Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
609 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
16.03.17, 11:33
Aktualisiert
16.03.17, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
„Gute Schule 2020“
Konzept für die Jahre 2017 bis 2020
zum Haushalts-/Wirtschaftsplanjahr
2017
1
Inhalt
A)
Einleitung ......................................................................................................................................... 3
Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................................ 3
Haushaltsrahmen ................................................................................................................................ 3
Verfahren............................................................................................................................................. 4
Hinweise und Verweise ....................................................................................................................... 4
B)
Konzept über die Verwendung ........................................................................................................ 5
Einleitung ............................................................................................................................................. 5
Verwendung – Allgemein .................................................................................................................... 5
Verwendung für die Jahre 2017 bis 2020 ............................................................................................ 6
Beschluss ........................................................................................................................................... 10
C)
Breitbandzugang und Digitalisierung an Schulen .......................................................................... 11
Einleitung ........................................................................................................................................... 11
Analyse .............................................................................................................................................. 11
Schlussfolgerung................................................................................................................................ 11
Kenntnisnahme ................................................................................................................................. 12
Gemeinde Leopoldshöhe – Der Bürgermeister
Fachbereich II Finanzen
Aufgestellt: Uwe Aust (u.aust@leopoldshoehe.de; 05208/991-200)
Status: Entwurf zur Vorlage DS 17/2017, 1. Ergänzung
Stand: 14.03.2017
2
A) Einleitung
Rechtliche Grundlagen
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt mit dem Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NordrheinWestfalen (Gute Schule 2020) im Zusammenwirken mit der NRW.Bank Mittel für Maßnahmen zur
Verfügung. Es handelt sich um Schuldendiensthilfen, deren Tilgung und Zinsaufwendungen vollständig
vom Land getragen werden. Hiermit sollen die Kommunen entlastet werden.
§ 1 des Gesetzes beschreibt die Maßnahmen, die mit der Gewährung der Schuldendiensthilfen
finanziert werden können: Sanierung, Modernisierung und Ausbau der baulichen und digitalen
kommunalen Schulinfrastruktur. Der Rat hat ein Konzept über die Maßnahmen zu beschließen.
Die Höhe der Schuldendiensthilfen bzw. das Gesamtkreditkontingent legt (§ 2) fest. Die Gemeinde
bekommt für die Jahre 2017 bis 2020 insgesamt 916.032 €, jeweils gerundet 229.008 € pro Jahr.1
Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe können ebenfalls einen Antrag stellen, allerdings wird die
Gemeinde Vertragspartnerin.2
Über die haushaltswirtschaftliche Abwicklung hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des
Landes Nordrhein-Westfalen einen Runderlass veröffentlicht.3
Haushaltsrahmen
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist Schulträgerin der Grundschule Nord, der Grundschule Asemissen
sowie der Felix-Fechenbach-Gesamtschule. Für die drei Schulen werden durch die KGL umfangreiche
Gebäude, Einrichtungen sowie durch die Gemeinde die notwendige Betriebs- und
Geschäftsausstattung zur Verfügung gestellt.
Für die Bereitstellung der Schulinfrastruktur bringt die KGL jedes Jahr erhebliche Mittel auf. Zum einen
werden die Schulgebäude unterhalten und instandgesetzt, wobei insbesondere versucht wird, im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einen Unterhaltungsstau zu vermeiden.
Darüber hinaus werden in einem erheblichen Umfang Investitionen vorgenommen, um die
notwendigen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Die Kunst ist es, zwischen nachvollziehbaren Anforderungen und Wünschen auf der einen Seite und
die Finanzierbarkeit auf der anderen Seite einen angemessenen Ausgleich zu finden, mit denen alle
beteiligten Akteure zufrieden sein können. Die Gemeinde Leopoldshöhe ist sich ihrer Verantwortung
für ihre Schulen bewusst und kommt dieser Verantwortung mit den in den Wirtschaftsplänen der KGL
berücksichtigten Maßnahmen nach. Jedes Bauprogramm und alle Unterhaltungs- bzw.
