Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,3 MB
Datum
29.06.2017
Erstellt
24.05.17, 12:26
Aktualisiert
24.05.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
27. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02
"Leopoldshöhe-Nord" (Blatt A)
der Gemeinde Leopoldshöhe
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -
Gemeinde Leopoldshöhe
Änderung des Bebauungsplans 06/2,
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A)
der Gemeinde Leopoldshöhe
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag -
Projektnr.
17-382
Bearbeitungsstand
17.02.2017
Auftraggeber
Eheleute Matzel
Am Dill 169
48163 Münster
Verfasser
Projektbearbeitung
Fabian Diekmann
Dipl.-Ing. Stefan Höke
B.Sc. Biologie
Landschaftsarchitekt I BDLA
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Inhaltsverzeichnis
Anlass und Einführung ......................................................................................................1
Rechtlicher Rahmen und Methodik .................................................................................2
Artenschutzprüfung ....................................................................................................................... 2
Planungsrelevante Arten .............................................................................................................. 3
Methodik .......................................................................................................................................... 3
Vorhabensbeschreibung ..................................................................................................5
Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes ...........................................7
Definition des Untersuchungsgebietes ...................................................................................... 7
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet ............................................................................. 7
Stufe I - Vorprüfung ........................................................................................................ 13
Wirkfaktoren .................................................................................................................................. 13
Artnachweise ................................................................................................................................ 15
Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände ............................................... 30
Fledermäuse .................................................................................................................................. 30
Vögel ............................................................................................................................................... 31
Zusammenfassung .......................................................................................................... 33
Quellenverzeichnis ......................................................................................................... 35
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlass und Einführung
Gegenstand des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages ist die geplante Änderung des Bebauungsplans 06/2, „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt A) der Gemeinde Leopoldshöhe.
Abb. 1
Lage des Plangebietes (roter Kreis) auf Grundlage der TK 1:25.000.
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gem. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Der entsprechende artenschutzrechtliche Fachbeitrag wird hiermit vorgelegt.
1
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
2
Rechtlicher Rahmen und Methodik
Artenschutzprüfung
Prüfveranlassung / Notwendigkeit einer Artenschutzprüfung
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung
und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar geltenden Regelungen
des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45 Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind:
1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen,
Planfeststellungen).
2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben
(§§ 30, 33, 34, 35 BAUGB).
Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)" (MWME 2010).
Prüfumfang (Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände)
Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG) ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
3
Nach § 44 Abs. 5 BNATSCHG liegt kein Verstoß gegen das Verbot Nr. 3 vor, wenn die ökologische
Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im
räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist. Im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere ist auch das Verbot Nr. 1 nicht erfüllt. Diese Freistellungen gelten auch für Verbot Nr. 4.
„Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNATSCHG sind die „nur" national besonders geschützten
Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer ASP auf die europäisch geschützten
FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten" (MUNLV 2010).
Planungsrelevante Arten
„Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für Nordrhein-Westfalen planungsrelevanten
Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien […].
Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in NordrheinWestfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer. Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens sinnvollerweise
keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g. „Allerweltsarten“ mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird (d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko)“ (MUNLV 2010).
Methodik
Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit dem Vorhaben
erfolgt entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur
Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-ARTENSCHUTZ) vom 13.04.2010 (MUNLV 2010).
Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
4
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten
artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare
Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur
wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf.
ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser
Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010)
Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der
im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf
es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch auf methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
5
Vorhabensbeschreibung
Das Ehepaar Matzel plant den Abbruch eines Gebäudekomplexes und die Schaffung von vier
Bauplätzen für Einfamilienhäuser auf dem Grundstück Schötmarsche Straße 67 in Leopoldshöhe.
Durch das Vorhaben bedingt wurde der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 06/2, Leopoldhöhe-Nord (Blatt A) gestellt.
Das Plangebiet befindet sich im Nordosten der Gemeinde Leopoldshöhe und umfasst die Flurstücke 663, 1301 und 1837 der Flur 001 innerhalb der Gemarkung Leopoldshöhe.
Im Folgenden wird das geplante Vorhaben anhand der Planzeichnung und textlichen Ergänzungen mit dem Stand vom 23.08.2016 (Beschlussvorlage) GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE (2016) beschrieben.
Bebauungsplan
Die Art der baulichen Nutzung „allgemeine Wohngebiete“ mit offener Bauweise gemäß
§ 4 BauNVO bleibt im Vergleich zu dem bestehenden Bebauungsplan unverändert. Auch die
Maße der baulichen Nutzung werden beibehalten. Die zulässige Dachneigung beträgt im gesamten Plangebiet 30° - 45°. Für den überwiegenden Teil des Plangebietes gilt eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 bei zwei Vollgeschossen. Ein
kleiner Bereich im Nordwesten des Plangebietes weist, wie im bestehenden Bebauungsplan,
andere Maße der baulichen Nutzung bzgl. der GFZ auf. Diese beträgt hier 0,4 bei nur einem Vollgeschoss.
Die Änderung des Bebauungsplans soll in erster Linie eine Vergrößerung der überbaubaren Fläche und eine Schaffung von Zuwegen beinhalten, die eine Bebauung des rückwärtigen Bereiches der Grundstücke ermöglichen. In Folge dessen sind auf dem Grundstück Schötmarsche
Straße 67 vier Bauplätze für zweigeschossige Einfamilienhäuser geplant. Auf dem Grundstück
der Schötmarschen Straße 63 bleibt ein Bauplatz für ein eingeschossiges Einfamilienhaus - wie
im rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellt - bestehen. Zwischen den Grundstücken der
Hausnummern 63 und 67 soll durch eine Zuwegung der rückwärtige Bereich der Grundstücke
erschlossen werden (GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE, 2016).
