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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Legende)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,5 MB
Datum
29.06.2017
Erstellt
24.05.17, 12:26
Aktualisiert
24.05.17, 12:26
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Legende) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Legende)

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Inhalt der Datei

Textliche Festsetzungen und Planzeichenerklärungen 0. 5. Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen gemäß § 9 (1) 21 BauGB 6. Festsetzungen gem. § 9 (4) BauGB i.V.m. § 86 (4) BauO NRW (Örtliche Bauvorschriften) Abgrenzungen 1. Art der baulichen Nutzung 2. Maß der baulichen Nutzung gemäß § 9 (1) 1 BauGB WA ED TH max. 4,80m FH max. 9,50m Art der baulichen Nutzung Anzahl der Wohneinheiten Bauweise Dachform Haustyp Dachneigung Gestaltungs- und Ausführungsanforderungen für Dachaufbauten · · · · · · · die sind Oberkante First und das arithmetische Mittel des niedrigsten und Punktes der zum bebaubaren dem untere Bezugspunkt. die sind der Schnittpunkt des aufgehenden Mauerwerkes mit der Dachhaut und dem unteren Bezugspunkt. unterer Bezugspunkt: Der untere Bezugspunkt ist der im Nutzungsplan 123,30 3. Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen sowie die Stellung baulicher Anlagen gemäß § 9 (1) 2 BauGB 4. Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden gem. § 9 (1) Ziffer 6 BauGB ED · · · 8. Hinweise Ver- und Entsorgungssysteme Telekommunikationslinien (Tk-Linien) Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen Tk-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Konkrete Maßnahmen müssen so auf die vorhandenen Tk-Linien abgestimmt werden, dass eine Veränderung oder Verlegung der Tk-Linien vermieden werden kann. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Tk-Linien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Tk-Linien jederzeit möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Tk-Linien der Telekom informieren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Kulturgeschichtliche Bodenfunde Werden bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt, ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Gemeinde oder der LWL-Archäologie für Westfalen, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum, Ameide 4, 32756 Detmold, Tel.: 05231 9925-0; Fax: 05231 9925-25, anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten.