Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
182 kB
Datum
27.04.2017
Erstellt
10.04.17, 20:04
Aktualisiert
10.04.17, 20:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
36/2017
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
Fachbereich:
FB IV Bauen / Planen / Umwelt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
10. April 2017
14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Bereich der „Weststraße /
Bielefelder Straße“ im Ortsteil Nienhagen
hier:
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
27.04.2017
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Mit der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung an der Weststraße im Ortsteil
Nienhagen geschaffen werden. Das Plangebiet liegt südlich der Weststraße zwischen der bereits
vorhandenen straßenbegleitenden Bebauung und der Bielefelder Straße, die rd. 20 m östlich des
Plangebietes in Form einer S-Kurve um den Siedlungskörper herum schwenkt. Die Flächen im
Änderungsbereich werden derzeit ackerbaulich genutzt. Östlich und südlich des Plangebietes
grenzen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Voraussetzung für die geringfügige Erweiterung des vorhandenen Siedlungszusammenhangs um
zwei weitere Baugrundstücke ist, dass die als Landstraße gewidmete Bielefelder Straße (L 805) im
Bereich der heutigen S-Kurve entgegen bisheriger Planungen nicht mehr begradigt werden soll und
somit die Flächen im Plangebiet für eine wohnbauliche Nutzung zur Verfügung stehen. Nach
Mitteilung vom Landesbetrieb Straßen NRW vom 20.04.2016 ist eine Kurvenbegradigung der L 805
im Bereich des Flurstückes ███ aus der Planung herausgenommen worden und wird künftig nicht
weiter verfolgt.
Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 09.06.2016 beschlossen, dem
Antrag stattzugeben und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Bisher
Stand einer weiteren Ausweisung von Bauland hauptsächlich die straßentechnische Entwicklung
der L 805 entgegen. Da dies nunmehr geklärt wurde, kann das Änderungsverfahren eingeleitet
werden.
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Planungsinhalte
Ziel ist es die vorhandene Bebauung südlich der Weststraße um zwei weitere Baugrundstücke
fortzusetzen. Die westlich an das Plangebiet angrenzende Bebauung wurde mit der 12. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ im Jahr 2001 planungsrechtlich ermöglicht. Mit der
vorliegenden 14. Änderung des Bebauungsplanes sollen die Festsetzungen des angrenzenden
Bebauungsplanes aufgegriffen und im Änderungsgebiet fortgeführt werden.
Inhalt
Festsetzungen
Art der Nutzung
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Bauweise
Offen (o); Einzel- und Doppelhäuser
Zulässige überbaubare Grundfläche / 0,4 / 0,4
Geschossfläche
Anzahl Vollgeschosse
Eins (I)
Die Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sind somit von der Änderung nicht
betroffen. Ebenso werden die für das angrenzende Plangebiet getroffenen baugestalterischen
Festsetzungen zur Dachform und Dachneigung übernommen. Dachaufbauten sind allgemein
zulässig.
Um die Entwässerung des östlichen Plangrundstückes im Plangebiet sicherzustellen, wird im
westlichen Plangebiet ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger festgesetzt. Die
bestehende Regenkanalisation in der Weststraße endet heute ungefähr auf der Höhe des geplanten
westlichen Grundstückes. Eine Verlängerung der Kanalanlagen bis auf die Höhe des geplanten
östlichen Grundstückes ist nicht möglich, da sich die Kanäle in diesem Bereich der Weststraße
schon relativ nah zur Straßenoberfläche befinden. Daher soll das Regen- und Schmutzwasser des
östlichen Grundstückes über das angrenzend westliche Grundstück in die bestehenden
Kanalanlagen in der Weststraße eingeleitet werden.
Zudem befinden sich innerhalb des Plangebietes eine Wasser- und Gasleitung sowie eine
Schmutzwasser-Druckleitung, die vor der Bebauung der Grundstücke umzulegen sind. Nach
Abstimmung mit den kommunalen Fachabteilungen sowie den Stadtwerken Lippe-Weser können
diese jeweils in die nördlich angrenzende Weststraße verlegt werden.
Bauleitplanverfahren
Damit der vorliegenden 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ der
bestehende Geltungsbereich um zwei Baugrundstücke erweitert wird, ist die Änderung im sog.
Vollverfahren durchzuführen.
Gemäß § 2 (4) BauGB ist für das Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchzuführen, in der
die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln sowie zu beschreiben und zu
bewerten sind. Gemäß des § 1a (3) i.V.m. § 1 (6) Ziffer 7 Buchstabe a BauGB sind die aufgrund der
Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwartenden erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft
auszugleichen und im Bebauungsplan festzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen
sind nicht gegeben.
Die Initiative / der Antrag zur Änderung des Bebauungsplans geht von einem Antragsteller aus.
Dieser hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig
zu tragen. Die Kosten für die erforderliche Umlegung der im Plangebiet vorhandenen Ver- und
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Entsorgungsleitungen sind ebenfalls vollständig durch den Antragssteller zu erbringen.
Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplans werden durch ein vom Antragsteller
beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht.
Beschlussvorschlag:
1. Der Bebauungsplan Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“ ist als 14. Änderung gemäß § 1 (3), (6) BauGB zu
ändern (Aufstellungsbeschluss).
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der
allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes durchzuführen.
3. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB erfolgt gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.
Schemmel
Anlagen
Anlage 1
Lage des Geltungsbereichs der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01
„VdK-Siedlung“ (M. 1: 5.000)
Anlage 2
Abgrenzung des Geltungsbereichs der 14. Änderung in der Satzungsfassung der
12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“
Anlage 3
Zeichnerische Festsetzungen der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01
„VdK-Siedlung“
Anlage 4
Legende zu den zeichnerischen Festsetzungen der 14. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VdK-Siedlung“