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Beschlussvorlage (14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
182 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
10.04.17, 20:04
Aktualisiert
10.04.17, 20:04
Beschlussvorlage (14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen
hier: 	- 	Aufstellungsbeschluss
	- 	Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der 		Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen
hier: 	- 	Aufstellungsbeschluss
	- 	Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der 		Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen
hier: 	- 	Aufstellungsbeschluss
	- 	Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der 		Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 36/2017 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 10. April 2017 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße / Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 27.04.2017 Bemerkungen Sachdarstellung: Mit der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung an der Weststraße im Ortsteil Nienhagen geschaffen werden. Das Plangebiet liegt südlich der Weststraße zwischen der bereits vorhandenen straßenbegleitenden Bebauung und der Bielefelder Straße, die rd. 20 m östlich des Plangebietes in Form einer S-Kurve um den Siedlungskörper herum schwenkt. Die Flächen im Änderungsbereich werden derzeit ackerbaulich genutzt. Östlich und südlich des Plangebietes grenzen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Voraussetzung für die geringfügige Erweiterung des vorhandenen Siedlungszusammenhangs um zwei weitere Baugrundstücke ist, dass die als Landstraße gewidmete Bielefelder Straße (L 805) im Bereich der heutigen S-Kurve entgegen bisheriger Planungen nicht mehr begradigt werden soll und somit die Flächen im Plangebiet für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung stehen. Nach Mitteilung vom Landesbetrieb Straßen NRW vom 20.04.2016 ist eine Kurvenbegradigung der L 805 im Bereich des Flurstückes ███ aus der Planung herausgenommen worden und wird künftig nicht weiter verfolgt. Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.06.2016 beschlossen, dem Antrag stattzugeben und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Bisher Stand einer weiteren Ausweisung von Bauland hauptsächlich die straßentechnische Entwicklung der L 805 entgegen. Da dies nunmehr geklärt wurde, kann das Änderungsverfahren eingeleitet werden. -2- Planungsinhalte Ziel ist es die vorhandene Bebauung südlich der Weststraße um zwei weitere Baugrundstücke fortzusetzen. Die westlich an das Plangebiet angrenzende Bebauung wurde mit der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Jahr 2001 planungsrechtlich ermöglicht. Mit der vorliegenden 14. Änderung des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplanes aufgegriffen und im Änderungsgebiet fortgeführt werden. Inhalt Festsetzungen Art der Nutzung Allgemeines Wohngebiet (WA) Bauweise Offen (o); Einzel- und Doppelhäuser Zulässige überbaubare Grundfläche / 0,4 / 0,4 Geschossfläche Anzahl Vollgeschosse Eins (I) Die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sind somit von der Änderung nicht betroffen. Ebenso werden die für das angrenzende Plangebiet getroffenen baugestalterischen Festsetzungen zur Dachform und Dachneigung übernommen. Dachaufbauten sind allgemein zulässig. Um die Entwässerung des östlichen Plangrundstückes im Plangebiet sicherzustellen, wird im westlichen Plangebiet ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger festgesetzt. Die bestehende Regenkanalisation in der Weststraße endet heute ungefähr auf der Höhe des geplanten westlichen Grundstückes. Eine Verlängerung der Kanalanlagen bis auf die Höhe des geplanten östlichen Grundstückes ist nicht möglich, da sich die Kanäle in diesem Bereich der Weststraße schon relativ nah zur Straßenoberfläche befinden. Daher soll das Regen- und Schmutzwasser des östlichen Grundstückes über das angrenzend westliche Grundstück in die bestehenden Kanalanlagen in der Weststraße eingeleitet werden. Zudem befinden sich innerhalb des Plangebietes eine Wasser- und Gasleitung sowie eine Schmutzwasser-Druckleitung, die vor der Bebauung der Grundstücke umzulegen sind. Nach Abstimmung mit den kommunalen Fachabteilungen sowie den Stadtwerken Lippe-Weser können diese jeweils in die nördlich angrenzende Weststraße verlegt werden. Bauleitplanverfahren Damit der vorliegenden 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ der bestehende Geltungsbereich um zwei Baugrundstücke erweitert wird, ist die Änderung im sog. Vollverfahren durchzuführen. Gemäß § 2 (4) BauGB ist für das Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln sowie zu beschreiben und zu bewerten sind. Gemäß des § 1a (3) i.V.m. § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe a BauGB sind die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwartenden erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen und im Bebauungsplan festzusetzen. Finanzielle Auswirkungen Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplans geht von einem Antragsteller aus. Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die Kosten für die erforderliche Umlegung der im Plangebiet vorhandenen Ver- und -3- Entsorgungsleitungen sind ebenfalls vollständig durch den Antragssteller zu erbringen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplans werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: 1. Der Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ ist als 14. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu ändern (Aufstellungsbeschluss). 2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes durchzuführen. 3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Schemmel Anlagen Anlage 1 Lage des Geltungsbereichs der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ (M. 1: 5.000) Anlage 2 Abgrenzung des Geltungsbereichs der 14. Änderung in der Satzungsfassung der 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ Anlage 3 Zeichnerische Festsetzungen der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ Anlage 4 Legende zu den zeichnerischen Festsetzungen der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“