Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,4 MB
Datum
07.09.2017
Erstellt
31.08.17, 17:47
Aktualisiert
31.08.17, 17:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Schalltechnisches Gutachten
im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
Nr. 06/07 „Zentrum Süd“
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auftraggeber(in):
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
Bearbeitung:
Herr Dipl.-Met. v. Bachmann / Sch
Tel.: (0 52 06) 70 55-40
oder
Tel.: (0 52 06) 70 55-0
Fax: (0 52 06) 70 55-99
Mail: info@akus-online.de
Web: www.akus-online.de
Ort/Datum:
Bielefeld, den 14.12.2009
Auftragsnummer:
BLP-09 1106 01
(Digitale Version - PDF)
Kunden-Nr.:
22 320
Berichtsumfang:
25 Seiten Text, 4 Anlagen
AKUS GmbH • Jöllenbecker Straße 536 • 33739 Bielefeld-Jöllenbeck • Tel. 0 52 06 / 7055-0 • Fax. 0 52 06 / 7055-99 • www.akus-online.de • info@akus-online.de
Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich • Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713 • Bankverbindung: Sparkasse Herford, BLZ 494 501 20 Kto. 140 035 940
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Inhaltsverzeichnis
Text:
Seite
1.
Allgemeines und Aufgabenstellung
3
2.
Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
4
3.
Geräusch-Emissionen
6
4.
Geräusch-Immissionen, Planungsempfehlung
21
5.
Spitzenpegel
23
6.
Qualität der Berechnungen
24
7.
Zusammenfassung
25
Anlagen:
Anlage 1:
Übersichtsplan
Anlage 2:
Akustisches Computermodell: Lageplan
Anlage 3, Blatt 1:
Geräusch-Immissionen / Tag / 1.OG
Anlage 3, Blatt 2:
Geräusch-Immissionen / Nacht / 1.OG
Anlage 4:
Akustisches Computermodell: Planungsempfehlung
Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden.
Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.
Datei: BLP-09 1106 01
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1.
Allgemeines und Aufgabenstellung
In Leopoldshöhe befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Ortszentrum zwischen der „Neue Straße“ im
Norden und dem „Schuckenteichweg“ im Süden ungenutzte bzw. nicht mehr genutzte Flächen. Diese Flächen
sollen einer Folgenutzung zugeführt werden.
Zur Schaffung der hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen führt die Gemeinde Leopoldshöhe das Bauleitplanverfahren Nr. 06/07 „Zentrum Süd“ durch.
Anlage 1 zeigt das Plangebiet und die vorhandene Nachbarschaft.
Auf das Plangebiet wirken die Geräusch-Immissionen der an das Plangebiet angrenzenden Gewerbebetriebe
ein.
Im Rahmen des o.g. Bauleitplanverfahrens sollen diese Geräusch-Immissionen ermittelt werden und vor dem
Hintergrund einer aufzustellenden Satzung für den Bebauungsplan mit dem Ziel diskutiert werden, unter
schalltechnischen Aspekten Empfehlungen für eine zukünftige Gebietsausweisung zu geben. Hiermit wurde
die AKUS GmbH beauftragt.
Die Ermittlung der Geräusch-Immissionen erfolgt entsprechend der Technischen Anleitung zum Schutz gegen
Lärm (TA Lärm, Zitat siehe Kapitel 2 / 2/).
Datei: BLP-09 1106 01
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2.
/ 1/
Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Stand: 26.09.2002 (BGBl. I, Seite 3830); zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I, S. 2723)
/ 2/
TA Lärm
"Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm"
6. AVwV vom 26.08.1998 zum BImSchG
Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesministerium des
Inneren, 49. Jahrgang, ISSN 0939-4729 am 28.08.1998
/ 3/
/ 4/
/ 5/
DIN 18005
"Schallschutz im Städtebau“ – Berechnungsverfahren
Teil 1
Ausgabe Juli 2002
VDI 2720
"Schallschutz durch Abschirmung im Freien"
Blatt 1
Ausgabe März 1997
"Parkplatzlärmstudie"
Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen,
Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen
Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
6. überarbeitete Auflage – August 2007
Datei: BLP-09 1106 01
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/ 6/
"Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf
Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen"
Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt,
Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Jahrgang 1995
/ 7/
"Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen durch
Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer
Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten“
Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie,
Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, Wiesbaden, 2005
/ 8/
Technischer
"Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen von
Bericht
Tankstellen"
TÜV Hessen
TÜV Hessen GmbH, Eschborn vom 01.02.1991
Dipl.-Phys. Dr. E. Krämer, J. Hetzel, H. Kämpfer
Veröffentlicht: Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt:
Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft Nr. 116
/ 9/
"Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen von
Baumaschinen"
Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie,
Lärmschutz in Hessen, Heft 2, Jahrgang 2004
Datei: BLP-09 1106 01
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3.
