Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,5 MB
Datum
29.06.2017
Erstellt
24.05.17, 12:26
Aktualisiert
24.05.17, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Textliche Festsetzungen und Planzeichenerklärungen
0.
5.
Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen
gemäß § 9 (1) 21 BauGB
6.
Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 86 (4) BauO NRW
(Örtliche Bauvorschriften)
Abgrenzungen
1.
Art der baulichen Nutzung
2.
Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 (1) 1 BauGB
WA
ED
TH max. 4,80m
FH max. 9,50m
Art der baulichen Nutzung
Anzahl der Wohneinheiten
Bauweise
Dachform
Haustyp
Dachneigung
Gestaltungs- und Ausführungsanforderungen für
Dachaufbauten
·
·
·
·
·
·
·
die
sind Oberkante First und das
arithmetische Mittel des niedrigsten und
Punktes der
zum
bebaubaren
dem untere Bezugspunkt.
die
sind der Schnittpunkt
des aufgehenden Mauerwerkes
mit der Dachhaut und dem unteren Bezugspunkt.
unterer Bezugspunkt:
Der untere Bezugspunkt ist der im Nutzungsplan
123,30
3.
Bauweise,
überbaubare
und
nicht
überbaubare
Grundstücksflächen sowie die Stellung baulicher Anlagen
gemäß § 9 (1) 2 BauGB
4.
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden gem.
§ 9 (1) Ziffer 6 BauGB
ED
·
·
·
8.
Hinweise
Ver- und Entsorgungssysteme
Telekommunikationslinien (Tk-Linien)
Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen Tk-Linien müssen
weiterhin gewährleistet bleiben.
Konkrete Maßnahmen müssen so auf die vorhandenen Tk-Linien
abgestimmt werden, dass eine Veränderung oder Verlegung der
Tk-Linien vermieden werden kann. Bei der Bauausführung ist
darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen
Tk-Linien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B.
im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den
Tk-Linien jederzeit möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass
sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage
der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Tk-Linien der
Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist
zu beachten.
Kulturgeschichtliche Bodenfunde
Werden bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde
oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle
Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt, ist nach §§ 15
und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich
der Gemeinde oder der LWL-Archäologie für Westfalen, hier im
Auftrag: Lippisches Landesmuseum, Ameide 4, 32756 Detmold,
Tel.: 05231 9925-0; Fax: 05231 9925-25, anzuzeigen und die
Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu
erhalten.