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Beschlussvorlage (Artenschutzrechtl. Fachbeitrag)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,3 MB
Datum
29.06.2017
Erstellt
24.05.17, 12:26
Aktualisiert
24.05.17, 12:26

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe 27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A) der Gemeinde Leopoldshöhe - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Gemeinde Leopoldshöhe Änderung des Bebauungsplans 06/2, „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) der Gemeinde Leopoldshöhe - Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag - Projektnr. 17-382 Bearbeitungsstand 17.02.2017 Auftraggeber Eheleute Matzel Am Dill 169 48163 Münster Verfasser Projektbearbeitung Fabian Diekmann Dipl.-Ing. Stefan Höke B.Sc. Biologie Landschaftsarchitekt I BDLA Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Inhaltsverzeichnis Anlass und Einführung ......................................................................................................1 Rechtlicher Rahmen und Methodik .................................................................................2 Artenschutzprüfung ....................................................................................................................... 2 Planungsrelevante Arten .............................................................................................................. 3 Methodik .......................................................................................................................................... 3 Vorhabensbeschreibung ..................................................................................................5 Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes ...........................................7 Definition des Untersuchungsgebietes ...................................................................................... 7 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ............................................................................. 7 Stufe I - Vorprüfung ........................................................................................................ 13 Wirkfaktoren .................................................................................................................................. 13 Artnachweise ................................................................................................................................ 15 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ............................................... 30 Fledermäuse .................................................................................................................................. 30 Vögel ............................................................................................................................................... 31 Zusammenfassung .......................................................................................................... 33 Quellenverzeichnis ......................................................................................................... 35 Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Anlass und Einführung Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist die geplante Änderung des Bebauungsplans 06/2, „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) der Gemeinde Leopoldshöhe. Abb. 1 Lage des Plangebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der entsprechende artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt. 1 Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 2 Rechtlicher Rahmen und Methodik Artenschutzprüfung Prüfveranlassung / Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind: 1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen). 2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben (§§ 30, 33, 34, 35 BAUGB). Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010). Prüfumfang (Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände) Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG) ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 3 Nach § 44 Abs. 5 BNATSCHG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4. „Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNATSCHG sind die „nur" national besonders geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010). Planungsrelevante Arten „Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […]. Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in NordrheinWestfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten“ mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko)“ (MUNLV 2010). Methodik Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-ARTENSCHUTZ) vom 13.04.2010 (MUNLV 2010). Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen: Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 4 Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010) Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch auf methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 5 Vorhabensbeschreibung Das Ehepaar Matzel plant den Abbruch eines Gebäudekomplexes und die Schaffung von vier Bauplätzen für Einfamilienhäuser auf dem Grundstück Schötmarsche Straße 67 in Leopoldshöhe. Durch das Vorhaben bedingt wurde der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 06/2, Leopoldhöhe-Nord (Blatt A) gestellt. Das Plangebiet befindet sich im Nordosten der Gemeinde Leopoldshöhe und umfasst die Flurstücke 663, 1301 und 1837 der Flur 001 innerhalb der Gemarkung Leopoldshöhe. Im Folgenden wird das geplante Vorhaben anhand der Planzeichnung und textlichen Ergänzungen mit dem Stand vom 23.08.2016 (Beschlussvorlage) GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE (2016) beschrieben. Bebauungsplan Die Art der baulichen Nutzung „allgemeine Wohngebiete“ mit offener Bauweise gemäß § 4 BauNVO bleibt im Vergleich zu dem bestehenden Bebauungsplan unverändert. Auch die Maße der baulichen Nutzung werden beibehalten. Die zulässige Dachneigung beträgt im gesamten Plangebiet 30° - 45°. Für den überwiegenden Teil des Plangebietes gilt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 bei zwei Vollgeschossen. Ein kleiner Bereich im Nordwesten des Plangebietes weist, wie im bestehenden Bebauungsplan, andere Maße der baulichen Nutzung bzgl. der GFZ auf. Diese beträgt hier 0,4 bei nur einem Vollgeschoss. Die Änderung des Bebauungsplans soll in erster Linie eine Vergrößerung der überbaubaren Fläche und eine Schaffung von Zuwegen beinhalten, die eine Bebauung des rückwärtigen Bereiches der Grundstücke ermöglichen. In Folge dessen sind auf dem Grundstück Schötmarsche Straße 67 vier Bauplätze für zweigeschossige Einfamilienhäuser geplant. Auf dem Grundstück der Schötmarschen Straße 63 bleibt ein Bauplatz für ein eingeschossiges Einfamilienhaus - wie im rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellt - bestehen. Zwischen den Grundstücken der Hausnummern 63 und 67 soll durch eine Zuwegung der rückwärtige Bereich der Grundstücke erschlossen werden (GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE, 2016). Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abb. 2 Bebauungsplanänderung Nr. 06/02 („Leopoldshöhe-Nord“) als Vorabzug (Architekten Spiekermann 2016). 6 Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): 7 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes Definition des Untersuchungsgebietes Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord" der Gemeinde Leopoldshöhe mit den dort anstehenden Biotopstrukturen. In die Betrachtung mit einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag relevant sind. Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet 5 2 1 5 4 4 5 4 1 1 5 1 4 5 4 3 2 5 5 Abb. 3 Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet (Plangebiet rote Strichlinie). Legende 1 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken 2 = Äcker, Weinberge 3 = Säume, Hochstaudenfluren 4 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen 5 = Gebäude Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): 8 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Plangebiet Das Plangebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Leopoldshöhe. Es handelt sich um drei Grundstücke an der Schötmarschen Straße 63, 67 und 69. Neben den Wohnhäusern befinden sich auf dem Plangebiet diverse Nebengebäude wie Schuppen, Werkstätten und Garagen. Zwischen den Gebäuden und in den nördlich gelegenen Gärten befindet sich vielseitige Vegetation aus Bäumen, Sträuchern und Zierpflanzen. Umfeld des Plangebietes (Untersuchungsgebiet) Das Plangebiet grenzt im Südosten unmittelbar an die Schötmarsche Straße. Weiter südöstlich und nordöstlich schließen großräumige Ackerflächen an das Plangebiet an. Im Norden und Westen stehen weitere Wohnhäuser mit Gärten. Fotodokumentation der Lebensraumtypen Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken Abb. 4 Alte Obstbäume im Garten Schötmarsche Straße 67. Abb. 5 Bäume und Hecken auf den Grundstücken Schötmarsche Straße 63 und 67. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): 9 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Lebensraumtyp: Äcker, Weinberge Abb. 6 Acker südöstlich des Plangebietes. Lebensraumtyp: Säume, Hochstaudenfluren Abb. 7 Ackersaum südlich des Plangebietes. Abb. 8 Straßensaum am nordöstlichen Plangebiet. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): 10 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen Abb. 9 Garten im Nordwesten des Plangebietes. Abb. 10 Garten im Norden des Plangebietes. Abb. 12 Wohngebäude im südlichen Zentrum des Plangebietes. Lebensraumtyp: Gebäude Abb. 11 Nebengebäude im südlichen Zentrum des Plangebietes. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): 11 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Abb. 13 Werkstatt und Lager. Nebengebäude im nördlichen Zentrum des Plangebietes. Abb. 14 Gebäudekomplex im Zentrum des Plangebietes. Betroffenheit von Lebensraumtypen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht: • Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken • Säume, Hochstaudenfluren • Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen • Gebäude Weiterhin befinden sich die folgenden Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet: • Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken • Äcker, Weinberge • Säume, Hochstaudenfluren • Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen • Gebäude Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 12 Vorbelastungen des Untersuchungsgebietes Das Plangebiet wird bereits als „allgemeines Wohngebiet“ genutzt. Bebauung und Gehölze im Untersuchungsgebiet weisen eine Silhouettenwirkung auf, die zu einem Meideverhalten diesbezüglich empfindlicher Arten führen kann. Der bestehende Anliegerverkehr und die Nutzung der vorhandenen Gärten emittieren Geräusche (Faktor Lärm als Störung) in das Plangebiet, weshalb nicht mit dem Vorkommen diesbezüglich empfindlicher Arten zu rechnen ist. Temporär kann aus der landwirtschaftlichen Nutzung der angrenzenden Ackerflächen eine Lärmemission ausgehen. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): 13 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe I - Vorprüfung Wirkfaktoren Die potenziellen Betroffenheiten planungsrelevanter Arten können sich primär aus dem Verlust von Lebensraumstrukturen ergeben. Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu temporären akustischen und optischen Störungen von Tierarten kommen (Baustellenlärm, Bewegung der Baumaschinen). Die in Verbindung mit dem Vorhaben stehenden potenziellen Wirkungen sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt und werden anschließend erläutert. Tab. 1 Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 06/02, „Leopoldshöhe-Nord“ der Gemeinde Leopoldshöhe. Maßnahme Wirkfaktor Auswirkung Bodenverdichtungen, Bodenabtrag und Veränderung des (natürlichen) Bodenaufbaus. Lebensraumverlust/-degeneration Entfernung von krautiger Vegetation und Gehölzen Lebensraumverlust/-degeneration Lärmemissionen durch den Baubetrieb, stoffliche Emissionen durch den Baubetrieb Störung der Fauna Versiegelung und Teilversiegelung Lebensraumverlust/-degeneration Silhouettenwirkung Störung der Fauna (Lebensraumdegeneration) Nutzung der Wohnhäuser Erhöhung der Lärmemission Störung der Fauna (Lebensraumdegeneration) erhöhter Kfz-Verkehr durch Anlieger Lärmemissionen durch zusätzlichen Kfz-Verkehr Störung der Fauna (Lebensraumdegeneration) Baubedingt Bauphase der Infrastruktur und der baulichen Anlagen Baustellenbetrieb Bauphase der Infrastruktur und der baulichen Anlagen Anlagebedingt Schaffung von Stellplatzflächen und Wohngebäuden Betriebsbedingt Baubedingte Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 14 Bauphase Während der Bauphase werden Biotopstrukturen wie Bäume, Säume, Kfz-Stellflächen und Gebäude entfernt bzw. dauerhaft verändert. Hierdurch können Lebensräume/Nahrungsflächen von gehölz- und gebäudebewohnenden Tierarten verloren gehen. Betroffenheiten störungsempfindlicher Offenland- und Halboffenlandarten werden aufgrund der Vorbelastungen des Plangebietes (umgeben von Bebauung, Lärmemission und Silhouettenwirkung) nicht erwartet. Schallemissionen und optische Wirkungen Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebietes beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen. Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Durch die Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur werden Biotopstrukturen im Plangebiet dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“. Optische und akustische Wirkungen Die geplante Bebauung in offener Bauweise bedingt eine optische Wirkung, die zu einem Meideverhalten von diesbezüglich empfindlichen Arten führen kann. Akustische Wirkungen werden sich betriebsbedingt durch die Nutzung der Wohngebäude sowie den Kfz-Verkehr einstellen und können zu einer Störung diesbezüglich empfindlicher Arten führen. Das Plangebiet weist bereits optische und akustische Vorbelastungen durch die bestehende Nutzung auf. Auf Grund der Vorbelastung durch die Bebauung, des Fehlens geeigneter Lebensräume für störanfällige Tierarten und unter Berücksichtigung der festgesetzten maximalen Bauhöhe der Wohngebäude ist eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung durch optische und akustische Wirkungen auszuschließen. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 15 Artnachweise Datenbasis der Artnachweise Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen. Weiterhin wurden die Angaben des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) zum Vorkommen von Arten berücksichtigt. Zudem fand am 11. Januar 2017 eine Ortsbegehung statt. Diese umfasste auch die äußerliche Sichtkontrolle der abzubrechenden Gebäude und zu fällenden/rodenden Gehölze. Arten im Untersuchungsgebiet Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 3918 „Leopoldshöhe“, Quadrant 3. Für diesen Quadraten wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2016B). Für das Messtischblatt 3918 „Leopoldshöhe“, Quadrant 3 werden vom FIS für die im Plangebiet und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 26 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 2 Säugetierarten, 23 Vogelarten und eine Amphibienart. Weitere planungsrelevante Arten werden nicht benannt. Landschaftsinformationssammlung „Linfos" Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen planungsrelevanter Arten aus (LANUV 2016A). Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 16 Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Flächen Die im Nordosten an das Plangebiet angrenzende Ackerfläche ist Teil des Landschaftsschutzgebiets LSG-Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning, Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland (LSG-3917-0011). Ortsbegehung Im Zuge der Ortsbegehung am 11. Januar 2017 wurden die zu fällenden Gehölze und abzubrechenden Gebäude auf potenziell geeignete Strukturen für Fledermäuse (abstehende Rinde, ausgefaulte Astlöcher, Stammrisse etc.) und Spuren einer Nutzung durch Vögel (Nester, Gewölle, etc.) untersucht. Folgende Vorgehensweise wurde gewählt: Gebäude: • äußerliche Kontrolle der Gebäude auf das Vorhandensein von Hohlräumen, Spalten und Nischen • Einschätzung der Habitat- bzw. Quartiereignung der Gebäudeteile für Fledermäuse und Vögel • Fotodokumentation der räumlichen Situation sowie der Untersuchungsbefunde Gehölze: • Sichtkontrolle aller relevanten Gehölze auf das Vorhandensein von Strukturen (Höhlungen, Spalten, abstehende Rinde, Nester), die sich potenziell als Quartier für Vögel oder Fledermäuse eignen • Einschätzung der Habitat- bzw. Quartiereignung der Gehölze für Fledermäuse und Vögel • Suche nach Spuren gehölzbewohnender Arten (Kot- und Urinspuren, Fettanhaftungen, Nester, Gewölle) • Fotodokumentation der räumlichen Situation sowie der Untersuchungsbefunde Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 17 Kontrolle von Gebäuden und Gehölzen Besonderes Augenmerk wurde im Rahmen der Ortsbegehung auf jene Bereiche gelegt, in denen Eingriffe in Folge der Bebauungsplanänderung zu erwarten sind. Der auf dem Grundstück Schötmarsche Straße 67 befindliche Gebäudekomplex soll in Folge der Bebauungsplanänderung abgebrochen werden, um Bauplätze für vier Einfamilienhäuser zu schaffen. Im Zuge dieser Abbruch- und Baumaßnahmen werden sowohl die Gebäude als auch die dort vorhandene Vegetation entfernt. Die folgende Abbildung zeigt die Lage der abzubrechenden Gebäude im Plangebiet. Abb. 15 Rote Strichlinie = Plangebiet, Blaue Markierung = abzubrechendes Gebäude Abzubrechender Gebäudekomplex Schötmarsche Straße 67 Der Gebäudekomplex auf dem Grundstück Schötmarsche Straße 67 besteht aus vier Häusern und drei Schuppen. Die Gebäude verfügen über zahlreiche artenschutzrechtlich relevante Strukturen, die hier nur beispielhalft aufgeführt werden. Im Zuge des weiteren Planverfahrens (Abbruchgenehmigungsverfahren) ist eine vertiefende Untersuchung nötig. Tab. 2 Beispiele potenziell relevanter Strukturen für gebäudebewohnende Arten an den Abbruchgebäuden. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): 18 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vorgefundene Struktur Eine 4 x 2 cm große Fuge in der Fassade. Ort Eignung Südliche Fassade des südwestlichen Nebengebäudes. Fledermäuse potenzielles Zwischen- / Sommer- / Winterquartier Vögel keine Eignung Mehrere 4 x 1,5 cm große Fugen in der Giebelverkleidung. Westlicher Giebel eines Schuppens im Westen des Gebäudekomplexes. Fledermäuse potenzielles Zwischen- / Sommer- / Winterquartier Vögel keine Eignung 3 x 4 cm große Öffnung unter dem Dachüberstand. Nordostfassade des südwestlichen Nebengebäudes. Fledermäuse potenzielles Zwischen- / Sommer- / Winterquartier Vögel keine Eignung Offenes Dachbodenfenster. Nordwestgiebel des Wohnhauses Fledermäuse potenzielles Zwischen- / Sommer- / Winterquartier Vögel Gebäudebrüter Die Öffnungen und Fugen weisen das Potenzial auf, von gebäudebewohnenden Fledermausarten als Zwischen- Sommer- und Winterquartier genutzt zu werden. Auch gebäudebewohnende Vogelarten können Gebäudenischen und Innenräume als Fortpflanzungs- und Ruhestätte nutzen. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 19 Vegetation Des Weiteren befinden sich im Eingriffsbereich des Plangebietes Bäume, Kleingehölze, Büsche und Hecken, welche im Rahmen der geplanten baulichen Maßnahmen gefällt und gerodet werden. Diese Strukturen bieten ebenfalls potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten für weitverbreitete und störungsunempfindliche Vogelarten. Häufige und verbreitete Vogelarten Alle europäischen Vogelarten unterliegen den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. „Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010). Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen von Tieren) sollte die Inanspruchnahme von Gehölzen und Gebäuden außerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit von Vögeln (01. März bis 30. September) erfolgen. Fällungs-, Rodungs- und Abbrucharbeiten sollten dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. Sind Fällungs-, Rodungs- und Abbrucharbeiten innerhalb der Brut- und Aufzuchtszeit von Vögeln nicht zu vermeiden, ist vor Beginn der Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Bruten an den Gehölzen und Gebäuden stattfinden. Planungsrelevante Arten Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten nicht ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs.1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). Für die ermittelten Konfliktarten wird im Weiteren eine Art-für-Art-Betrachtung durchgeführt (Stufe II). 20 Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Tab. 3 21 Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum Erläuterungen: Quelle: FIS = Fachinformationssystem, HL = Höke Landschaftsarchitektur, N = NABU Status: A. v. = Art vorhanden, B = sicher brütend, R = rastend, N = Nest vorhanden Art Quelle/ Status Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016, D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich FIS/ A. v. Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften mit kleinen Fließgewässern in der Nähe von Siedlungsbereichen. Jagt an linienhaften Strukturelementen wie Bachläufen, Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, seltener Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern und in Parks und Gärten. Untersuchungsgebiet stellt einen potenziellen Lebensraum dar. Betroffenheiten gem. §44 Abs.1 sind nicht auszuschließen. Ja Untersuchungsgebiet stellt einen potenziellen Lebensraum dar. Betroffenheiten gem. §44 Abs.1 sind nicht auszuschließen. Ja Säugetiere Kleine Bartfledermaus Wochenstuben / Sommerquartier Warme Spaltenquartiere und Hohlräume an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere, Nistkästen. Winterquartier Spaltenreiche Höhlen, Stollen, Eiskeller. Zwergfledermaus FIS/ A. v. Lebensraum und Jagdgebiet Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich. Wochenstuben / Sommerquartier Spaltenverstecke an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere und Nistkästen. Winterquartier Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche Felsspalten, unterirdische Verstecke. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 22 Forstsetzung Tab. 3 Art Quelle/ Status Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016, D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich FIS/ B Lebensraum Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt Teil eines potenziellen Nahrungshabitates dar. Keine Betroffenheit Nein Keine Betroffenheit Nein Vögel Habicht Bruthabitat In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in hohen Bäumen (z.B. Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen). Sperber FIS/ B Lebensraum Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen. Planungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Bruthabitat Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken horizontalen Ästen. Feldlerche FIS/ B Untersuchungsgebiet stellt Lebensraum Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und keinen geeigneten LebensBrachen sowie größere Heidegebiete. raum dar. Bruthabitat Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 23 Forstsetzung Tab. 3 Art Quelle/ Status Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016, D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Eisvogel FIS/ B Lebensraum Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt Lebensraum Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumkeinen geeigneten Lebensgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und raum dar. Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen. keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt einen geeigneten Lebensraum dar. keine Betroffenheit Nein Bruthabitat An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand. Waldohreule Uhu FIS/ B FIS/ B Bruthabitat Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube). Lebensraum Reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen. Bruthabitat Störungsarme Felswände und Steinbrüche mit freiem Anflug. Es sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt. Mäusebussard FIS/ B Lebensraum Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Jagdgebiete sind Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes. Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Bruthabitat Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 24 Forstsetzung Tab. 3 Art Quelle/ Status Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016, D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Mehlschwalbe FIS/ B Lebensraum In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze. Untersuchungsgebiet stellt einen potenziellen Lebensraum dar. keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt Lebensraum Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hart- keinen geeigneten Lebensholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem raum dar. hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in Obstgärten mit altem Baumbestand. keine Betroffenheit Nein keine Betroffenheit Nein Bruthabitat Koloniebrüter an freistehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten. Kleinspecht FIS/ B Bruthabitat Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden). Schwarzspecht FIS/ B Lebensraum Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze. Wichtig ist ein hoher Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen. Bruthabitat Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem Anflug und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a. Buchen und Kiefern). Untersuchungsgebiet stellt einen geeigneten Lebensraum dar (Gehölzstruktur südlich des Plangebietes). Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 25 Forstsetzung Tab. 3 Art Quelle/ Status Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016, D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Turmfalke FIS/ B Lebensraum Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie Dauergrünland, Äckern und Brachen. Untersuchungsgebiet stellt einen geeigneten Lebensraum dar (Gehölzstruktur südlich des Plangebietes). keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt Lebensraum Offene bis halboffene Landschaften mit dichter Krautschicht, z.B. keinen geeigneten LebensRiede, extensiv oder nicht genutzte Wiesen sowie lichte Gehölz- raum dar. bestände. keine Betroffenheit Nein Bruthabitat Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen, Ruinen, Brücken). Rauchschwalbe FIS/ B Lebensraum Extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadtlandschaften. Planungsgebiet stellt Teil eines potenziellen Nahrungshabitates dar. Bruthabitat Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude). Feldschwirl FIS/ B Bruthabitat Bodennahes Nest in höherer Vegetation, z.B. extensiv oder nicht genutzte Wiesen sowie lichte Gehölzbestände. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 26 Forstsetzung Tab. 3 Art Quelle/ Status Nachtigall Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016, D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Lebensraum Kulturlandschaften mit Nähe zu Gebüsch- oder Gehölzstrukturen. Auf dem Durchzug und nach der Brutzeit auch in offeneren Landschaften. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. keine Betroffenheit Nein Betroffenheiten gem. §44 Abs.1 sind nicht auszuschließen. Ja keine Betroffenheit Nein Bruthabitat In der Kraut-, (seltener in der) Strauchschicht unter-holzreicher Laub- und Mischwälder. In Feldgehölzen, Hecken, Gebüschen, Park- und Gartenanlagen niederschlagsarmer Gebiete. Rotmilan FIS/ B Lebensraum Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden. Jagt auf freien Flächen. Bruthabitat In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen, Alleen. Schlafplätze in Gehölzen. Feldsperling FIS/ B Untersuchungsgebiet stellt Lebensraum Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, einen potenziellen LebensObstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Obst- und Gemüraum dar. segärten oder Parkanlagen in Randbereichen ländlicher Siedlungen. Bruthabitat Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen. Rebhuhn FIS/ B Lebensraum Offene Ackerlandschaften, Weiden, Heiden, Hecken, Büsche, Staudenfluren, Feld- und Wegraine sowie Brachflächen. Bruthabitat Feldraine, Weg- und Grabenränder, Hecken, Gehölz- und Waldränder, zum Teil in Heuhaufen. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 27 Forstsetzung Tab. 3 Art Quelle/ Status Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016, D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Gartenrotschwanz FIS/ B Lebensraum Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Randbereiche von größeren Heidelandschaften und sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf schütterer Bodenvegetation. Untersuchungsgebiet stellt einen potenziellen Lebensraum dar. Töten und Verletzen Ja Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. keine Betroffenheit Nein Bruthabitat In Halbhöhlen in 2 - 3 m Höhe über dem Boden, z.B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden. Grauspecht FIS/ B Lebensraum Reich gegliederte Landschaft mit offenen Flächen, aber auch in ausgedehnten, nicht zu stark geschlossenen Laub- und Mischwäldern (Parkanlagen, Alleen, Friedhöfe, Gärten, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Auwälder). Bruthabitat Bruthöhle entweder selbst gebaut in weichholzigen Stämmen oder Aststellen oder Nutzung fremder Baumhöhlen in Gehölzgruppen oder Wäldern. Waldkauz FIS/ B Lebensraum Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem Angebot an Höhlen. Bruthabitat Baumhöhlen, Nisthilfen. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 28 Forstsetzung Tab. 3 Art Quelle/ Status Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016, D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich Schleiereule FIS/ B Lebensraum Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen, Gräben sowie Brachen. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. keine Betroffenheit Nein Untersuchungsgebiet stellt Lebensraum Bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten oder keinen geeigneten Lebenslichten Wäldern. Ist auch an Siedlungsrändern und Industriebra- raum dar. chen anzutreffen. keine Betroffenheit Nein keine Betroffenheit Nein Bruthabitat Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten. Kuckuck FIS/ B Bruthabitat Nester bestimmter Singvogelarten z.B. Teich- und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen. Kiebitz FIS/ B Lebensraum Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete. Feuchte, extensiv genutzte Wiesen und Weiden, seit einigen Jahren verstärkt auf Ackerland. Bruthabitat Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen. Untersuchungsgebiet stellt einen potenziellen Lebensraum dar. Planungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 29 Forstsetzung Tab. 3 Art Quelle/ Status Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016, D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011) Einschätzung des Vorkommens im UG Einschätzung der Betroffenheit ASP erforderlich FIS/ A.v. Lebensraum Typische Offenlandart. Niederungslandschaften von Fluss- und Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer-/ Unterwasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei. Landlebensräume: feuchte Laub- und Mischwälder, Gebüsche / Hecken / Gärten in Laichgewässernähe. Untersuchungsgebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Keine Betroffenheit Nein Amphibien Kammmolch Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 30 Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch das Vorhaben für die folgenden Arten nicht ausgeschlossen werden: • Kleine Bartfledermaus • Zwergfledermaus • Mehlschwalbe • Feldsperling • Gartenrotschwanz Fledermäuse Kurzbeschreibung und wirkungsspezifische Betroffenheiten Für die aus der Datenrecherche hervorgegangenen Arten Kleine Bartfledermaus und Zwergfledermaus stellen Strukturen an den Gebäuden potenzielle Quartierstandorte dar. Die Arten nutzen Spalten und Hohlräume, z.B. hinter Verkleidungen, als Zwischenquartier, Sommerquartier und Wochenstuben. Winterquartiere befinden sich meist unterirdisch oder in frostfreien Bereichen mit konstanter Lufttemperatur und -feuchte. Die im Rahmen der Gebäude- und Gehölzkontrolle festgestellten Strukturen (vgl. Kapitel 5.2.2) stellen geeignete Quartierstandorte (Zwischen-, Sommer- und Winterquartiere) dar. Durch das Entfernen dieser Strukturen können Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Töten und Verletzen) nicht ausgeschlossen werden. Eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (erhebliche Störung) ist nicht zu erwarten. Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhstätten durch den Abbruch der Gebäude ist nicht auszuschließen. Somit können Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) eintreten. Der vorhandene Quartierpool wird möglicherweise verringert. Vermeidungsmaßnahmen Um ein Töten und Verletzen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) von Kleiner Bartfledermaus und Zwergfledermaus zu vermeiden, müssen alle relevanten Strukturen vor Beginn der Abbruchund Neubaumaßnahmen untersucht werden. Bei einem positiven Befund müssen an die Art der Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 31 vorgefundenen Quartiere (Zwischen- Sommer- oder Winterquartiere) angepasste Vermeidungsmaßnahmen getroffen werden, um das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BNatSchG auszuschießen. Mögliche Vermeidungsmaßnahmen sind die Verschiebung der Abbruch- und Rodungsmaßnahmen auf einen Zeitraum außerhalb der Aktivitäts- bzw. Ruhephase gebäudebewohnender Fledermausarten in Abhängigkeit der Art der vorgefundenen Quartiere. Strukturen mit nachgewiesener Quartiernutzung für planungsrelevante Arten sind durch Ersatzquartiere an geeigneten Stellen zu ersetzen. Vögel Kurzbeschreibung und mögliche wirkungsspezifische Betroffenheiten Für die aus der Datenrecherche hervorgegangenen planungsrelevanten Vogelarten Mehlschwalbe, Feldsperling und Gartenrotschwanz stellt das Untersuchungs- und Planungsgebiet einen potenziellen Lebensraum dar. Durch die anstehenden Maßnahmen kann ein