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Beschlussvorlage (2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
173 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
03.03.17, 15:15
Aktualisiert
03.03.17, 15:15
Beschlussvorlage (2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 29/2017 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 3. März 2017 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin 16.03.2017 Bemerkungen 23.03.2017 Sachdarstellung: Die Fa. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H. wurde im August 2015 mit der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe beauftragt. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe, um die Qualitätskriterien hinsichtlich der Einhaltung von Hilfsfristen und Funktionsstärke definieren und festlegen zu können. In diesem Zusammenhang wurden die Strukturen der Freiwilligen Feuerwehr erneut untersucht und speziell die räumliche Abdeckung durch das Feuerwehrgerätehaus im Schuckenteichweg, die Einsatzverfügbarkeit und der Erreichungsgrad (Schutzziel) betrachtet. Nach der Auswertung der Einsätze im Untersuchungszeitraum (2013-2015) ist festzustellen, dass mit Ausrückzeiten durchschnittlich von über 5 Minuten zu rechnen ist. Dementsprechend würden nur 3 Minuten Fahrzeit zur Verfügung stehen, um die Einsatzstelle innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist zu erreichen. Es hat sich gezeigt, dass die verbleibende Fahrzeit oftmals nicht ausreicht, um den Vorgaben (Schutzziel) gerecht zu werden. Hilfsfristüberschreitungen häufen sich insbesondere im Ortsteil Asemissen und im Süden von Greste. Ferner wurde festgestellt, dass im vg. Zeitraum lediglich ein Erreichungsgrad von 26,8 % (erster Abmarsch) und 46,2 % (zweiter Abmarsch) erzielt wird. Diese Werte sind deutlich zu gering. Das Schutzziel der Gemeinde lautet: In 80 % der Fälle treffen 9 Einsatzkräfte nach 8 Minuten und 7 weitere Einsatzkräfte nach 13 Minuten nach Alarmierung am Einsatzort ein. Der Gutachter schlägt daher folgende Maßnahmen vor, um die Defizite im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit zu reduzieren: 1.) Verbesserung der Einsatzkräfteverfügbarkeit durch Einbindung bestehender und zukünftiger kommunaler Mitarbeiter Hierzu wurde bereits festgelegt, dass die Mitarbeiter des Bauhofes bei Ölspuren die Feuerwehr unterstützen bzw. auf Gemeindestraßen das Abstreuen und Reinigen größtenteils in eigener Regie wahrnehmen. Ferner wird bei Stellenausschreibungen grundsätzlich darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr begrüßt wird. Allerdings kann aus rechtlichen Gründen dies -2- nicht gefordert werden. Es wird künftig verstärkt darauf zu achten sein, dass bei der Neubesetzung von Stellen dieses Thema eine wichtige Rolle spielt und dafür geworben wird, sich ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren. 2.) Gewinnung tagesverfügbarer Einsatzkräfte bei ortsansässigen Firmen durch gezielte Kontaktaufnahme mit den Firmen Diesbezüglich ist geplant, gemeinsam mit der Wehrführung Gespräche mit den Firmeninhabern zu führen. Ferner ist beabsichtigt, die Problematik im Rahmen von Veranstaltungen (z.B. Gewerbestammtisch) zu erörtern. 3.) Schaffung eines hauptamtlichen Stellenanteils als „Koordinator“ mit dem Ziel der Mitgliedergewinnung In dieser Frage wurde bereits eine Festlegung dahingehend getroffen, dass der Leiter des Fachbereichs III (Ordnung und Soziales) gemeinsam mit der Wehrführung die Aufgabe Marketing/Mitgliederwerbung wahrnehmen soll. Hierzu gehören u.a. wöchentliche Abstimmungsgespräche FBL und Wehrführung, gemeinsame Pressetermine, Beteiligung an der Kampagne des Landes NRW „Für mich/Für alle“, regelmäßige Gespräche mit den Führungskräften der Feuerwehr, Einrichtung eines Arbeitskreises „Mitgliederwerbung“ (Feuerwehr/Verwaltung). Der vg. Arbeitskreis wurde bereits gebildet und hat seine Arbeit aufgenommen. 4.) Behebung struktureller Defizite in der Abdeckung durch temporäre Stationierung von Einsatzfahrzeugen im südlichen Gemeindegebiet Hierbei hat sich herausgestellt, dass eine sofortige Umsetzung dieses Vorschlags nicht möglich ist, da keine Angebote im Hinblick auf Unterstellmöglichkeiten für Fahrzeuge vorliegen. Da diese Frage jedoch von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung des Brandschutzes in den südlichen Ortsteilen ist, hat sich der hiesige Arbeitskreis „Feuerwehr“ in den vergangenen Monaten intensiv mit dieser Thematik befasst. Insbesondere wurde in der Sitzung am 16.11.2016 das Thema „möglicher Stützpunkt im südl. Gemeindegebiet“ erörtert. Hier wurde darauf hingewiesen, dass zeitnah entsprechende Unterlagen (Pläne, Kostenschätzung) zusammengetragen werden sollten, um eine Entscheidungsgrundlage zu erhalten. In einem Gespräch mit dem Kreisbrandmeister am 25.01.2017 wurde das Schutzziel u.a. auch im Hinblick auf die - Erreichbarkeit der Einsatzkräfte/Personalstärke bzw. - Zeitbedarf für Einsatzfahrten je nach Standort der Fahrzeuge erörtert. Dabei wurde vereinbart, dass die Feuerwehr zu den vg. Punkten noch einmal aktuelle Daten ermittelt. Berücksichtigt wird dabei auch die neue Vereinbarung mit der Stadt Oerlinghausen, dass in den Abendstunden und an Wochenenden auch der Löschzug Helpup alarmiert wird, wenn es um Einsätze im Bereich südlich der Bahnlinie und im Gewerbepark geht. Seitens des Kreisbrandmeisters wird empfohlen, den Brandschutzbedarfsplan bis auf die Frage „Stützpunkt südl. Gemeindegebiet“ zunächst in der vorliegenden Form zu verabschieden. Eine endgültige Entscheidung hinsichtlich eines neuen Stützpunktes sollte dann nach Auswertung der Daten Ende des Jahres erfolgen. Verwaltungsseitig wird dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, folgende Beschlussempfehlung an den Rat auszusprechen: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die im Entwurf vorliegende 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans mit Ausnahme der unter Punkt 4.) angesprochenen Thematik „Stützpunkt südl. Gemeindegebiet“. Diesbezüglich erfolgt eine Beschlussfassung erst nach Auswertung der noch zu erhebenden Daten Ende 2017. Schemmel