Geräusch-Emissionen
Ausgangsgröße für die nachfolgenden Berechnungen der Geräusch-Immissionen sind die Schall-Leistungspegel. Der Schall-Leistungspegel kennzeichnet die „Stärke“ der Geräuschabstrahlung einer Schallquelle.
Bei Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer ergibt sich aus dem Schall-Leistungspegel der SchallLeistungs-Beurteilungspegel. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungszeitraum betriebenen Anlagen
sind Schall-Leistungspegel und Schall-Leistungs-Beurteilungspegel identisch.
Für die Berechnung der Geräusch-Immissionen wird ein 3-dimensionales schalltechnisches Computermodell
erstellt, in dem alle relevanten Geräuschquellen und Hindernisse mit ihren x-, y- und z-Koordinaten enthalten
sind.
Anlage 2 zeigt dieses Computermodell in Draufsicht.
Die Geräuschquellen werden in diesem Modell als Flächen-, Linien- und Punktschallquellen abgebildet.
Gemäß TA Lärm werden die Beurteilungszeiträume tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 Uhr bis
06:00 Uhr) betrachtet, wobei nachts die volle Stunde mit den höchsten zu erwartenden Beurteilungspegeln,
die sogenannte ungünstigste Nachtstunde, maßgeblich ist.
Auf das Plangebiet wirken die Geräusch-Immissionen der folgenden Betriebe relevant ein:
•
Sägewerk Sielemann am „Schuckenteichweg 10a“;
•
Bauhof der Gemeinde Leopoldshöhe am „Schuckenteichweg 7“;
•
Tankstelle an der „Hauptstraße 33“;
•
Gärtnerei an der „Hauptstraße 31“;
•
Freiwillige Feuerwehr Leopoldshöhe am „Schuckenteichweg 1 - 3“;
•
Gewerbliche Fläche südlich „Schuckenteichweg“.
Datei: BLP-09 1106 01
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Die nachfolgende Ermittlung der Geräusch-Emissionen basiert auf Unterlagen, die uns von der Gemeinde Leopoldshöhe zur Verfügung gestellt wurden, sowie auf Erfahrungswerten von vergleichbaren Betrieben.
Das Sägewerk Sielemann wurde zudem von uns aufgesucht, da es sich hierbei um einen besonders Geräusch
intensiven Betrieb handelt. Von der Betriebsleitung wurden uns die Geräusch relevanten Betriebsvorgänge
erläutert. Die Geräusch-Emissionen der Entrindungsanlage, die sich auf den im Plangebiet befindenden Betriebsflächen befindet, wurden messtechnisch bestimmt. Weiterhin wurden orientierende GeräuschImmissionsmessungen auf dem Betriebsgelände durchgeführt.
•
Sägewerk Sielemann („Schuckenteichweg 10“):
Im Sägewerk Sielemann wird im 1-Schicht-Betrieb i.d.R. zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr gearbeitet. Nachts finden keine Geräusch relevanten Tätigkeiten mit Ausnahme der kontinuierlich betriebenen Trockenkammern statt. Es sind derzeit ca. 15 Mitarbeiter in dem Sägewerk beschäftigt.
Die wesentlichen Geräusch relevanten Betriebsvorgänge sind:
o
Anlieferung und Abladen von Rundhölzern (Eiche, Buche),
o
Bearbeiten der Baumstämme mit Motorsägen,
o
Entrinden,
o
Abstrahlung von Innenpegeln aus der Sägehalle,
o
Abstrahlung von Innenpegeln aus der Sortierhalle,
o
Beladen von LKW,
o
Gabelstaplerverkehr,
o
Betrieb der Trockenkammern.
Pro Tag werden von bis zu maximal 20 LKW Rundhölzer angeliefert. Weiterhin werden pro Tag
bis zu maximal 20 LKW sowie bis zu ca. 15 – 20 Lieferwagen beladen.