Instandhaltungsmaßnahmen müssen sich nach dem aktuellen Bedarf und der Realisierbarkeit
orientieren. Hier sind intelligente Raumprogramme, die Einbeziehung von schulischen Abläufen und
1
Ursprünglich 921.249 € (230.312 € p. a.), geändert durch die Berichtigung des Gesetzes zur Stärkung der
Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) vom 27.12.2016, GV.NRW 2016 S. 1206.
2
Ziffer 7 FAQ (30.01.2017). Diese Regelung gilt auch für die rechtlich unselbständige eigenbetriebsähnliche
Einrichtung „Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe“ (KGL).
3
Runderlass vom 16.12.2016, Aktenzeichen 34-46.11. Nach telefonischer Rücksprache am 21.02.2017 mit dem
MIK ist eine analoge Handhabung für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen mit einer Buchführung nach den
Regeln des HGB möglich. Die Abwicklung muss neutral sein (Forderungen/Verbindlichkeiten bzw.
Ertrag/Aufwand).
3
auch interschulische Abstimmungen einzubeziehen, um die verfügbaren Mittel bestmöglich
verwenden zu können.
Verfahren
Das Konzept ist auf Basis der Daten des Wirtschaftsplanes der KGL für das Wirtschaftsjahr 2017 sowie
der Finanzplanungsjahre 2018 bis 2020 aufgestellt worden.4 Beteiligt sind die in der Verwaltung
zuständigen Stellen, insbesondere die KGL und für Schulangelegenheiten sowie Finanzen beteiligten
Fachbereiche. Die Schulen sind im Vorfeld mit einbezogen und informiert worden.
Darüber hinaus sind im Kernhaushalt Mittel für eine Schulplanung eingestellt worden. Es handelt sich
nicht um eine klassische Schulentwicklungsplanung. Die angedachte Schulplanung soll als
vorausschauende Raum- und Bedarfsplanung im Vorfeld von baulichen und anderen Maßnahmen die
Grundlagen schaffen, um eine bedarfsgerechte und in die Zukunft gerichtete Zurverfügungstellung
schulischer Infrastruktur unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schulträgers zu
ermöglichen. Soweit für diese Planungen keine Mittel verwendet werden müssen, sollen die
nachfolgenden Maßnahmen dem Programm „Gute Schule“ zugeordnet werden.5
Die politische Beratung erfolgt am 21.02.2017 im Ausschuss für Bildung und Kultur, 23.02.2017 im
Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement (hinsichtlich des Wirtschaftsplanentwurfes,
vorbehaltlich des Beschlusses durch den Rat) sowie am 23.03.2017 im Rat (Beschluss zu B und
Kenntnisnahme zu C).
Hinweise und Verweise
Auf das Gesetz sowie die Informationen der NRW.Bank wird an dieser Stelle hingewiesen. Die
NRW.Bank und die Landesregierung haben unter anderem auch häufig gestellte Fragen
zusammengestellt (FAQ), auf die unter anderem hier Bezug genommen wird. Grundlegende
Informationen können über folgenden Link abgerufen werden:
https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKGute-Schule2020/15839/nrwbankproduktdetail.html
4
Grundlage ist der am 26.01.2017 eingebrachte Entwurf des Wirtschaftsplans.
Ergänzt 14.03.2017: Aktualisierung im Kernhaushalt, Produkt 003 243 001, vgl. Veränderungsliste zum
Haushalt. Planungskosten können gefördert werden, „sofern sie für die spätere Umsetzung der Sanierungsbzw. Modernisierungsmaßnahme notwendig sind“, Ziffer 15 FAQ (30.01.2017).
5
4
B) Konzept über die Verwendung
Einleitung
Das vom Rat zu beschließende Konzept wird aus den Maßnahmen abgeleitet, die für die drei Schulen
in den Jahren 2017 bis 2020 vorgesehen sind. Wichtig hierbei ist es, dass die Zuordnung des
Programmes „Gute Schule 2020“ zu bestimmten Maßnahmen nicht gleichzeitig bedeutet, dass die
betroffenen Schulen bevorzugt oder andere Schulen „zu kurz“ kommen. Aus den Wirtschaftsplänen
kann abgelesen werden, dass alle notwendigen Maßnahmen auch veranschlagt werden (siehe
„Haushaltsrahmen“).
