Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
103 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
03.03.17, 15:15
Aktualisiert
03.03.17, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich Drucksache
19/2017
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB I
Zentrale Dienste / Hauptund Personalverwaltung
Auskunft erteilt:
Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-100
Datum:
3. März 2017
Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Termin
16.03.2017
Bemerkungen
23.03.2017
Sachdarstellung:
Gemäß § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde die zur
Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten vorrangig aus speziellen
Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu erheben. Zu diesen speziellen Entgelten zählen die
Gebühren nach § 4 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Bei den hier
betroffenen Verwaltungsgebühren handelt es sich um Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine
besondere Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung erhoben werden. Diese
Gebühren dürfen nach § 5 Abs. 1 KAG NRW nur erhoben werden, wenn die Leistung der Verwaltung von den
Beteiligten beantragt worden ist oder, wenn sie ihn unmittelbar begünstigt.
Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe wurde am 16. Dezember 2010 neu gefasst,
eine Anpassung der in der Anlage zu dieser Satzung festgeschriebenen Gebühren ist seitdem nicht erfolgt.
Vor dem Hintergrund der seitdem gestiegenen Personal- und Sachkosten sowie unter Berücksichtigung der
Haushaltssituation wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Gebührentarif anzupassen.
Als Anlage ist dieser Drucksache eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen
Gebührentarife beigefügt, wobei die neuen Gebührensätze im Wesentlichen auf Grundlage der MusterVerwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen basieren. Die unter
Tarif-Nr. 15 bis 19 aufgeführten Gebühren wurden neu aufgenommen.
Verwaltungsseitig wird dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, folgende Beschlussempfehlung an
den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe auszusprechen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2010 in der vorgelegten Fassung.
Schemmel
Anlage