Datei: BLP-09 1106 01
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•
Bauhof der Gemeine Leopoldshöhe („Schuckenteichweg 7“):
Die Öffnungszeiten des Bauhofs sind von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Es wird zudem ein Winterdienst
durchgeführt, so dass im Winterhalbjahr auch nachts Mitarbeiter per PKW ankommen und Räumund Streufahrzeuge vom Bauhof abfahren. Es wird davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge für den
Winterdienst, wie allgemein üblich, am Vortag entsprechend ausgerüstet und vorbereitet werden.
Auf dem Bauhof sind ca. 20 bis 25 Mitarbeiter beschäftigt.
Die wesentlichen Geräusch relevanten Betriebsvorgänge sind:
•
o
An- und Abfahrt von Mitarbeitern,
o
LKW-Rangieren,
o
Wartungsarbeiten, Vorbereiten von Fahrzeugen für den Winterdienst,
o
Annahme von Grünabfällen,
o
Schreddern von Grünabfällen.
Tankstelle („Hauptstraße 33“):
Die Tankstelle ist von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Die Tankstelle verfügt über einen Shop mit
Backwaren sowie eine Waschanlage.
Die wesentlichen Geräusch relevanten Betriebsvorgänge sind:
o
An- und Abfahrt von Kunden,
o
Tankvorgänge,
o
Reifendruck prüfen,
o
Treibstoff-Anlieferung,
o
Betrieb der Waschanlage.
Datei: BLP-09 1106 01
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•
Gärtnerei („Hauptstraße 31“):
Die wesentlichen Geräusch relevanten Betriebsvorgänge einer Gärtnerei sind:
•
o
Parkplatzgeräusche von Kunden-PKW.
o
Anlieferung.
Freiwillige Feuerwehr Leopoldshöhe („Schuckenteichweg 1 - 3“):
In der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe sind ca. 65 – 70 Feuerwehrleute
aktiv. Die Feuerwehr verfügt über 11 Einsatzfahrzeuge (4 PKW, 7 Löschfahrzeuge).
Die wesentlichen Geräusch relevanten Betriebsvorgänge sind:
o
An- und Abfahrt von PKW bzw. der Einsatzfahrzeuge,
o
Wartung von Fahrzeugen,
o
Übungseinheiten außerhalb der Hallen, z.B. Jugendfeuerwehr.
Es wird davon ausgegangen, dass der Einsatz des Martinshorns zur Einfahrt in den öffentlichen
Straßenraum nicht erforderlich ist.
Folgende Schall-Leistungspegel werden auf der Grundlage von Untersuchungen der Landesumweltämter in
Ansatz gebracht:
•
LKW-Rangieren (Einwirkdauer je LKW: t = 2 Minuten):
LWA
=
99 dB(A);
•
LKW-Fahrgeräusche (bez. auf 1 h und 1 m Fahrstrecke):
LWA,1h =
65 dB(A);
•
Entladen von Rundhölzern mit LKW-Greifarm:
LWA
=
96 dB(A);
•
Fahrgeräusche Gabelstapler (v ≈ 5 km/h):
LWA
=
98 dB(A);
•
Verbringen von Rundhölzern zur Entrindungsanlage:
LWA
=
105 dB(A);
•
Be- und Entladen mit Gabelstapler:
LWA
=
100 dB(A);
•
LKW-Kühlaggregat:
LWA
=
100 dB(A);
•
Entladen Rollcontainer:
LWA,1h =
80,6 dB(A).
Datei: BLP-09 1106 01
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Für den Bereich der Trockenkammern des Sägewerkes wird auf der Grundlage von orientierenden GeräuschImmissionsmessungen und Erfahrungswerten ein Schall-Leistungspegel von insgesamt LWA = 95 dB(A) in Ansatz gebracht, der auf vier Punktschallquellen mit einem Schall-Leistungspegel von jeweils LWA = 85 dB(A) und
einer Flächenschallquelle mit einem flächenbezogenen Schall-Leistungspegel LWA’’ = 55 dB(A)/m2 aufgeteilt
wird.
Für die Verladebereiche des Sägewerkes wird eine Schall-Leistungspegel LWA = 100 dB(A) zu Grunde gelegt,
der das LKW-Rangieren, die Fahrgeräusche von Gabelstaplern und das Verladen mit Gabelstaplern abdeckt.
Parkplatzgeräusche werden entsprechend der Parkplatzlärmstudie / 5/ berechnet.