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abb. 2
Bebauungsplanänderung Nr. 06/02 („Leopoldshöhe-Nord“) als Vorabzug (Architekten Spiekermann 2016).
6
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
7
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Definition und Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Definition des Untersuchungsgebietes
Das Untersuchungsgebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord" der Gemeinde Leopoldshöhe mit den dort anstehenden Biotopstrukturen. In die
Betrachtung mit einbezogen werden angrenzende Flächen, sofern diese für den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag relevant sind.
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet
5
2
1
5
4
4
5
4
1
1
5
1
4
5
4
3
2
5
5
Abb. 3
Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet (Plangebiet rote Strichlinie).
Legende
1 = Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
2 = Äcker, Weinberge
3 = Säume, Hochstaudenfluren
4 = Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
5 = Gebäude
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
8
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im Nordosten der Gemeinde Leopoldshöhe. Es handelt sich um drei Grundstücke an der Schötmarschen Straße 63, 67 und 69. Neben den Wohnhäusern befinden sich auf
dem Plangebiet diverse Nebengebäude wie Schuppen, Werkstätten und Garagen. Zwischen den
Gebäuden und in den nördlich gelegenen Gärten befindet sich vielseitige Vegetation aus Bäumen, Sträuchern und Zierpflanzen.
Umfeld des Plangebietes (Untersuchungsgebiet)
Das Plangebiet grenzt im Südosten unmittelbar an die Schötmarsche Straße. Weiter südöstlich
und nordöstlich schließen großräumige Ackerflächen an das Plangebiet an. Im Norden und
Westen stehen weitere Wohnhäuser mit Gärten.
Fotodokumentation der Lebensraumtypen
Lebensraumtyp: Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Abb. 4
Alte Obstbäume im Garten Schötmarsche Straße 67.
Abb. 5
Bäume und Hecken auf den Grundstücken Schötmarsche Straße 63 und
67.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
9
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Lebensraumtyp: Äcker, Weinberge
Abb. 6
Acker südöstlich des Plangebietes.
Lebensraumtyp: Säume, Hochstaudenfluren
Abb. 7
Ackersaum südlich des Plangebietes.
Abb. 8
Straßensaum am nordöstlichen Plangebiet.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
10
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Lebensraumtyp: Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
Abb. 9
Garten im Nordwesten des Plangebietes.
Abb. 10
Garten im Norden des Plangebietes.
Abb. 12
Wohngebäude im südlichen Zentrum
des Plangebietes.
Lebensraumtyp: Gebäude
Abb. 11
Nebengebäude im südlichen Zentrum
des Plangebietes.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
11
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Abb. 13
Werkstatt und Lager. Nebengebäude
im nördlichen Zentrum des Plangebietes.
Abb. 14
Gebäudekomplex im Zentrum des
Plangebietes.
Betroffenheit von Lebensraumtypen
Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar beansprucht:
•
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
•
Säume, Hochstaudenfluren
•
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
•
Gebäude
Weiterhin befinden sich die folgenden Lebensraumtypen in der näheren Umgebung. Diese werden hinsichtlich einer potenziellen mittelbaren Beeinträchtigung der näheren Umgebung betrachtet:
•
Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
•
Äcker, Weinberge
•
Säume, Hochstaudenfluren
•
Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen
•
Gebäude
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
12
Vorbelastungen des Untersuchungsgebietes
Das Plangebiet wird bereits als „allgemeines Wohngebiet“ genutzt. Bebauung und Gehölze im
Untersuchungsgebiet weisen eine Silhouettenwirkung auf, die zu einem Meideverhalten diesbezüglich empfindlicher Arten führen kann.
Der bestehende Anliegerverkehr und die Nutzung der vorhandenen Gärten emittieren Geräusche (Faktor Lärm als Störung) in das Plangebiet, weshalb nicht mit dem Vorkommen diesbezüglich empfindlicher Arten zu rechnen ist. Temporär kann aus der landwirtschaftlichen Nutzung
der angrenzenden Ackerflächen eine Lärmemission ausgehen.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
13
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Stufe I - Vorprüfung
Wirkfaktoren
Die potenziellen Betroffenheiten planungsrelevanter Arten können sich primär aus dem Verlust
von Lebensraumstrukturen ergeben. Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu temporären akustischen und optischen Störungen von Tierarten kommen (Baustellenlärm, Bewegung der Baumaschinen). Die in Verbindung mit dem Vorhaben stehenden potenziellen Wirkungen sind nachfolgend tabellarisch aufgeführt und werden anschließend erläutert.
Tab. 1
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 06/02,
„Leopoldshöhe-Nord“ der Gemeinde Leopoldshöhe.
Maßnahme
Wirkfaktor
Auswirkung
Bodenverdichtungen, Bodenabtrag
und Veränderung des (natürlichen)
Bodenaufbaus.
Lebensraumverlust/-degeneration
Entfernung von krautiger Vegetation
und Gehölzen
Lebensraumverlust/-degeneration
Lärmemissionen durch den Baubetrieb,
stoffliche Emissionen durch den
Baubetrieb
Störung der Fauna
Versiegelung und Teilversiegelung
Lebensraumverlust/-degeneration
Silhouettenwirkung
Störung der Fauna
(Lebensraumdegeneration)
Nutzung der Wohnhäuser
Erhöhung der Lärmemission
Störung der Fauna
(Lebensraumdegeneration)
erhöhter Kfz-Verkehr durch Anlieger
Lärmemissionen durch zusätzlichen
Kfz-Verkehr
Störung der Fauna
(Lebensraumdegeneration)
Baubedingt
Bauphase der Infrastruktur und
der baulichen Anlagen
Baustellenbetrieb
Bauphase der Infrastruktur und
der baulichen Anlagen
Anlagebedingt
Schaffung von Stellplatzflächen
und Wohngebäuden
Betriebsbedingt
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren sind Wirkungen, die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten auftreten können. Sie sind auf die Zeiten der Baumaßnahme beschränkt.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
14
Bauphase
Während der Bauphase werden Biotopstrukturen wie Bäume, Säume, Kfz-Stellflächen und Gebäude entfernt bzw. dauerhaft verändert. Hierdurch können Lebensräume/Nahrungsflächen von
gehölz- und gebäudebewohnenden Tierarten verloren gehen. Betroffenheiten störungsempfindlicher Offenland- und Halboffenlandarten werden aufgrund der Vorbelastungen des Plangebietes (umgeben von Bebauung, Lärmemission und Silhouettenwirkung) nicht erwartet.
Schallemissionen und optische Wirkungen
Baumaßnahmen sind durch den Einsatz von Baufahrzeugen und -maschinen mit akustischen
und optischen Störwirkungen verbunden. Diese Wirkungen sind zeitlich auf die Bauphase sowie
räumlich auf die nähere Umgebung des Plangebietes beschränkt und können zu einer temporären Störung der Tierwelt führen.
Anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme
Durch die Errichtung der Gebäude und der Infrastruktur werden Biotopstrukturen im Plangebiet
dauerhaft beansprucht. Hierzu gehören die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und
„Gebäude“.
Optische und akustische Wirkungen
Die geplante Bebauung in offener Bauweise bedingt eine optische Wirkung, die zu einem
Meideverhalten von diesbezüglich empfindlichen Arten führen kann. Akustische Wirkungen
werden sich betriebsbedingt durch die Nutzung der Wohngebäude sowie den Kfz-Verkehr einstellen und können zu einer Störung diesbezüglich empfindlicher Arten führen. Das Plangebiet
weist bereits optische und akustische Vorbelastungen durch die bestehende Nutzung auf.
Auf Grund der Vorbelastung durch die Bebauung, des Fehlens geeigneter Lebensräume für störanfällige Tierarten und unter Berücksichtigung der festgesetzten maximalen Bauhöhe der
Wohngebäude ist eine artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigung durch optische und
akustische Wirkungen auszuschließen.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
15
Artnachweise
Datenbasis der Artnachweise
Die Betrachtungen umfassen die artenschutzrechtlich relevanten Arten aller Artengruppen. Zur
Analyse der Verbreitung dieser Arten erfolgte eine Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen. Weiterhin
wurden die Angaben des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“
(FIS) und der Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) zum Vorkommen von Arten berücksichtigt. Zudem fand am 11. Januar 2017 eine Ortsbegehung statt. Diese umfasste auch die äußerliche
Sichtkontrolle der abzubrechenden Gebäude und zu fällenden/rodenden Gehölze.
Arten im Untersuchungsgebiet
Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblattes 3918 „Leopoldshöhe“, Quadrant 3.
Für diesen Quadraten wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2016B).
Für das Messtischblatt 3918 „Leopoldshöhe“, Quadrant 3 werden vom FIS für die im Plangebiet
und der Umgebung vorkommenden Lebensräume insgesamt 26 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 2 Säugetierarten, 23 Vogelarten und eine Amphibienart. Weitere
planungsrelevante Arten werden nicht benannt.
Landschaftsinformationssammlung „Linfos"
Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen (LINFOS) weist für das
Untersuchungsgebiet keine Vorkommen planungsrelevanter Arten aus (LANUV 2016A).
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
16
Schutzgebiete und naturschutzfachlich wertvolle Flächen
Die im Nordosten an das Plangebiet angrenzende Ackerfläche ist Teil des Landschaftsschutzgebiets LSG-Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning, Vorbergen sowie Ravensberger
Hügelland (LSG-3917-0011).
Ortsbegehung
Im Zuge der Ortsbegehung am 11. Januar 2017 wurden die zu fällenden Gehölze und abzubrechenden Gebäude auf potenziell geeignete Strukturen für Fledermäuse (abstehende Rinde, ausgefaulte Astlöcher, Stammrisse etc.) und Spuren einer Nutzung durch Vögel (Nester, Gewölle,
etc.) untersucht. Folgende Vorgehensweise wurde gewählt:
Gebäude:
•
äußerliche Kontrolle der Gebäude auf das Vorhandensein von Hohlräumen, Spalten und
Nischen
•
Einschätzung der Habitat- bzw. Quartiereignung der Gebäudeteile für Fledermäuse und
Vögel
•
Fotodokumentation der räumlichen Situation sowie der Untersuchungsbefunde
Gehölze:
•
Sichtkontrolle aller relevanten Gehölze auf das Vorhandensein von Strukturen (Höhlungen, Spalten, abstehende Rinde, Nester), die sich potenziell als Quartier für Vögel oder
Fledermäuse eignen
•
Einschätzung der Habitat- bzw. Quartiereignung der Gehölze für Fledermäuse und Vögel
•
Suche nach Spuren gehölzbewohnender Arten (Kot- und Urinspuren, Fettanhaftungen,
Nester, Gewölle)
•
Fotodokumentation der räumlichen Situation sowie der Untersuchungsbefunde
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
17
Kontrolle von Gebäuden und Gehölzen
Besonderes Augenmerk wurde im Rahmen der Ortsbegehung auf jene Bereiche gelegt, in
denen Eingriffe in Folge der Bebauungsplanänderung zu erwarten sind.
