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Beschlussvorlage (Verbindungsweg Herforder Str. / Geschwister-Scholl-Str., erstmaliger Ausbau nach BauGB hier: Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
42 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
05.05.17, 12:52
Aktualisiert
05.05.17, 12:52
Beschlussvorlage (Verbindungsweg Herforder Str. / Geschwister-Scholl-Str., erstmaliger Ausbau nach BauGB
hier: Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 40/2017 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldsh Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Wehmeier Telefon: 05208/991-264 Datum: 5. Mai 2017 Verbindungsweg Herforder Str. / Geschwister-Scholl-Str., erstmaliger Ausbau nach BauGB hier: Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 17.05.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: Auf Anregung eines Bürgerantrages zum vorgezogenen Ausbau des Verbindungsweges zwischen der Herforder Straße und der Geschwister-Scholl-Straße wurde in der Sitzung dieses Ausschusses am 21.09.2016 befürwortet, den Ausbau vorzuziehen, sofern die haushaltsplanerische Voraussetzung für einen Ausbau im Jahr 2017 erfüllt werden kann. Der ursprüngliche Ausbau war für das Jahr 2018 vorgesehen. Der aktuelle Haushalt 2017 beinhaltet diese Maßnahme und wurde vom Rat verabschiedet. Somit kann der vorzeitige Ausbau, wie beantragt, ausgeführt werden. Da der Verbindungsweg zwischen der Herforder Str. und der Geschwister-Scholl-Str. dem Baugebiet Geschwister-Scholl-Straße zugehörig ist, empfiehlt sich eine Ausgestaltung der Straßenflächen analog zum bisher umgesetzten Standard im Baugebiet. Der überwiegend nur 3 Meter Breite Verbindungsweg wird daher in der umliegend bereits vorhandenen einfachen Pflasterbauweise mit Randeinfassung und Oberflächenentwässerung hergestellt. Gestaltungsmerkmale in Form von Pflanzinseln sind aufgrund der beengten Verhältnisse nicht umsetzbar. Eine Unterbrechung des Weges mittels herausnehmbarer Poller hat sich als praktikabel erwiesen und soll weiterhin beibehalten werden, um Durchfahrtsverkehr zu unterbinden. Auf eine Anliegerversammlung wird mit Hinweis auf den Bürgerantrag verzichtet. Die Pläne befinden sich derzeit in der Erarbeitung. Sollten sie vor der Ausschusssitzung fertig gestellt sein, werden sie zur Beratung nachgesandt. Beiträge nach BauGB wurden bereits im Rahmen von Ablöseverträgen entrichtet. Mittel für den Ausbau sind im Haushalt 2017 unter der Auftragsnummer N30308006 verankert. Beschlussvorschlag: Das vorgestellte Ausbaukonzept wird als Bauprogramm beschlossen. Schemmel