Nachfolgend werden die relevanten Geräuschquellen mit den jeweiligen Schall-Leistungs-Beurteilungspegeln
benannt. Die Angaben bedeuten dB(A) je Quelle.
Sägewerk Sielemann:
• Flächenschallquelle F10:
Tag:
LWAr ’’
Nacht:
=
65,1 dB(A)/m2
-
Kranbahn, Endladen von Rundhölzer mit LKW-Greifarm.
Einwirkdauer:
t
≈
8 h,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
100 dB(A).
LWAr ’’
=
64,5 dB(A)/m2
• Flächenschallquelle F11:
Tag:
Nacht:
-
LKW-Rangieren, Endladen von Rundhölzer mit LKW-Greifarm.
Einwirkdauer:
t
≈
1 h,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
105 dB(A).
Datei: BLP-09 1106 01
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• Flächenschallquelle F12:
Tag:
LWAr ’’
Nacht:
=
64,3 dB(A)/m2
-
LKW-Rangieren, Endladen von Rundhölzer mit LKW-Greifarm.
Einwirkdauer:
t
≈
1 h,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
105 dB(A).
LWAr ’’
=
61,6 dB(A)/m2
• Flächenschallquelle F13:
Tag:
Nacht:
-
Verladebereich Sägewerk.
Einwirkdauer:
t
≈
4 h,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
100 dB(A).
LWAr ’’
=
65,8 dB(A)/m2
• Flächenschallquelle F14:
Tag:
Nacht:
-
Verladebereich Sägewerk.
Einwirkdauer:
t
≈
4 h,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
100 dB(A).
Tag:
LWAr ’’
=
55,0 dB(A)/m2
Nacht:
LWAr ’’
=
55,0 dB(A)/m2
Einwirkdauer:
t
≈
kontinuierlich,
Schall-Leistungspegel:
LWA’’
=
55 dB(A)/m2.
• Flächenschallquelle F15:
Betriebsgelände mit Trockenkammern.
Datei: BLP-09 1106 01
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• Flächenschallquellen F16 – F20:
Tag:
LWAr ’’
Nacht:
=
65,0 dB(A)/m2
-
Halle Sortierung.
Abstrahlung von Innenpegeln über Fassaden und Dach.
Einwirkdauer:
t
≈
10 h,
bewertetes Schalldämm-Maß:
R’w
=
19 dB.
mittlerer Innenpegel:
Li
=
90 dB(A).
LWAr ’’
=
70,0 dB(A)/m2
• Flächenschallquellen F21 – F25:
Tag:
Nacht:
-
Sägehalle.
Abstrahlung von Innenpegeln über Fassaden und Dach.
Einwirkdauer:
t
≈
10 h,
bewertetes Schalldämm-Maß:
R’w
=
19 dB,
mittlerer Innenpegel:
Li
=
95 dB(A).
LWAr ’
=
66,0 dB(A)/m
• Linienschallquelle L10:
Tag:
Nacht:
-
LKW-Fahrgeräusche – Anlieferung.
Anzahl der LKW:
n
=
20,
Schall-Leistungspegel (bez. auf 1 m und 1 h):
LWA,1h
=
65 dB(A).
Datei: BLP-09 1106 01
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• Linienschallquelle L11:
Tag:
LWAr ’
Nacht:
=
76,2 dB(A)/m
-
Entladen Rundhölzer.
Anzahl der LKW:
n
=
20,
Einwirkdauer je LKW:
t
=
30 Minuten,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
96 dB(A).
LWAr ’
=
76,1 dB(A)/m
• Linienschallquelle L12:
Tag:
Nacht:
-
Fahrweg Gabelstapler und LKW.
Einwirkdauer LKW:
t
=
1 h,
Anzahl der Gabelstapler:
n
=
5,
Einwirkdauer je Gabelstapler:
t
=
4 h,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
100 dB(A).
LWAr
=
110,5 dB(A)
• Punktschallquelle P10:
Tag:
Nacht:
-
Entrindungsanlage.
Einwirkdauer:
t
=
10 h,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
112,5 dB(A).
Datei: BLP-09 1106 01
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• Punktschallquellen P11 – P13:
Tag:
LWAr
Nacht:
=
99,9 dB(A)
-
Motorsägen.
Einwirkdauer:
t
=
5 h,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
105 dB(A).