Der auf dem Grundstück Schötmarsche Straße 67 befindliche Gebäudekomplex soll in Folge der
Bebauungsplanänderung abgebrochen werden, um Bauplätze für vier Einfamilienhäuser zu
schaffen. Im Zuge dieser Abbruch- und Baumaßnahmen werden sowohl die Gebäude als auch
die dort vorhandene Vegetation entfernt.
Die folgende Abbildung zeigt die Lage der abzubrechenden Gebäude im Plangebiet.
Abb. 15
Rote Strichlinie = Plangebiet, Blaue Markierung = abzubrechendes Gebäude
Abzubrechender Gebäudekomplex Schötmarsche Straße 67
Der Gebäudekomplex auf dem Grundstück Schötmarsche Straße 67 besteht aus vier Häusern
und drei Schuppen. Die Gebäude verfügen über zahlreiche artenschutzrechtlich relevante Strukturen, die hier nur beispielhalft aufgeführt werden. Im Zuge des weiteren Planverfahrens (Abbruchgenehmigungsverfahren) ist eine vertiefende Untersuchung nötig.
Tab. 2
Beispiele potenziell relevanter Strukturen für gebäudebewohnende Arten an den Abbruchgebäuden.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
18
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
vorgefundene Struktur
Eine 4 x 2 cm
große Fuge in
der Fassade.
Ort
Eignung
Südliche Fassade des südwestlichen
Nebengebäudes.
Fledermäuse
potenzielles Zwischen- /
Sommer- / Winterquartier
Vögel
keine Eignung
Mehrere 4 x 1,5
cm große Fugen
in der Giebelverkleidung.
Westlicher
Giebel eines
Schuppens im
Westen des
Gebäudekomplexes.
Fledermäuse
potenzielles Zwischen- /
Sommer- / Winterquartier
Vögel
keine Eignung
3 x 4 cm große
Öffnung unter
dem Dachüberstand.
Nordostfassade des südwestlichen
Nebengebäudes.
Fledermäuse
potenzielles Zwischen- /
Sommer- / Winterquartier
Vögel
keine Eignung
Offenes Dachbodenfenster.
Nordwestgiebel des Wohnhauses
Fledermäuse
potenzielles Zwischen- /
Sommer- / Winterquartier
Vögel
Gebäudebrüter
Die Öffnungen und Fugen weisen das Potenzial auf, von gebäudebewohnenden Fledermausarten
als Zwischen- Sommer- und Winterquartier genutzt zu werden. Auch gebäudebewohnende Vogelarten können Gebäudenischen und Innenräume als Fortpflanzungs- und Ruhestätte nutzen.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
19
Vegetation
Des Weiteren befinden sich im Eingriffsbereich des Plangebietes Bäume, Kleingehölze, Büsche
und Hecken, welche im Rahmen der geplanten baulichen Maßnahmen gefällt und gerodet werden. Diese Strukturen bieten ebenfalls potenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten für weitverbreitete und störungsunempfindliche Vogelarten.
Häufige und verbreitete Vogelarten
Alle europäischen Vogelarten unterliegen den Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1
BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und
Kohlmeise) zu prüfen. Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes
bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird.
„Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen werden, dass nicht gegen die Verbote
des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird" (MUNLV 2010).
Zur Vermeidung der Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen
von Tieren) sollte die Inanspruchnahme von Gehölzen und Gebäuden außerhalb der Brut- und
Aufzuchtszeit von Vögeln (01. März bis 30. September) erfolgen. Fällungs-, Rodungs- und Abbrucharbeiten sollten dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar
durchgeführt werden. Sind Fällungs-, Rodungs- und Abbrucharbeiten innerhalb der Brut- und
Aufzuchtszeit von Vögeln nicht zu vermeiden, ist vor Beginn der Maßnahmen sicherzustellen,
dass keine Bruten an den Gehölzen und Gebäuden stattfinden.
Planungsrelevante Arten
Infolge der Habitatansprüche der Arten, der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotopstrukturen und der dargestellten Wirkfaktoren kann ein potenzielles Vorkommen bzw. eine potenzielle vorhabensbedingte Betroffenheit für einige der im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten nicht ausgeschlossen werden. Da Nahrungsflächen nicht zu den Schutzobjekten
des § 44 Abs.1 BNatSchG gehören, ist eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit für Arten, welche das Untersuchungsgebiet als nicht essenzielles Nahrungshabitat nutzen, nicht gegeben.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Datenrecherche ermittelten Arten dargestellt und eine Voreinschätzung einer möglichen Betroffenheit durch das Vorhaben vorgenommen (Stufe I). Für die ermittelten Konfliktarten wird im Weiteren eine Art-für-Art-Betrachtung
durchgeführt (Stufe II).
20
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Tab. 3
21
Vorprüfung des Artenspektrums im Untersuchungsraum
Erläuterungen: Quelle: FIS = Fachinformationssystem, HL = Höke Landschaftsarchitektur, N = NABU
Status: A. v. = Art vorhanden, B = sicher brütend, R = rastend, N = Nest vorhanden
Art
Quelle/
Status
Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016,
D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
FIS/
A. v.
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften mit kleinen Fließgewässern in der
Nähe von Siedlungsbereichen. Jagt an linienhaften Strukturelementen wie Bachläufen, Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken,
seltener Laub- und Mischwäldern mit Kleingewässern und in
Parks und Gärten.
Untersuchungsgebiet stellt
einen potenziellen Lebensraum dar.
Betroffenheiten gem. §44
Abs.1 sind nicht auszuschließen.
Ja
Untersuchungsgebiet stellt
einen potenziellen Lebensraum dar.
Betroffenheiten gem. §44
Abs.1 sind nicht auszuschließen.
