Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
43 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
03.03.17, 15:15
Aktualisiert
03.03.17, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
32/2017
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FSB FamilienServiceBüro
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Holzapfel
Telefon:
05208 / 991-194
Datum:
3. März 2017
Anregungen und Beschwerden
hier: Fehlende Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/
Kindertagesstätte und der OGS in Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Ausschuss für Bildung und Kultur
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
21.02.2017
Bemerkungen
16.03.2017
Sachdarstellung:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ist von der Verwaltung ein Bürgerantrag
bezüglich einer fehlenden Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/Kindertagesstätte
und der OGS vorgelegt worden. Um die finanziellen Auswirkungen einer Geschwisterkindregelung zu
ermitteln, ist seitens der VHS Lippe-West, die Träger der gemeindlichen OGS ist, eine Hochrechnung
aufgestellt und in der Sitzung vorgetragen worden.
Dafür sind zunächst 94 Eltern von Kindern der OGS Asemissen befragt worden, ob sie neben dem OGSKind noch ein zahlungspflichtiges Kindergartenkind haben. Die Auswertung ergab, dass wenn das OGS Kind
gebührenfrei gestellt würde, die Einnahmen um 14.580 Euro sinken. Hochgerechnet auf beide Offenen
Ganztagsschulen in Nord und Süd ergibt sich ein Einnahmeverlust von 38.400 Euro. Sollte die halbe Gebühr
erlassen werden, ergeben sich weniger Einnahmen in Höhe von 19.200 Euro. Eine weitere Möglichkeit ist
die Festsetzung der Gebühren eine Einkommensklasse tiefer. Die Einnahmesituation verschlechtert sich
dann um 7.900 Euro.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-und Finanzausschuss möge über eine mögliche Geschwisterkindregelung entscheiden und einen
entsprechenden Beschlussvorschlag aussprechen.
Schemmel
-2-