Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
173 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
03.03.17, 15:15
Aktualisiert
03.03.17, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
29/2017
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Taron
Telefon:
05208/991-300
Datum:
3. März 2017
2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
16.03.2017
Bemerkungen
23.03.2017
Sachdarstellung:
Die Fa. FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und
Katastrophenschutz m.b.H. wurde im August 2015 mit der 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
der Gemeinde Leopoldshöhe beauftragt. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe,
um die Qualitätskriterien hinsichtlich der Einhaltung von Hilfsfristen und Funktionsstärke definieren und
festlegen zu können.
In diesem Zusammenhang wurden die Strukturen der Freiwilligen Feuerwehr erneut untersucht und speziell
die räumliche Abdeckung durch das Feuerwehrgerätehaus im Schuckenteichweg, die Einsatzverfügbarkeit
und der Erreichungsgrad (Schutzziel) betrachtet.
Nach der Auswertung der Einsätze im Untersuchungszeitraum (2013-2015) ist festzustellen, dass mit
Ausrückzeiten durchschnittlich von über 5 Minuten zu rechnen ist. Dementsprechend würden nur 3 Minuten
Fahrzeit zur Verfügung stehen, um die Einsatzstelle innerhalb der vorgegebenen Hilfsfrist zu erreichen. Es hat
sich gezeigt, dass die verbleibende Fahrzeit oftmals nicht ausreicht, um den Vorgaben (Schutzziel) gerecht zu
werden. Hilfsfristüberschreitungen häufen sich insbesondere im Ortsteil Asemissen und im Süden von
Greste.
Ferner wurde festgestellt, dass im vg. Zeitraum lediglich ein Erreichungsgrad von 26,8 % (erster Abmarsch)
und 46,2 % (zweiter Abmarsch) erzielt wird. Diese Werte sind deutlich zu gering. Das Schutzziel der
Gemeinde lautet:
In 80 % der Fälle treffen 9 Einsatzkräfte nach 8 Minuten und 7 weitere Einsatzkräfte nach 13 Minuten
nach Alarmierung am Einsatzort ein.
Der Gutachter schlägt daher folgende Maßnahmen vor, um die Defizite im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit
zu reduzieren:
1.) Verbesserung der Einsatzkräfteverfügbarkeit durch Einbindung bestehender und zukünftiger
kommunaler Mitarbeiter
Hierzu wurde bereits festgelegt, dass die Mitarbeiter des Bauhofes bei Ölspuren die Feuerwehr
unterstützen bzw. auf Gemeindestraßen das Abstreuen und Reinigen größtenteils in eigener Regie
wahrnehmen. Ferner wird bei Stellenausschreibungen grundsätzlich darauf hingewiesen, dass die
Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr begrüßt wird. Allerdings kann aus rechtlichen Gründen dies
-2-
nicht gefordert werden. Es wird künftig verstärkt darauf zu achten sein, dass bei der Neubesetzung von
Stellen dieses Thema eine wichtige Rolle spielt und dafür geworben wird, sich ehrenamtlich in der
Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren.
2.) Gewinnung tagesverfügbarer Einsatzkräfte bei ortsansässigen Firmen durch gezielte
Kontaktaufnahme mit den Firmen
Diesbezüglich ist geplant, gemeinsam mit der Wehrführung Gespräche mit den Firmeninhabern zu führen.
Ferner ist beabsichtigt, die Problematik im Rahmen von Veranstaltungen (z.B. Gewerbestammtisch) zu
erörtern.
3.) Schaffung eines hauptamtlichen Stellenanteils als „Koordinator“ mit dem Ziel der
Mitgliedergewinnung
In dieser Frage wurde bereits eine Festlegung dahingehend getroffen, dass der Leiter des Fachbereichs
III (Ordnung und Soziales) gemeinsam mit der Wehrführung die Aufgabe Marketing/Mitgliederwerbung
wahrnehmen soll. Hierzu gehören u.a. wöchentliche Abstimmungsgespräche FBL und Wehrführung,
gemeinsame Pressetermine, Beteiligung an der Kampagne des Landes NRW „Für mich/Für alle“,
regelmäßige Gespräche mit den Führungskräften der Feuerwehr, Einrichtung eines Arbeitskreises
„Mitgliederwerbung“ (Feuerwehr/Verwaltung). Der vg. Arbeitskreis wurde bereits gebildet und hat seine
Arbeit aufgenommen.
4.) Behebung struktureller Defizite in der Abdeckung durch temporäre Stationierung von
Einsatzfahrzeugen im südlichen Gemeindegebiet
Hierbei hat sich herausgestellt, dass eine sofortige Umsetzung dieses Vorschlags nicht möglich ist, da
keine Angebote im Hinblick auf Unterstellmöglichkeiten für Fahrzeuge vorliegen. Da diese Frage jedoch
von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung des Brandschutzes in den südlichen Ortsteilen ist, hat sich
der hiesige Arbeitskreis „Feuerwehr“ in den vergangenen Monaten intensiv mit dieser Thematik befasst.
Insbesondere wurde in der Sitzung am 16.11.2016 das Thema „möglicher Stützpunkt im südl.
Gemeindegebiet“ erörtert. Hier wurde darauf hingewiesen, dass zeitnah entsprechende Unterlagen
(Pläne, Kostenschätzung) zusammengetragen werden sollten, um eine Entscheidungsgrundlage zu
erhalten.
In einem Gespräch mit dem Kreisbrandmeister am 25.01.2017 wurde das Schutzziel u.a. auch im Hinblick
auf die
- Erreichbarkeit der Einsatzkräfte/Personalstärke bzw.
- Zeitbedarf für Einsatzfahrten je nach Standort der Fahrzeuge
erörtert. Dabei wurde vereinbart, dass die Feuerwehr zu den vg. Punkten noch einmal aktuelle Daten
ermittelt.
Berücksichtigt wird dabei auch die neue Vereinbarung mit der Stadt Oerlinghausen, dass in den
Abendstunden und an Wochenenden auch der Löschzug Helpup alarmiert wird, wenn es um Einsätze im
Bereich südlich der Bahnlinie und im Gewerbepark geht.
Seitens des Kreisbrandmeisters wird empfohlen, den Brandschutzbedarfsplan bis auf die Frage „Stützpunkt
südl. Gemeindegebiet“ zunächst in der vorliegenden Form zu verabschieden.
Eine endgültige Entscheidung hinsichtlich eines neuen Stützpunktes sollte dann nach Auswertung der
Daten Ende des Jahres erfolgen.
Verwaltungsseitig wird dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, folgende Beschlussempfehlung
an den Rat auszusprechen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die im Entwurf vorliegende 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans mit Ausnahme
der unter Punkt 4.) angesprochenen Thematik „Stützpunkt südl. Gemeindegebiet“. Diesbezüglich erfolgt eine
Beschlussfassung erst nach Auswertung der noch zu erhebenden Daten Ende 2017.
Schemmel