Anteil der Wohnungen mit Wohnungsbaufördermitteln zu errichten.
Auf dem Flurstück 393 kann dann ein zusätzliches Mehrfamilienhaus errichtet werden. Der rechtskräftige
Bebauungsplan sieht dort den Bau von Doppelhäusern oder einer Hausgruppe (mindestens 3 Reihenhäuser)
vor. Ein zusätzliches Mehrfamilienhaus auf dem Flurstück 393 leistet einen Beitrag zur Errichtung von
notwendigen Wohnraum. Auf dem Flurstück musste zwischenzeitlich ein Trafogehäuse zur Versorgung des
Baugebietes mit Elektrizität errichtet werden. Diese Anlage wird im Bebauungsplan festgesetzt und so
planungsrechtlich gesichert.
Das Flurstück 394 ist im Besitz der Wohnbau Lemgo e.G. Das Flurstück 393 muss noch durch die Wohnbau
Lemgo e.G. erworben werden. Eine Interessenbekundung an diesem Flurstück hat die Wohnbau Lemgo e.G.
abgegeben.
Die Verwaltung hat die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ vorbereitet.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes kann als Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan
der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) durchgeführt werden
-2-
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ ist als 1. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu
ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ soll als
beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) durchgeführt
werden.
3. Der Entwurf für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“ wird beschlossen.
4. Der Aufstellungsbeschluss und die Öffentlichkeitsbeteiligung sind gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich öffentlich
bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a BauGB darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im
beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB erfolgt, wo sich die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
informieren kann und bis wann Äußerungen hierzu möglich sind.
5. Die Beteiligung der Behörden zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05/04 „Am Gieselmannkreisel“
erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gemäß § 3
(2) BauGB.
Schemmel
Anlagen
Übersichtskarte
Planzeichnung
Begründung