Verwendung – Allgemein
§ 1 beschreibt die in Frage kommenden Maßnahmen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass es sich um
zusätzliche Maßnahmen handelt. Ebenfalls können begonnenen und jahresübergreifende Projekte
einbezogen werden.
Was förderfähig ist und welche Maßnahmen nicht gefördert werden, kann dem Merkblatt der
NRW.Bank entnommen werden, aus dem folgender Auszug6 abgedruckt wird:
6
Fassung 1/2017.
5
Neben neu geplanten Investitionsmaßnahmen können ausdrücklich auch Sanierungs- und
Modernisierungsmaßnahmen einbezogen werden.7 Ebenso sind bestehende Maßnahmen förderfähig,
wenn die zu finanzierenden Aufwendungen nach Programmstart entstanden sind (z. B. in
Bauabschnitten/Teilabschnitten veranschlagte Maßnahmen).8 Der o. g. Runderlass regelt die
haushaltsmäßige Abwicklung, u. a. auch die Möglichkeit, einen Ertrag für die Aufwendungen aus
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen buchen zu können.
Da die in den Wirtschaftsplänen vorgesehenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Aufwand darstellen, die letztendlich durch die Gemeinde auszugleichen sind, entlastet die Möglichkeit
der Ertragsbuchung die KGL und damit die Gemeinde. Diese Entlastung ist so weit wie möglich zu
nutzen, um den Handlungsspielraum der Gemeinde zu stärken. Eine Zuordnung solcher Maßnahmen
bedeutet nicht, dass den Schulen Mittel vorenthalten werden. Im Gegenteil verschafft das Programm
der Gemeinde die Spielräume, in Zukunft die bestmögliche Infrastruktur im Rahmen der
Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Verwendung für die Jahre 2017 bis 2020
In dem Konzept werden Maßnahmen aufgeführt, für die die Schuldendiensthilfen in Anspruch
genommen werden. Eine Zuordnung führt nicht zu Kürzungen oder Benachteiligungen bei anderen
Einrichtungen; die Veranschlagung der notwendigen Sanierungs-, Modernisierungs- sowie
Investitionsmaßnahmen erfolgt weiterhin nach den Notwendigkeiten im Rahmen der Haushaltsmittel.
Die Zuordnung erfolgt vor allen Dingen, um eine gesamtgemeindliche optimierte Nutzung der Mittel
zu erreichen.
In der Maßnahmenliste werden verschiedene Maßnahmen aufgeführt und beschrieben, die
grundsätzlich förderfähig sind.
Soweit sich Maßnahmen verschieben oder über Dringlichkeit im Laufe des Planungszeitraumes
hinzukommen, behält sich der Rat vor, das Konzept anzupassen und beauftragt die Verwaltung, mit
der NRW.Bank eine Anpassung des Konzeptes zu erreichen.
Die Verwendung der jährlichen Kontingente kann im Rahmen der Planaufstellung angepasst werden;
es bestehen keine Formvorschriften.9
7
Ziffer 11 S. 2 f FAQ (30.01.2017): „Aufwendungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen sind ebenfalls
aus dem Programm förderfähig. Die Rückstellungen für diese Maßnahmen müssen im Gegenzug aufgelöst
werden.“ Siehe auch Ziffer 12 FAQ (30.01.2017).
8
Ziffer 11 S. 1 FAQ (30.01.2017).
9
Ziffer 24 FAQ (30.01.2017).
6
Aus der Reihenfolge ergibt sich die Zuordnung, wobei bei Verschiebungen (z. B. witterungsbedingt)
oder eine nicht volle Inanspruchnahme der veranschlagten Mittel die nächstfolgende Maßnahme 10
nachrückt:
Jahr
2017
Schule
Kernhaushalt11
Maßnahme und Beschreibung
Ergebnisplan: Produkt „003 243 001 Allgemeine
Schulverwaltung“;
hier:
Schulplanung.
Auf
die
Erläuterungen unter „A) Verfahren“ wird hingewiesen.
Soweit diese Mittel nicht in Anspruch genommen werden,
folgten die nachstehenden Mittel.