Ja
Säugetiere
Kleine Bartfledermaus
Wochenstuben / Sommerquartier
Warme Spaltenquartiere und Hohlräume an und in Gebäuden,
seltener Baumquartiere, Nistkästen.
Winterquartier
Spaltenreiche Höhlen, Stollen, Eiskeller.
Zwergfledermaus
FIS/
A. v.
Lebensraum und Jagdgebiet
Strukturreiche Landschaften in Siedlungsbereichen; jagt an Gewässern, Kleingehölzen, aufgelockerten Laub- und Mischwäldern, parkartigen Gehölzbeständen im Siedlungsbereich.
Wochenstuben / Sommerquartier
Spaltenverstecke an und in Gebäuden, seltener Baumquartiere
und Nistkästen.
Winterquartier
Oberirdische Spaltenverstecke in und an Gebäuden, natürliche
Felsspalten, unterirdische Verstecke.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
22
Forstsetzung Tab. 3
Art
Quelle/
Status
Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016,
D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
FIS/
B
Lebensraum
Kulturlandschaften mit einem Wechsel von geschlossenen
Waldgebieten, Waldinseln und Feldgehölzen.
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
Teil eines potenziellen Nahrungshabitates dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Keine Betroffenheit
Nein
Vögel
Habicht
Bruthabitat
In Wäldern mit altem Baumbestand, vorzugsweise mit freier Anflugmöglichkeit durch Schneisen. Horst in hohen Bäumen (z.B.
Lärchen, Fichten, Kiefern, Rotbuchen).
Sperber
FIS/
B
Lebensraum
Abwechslungsreiche, gehölzreiche Kulturlandschaften. Halboffene Parklandschaften mit kleinen Waldinseln, Feldgehölzen und
Gebüschen. Reine Laubwälder werden kaum besiedelt. Im Siedlungsbereich in mit Fichten bestandenen Parkanlagen und Friedhöfen.
Planungsgebiet stellt keinen
geeigneten Lebensraum dar.
Bruthabitat
Nest bevorzugt in Fichten mit ausreichender Deckung und freier
Anflugmöglichkeit. Nest meist nahe am Stamm oder auf starken
horizontalen Ästen.
Feldlerche
FIS/
B
Untersuchungsgebiet stellt
Lebensraum
Reichstrukturiertes Ackerland, extensiv genutzte Grünländer und keinen geeigneten LebensBrachen sowie größere Heidegebiete.
raum dar.
Bruthabitat
Nest in Bereichen mit kurzer lückiger Vegetation in einer Bodenmulde.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
23
Forstsetzung Tab. 3
Art
Quelle/
Status
Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016,
D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Eisvogel
FIS/
B
Lebensraum
Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten und Steilufern.
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
Lebensraum
Halboffene Parklandschaften mit kleinen Feldgehölzen, Baumkeinen geeigneten Lebensgruppen und Waldrändern. Im Siedlungsbereich in Parks- und
raum dar.
Grünanlagen sowie an Siedlungsrändern. Nahrungshabitate sind
strukturreiche Offenlandbereiche und größere Waldlichtungen.
keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
einen geeigneten Lebensraum dar.
keine Betroffenheit
Nein
Bruthabitat
An vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder Sand.
Waldohreule
Uhu
FIS/
B
FIS/
B
Bruthabitat
Nistplätze sind alte Nester von anderen Vogelarten (v.a. Rabenkrähe, Elster, Mäusebussard, Ringeltaube).
Lebensraum
Reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen.
Bruthabitat
Störungsarme Felswände und Steinbrüche mit freiem Anflug. Es
sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt.
Mäusebussard
FIS/
B
Lebensraum
Alle Lebensräume der Kulturlandschaften, sofern geeignete
Baumbestände als Brutplatz vorhanden sind. Jagdgebiete sind
Offenlandbereiche in der Umgebung des Horstes.
Plangebiet stellt keinen geeigneten Lebensraum dar.
Bruthabitat
Horst bevorzugt in Randbereichen von Waldgebieten, Feldgehölzen sowie Baumgruppen und Einzelbäumen.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
24
Forstsetzung Tab. 3
Art
Quelle/
Status
Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016,
D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Mehlschwalbe
FIS/
B
Lebensraum
In menschlichen Siedlungsbereichen. Nahrungsflächen liegen
an insektenreichen Gewässern und offenen Agrarlandschaften
in der Nähe der Brutplätze.
Untersuchungsgebiet stellt
einen potenziellen Lebensraum dar.
keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
Lebensraum
Parkartige oder lichte Laub- und Mischwälder, Weich- und Hart- keinen geeigneten Lebensholzauen sowie feuchte Erlen- und Hainbuchenwälder mit einem raum dar.
hohen Alt- und Totholzanteil. Im Siedlungsbereich auch in strukturreichen Parkanlagen, alten Villen- und Hausgärten sowie in
Obstgärten mit altem Baumbestand.
keine Betroffenheit
Nein
keine Betroffenheit
Nein
Bruthabitat
Koloniebrüter an freistehenden, großen, mehrstöckigen Einzelgebäuden in Dörfern und Städten.
Kleinspecht
FIS/
B
Bruthabitat
Nisthöhle in totem oder morschem Holz, bevorzugt in Weichhölzern (v.a. Pappeln, Weiden).
Schwarzspecht
FIS/
B
Lebensraum
Alte ausgedehnte Waldgebiete (v.a. alte Buchenwälder mit Fichten- bzw. Kiefernbeständen), Feldgehölze. Wichtig ist ein hoher
Anteil an Totholz und vermodernden Baumstümpfen.