Tag:
LWAr
=
85,0 dB(A)
Nacht:
LWAr
=
85,0 dB(A)
Einwirkdauer:
t
=
kontinuierlich,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
85 dB(A).
Tag:
LWAr
=
90,0 dB(A)
Nacht:
LWAr
=
90,0 dB(A)
Einwirkdauer:
t
=
kontinuierlich,
Schall-Leistungspegel:
LWA
=
90 dB(A).
• Punktschallquellen P14 – P17:
Trockenkammern.
• Punktschallquelle P18:
Schornstein.
Datei: BLP-09 1106 01
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• Punktschallquelle P19:
Tag:
LWAr
Nacht:
=
94,0 dB(A)
-
Halle Sortierung.
Abstrahlung von Innenpegeln über offenes Tor (F ≈ 10 m2).
Einwirkdauer:
t
=
10 h,
bewertetes Schalldämm-Maß:
R’w
=
0 dB,
Schall-Leistungspegel:
Li
=
90 dB(A).
LWAr
=
97,7 dB(A)
• Punktschallquelle P20:
Tag:
Nacht:
-
Sägehalle.
Abstrahlung von Innenpegeln über offene Tore (F ≈ 7,5 m2).
Einwirkdauer:
t
=
10 h,
bewertetes Schalldämm-Maß:
R’w
=
0 dB,
Schall-Leistungspegel:
Li
=
95 dB(A).
LWAr
=
99,0 dB(A)
• Punktschallquellen P21 – P23:
Tag:
Nacht:
-
Sägehalle.
Abstrahlung von Innenpegeln über offene Tore (F ≈ 10 m2).
Einwirkdauer:
t
=
10 h,
bewertetes Schalldämm-Maß:
R’w
=
0 dB,
Schall-Leistungspegel:
Li
=
95 dB(A).
Datei: BLP-09 1106 01
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Tankstelle „Hauptstraße 33“:
• Punktschallquelle P30:
Tag:
LWAr
=
91,7 dB(A)
Nacht:
LWAr
=
87,0 dB(A)
Tag:
n
=
800,
Nacht:
n
=
20,
Tag:
LWA,1h
=
74,7 dB(A),
Nacht:
LWA,1h
=
74,0 dB(A).
Tag:
LWAr
=
87,3 dB(A)
Nacht:
LWAr
=
82,9 dB(A)
Tag:
n
=
800,
Nacht:
n
=
20,
Tag:
LWA,1h
=
70,3 dB(A),
Nacht:
LWA,1h
=
69,9 dB(A).
Tag:
LWAr
=
82,6 dB(A)
Zapfsäulen. Pegel ermittelt gemäß / 8/.
Anzahl der Tankvorgänge:
Schall-Leistungspegel:
• Punktschallquellen P31, P32:
Ein-/Ausfahrt. Pegel ermittelt gemäß / 8/.
Anzahl der Vorgänge:
Schall-Leistungspegel:
• Punktschallquelle P33:
Nacht:
-
Anlieferung. Pegel ermittelt gemäß / 8/.
Anzahl der Vorgänge:
n
=
1,
Schall-Leistungspegel:
LWA,1h
=
94,6 dB(A).
Datei: BLP-09 1106 01
(Digitale Version – PDF)
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• Punktschallquellen P34, P35:
Tag:
LWAr
Nacht:
=
84,9 dB(A)
-
Waschanlage. Pegel ermittelt gemäß / 8/.
Anzahl der Vorgänge:
n
=
100,
Schall-Leistungspegel:
LWA,1h
=
76,9 dB(A).
Tag:
LWAr
=
83,3 dB(A)
Nacht:
LWAr
=
79,3 dB(A)
Tag:
n
=
800,
Nacht:
n
=
20,
Tag:
LWA,1h
=
66,3 dB(A).
• Punktschallquelle P36:
Luftstation. Pegel ermittelt gemäß / 8/.
Anzahl der Vorgänge:
Schall-Leistungspegel:
Datei: BLP-09 1106 01
(Digitale Version – PDF)
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Gärtnerei „Hauptstraße 31“:
• Flächenschallquelle F30:
Tag:
LWAr ’’
Nacht:
=
52,2 dB(A)/m2
-
Gärtnerei.
LKW-Rangieren:
Einwirkdauer:
t
=
10 Minuten;
Anzahl der PKW-Bewegungen:
n
=
200,
Anzahl der Stellplätze:
n
≈
50,
Zuschlag für Impulshaltigkeit:
KI
=
4 dB(A).