GS Nord + FFG Erfolgsplan: Erweiterung der Mensaküche im Schulzentrum,
hier: notwendige bauliche Umbaumaßnahmen:
Eine bauliche Erweiterung der Mensaküche (inkl. Geräten)
ist auf Grund der gestiegenen Anzahl der ausgegebenen
Mahlzeiten unabdingbar.
GS Nord + FFG Erfolgsplan:
Herrichtung
des
Zwischenraumes
12
Mensa/Turnhalle,
um
diesen
Raum
für
die
Mittagsverpflegung der OGS bereit zu stellen
(Bodenarbeiten, Beleuchtung, Malerarbeiten); die
Einrichtung erfolgt aus dem Kernhaushalt.
Die Mensa und der Zwischenraum bieten ausreichend Platz,
um die Mittagsverpflegung aller OGS-Kinder der GS Nord in
der
Mensa
einschließlich
des
Zwischenraumes
sicherzustellen. Diese Maßnahme unterstützt damit die
verbesserte räumliche Nutzung im Bereich der GS Nord und
der FFG.
FFG
Erfolgsplan: Erneuerung des Bodenbelages im Sekretariat
und im Schulleiterbüro:
Der jetzige Bodenbelag im Sekretariat (Teppich) soll durch
einen Vinyl-Belag ersetzt werden, gleiches gilt für den Belag
im Büro des Schulleiters.
GS Nord
Erfolgsplan: Erneuerung des Fußbodens im OGS-Bereich (3.
Trakt):
Der Fußboden ist abgängig aufgrund Risse und losen Teilen
nach 30 Jahren. Unfallgefahr.
Erfolgsplan: Einbau einer Glastrennwand (Schallschutz) im
Souterrain der OGS:
Einbau einer Glastrennwand oder Trockenbauwand
(Schallschutz) im Souterrain der OGS, um einen
Spielbereich vom Lernbereich/Hausaufgabenbetreuung
abzutrennen.
GS Asemissen Erfolgsplan: Sanierungsarbeiten Flurbereich Eingang D:
Im Flurbereich des Eingangs D sind mehrere Risse und der
Putz platzt von den Wänden ab. Die Ursache ist
10
Betrag
10.000 €
60.000 €
8.000 €
15.000 €
5.000 €
7.000 €
15.000 €
Im Wirtschaftsplan 2017 sind sämtliche Instandhaltungsmaßnehmen des Erfolgsplanes sowie Investitionen
des Vermögensplans dargestellt. Die Vorgehensweise ist laut telefonischer Rückmeldung der NRW.Bank vom
27.12.2016 möglich. Vgl. auch Ziffer 27 FAQ (30.01.2017). Im Vergleich zum ursprünglichen Konzept sind die
Maßnahmen zum Teil in der Reihenfolge ausgetauscht worden.
11
Ergänzt 14.03.2017.
12
Ergänzt 14.03.2017.
7
Jahr
Schule
GS Nord + FFG
GS Nord
FFG
2017
2018
Summe
GS Nord
Maßnahme und Beschreibung
Betrag
herauszufinden und anschließend dementsprechend zu
sanieren.
Vermögensplan: Erneuerung der Entfeuchtungsanlage im
30.000 €
Schwimmbad:
Die Entfeuchtungsanlage des Schwimmbades ist in die Jahre
gekommen und erbringt nicht mehr die erforderliche
Leistung.
Vermögensplan: Erweiterung der Mensaküche im
90.000 €
Schulzentrum, hier: Geräte.
Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen
80.000 €
(Pultdächer der Flure in den Klassentrakten einschließlich
Oberlichtfenster
(dringend
sanierungsbedürftig),
Erneuerung der Eingangstüren, Erneuerung der Fenster im
Obergeschoss sowie der Beleuchtung im Lehrerflur,
Überarbeitung der Akustik in der Pausenhalle); hier: 2.
Teilbetrag (von 4):
Die Dachhaut der Pultdächer ist altersbedingt an der
Verschleißgrenze. Ebenso sind die Eingangstüren und
Fenster, welche teilweise nicht mehr dicht schließen und
die sichere Funktion nicht mehr gewährleisten,
sanierungsbedürftig. Die Beleuchtung im Lehrerflur bedarf
einer Überarbeitung, da das vorhandene Licht für das
Lesen und Schreiben nicht ausreichend ist.
