Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
1,1 MB
Datum
29.06.2017
Erstellt
05.05.17, 12:52
Aktualisiert
05.05.17, 12:52
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“
Planzeichnung
Begründung
Stand: Aufstellung – Mai 2017
Bebauungsplan Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ - Aufstellung
- Mai 2017
Inhalt
I. Planzeichnung - Verkleinerung ......................................................................................................... 2
II. Planzeichenerklärung / Festsetzungen ........................................................................................... 2
III. Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen ........................................................................ 2
Begründung ........................................................................................................................................... 3
1.
Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes ............................................................... 3
2. Abgrenzung des Geltungsbereiches ............................................................................................... 3
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung.................................................... 4
4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ................................................................................... 4
5. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren......................................................... 4
6. Lage im Gemeindegebiet / Umgebung / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse
............................................................................................................................................................ 5
7. Baulicher Bestand / Eigentumsstruktur / Vorhandene Nutzungen.................................................. 5
8. Immissionsschutz ............................................................................................................................ 5
9. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege................................. 6
A
Bebauungsplan Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ - Aufstellung
- Mai 2017
I. Planzeichnung - Verkleinerung
II. Planzeichenerklärung / Festsetzungen
II.1 Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen
(§9 (7) BauGB)
Geltungsbereiches
des
Bebauungsplanes
III. Öffentliche Bauvorschriften / Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414)
Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) in der aktuellen
Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBI.I 2542)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.
666)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der aktuellen
Fassung der Bekanntmachung vom 01. März 2000 (GV NRW S. 256)
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58)
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Bebauungsplan Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ - Aufstellung
- Mai 2017
Begründung
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen der Neuen Straße im Norden
und dem Schuckenteichweg im Süden. Die Fläche ist aktuell unbeplanter Innenbereich
gem. § 34 BauGB. Innerhalb des Bereiches finden sich unterschiedliche Nutzungen.
Die Fläche liegt in der Nähe des Ortskernes. Den Bereich des Ortseinganges prägt es
mit. Der Bereich stellt heute eine Gemengelage dar.
Die Gemeinde möchte für die Grundstücke im Plangebiet Nachnutzungen der
Grundstücke und Nachverdichtungen ermöglichen. Flächen im Innenbereich können
so einer Bebauung zugeführt werden. Insbesondere die straßenabgewandten
Bereiche der Grundstücke können so baulich genutzt werden.
Die Inanspruchnahme des Freiraums wird durch die Planung reduziert.
Die Nutzung des Plangebietes muss durch einen Bebauungsplan vorbereitet werden.
Die zukünftigen Nutzungen sollen durch ein Bebauungsplanverfahren konfliktfrei
geordnet werden. Zur Nutzung der Grundstücke muss die verkehrliche Erschließung
und die Entwässerung gewährleistet werden. Die Flächen zur verkehrlichen
Erschließung müssen festgesetzt werden. Zur Entwässerung des Plangebietes
müssen private Flächen in Anspruch genommen werden und eine Konzeption
erarbeitet werden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen die Gestaltung des Ortseinganges
positiv mit gestalten.
Eine städtebaulich geordnete Nutzung des gesamten Plangebietes ist nur durch ein
gemeinsames Entwicklungskonzept möglich. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes
ist daher notwendig.
2. Abgrenzung des Geltungsbereiches
Das in der Flur 2 der Gemarkung Leopoldshöhe liegende Plangebiet umfasst eine
Größe von ca. 4,5 ha.
Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden durch nördliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 66, Flur 2,
Gemarkung Leopoldshöhe (Neue Straße)
Im Osten durch die Grundstücksgrenzen zwischen der Hauptstraße und den
privaten Grundstücken.
Im Süden durch die Grundstücksgrenzen zwischen der Straße
Schuckenteichweg und den privaten Grundstücken
Im Westen durch die östliche Grundstücksgrenze des Flurstückes 1495 (Flur 2,
Gemarkung Leopoldshöhe)
Der Geltungsbereich ist aus der beiliegenden Planzeichnung zu entnehmen.
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Bebauungsplan Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ - Aufstellung
- Mai 2017
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) sind alle Flächen im Geltungsbereich der
vorliegenden Planung als allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) wie auch als Bereich
für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dargestellt. Die Anfrage gem. § 34
Landesplanungsgesetz wird im weiteren Verfahren gestellt.
4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15.06.1971,
zuletzt geändert mit der 22. Änderung vom 31.01.2017, stellt die Fläche sowohl als
Wohnbaufläche, als gemischte Baufläche und als eingeschränktes Gewerbegebiet
dar.
Bebauungspläne müssen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
entwickelt werden.
Im weiteren Verlauf der Planung wird, die notwendige Änderung des
Flächennutzungsplanes parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
5. Fachplanungen und bestehendes Planungsrecht, Verfahren
Vom Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen-Nord“ wird das Plangebiet
nicht erfasst.
Der Geltungsbereich der vorliegenden Planung liegt nicht im Geltungsbereich von
rechtskräftigen Bebauungsplänen.
Das Bauleitplanverfahren wird als Vollverfahren durchgeführt.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 8 (3) BauGB die
Änderung des Flächennutzungsplanes.
Bereits im Jahr 2002 hat die Gemeinde den Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan Nr. 06/07 gefasst. Das Bauleitplanverfahren konnte nicht
abgeschlossen
werden.
Ein
Hauptgrund
für
die
Einleitung
eines
Bebauungsplanverfahrens war die Steuerung des Einzelhandels im Ortsteil
Leopoldshöhe. Das Bauleitplanverfahren wurde nicht abgeschlossen, nachdem der
sachliche Grund entfiel. Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde damals eine
Veränderungssperre erlassen. Diese Veränderungssperre ist nicht mehr in Kraft.
Das Erfordernis, die aktuelle Bauleitplanung des Bebauungsplanes Nr. 06/07
„Zentrum-Süd“ zu schützen, besteht. Die Gemeinde wird daher von den
plansichernden Instrumenten Gebrauch machen. Planungsabsichten, die eine
Planung mindestens wesentlich erschweren oder unmöglich machen, werden so
unterbunden.
Der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2017 ersetzt den Aufstellungsbeschluss aus
dem Jahr 2002.
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Bebauungsplan Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ - Aufstellung
- Mai 2017
6. Lage im Gemeindegebiet / Umgebung / Geländeverhältnisse /
Baugrund und Bodenverhältnisse
Das Bebauungsplangebiet befindet sich innerhalb des Siedlungszusammenhanges.
Der Ortskern des Ortsteiles Leopoldshöhe mit Infrastruktureinrichtungen wie Rathaus
und Bibliothek sowie mit seinen Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen
Bedarfes liegt in fußläufiger Entfernung.
Nördlich angrenzend an das Plangebiet schließen sich zu Wohnzwecken genutzte
Grundstücke an. Im Süden des Plangebietes liegen gewerbliche und öffentliche
Nutzungen (Bauhof der Gemeinde und Standort der freiwilligen Feuerwehr).
Im Westen und Osten liegen gewerbliche Nutzungen. Hier muss insbesondere ein
Sägewerk erwähnt werden.
Das Gelände ist geneigt. Im Norden erreicht es ca. 127 m N.N. Im Süden des
Planungsgebietes werden Höhen von ca. 122 m N.N. erreicht.
Innerhalb des Änderungsbereiches stehen lehmige Böden an. Schutzwürdige Böden
wurden bisher nicht mitgeteilt.
7. Baulicher Bestand / Eigentumsstruktur / Vorhandene Nutzungen
Die Flächen werden sehr heterogen genutzt. Der gesamte Bereich ist eine
Gemengelage.
Im Norden des Plangebietes, südlich der Neuen Straße, dominiert die vorhandene
Wohnnutzung. Entlang der Hauptstraße finden sich nicht störende gewerbliche
Nutzungen und auch Wohnnutzungen.
Im Süden und Westen des Plangebietes finden sich gewerbliche Nutzungen und ein
abgeräumtes Areal, das bisher für gartenbauliche Zwecke genutzt wurde.
Teile des Plangebietes werden bereits durch Verkehrsflächen in Anspruch genommen.
Die bereits vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der
Gemeinde Leopoldshöhe. Alle anderen Flurstücke innerhalb des Planungsgebietes
befinden sich im privaten Eigentum.
8. Immissionsschutz
Durch die Nutzungen außerhalb und innerhalb des Plangebietes entstehen
Immissionen, die zu betrachten sind.
Planungsrechtlich zulässig sind außerhalb des Plangebietes im Norden Nutzungen,
die denen eines Mischgebietes und eines Wohngebietes entsprechen. Im Süden des
Plangebietes liegen öffentliche und gewerbliche Nutzungen.
Im Westen des Plangebietes befinden sich weitere gewerbliche Nutzungen.
Im Osten des Plangebietes verläuft die Hauptstraße.
Innerhalb des Plangebietes finden sich Wohnnutzungen, Nutzungen, die einem
Mischgebiet entsprechen und gewerbliche Nutzungen, u.a. ein Holzlagerplatz des
ansässigen Sägewerkes.
Die Immissionen und Emissionen werden im weiteren Verfahren untersucht.
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Bebauungsplan Nr. 06/07 „Zentrum-Süd“ - Aufstellung
- Mai 2017
9. Belange des Artenschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
Auf der Grundlage des Bebauungsplanes können Baurechte realisiert werden.
Der hierdurch ausgelöste Eingriff in Natur und Landschaft muss im weiteren Verfahren
ermittelt und bewertet werden.
Ein Umweltbericht gemäß § 2 (4) BauGB wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
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