LWAr
=
83,4 dB(A)
Parken:
• Punktschallquelle P37:
Tag:
Nacht:
-
Gärtnerei – Entladen von Rollcontainern.
Anzahl der Rollcontainer:
• Punktschallquelle P38:
Tag:
n
=
30.
LWAr
=
85,0 dB(A)
Nacht:
-
LKW-Kühlaggregate.
Einwirkdauer:
t
Datei: BLP-09 1106 01
(Digitale Version – PDF)
=
30 Minuten.
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Bauhof der Gemeinde Leopoldshöhe „Schuckenteichweg 7“:
• Flächenschallquelle F40:
Tag:
LWAr ’’
=
65,1 dB(A)/m2
Nacht:
LWAr ’’
=
58,6 dB(A)/m2
Tag:
t
=
2 Stunden,
Nacht:
t
=
10 Minuten;
n
=
300,
n
=
16,
Anzahl der Stellplätze:
n
≈
25,
Zuschlag für Impulshaltigkeit:
KI
=
4 dB(A);
t
=
2 Stunden,
LWA
=
100 dB(A);
t
=
2 Stunden,
LWA
=
105 dB(A).
LWAr ’’
=
107,7 dB(A)
Betriebsgelände.
LKW-Rangieren:
Einwirkdauer:
Parken:
Anzahl der PKW-Bewegungen (Privat-Anlieferung Grünabfälle Tag:
per PKW):
Nacht:
Wartungsarbeiten, sonstige Tätigkeiten:
Einwirkdauer:
Tag:
Schall-Leistungspegel:
Radlader, Bagger:
Einwirkdauer:
Tag:
Schall-Leistungspegel:
• Punktschallquelle P40:
Tag:
Nacht:
-
Schreddern von Gartenabfällen.
Einwirkdauer:
Tag:
Schall-Leistungspegel:
Datei: BLP-09 1106 01
(Digitale Version – PDF)
t
=
3 Stunden,
LWA
=
115 dB(A);
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Freiwillige Feuerwehr „Schuckenteichweg 1 - 3“:
• Flächenschallquelle F50:
Tag:
LWAr ’’
=
60,6 dB(A)/m2
Nacht:
LWAr ’’
=
58,6 dB(A)/m2
Tag:
t
=
60 Minuten,
Nacht:
t
=
15 Minuten;
Tag:
n
=
150,
Nacht:
n
=
70,
Anzahl der Stellplätze:
n
≈
70,
Zuschlag für Impulshaltigkeit:
KI
=
4 dB(A);
Tag:
t
=
4 Stunden.
Tag:
LWAr ’’
=
60,0 dB(A)/m2
Nacht:
LWAr ’’
=
45,0 dB(A)/m2
Betriebsgelände.
LKW-Rangieren:
Einwirkdauer:
Parken:
Anzahl der PKW-Bewegungen:
Fahrzeugwartung, Übungsbetrieb, sonstige Tätigkeiten:
Einwirkdauer:
Gewerbliche Fläche südlich „Schuckenteichweg :
• Flächenschallquelle F31:
Fläche südlich „Schuckenteichweg“, für die ein GE-typischer
Pegel tags und nachts unterstellt wird .
Datei: BLP-09 1106 01
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4.
Geräusch-Immissionen, Planungsempfehlung
Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie und Boden- und Meteorologiedämpfung sowie für die Schallabschirmung von Hochbauten und sonstigen Hindernissen. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den
energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen.
Anlage 2 zeigt einen Plot des Computermodells in Draufsicht.
Die Ergebnisse der Berechnungen werden in der Anlage 3 grafisch dargestellt.
In der TA Lärm werden folgende Immissionsrichtwerte genannt:
•
Allgemeine Wohngebiete (WA):
55 / 40 dB(A) tags / nachts;
•
Mischgebiete (MI):
60 / 45 dB(A) tags / nachts;
•
Gewerbegebiete (GE):
65 / 50 dB(A) tags / nachts;
•
Industriegebiete (GI):
70 / 70 dB(A) tags / nachts.
Die in Anlage 3 dargestellten Ergebnissen zeigen:
•
Tag
(Anlage 3, Blatt 1):
Im nordöstlichen Teil des Plangebietes sind WA-typische Pegel ≤ 55 dB(A) zu verzeichnen.