Bruthabitat
Höhlen an glattrindigen, astfreien Stämmen mit freiem Anflug
und einem Durchmesser von mind. 35 cm (v.a. Buchen und Kiefern).
Untersuchungsgebiet stellt
einen geeigneten Lebensraum dar (Gehölzstruktur
südlich des Plangebietes).
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
25
Forstsetzung Tab. 3
Art
Quelle/
Status
Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016,
D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Turmfalke
FIS/
B
Lebensraum
Offene Kulturlandschaften, oft in der Nähe menschlicher Siedlungen. Nahrungssuche in Biotopen mit niedriger Vegetation wie
Dauergrünland, Äckern und Brachen.
Untersuchungsgebiet stellt
einen geeigneten Lebensraum dar (Gehölzstruktur
südlich des Plangebietes).
keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
Lebensraum
Offene bis halboffene Landschaften mit dichter Krautschicht, z.B. keinen geeigneten LebensRiede, extensiv oder nicht genutzte Wiesen sowie lichte Gehölz- raum dar.
bestände.
keine Betroffenheit
Nein
Bruthabitat
Brutplätze in Felsnischen und Halbhöhlen an natürlichen Felswänden, Steinbrüchen oder Gebäuden (Hochhäuser, Scheunen,
Ruinen, Brücken).
Rauchschwalbe
FIS/
B
Lebensraum
Extensiv genutzte, bäuerliche Kulturlandschaften. Fehlt in typischen Großstadtlandschaften.
Planungsgebiet stellt Teil eines potenziellen Nahrungshabitates dar.
Bruthabitat
Nester aus Lehm und Pflanzenteilen in Gebäuden mit Einflugmöglichkeiten (z.B. Viehställe, Scheunen, Hofgebäude).
Feldschwirl
FIS/
B
Bruthabitat
Bodennahes Nest in höherer Vegetation, z.B. extensiv oder nicht
genutzte Wiesen sowie lichte Gehölzbestände.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
26
Forstsetzung Tab. 3
Art
Quelle/
Status
Nachtigall
Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016,
D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Lebensraum
Kulturlandschaften mit Nähe zu Gebüsch- oder Gehölzstrukturen. Auf dem Durchzug und nach der Brutzeit auch in offeneren
Landschaften.
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
keine Betroffenheit
Nein
Betroffenheiten gem. §44
Abs.1 sind nicht auszuschließen.
Ja
keine Betroffenheit
Nein
Bruthabitat
In der Kraut-, (seltener in der) Strauchschicht unter-holzreicher
Laub- und Mischwälder. In Feldgehölzen, Hecken, Gebüschen,
Park- und Gartenanlagen niederschlagsarmer Gebiete.
Rotmilan
FIS/
B
Lebensraum
Reich gegliederte Landschaft mit Wald, nicht an Gewässer gebunden. Jagt auf freien Flächen.
Bruthabitat
In lichten Altholzbeständen, mitunter Feldgehölzen, Baumreihen,
Alleen. Schlafplätze in Gehölzen.
Feldsperling
FIS/
B
Untersuchungsgebiet stellt
Lebensraum
Halboffene Agrarlandschaften mit einem hohen Grünlandanteil, einen potenziellen LebensObstwiesen, Feldgehölzen und Waldrändern. Obst- und Gemüraum dar.
segärten oder Parkanlagen in Randbereichen ländlicher Siedlungen.
Bruthabitat
Specht- oder Faulhöhlen, Gebäudenischen und Nistkästen.
Rebhuhn
FIS/
B
Lebensraum
Offene Ackerlandschaften, Weiden, Heiden, Hecken, Büsche,
Staudenfluren, Feld- und Wegraine sowie Brachflächen.
Bruthabitat
Feldraine, Weg- und Grabenränder, Hecken, Gehölz- und Waldränder, zum Teil in Heuhaufen.
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
27
Forstsetzung Tab. 3
Art
Quelle/
Status
Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016,
D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Gartenrotschwanz
FIS/
B
Lebensraum
Reich strukturierte Dorflandschaften mit alten Obstwiesen und weiden sowie in Feldgehölzen, Alleen, Auengehölzen und lichten, alten Mischwäldern, Randbereiche von größeren Heidelandschaften und sandige Kiefernwälder. Nahrungssuche auf
schütterer Bodenvegetation.
Untersuchungsgebiet stellt
einen potenziellen Lebensraum dar.
Töten und Verletzen
Ja
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
keine Betroffenheit
Nein
Bruthabitat
In Halbhöhlen in 2 - 3 m Höhe über dem Boden, z.B. in alten Obstbäumen oder Kopfweiden.
Grauspecht
FIS/
B
Lebensraum
Reich gegliederte Landschaft mit offenen Flächen, aber auch in
ausgedehnten, nicht zu stark geschlossenen Laub- und
Mischwäldern (Parkanlagen, Alleen, Friedhöfe, Gärten, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Auwälder).
Bruthabitat
Bruthöhle entweder selbst gebaut in weichholzigen Stämmen oder Aststellen oder Nutzung fremder Baumhöhlen in Gehölzgruppen oder Wäldern.
Waldkauz
FIS/
B
Lebensraum
Reich strukturierte Kulturlandschaften mit einem guten Nahrungsangebot. Lichte und lückige Altholzbestände in Laub- und
Mischwäldern, Parkanlagen, Gärten oder Friedhöfen mit gutem
Angebot an Höhlen.
Bruthabitat
Baumhöhlen, Nisthilfen.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
28
Forstsetzung Tab. 3
Art
Quelle/
Status
Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016,
D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
Schleiereule
FIS/
B
Lebensraum
Kulturfolger in halboffenen Landschaften, in engem Kontakt zu
menschlichen Siedlungsbereichen. Jagdgebiete sind Viehweiden, Wiesen und Äcker, Randbereiche von Wegen, Straßen,
Gräben sowie Brachen.
