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Beschlussvorlage GB (Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) GmbH – Finanzierung der IRR GmbH bis einschließlich 2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
152 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
06.10.15, 04:05
Aktualisiert
06.10.15, 04:05
Beschlussvorlage GB (Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) GmbH
– Finanzierung der IRR GmbH bis einschließlich 2018) Beschlussvorlage GB (Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) GmbH
– Finanzierung der IRR GmbH bis einschließlich 2018)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 158/2015 01.10.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 21.10.2015 Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) GmbH – Finanzierung der IRR GmbH bis einschließlich 2018 Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: a) Mittel für einen jährlichen Gesellschafterzuschuss gem. § 20 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag (Geschäftsbereich 1 “Netzwerkaktivitäten/ Betrieb der Geschäftsstelle“) in Höhe von max. 12.000€/Jahr über das Jahr 2017 hinaus auch in 2018 bereitzustellen. b) dass anteilige Projektfinanzierungen im Sinne des Geschäftsbereiches 2 „Projekte im Bereich der Strukturentwicklung“ (§ 20 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag) darüber hinaus einer gesonderten Beschlussfassung durch den Kreistag bedürfen. -2Begründung: Im Schreiben des Staatssekretärs Dr. Horzetzky (MWEIMH NRW) vom 15.09.2015 (siehe Anlage) werden die künftige Grundfinanzierung der IRR bis einschl. 2018 dargelegt und die Gesellschafter aufgefordert im Laufe des Oktober 2015 ihre Mittelbereitstellung zu beschließen, damit der Förderantrag rechtzeitig vor Projektbeginn am 01.11.2015 bewilligt werden kann. Hier die wesentlichen Eckdaten der Prüfung einer künftigen Finanzierung durch das Land NRW nach dem Gespräch mit den Landräten am 04.08.2015: Bestätigung der beihilferechtlichen Unbedenklichkeit Förderung der IRR GmbH bis einschließlich 2018 in Höhe von 500.000 EUR p.a. bei einem Fördersatz von 80 % Unterstützungszusage für Projekte in Aussicht gestellt Weiterer Prüfbedarf hinsichtlich des Einsatzes des Beitrags der RWE Power AG Für den Erlass eines Bewilligungsbescheides und den Beginn des neuen Projektes zum 1.11.2015 sind die Gesellschafter aufgefordert kurzfristig gegenüber der Bewilligungsbehörde die Gesamtfinanzierung bis einschl. 2018 sicherzustellen. Hierzu wird Bezug genommen auf den im Gesellschaftervertrag fixierten Eigenanteil der Gesellschafter in Höhe von 125.000 EUR p.a. (d.s. 20 %) an der Projektfinanzierung der IRR GmbH sowie nicht förderfähige Ausgaben bis zu ins. 25.000 EUR p.a. Der durch den Kreistag am 09.04.2014 getroffene Beschluss (D 16/2014) umfasst nicht die im Schreiben vom 15.09.2015 aufgezeigte Finanzierungsnotwendigkeit bis einschließlich 2018, sondern nur bis 2017. Die Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung bedarf einer gesonderten Mittelbereitstellung und Projektfinanzierung. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)