Vermögensplan: Erweiterungsbau, Gesamtkosten 2 Mio. €,
990.000 €
hier 3. Teilbetrag (Ausführungskosten); (2015: 10 T €, 2016:
1 Mio. €):
Auf Grund des Platzbedarfes der Gesamtschule entsteht ein
Erweiterungsbau mit sieben Klassenzimmern und einem
Aufenthaltsraum. Das Gebäude soll hauptsächlich von der
Oberstufe genutzt werden.
Vermögensplan: Aulatrakt der FFG, energetische
170.000 €
Sanierungsmaßnahmen (Dacherneuerung einschließlich
Dämmung und Umbau der Entwässerung, Erneuerung von 3
Fensteranlagen einschließlich Sonnenschutz, Erneuerung
der Decke im Probebühnenbereich; Gesamtkosten 200 T€,
2016: 30 T€):
Die alten und glatten Holzdecken in der Pausenhalle, Fluren
und Klassen sind aus Lärm- und Gesundheitsgründen
dringend zu erneuern und durch Akustikdecken
auszutauschen.
Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen 2.000.000 €
(Fassade, Fenster, Dach, Innenausbau, Brandschutz etc.);
Gesamtbetrag 4,64 Mio. €, Zeitraum 2015 – 2018, hier: 3.
Teilbetrag (2015: 130 T€, 2016: 510 T€, 2018: 2 Mio. €):
Das Bestandsgebäude der Gesamtschule erhält eine
energetische Sanierung. In dem Zuge wird die Fassade
(inkl. Fenster) und das Dach erneuert.
Brandschutzmaßnahmen sind ebenfalls Teil der Sanierung.
Alle möglichen Maßnahmen
>229.008 €
Erfolgsplan: Überdachung eines Teiles des Pausenhofes
30.000 €
8
Jahr
Schule
GS Asemissen
FFG
2018
2019
Summe
GS Nord
GS Asemissen
FFG
2019
2020
Summe
GS Asemissen
GS Nord
2020
13
Summe
Maßnahme und Beschreibung
Betrag
Erfolgsplan: Erneuerung des Fußbodens im 1. Klassentrakt
10.000 €
(Platten sind lose, Asbestgefahr)
Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen
65.000 €
(Fortführung der Dachflächensanierung (Schwimmbad,
Pausenhalle und Flur zum Schwimmbad) sowie Erneuerung
der Fensterfronten der Pausenhalle, 3. Teilbetrag von 4
Sanierung des Schwimmbades13 (technische Anlage), 1.
125.000 €
Teilbetrag von 2
Erfolgsplan: Erneuerung des Fußbodens in den
15.000 €
Klassenräumen, 1. Teilbetrag
Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen
600.000 €
(Dämmung der Außenwände und Austausch der Fenster), 1.
Teilbetrag von 3 OGS, Forum, Schwimmbad
Erfolgsplan: Aulatrakt Erneuerung der Flurdecken, 1.
8.000 €
Teilbetrag von 2
Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen 2.000.000 €
(Fassade, Fenster, Dach, Innenausbau, Brandschutz etc.), 4.
Teilbetrag von 4
Alle möglichen Maßnahmen
>229.008 €
Erfolgsplan: Einbau von Akustikdecken in Klassenräumen
60.000 €
und Fluren
Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen
65.000 €
(Fortführung der Dachflächensanierung (Schwimmbad,
Pausenhalle und Flur zum Schwimmbad) sowie Erneuerung
der Fensterfronten der Pausenhalle, 4. Teilbetrag von 4
Sanierung des Schwimmbades (technische Anlage), 2.
125.000 €
Teilbetrag von 2
Erfolgsplan: Erneuerung des Fußbodens in den
15.000 €
Klassenräumen, 2. Teilbetrag von 2
Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen
550.000 €
(Dämmung der Außenwände und Austausche der Fenster),
2. Teilbetrag von 3 Klassentrakt
Erfolgsplan:
Sanierung von Klassenräumen und
50.000 €
Treppenhäusern
Erfolgsplan: Aulatrakt Erneuerung von Flurdecken, 2.