Im nordwestlichen Teil werden an der vorhandenen Wohnbebauung z.T. MI-typische, z.T.
auch GE-typische Pegel erreicht.
Bei den Wohnhäusern unmittelbar nördlich des Sägewerkes (Askampstraße 33 / Schuckenteichweg 10a) handelt es sich um betriebsgebundenes Wohnen. Dort werden auch Pegel
oberhalb der GE-typischen Werte erreicht.
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Im südöstlichen Teil des Plangebietes liegen die Pegel in einem MI-typischen bis GEtypischen Bereich.
Der unmittelbar östlich an des Sägewerk angrenzende und dem Bauhof gegenüberliegende
Bereich ist auch höher als GE typisch belastet. Die Ursache hierfür stellen der Betrieb von
Motorsägen an der östlichen Grenze des Sägewerkes und eines Schredders für Grünabfälle
auf dem Bauhof dar.
•
Nacht
(Anlage 3, Blatt 2):
In der nördlichen Hälfte des Plangebietes – mit Ausnahme des westlichen Teilbereiches unmittelbar gegenüber dem Sägewerk – treten Pegel ≤ 40 dB(A) und damit WA-typische Geräusch-Immissionen auf.
Im mittleren und nordwestlichen Teil des Plangebietes sind MI-typische Pegel zwischen
40 und 45 dB(A) zu verzeichnen.
Im südöstlichen Teil des Plangebietes erreichen die Pegel Werte zwischen 45 dB(A) und
55 dB(A).
Planungsempfehlung:
•
Für die Betriebsflächen des Sägewerkes inklusive dem dortigen betriebsgebundenen Wohnen
wird eine Ausweisung als Gewerbegebiet (GE) empfohlen.
•
Östlich kann sich ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) derart anschließen, dass dort nur
Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
•
Der nördliche Teil kann als Mischgebiet festgesetzt werden.
Anlage 4 zeigt in einem Lageplan die unter schalltechnischen Aspekten empfohlenen Gebietsausweisungen.
Datei: BLP-09 1106 01
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5.
Spitzenpegel
Die zulässigen Spitzenpegel sind gemäß TA Lärm / 2/ definiert als Tages-Richtwert plus 30 dB(A) sowie als
Nacht-Richtwert plus 20 dB(A) und betragen somit in:
•
WA:
Lmax, zul = 85 / 60 dB(A) tags / nachts;
•
MI:
Lmax, zul = 90 / 65 dB(A) tags / nachts;
•
GE:
Lmax, zul = 95 / 70 dB(A) tags / nachts.
Relevante Spitzen-Schall-Leistungspegel sind auf den Parkplätzen, durch LKW und im Bereich der WarenAnlieferung zu erwarten:
Parkplätze:
LWA,max
=
100 dB(A),
Be-/Entladen:
LWA,max
=
121 dB(A) – nur tags,
LKW:
LWA,max
=
106 dB(A) durch Druckluftentlastung der LKW-Bremsanlagen.
Die zulässigen Spitzenpegel werden bei freier Schallausbreitung in folgenden Entfernungen eingehalten:
WA
MI
GE
Parkplätze:
X ≥ 2,5 m
X≥2m
X ≥ 1 m;
LKW-Fahrwege:
X≥5m
X≥3m
X ≥ 2 m;
Be-/Entladen:
X ≥ 25 m
X ≥ 15 m
X ≥ 10 m.
Parkplätze:
X ≥ 40 m
X ≥ 22 m
X ≥ 12 m;
LKW-Fahrwege:
X ≥ 79 m
X ≥ 45 m
X ≥ 25 m.
Tags:
Nachts:
Angesichts der vorstehend genannten Mindestabstände wird sich – unter Berücksichtigung der in Kapitel 4
dargestellten Planungsempfehlungen - die Spitzenpegelsituation tags und nachts im Plangebiet als unkritisch
darstellen.
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6.
Qualität der Berechnungen
Die den schalltechnischen Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen und Emissionspegel sind bewusst
konservativ gewählt. Es wurde z.B. eine gleichzeitige Maximalauslastung aller betrachteten Betriebe unterstellt.
Die Emissionsdaten basieren auf Studien der Landesumweltämter NRW und Bayern sowie auf eigenen Messungen.
