Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 27. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen
am Dienstag, den 20.04.2004.
Sitzungsbeginn:
17:30 Uhr
Sitzungsende:
19:45 Uhr
TOP
Betreff
5.
Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg- Wiederherstellung der verkehrsmäßigen
Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg Rath-hier: Empfehlung für den
Aufstellungsbeschluss
Herr Druch verweist auf die Begründung zur Sitzungsvorlage, hier insbesondere auf die
Seite 3. Er zitiert die Passage
Die
Verwaltung
wird
darauf
hinwirken,
dass
die
durch
das
Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten ebenfalls im Rahmen des
Vertrages durch RWE Power oder ggf. auch durch den Rhein-Erft-Kreis ersetzt
werden.
und regt an, einen Passus aufzunehmen, wonach eine Ausgleichzahlung an die Stadt
Bedburg für die spätere Unterhaltung der Straße aufgenommen werden soll. Die
Verwaltung möge im Rahmen der Verhandlung und Abwicklung des Vertrages mit RWE
Power oder dem Rhein-Erft-Kreis auf eine solche Lösung hinwirken.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 und 4
des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997
(BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom
23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) zu fassen.
Wesentliches Planungsziel ist die
•
Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg-Ost nach Bedburg-Rath
Die
Verwaltung
soll
darauf
hinwirken,
dass
die
durch
das
Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten durch RWE Power oder ggf.
auch durch den Rhein-Erft-Kreis ersetzt werden. Ferner soll über eine
Ausgleichzahlung bei Übernahme der Straße verhandelt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)