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Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden hier: Fehlende Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/ Kindertagesstätte und der OGS in Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
43 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
03.03.17, 15:15
Aktualisiert
03.03.17, 15:15
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden
hier: 	Fehlende Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/
	Kindertagesstätte und der OGS in Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden
hier: 	Fehlende Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/
	Kindertagesstätte und der OGS in Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 32/2017 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FSB FamilienServiceBüro der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Holzapfel Telefon: 05208 / 991-194 Datum: 3. März 2017 Anregungen und Beschwerden hier: Fehlende Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/ Kindertagesstätte und der OGS in Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Haupt- und Finanzausschuss Termin 21.02.2017 Bemerkungen 16.03.2017 Sachdarstellung: In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur ist von der Verwaltung ein Bürgerantrag bezüglich einer fehlenden Geschwisterkindregelung bei den Beiträgen für Kindergarten/Kindertagesstätte und der OGS vorgelegt worden. Um die finanziellen Auswirkungen einer Geschwisterkindregelung zu ermitteln, ist seitens der VHS Lippe-West, die Träger der gemeindlichen OGS ist, eine Hochrechnung aufgestellt und in der Sitzung vorgetragen worden. Dafür sind zunächst 94 Eltern von Kindern der OGS Asemissen befragt worden, ob sie neben dem OGSKind noch ein zahlungspflichtiges Kindergartenkind haben. Die Auswertung ergab, dass wenn das OGS Kind gebührenfrei gestellt würde, die Einnahmen um 14.580 Euro sinken. Hochgerechnet auf beide Offenen Ganztagsschulen in Nord und Süd ergibt sich ein Einnahmeverlust von 38.400 Euro. Sollte die halbe Gebühr erlassen werden, ergeben sich weniger Einnahmen in Höhe von 19.200 Euro. Eine weitere Möglichkeit ist die Festsetzung der Gebühren eine Einkommensklasse tiefer. Die Einnahmesituation verschlechtert sich dann um 7.900 Euro. Beschlussvorschlag: Der Haupt-und Finanzausschuss möge über eine mögliche Geschwisterkindregelung entscheiden und einen entsprechenden Beschlussvorschlag aussprechen. Schemmel -2-