Das verwendete Berechnungsprogramm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt ist ein – auch von den
Landesumweltämtern – anerkanntes Programm, das sich insbesondere durch die Bewältigung komplexer
schalltechnischer Konstellationen auszeichnet.
Die rechnerisch ermittelten Pegel fallen in der Regel, wie unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, in der
Größenordnung 1 dB(A) bis 2 dB(A) höher aus als die messtechnisch erfassten Pegel.
Datei: BLP-09 1106 01
(Digitale Version – PDF)
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7.
Zusammenfassung
In Leopoldshöhe befinden sich zwischen der „Neue Straße“ im Norden und dem „Schuckenteichweg“ im Süden
ungenutzte bzw. nicht mehr genutzte Flächen. Diese Flächen sollen einer Folgenutzung zugeführt werden.
Zur Schaffung der hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen führt die Gemeinde Leopoldshöhe das Bauleitplanverfahren Nr. 06/07 „Zentrum Süd“ durch.
Das hier vorliegende schalltechnische Gutachten ermittelt die von den benachbarten Gewerbebetrieben auf
das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen.
Auf der Grundlage der berechneten Geräuschimmissionen werden unter schalltechnischen Aspekten folgende
Planungsempfehlungen gegeben:
•
Für die Betriebsflächen des Sägewerkes inklusive dem dortigen betriebsgebundenen Wohnen
wird eine Ausweisung als Gewerbegebiet (GE) empfohlen.
•
Östlich kann sich ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEN) derart anschließen, dass dort nur
Gewerbebetriebe zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
•
Der nördliche Teil kann als Mischgebiet festgesetzt werden.
Anlage 4 zeigt in einem Lageplan die unter schalltechnischen Aspekten empfohlenen Gebietsausweisungen.
gez.
Der Sachverständige
Dipl.-Met. v. Bachmann
(digitale Version – ohne Unterschrift gültig)
Datei: BLP-09 1106 01
(Digitale Version – PDF)
Anlage 1
BLP-09 1106 01
Neue St
raße
x xx
x
Schucke
nteichw x
eg
Leopoldshöhe /
Bauleitplanverfahren Nr. 06/07 “Zentrum Süd” /
Übersichtsplan
14.12.2009
Maßstab ca.
1 : 5.000
e
pstraß
traß
Askam
ens
Wies
e
Anlage 2
BLP-09 1106 01
Im M
eier
feld
Neue Straß
e
13
15
24
19
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27
28a
F11
F14
F15
11
16
13
14
P17
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F31
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7
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Schuck
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P33 P36 P30
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PP34 P35
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F13
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7 P19
0
F2
6
F1 8
F1
F1
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31
tra
ße
29
F50
14.12.2009
Leopoldshöhe / Bauleitplanverfahren Nr. 06/07 “Zentrum Süd”
Lageplan
Maßstab ca.
1 : 2.000
Anlage 3, Blatt 1
BLP-09 1106 01
Flächen gleicher Klassen
des Beurteilungspegels
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
>
Leopoldshöhe / Bauleitplanverfahren Nr. 06/07 ''Zentrum Süd''
Geräusch-lmmissionen Gewerbe / Tag / 1.OG
80 dB(A)
14.12.2009
M 1:2000
Anlage 3, Blatt 2
BLP-09 1106 01
Flächen gleicher Klassen
des Beurteilungspegels
<= 35 dB(A)
<= 40 dB(A)
<= 45 dB(A)
<= 50 dB(A)
<= 55 dB(A)
<= 60 dB(A)
<= 65 dB(A)
<= 70 dB(A)
<= 75 dB(A)
<= 80 dB(A)
>
Leopoldshöhe / Bauleitplanverfahren Nr. 06/07 ''Zentrum Süd''
Geräusch-lmmissionen Gewerbe / Nacht / 1.OG
80 dB(A)
14.12.2009
M 1:2000
e
pstraß
traß
Askam
ens
Wies
e
Anlage 4
BLP-09 1106 01
Im M
eier
feld
Neue Straß
e
13
15
24
19
25
27
31
33
Haupt
28a
straße
29
tra
chweg
ge
7
en
Schuck
teichwe
g
Te
ut
ob
ur
16
13
14
kentei
rS
Schuc
11
ße
31
10a
14.12.2009
Leopoldshöhe / Bauleitplanverfahren Nr. 06/07 “Zentrum Süd”
Planungsempfehlung
Maßstab ca.
1 : 2.000