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Beschlussvorlage (Gute Schule 2020 - Verwendungskonzept)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
107 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
03.03.17, 15:15
Aktualisiert
03.03.17, 15:15
Beschlussvorlage (Gute Schule 2020 - Verwendungskonzept) Beschlussvorlage (Gute Schule 2020 - Verwendungskonzept)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 17/2017 1. Ergänzung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Finanzen der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Uwe Aust Telefon: 05208 / 991-200 Datum: 3. März 2017 Gute Schule 2020 - Verwendungskonzept Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin 16.03.2017 Bemerkungen 23.03.2017 Sachdarstellung: Auf das Konzept (Anlage) wird verwiesen. Die dem Konzept zugrundeliegenden Maßnahmen sind im Entwurf des Wirtschaftsplans der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe“ grundsätzlich enthalten (Einbringung im Rat 26.01.2017). Anpassungen erfolgen ggf. im Rahmen der Beratung. Die Veranschlagungen aus dem Programm „Gute Schule 2020“, insbesondere Einzahlungen und Ertrag, sind im Entwurf noch nicht enthalten und werden im Rahmen der Beratungen noch eingearbeitet. Begründung zur 1. Ergänzung: 1. Das Gesamt-Kreditkontingent ist durch die Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) vom 27.12.2016, GV.NRW S. 1206, geändert worden. Der Gesamtbetrag ist von 921.249 € (230.312 €) auf 916.032 € (229.008 €) verringert worden. 2. Die Einzahlungen und ggf. Erträge sind im Wirtschaftsplan der KGL und im Haushalt der Gemeinde vorgesehen; auf die Veränderungslisten zum Haushalt bzw. zu den Wirtschaftsplänen wird verwiesen. 3. Zum aktuellen Stand wird im Haupt- und Finanzausschuss mündlich berichtet. 4. Das aktualisierte Konzept wird nachgereicht, da zum Zeitpunkt der Einladung noch verschiedene Sachverhalte abzuklären und in den Plänen einzuarbeiten sind. Beschlussvorschlag: -2- 1. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt das Konzept über die Verwendung im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“. Die Mittel sind in den Plänen entsprechend einzuplanen und gegenüber der NRW.Bank zu beantragen. 2. Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt den Sachstand zum Breitbandzugang und zur Digitalisierung an Schulen zur Kenntnis. Schemmel