Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
152 kB
Datum
21.10.2015
Erstellt
06.10.15, 04:05
Aktualisiert
06.10.15, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 158/2015
01.10.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
21.10.2015
Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) GmbH
– Finanzierung der IRR GmbH bis einschließlich 2018
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
x
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
a)
Mittel für einen jährlichen Gesellschafterzuschuss gem. § 20 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag
(Geschäftsbereich 1 “Netzwerkaktivitäten/ Betrieb der Geschäftsstelle“) in Höhe von max.
12.000€/Jahr über das Jahr 2017 hinaus auch in 2018 bereitzustellen.
b)
dass anteilige Projektfinanzierungen im Sinne des Geschäftsbereiches 2 „Projekte im Bereich
der Strukturentwicklung“ (§ 20 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag) darüber hinaus einer gesonderten
Beschlussfassung durch den Kreistag bedürfen.
-2Begründung:
Im Schreiben des Staatssekretärs Dr. Horzetzky (MWEIMH NRW) vom 15.09.2015 (siehe Anlage)
werden die künftige Grundfinanzierung der IRR bis einschl. 2018 dargelegt und die Gesellschafter
aufgefordert im Laufe des Oktober 2015 ihre Mittelbereitstellung zu beschließen, damit der
Förderantrag rechtzeitig vor Projektbeginn am 01.11.2015 bewilligt werden kann.
Hier die wesentlichen Eckdaten der Prüfung einer künftigen Finanzierung durch das Land NRW nach
dem Gespräch mit den Landräten am 04.08.2015:
Bestätigung der beihilferechtlichen Unbedenklichkeit
Förderung der IRR GmbH bis einschließlich 2018 in Höhe von 500.000 EUR p.a. bei einem
Fördersatz von 80 %
Unterstützungszusage für Projekte in Aussicht gestellt
Weiterer Prüfbedarf hinsichtlich des Einsatzes des Beitrags der RWE Power AG
Für den Erlass eines Bewilligungsbescheides und den Beginn des neuen Projektes zum 1.11.2015
sind die Gesellschafter aufgefordert kurzfristig gegenüber der Bewilligungsbehörde die
Gesamtfinanzierung bis einschl. 2018 sicherzustellen. Hierzu wird Bezug genommen auf den im
Gesellschaftervertrag fixierten Eigenanteil der Gesellschafter in Höhe von 125.000 EUR p.a. (d.s. 20
%) an der Projektfinanzierung der IRR GmbH sowie nicht förderfähige Ausgaben bis zu ins. 25.000
EUR p.a.
Der durch den Kreistag am 09.04.2014 getroffene Beschluss (D 16/2014) umfasst nicht die im
Schreiben vom 15.09.2015 aufgezeigte Finanzierungsnotwendigkeit bis einschließlich 2018, sondern
nur bis 2017.
Die Durchführung einzelner Projekte im Bereich der Strukturentwicklung bedarf einer gesonderten
Mittelbereitstellung und Projektfinanzierung.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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