8.000 €
Teilbetrag von 2
Alle möglichen Maßnahmen
>229.008 €
Vermögensplan: Energetische Sanierungsmaßnahmen
550.000 €
(Dämmung der Außenwände und Austausche der Fenster),
3. Teilbetrag von 3 Klassentrakt
Vermögensplan: Hauptgebäude Dach Gefälldämmung,
350.000 €
Fassadendämmung und Erneuerung der Fensterfronten
Alle möglichen Maßnahmen
>229.008 €
FAQ Ziffer 14 (30.01.2017): Es handelt sich um ein Lehrschwimmbecken der Schule auf dem Schulgelände.
9
Beschluss
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt das Konzept über die Verwendung im Rahmen des
Programmes „Gute Schule 2020“. Die Mittel sind in den Plänen entsprechend einzuplanen und
gegenüber der NRW.Bank zu beantragen.
10
C) Breitbandzugang und Digitalisierung an Schulen
Einleitung
Dem Rat ist ein Konzept zur Kenntnis zu geben, in dem die Möglichkeiten des Breitbandzuganges
dargestellt werden. Dabei sind im Rahmen „Gute Schule 2020“ zunächst einmal Maßnahmen
förderfähig, um einen Zugang an die Breitbandversorgung zu ermöglichen (von der Grundstücksgrenze
zum Gebäude). Die Verlegung von Einrichtungen zur Breitbandversorgung in die Straße wird nicht
gefördert. Weiterhin sind Maßnahmen zur Vernetzung innerhalb der Schule sowie Richtfunkanlagen,
die ausschließlich für die geförderte Schule genutzt werden, förderfähig.14
Investitionsgüter, die über geringwertige Wirtschaftsgüter hinausgehen, sind nur förderfähig, wenn sie
die Umsetzung der Digitalisierungskonzeption der Schule unterstützen.15
Analyse
Die Grundschulen Asemissen und Nord sowie die Felix-Fechenbach-Schule liegen an Straßen, in denen
die Infrastruktur für einen Breitbandzugang nicht vorhanden ist. Ein Anschluss an das Breitband ist
aktuell somit nicht möglich. Nach neuesten Erkenntnissen soll aber in Kürze eine Anbindung an das
Breitbandnetz mit einer Verbindungsstärke von bis zu 100 Mbit für die Grundschule Nord sowie die
Felix-Fechenbach-Schule möglich sein.16
Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur schulinternen Vernetzung nur in Erwägung zu ziehen,
wenn sie auch ohne den Anschluss an die Breitbandversorgung sinnvoll sind. In diesem Zusammenhang
sind die schulinternen IT-Konzepte zu berücksichtigen, um eine bedarfs-, nutzungsgerechte sowie
zukunftssichere Infrastruktur zu ermöglichen.17
Schlussfolgerung
Sollte ein späterer Ausbau der Breitbandinfrastruktur erfolgen, können Konzepte zum Anschluss der
Schulen an die Breitbandversorgung im Zusammenhang mit IT-Konzepten der Schulen erstellt
werden.18 Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für notwendige Maßnahmen des Schulträgers
Gemeinde Leopoldshöhe ist dann zu gegebener Zeit zu prüfen.
14
Ziffer 18 FAQ (30.01.2017).
Ziffern 17, 20 FAQ (30.01.2017). Geringfügige Wirtschaftsgüter sind Wirtschaftsgüter unter 410,00 € netto
(487,90 € brutto). Hochwertige Gegenstände, wie z. B. sogenannte White-Boards sind demnach grundsätzlich
förderfähig.
16
Niederschrift über die 12. Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien- und Gebäudemanagement am
23.02.2017, Tagesordnungspunkt 4.
17
Ziffer 17 FAQ (30.01.2017). Die Maßnahmen sollen ein Digitalisierungskonzept der Schulen unterstützen.
18
Das Lernen mit digitalen Medien soll schrittweise in Lehr- und Bildungspläne einfließen. Die notwendigen
Medienkonzepte sollen für Grundschulen bis Schuljahresende 2018/2019 und für weiterführende Schulen bis
Schuljahresende 2019/2020 vorliegen.
15
11
Kenntnisnahme
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt den Sachstand zum Breitbandzugang und zur
Digitalisierung an Schulen zur Kenntnis.
12