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
keine Betroffenheit
Nein
Untersuchungsgebiet stellt
Lebensraum
Bevorzugt in Parklandschaften, Heide- und Moorgebieten oder
keinen geeigneten Lebenslichten Wäldern. Ist auch an Siedlungsrändern und Industriebra- raum dar.
chen anzutreffen.
keine Betroffenheit
Nein
keine Betroffenheit
Nein
Bruthabitat
Störungsarme, dunkle, geräumige Nischen in Gebäuden, die einen freien An- und Abflug gewähren (z.B. Dachböden, Scheunen, Taubenschläge, Kirchtürme). Gebäude in Einzellagen, Dörfern und Kleinstädten.
Kuckuck
FIS/
B
Bruthabitat
Nester bestimmter Singvogelarten z.B. Teich- und Sumpfrohrsänger, Bachstelze, Neuntöter, Heckenbraunelle, Rotkehlchen.
Kiebitz
FIS/
B
Lebensraum
Charaktervogel der offenen Grünlandgebiete. Feuchte, extensiv
genutzte Wiesen und Weiden, seit einigen Jahren verstärkt auf
Ackerland.
Bruthabitat
Nest am Boden in offenen und kurzen Vegetationsstrukturen.
Untersuchungsgebiet stellt
einen potenziellen Lebensraum dar.
Planungsgebiet stellt keinen
geeigneten Lebensraum dar.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
29
Forstsetzung Tab. 3
Art
Quelle/
Status
Habitatansprüche (B AUER et al. 2005, BFN 2016,
D IETZ et al. 2007, H ACHTEL et al. 2011)
Einschätzung des
Vorkommens im UG
Einschätzung der
Betroffenheit
ASP
erforderlich
FIS/
A.v.
Lebensraum
Typische Offenlandart. Niederungslandschaften von Fluss- und
Bachauen, Kies-, Sand-, Tonabgrabungen in Flussauen, Steinbrüche, ausgeprägte Ufer-/ Unterwasservegetation, geringe Beschattung, fischfrei. Landlebensräume: feuchte Laub- und
Mischwälder, Gebüsche / Hecken / Gärten in Laichgewässernähe.
Untersuchungsgebiet stellt
keinen geeigneten Lebensraum dar.
Keine Betroffenheit
Nein
Amphibien
Kammmolch
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
30
Stufe II - Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Im Rahmen der Vorprüfung konnten artenschutzrechtlich relevante Beeinträchtigungen durch
das Vorhaben für die folgenden Arten nicht ausgeschlossen werden:
•
Kleine Bartfledermaus
•
Zwergfledermaus
•
Mehlschwalbe
•
Feldsperling
•
Gartenrotschwanz
Fledermäuse
Kurzbeschreibung und wirkungsspezifische Betroffenheiten
Für die aus der Datenrecherche hervorgegangenen Arten Kleine Bartfledermaus und Zwergfledermaus stellen Strukturen an den Gebäuden potenzielle Quartierstandorte dar. Die Arten
nutzen Spalten und Hohlräume, z.B. hinter Verkleidungen, als Zwischenquartier, Sommerquartier
und Wochenstuben. Winterquartiere befinden sich meist unterirdisch oder in frostfreien Bereichen mit konstanter Lufttemperatur und -feuchte.
Die im Rahmen der Gebäude- und Gehölzkontrolle festgestellten Strukturen (vgl. Kapitel 5.2.2)
stellen geeignete Quartierstandorte (Zwischen-, Sommer- und Winterquartiere) dar. Durch das
Entfernen dieser Strukturen können Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Töten
und Verletzen) nicht ausgeschlossen werden.
Eine Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (erhebliche Störung) ist nicht zu erwarten.
Ein Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhstätten durch den Abbruch der Gebäude ist nicht auszuschließen. Somit können Betroffenheiten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) eintreten. Der vorhandene Quartierpool wird möglicherweise verringert.
Vermeidungsmaßnahmen
Um ein Töten und Verletzen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) von Kleiner Bartfledermaus und
Zwergfledermaus zu vermeiden, müssen alle relevanten Strukturen vor Beginn der Abbruchund Neubaumaßnahmen untersucht werden. Bei einem positiven Befund müssen an die Art der
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
31
vorgefundenen Quartiere (Zwischen- Sommer- oder Winterquartiere) angepasste Vermeidungsmaßnahmen getroffen werden, um das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3
BNatSchG auszuschießen. Mögliche Vermeidungsmaßnahmen sind die Verschiebung der Abbruch- und Rodungsmaßnahmen auf einen Zeitraum außerhalb der Aktivitäts- bzw. Ruhephase
gebäudebewohnender Fledermausarten in Abhängigkeit der Art der vorgefundenen Quartiere.
Strukturen mit nachgewiesener Quartiernutzung für planungsrelevante Arten sind durch Ersatzquartiere an geeigneten Stellen zu ersetzen.
Vögel
Kurzbeschreibung und mögliche wirkungsspezifische Betroffenheiten
Für die aus der Datenrecherche hervorgegangenen planungsrelevanten Vogelarten Mehlschwalbe, Feldsperling und Gartenrotschwanz stellt das Untersuchungs- und Planungsgebiet
einen potenziellen Lebensraum dar. Durch die anstehenden Maßnahmen kann ein Verstoß gegen das Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 (Töten und Verletzen) und Nr. 3 (Zerstörung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten) BNATSCHG eintreten.