Verstoß gegen das Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) und Nr. 3 (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNATSCHG eintreten. Bei der Ortsbegehung wurden keine Vogelnester an den Gebäuden und in der Vegetation festgestellt, daher ist eine Betroffenheit dieser Arten nach dem aktuellen Kenntnisstand nicht zu erwarten. Vermeidungsmaßnahmen Da jedoch zwischen der Erarbeitung dieses Gutachtens und dem Zeitpunkt der Durchführung der Abbruch-, Rodungs- und Neubaumaßnahmen eine unbestimmte Zeitspanne liegt, ist es nötig, das Plangebiet vor dem Eingriff erneut auf das Vorhandensein von Vogelbruten zu untersuchen, um Notwendigkeit, Art und Umfang von Vermeidungsmaßnahmen zu eruieren. Um ein Töten und Verletzen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) von Vogelarten zu vermeiden, müssen Abbruch-, Umbau- sowie Fällungs- und Rodungsarbeiten außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit von Vögeln im Zeitraum von Mitte September bis Ende März stattfinden. Sollte die Durchführung der Maßnahmen außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit nicht möglich sein, sind alle relevanten Strukturen unmittelbar vor der Durchführung zu kontrollieren. Werden dabei Stadien der Fortpflanzung von Vögeln (Nester im Bau, Gelege, Nestlinge, Ästlinge) Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 32 angetroffen, darf die geplante Maßnahme nicht vor Ende des Fortpflanzungsprozess durchgeführt werden. Strukturen mit nachgewiesener Quartiernutzung für planungsrelevante Arten sind durch Ersatzquartiere an geeigneten Stellen zu ersetzen. Die Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A) löst bei Anwendung der genannten Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG aus. Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 33 Zusammenfassung Das Ehepaar Matzel, Münster hat die Änderung des Bebauungsplanes 06/02 „LeopoldshöheNord“, beantragt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 663, 1301 und 1837 der Flur 001 innerhalb der Gemarkung Leopoldshöhe. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung sind bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück Schötmarsche Straße 63 in Leopoldshöhe geplant. Dazu gehören der Abbruch eines Gebäudekomplexes und die Schaffung von vier Bauplätzen für Einfamilienhäusern. Damit verbunden ist das Entfernen von krautiger Vegetation und Gehölzen. Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Äcker, Weinberge“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG). Betroffene Lebensraumtypen im Plangebiet sind „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“. Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Am 11. Januar 2017 erfolgte eine Begehung des Untersuchungsgebietes. Dabei wurden insbesondere die Gebäude und Gehölze auf eine Eignung als Lebensstätte für gebäude- bzw. gehölzbewohnende Tierarten untersucht, bei denen im Rahmen der Bebauungsplanänderung mit einem Eingriff zu rechnen ist. Aufbauend auf weiteren Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung alle relevanten Arten untersucht worden. Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das Messtischblatt 3918 „Leopoldshöhe“, Quadrant 3 für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 26 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind 2 Säugetierar- Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 34 ten, 23 Vogelarten und eine Amphibienart. Weitere planungsrelevante Arten werden nicht benannt (LANUV 2016B). Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2016A). Als mögliche Konfliktarten wurden folgende Arten ermittelt: • Kleine Bartfledermaus • Zwergfledermaus • Mehlschwalbe • Feldsperling • Gartenrotschwanz Die Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A) löst bei Anwendung der genannten Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG aus. Bielefeld, im Mai 2017 Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag 35 Quellenverzeichnis BAUER, H.-G., BEZZEL, E., & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden. DIETZ, C., HELVERSEN O. V. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart. GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE (2016): Beschlussvorlage 95/2016 vom 23.08.2016 LANUV (2016A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp Zugriff: 12.01.2017, 14:30 MESZ. LANUV (2016B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http:// http:// http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/39183 Zugriff: 13.01.2017, 11:30 MESZ. MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17. Bearbeitungsverzeichnis Projekt: 17-382 Änderung des Bebauungsplans 06/02, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Datum Bearbeiter Tätigkeit 11.01.2017 FD Erstellen des ASF 12.01.2017 FD Schreiben des ASF 13.01.2017 FD Schreiben des ASF 17.02.2017 FD Korrektur 02.05.2015 Hö Korrektur wegen Stellungnahme Kreis Lippe