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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg- Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg Rath-hier: Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,8 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg- Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg Rath-hier: Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg- Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg Rath-hier: Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 27. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am Dienstag, den 20.04.2004. Sitzungsbeginn: 17:30 Uhr Sitzungsende: 19:45 Uhr TOP Betreff 5. Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg- Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg Ost nach Bedburg Rath-hier: Empfehlung für den Aufstellungsbeschluss Herr Druch verweist auf die Begründung zur Sitzungsvorlage, hier insbesondere auf die Seite 3. Er zitiert die Passage Die Verwaltung wird darauf hinwirken, dass die durch das Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten ebenfalls im Rahmen des Vertrages durch RWE Power oder ggf. auch durch den Rhein-Erft-Kreis ersetzt werden. und regt an, einen Passus aufzunehmen, wonach eine Ausgleichzahlung an die Stadt Bedburg für die spätere Unterhaltung der Straße aufgenommen werden soll. Die Verwaltung möge im Rahmen der Verhandlung und Abwicklung des Vertrages mit RWE Power oder dem Rhein-Erft-Kreis auf eine solche Lösung hinwirken. Beschluss: Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg , den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48b/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) zu fassen. Wesentliches Planungsziel ist die • Wiederherstellung der verkehrsmäßigen Verbindung von Bedburg-Ost nach Bedburg-Rath Die Verwaltung soll darauf hinwirken, dass die durch das Bebauungsplanverfahren entstehenden Kosten durch RWE Power oder ggf. auch durch den Rhein-Erft-Kreis ersetzt werden. Ferner soll über eine Ausgleichzahlung bei Übernahme der Straße verhandelt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)