Bei der Ortsbegehung wurden keine Vogelnester an den Gebäuden und in der Vegetation festgestellt, daher ist eine Betroffenheit dieser Arten nach dem aktuellen Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Vermeidungsmaßnahmen
Da jedoch zwischen der Erarbeitung dieses Gutachtens und dem Zeitpunkt der Durchführung
der Abbruch-, Rodungs- und Neubaumaßnahmen eine unbestimmte Zeitspanne liegt, ist es nötig, das Plangebiet vor dem Eingriff erneut auf das Vorhandensein von Vogelbruten zu untersuchen, um Notwendigkeit, Art und Umfang von Vermeidungsmaßnahmen zu eruieren.
Um ein Töten und Verletzen (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) von Vogelarten zu vermeiden, müssen
Abbruch-, Umbau- sowie Fällungs- und Rodungsarbeiten außerhalb der Fortpflanzungs- und
Aufzuchtszeit von Vögeln im Zeitraum von Mitte September bis Ende März stattfinden.
Sollte die Durchführung der Maßnahmen außerhalb der Fortpflanzungs- und Aufzuchtszeit nicht
möglich sein, sind alle relevanten Strukturen unmittelbar vor der Durchführung zu kontrollieren.
Werden dabei Stadien der Fortpflanzung von Vögeln (Nester im Bau, Gelege, Nestlinge, Ästlinge)
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
32
angetroffen, darf die geplante Maßnahme nicht vor Ende des Fortpflanzungsprozess durchgeführt werden.
Strukturen mit nachgewiesener Quartiernutzung für planungsrelevante Arten sind durch Ersatzquartiere an geeigneten Stellen zu ersetzen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A) löst bei Anwendung der
genannten Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG aus.
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
33
Zusammenfassung
Das Ehepaar Matzel, Münster hat die Änderung des Bebauungsplanes 06/02 „LeopoldshöheNord“, beantragt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 663, 1301 und 1837 der Flur 001 innerhalb der Gemarkung Leopoldshöhe.
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung sind bauliche Maßnahmen auf dem Grundstück Schötmarsche Straße 63 in Leopoldshöhe geplant. Dazu gehören der Abbruch eines Gebäudekomplexes und die Schaffung von vier Bauplätzen für Einfamilienhäusern. Damit verbunden ist das Entfernen von krautiger Vegetation und Gehölzen.
Zur weitergehenden Bewertung der zu erwartenden vorhabensspezifischen Auswirkungen wurden das Plangebiet und die nähere Umgebung in die Lebensraumtypen „Kleingehölze, Alleen,
Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Äcker, Weinberge“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“ des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in
Nordrhein-Westfalen“ (FIS) überführt. Es ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNATSCHG).
Betroffene Lebensraumtypen im Plangebiet sind „Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken“, „Säume, Hochstaudenfluren“, „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen“ und „Gebäude“.
Zunächst wurden die Wirkfaktoren des Vorhabens ermittelt. Anschließend sind die Lebensraumtypen im Untersuchungsgebiet erfasst und das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in
Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS) ausgewertet worden. Am 11. Januar 2017 erfolgte eine Begehung des Untersuchungsgebietes. Dabei wurden insbesondere die Gebäude und Gehölze auf eine Eignung als Lebensstätte für gebäude- bzw. gehölzbewohnende Tierarten untersucht, bei denen im Rahmen der Bebauungsplanänderung mit
einem Eingriff zu rechnen ist. Aufbauend auf weiteren Datenquellen sind im Zuge der Vorprüfung
alle relevanten Arten untersucht worden.
Das Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen" (FIS) nennt für das
Messtischblatt 3918 „Leopoldshöhe“, Quadrant 3 für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden
Lebensräume insgesamt 26 Arten als planungsrelevant. Unter den Tierarten sind 2 Säugetierar-
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
34
ten, 23 Vogelarten und eine Amphibienart. Weitere planungsrelevante Arten werden nicht benannt (LANUV 2016B). Die Landschaftsinformationssammlung des Landes Nordrhein-Westfalen
(LINFOS) weist für das Untersuchungsgebiet keine Vorkommen von Arten aus (LANUV 2016A).
Als mögliche Konfliktarten wurden folgende Arten ermittelt:
•
Kleine Bartfledermaus
•
Zwergfledermaus
•
Mehlschwalbe
•
Feldsperling
•
Gartenrotschwanz
Die Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A) löst bei Anwendung der
genannten Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG aus.
Bielefeld, im Mai 2017
Aufstellung des Bebauungsplans 06/2, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
35
Quellenverzeichnis
BAUER, H.-G., BEZZEL, E., & FIEDLER, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles
über Biologie, Gefährdung und Schutz. Wiesbaden.
DIETZ, C., HELVERSEN O. V. & NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos Verlag. Stuttgart.
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE (2016): Beschlussvorlage 95/2016 vom 23.08.2016
LANUV (2016A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen (WWW-Seite) http://www.gis6.nrw.de/osirisweb/ASC_Frame/portal.jsp
Zugriff: 12.01.2017, 14:30 MESZ.
LANUV (2016B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite) http:// http:// http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/39183
Zugriff: 13.01.2017, 11:30 MESZ.
MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010.
MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v.
13.04.2010, - III 4 – 616.06.01.17.
Bearbeitungsverzeichnis
Projekt: 17-382 Änderung des Bebauungsplans 06/02, Leopoldshöhe-Nord (Blatt A):
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Datum
Bearbeiter
Tätigkeit
11.01.2017
FD
Erstellen des ASF
12.01.2017
FD
Schreiben des ASF
13.01.2017
FD
Schreiben des ASF
17.02.2017
FD
Korrektur
02.05.2015
Hö
Korrektur wegen Stellungnahme Kreis Lippe