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Beschlussvorlage (Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe )

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
103 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
03.03.17, 15:15
Aktualisiert
03.03.17, 15:15
Beschlussvorlage (Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe )

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich Drucksache 19/2017 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB I Zentrale Dienste / Hauptund Personalverwaltung Auskunft erteilt: Frau Sunkovsky Telefon: 05208/991-100 Datum: 3. März 2017 Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin 16.03.2017 Bemerkungen 23.03.2017 Sachdarstellung: Gemäß § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten vorrangig aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu erheben. Zu diesen speziellen Entgelten zählen die Gebühren nach § 4 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Bei den hier betroffenen Verwaltungsgebühren handelt es sich um Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung erhoben werden. Diese Gebühren dürfen nach § 5 Abs. 1 KAG NRW nur erhoben werden, wenn die Leistung der Verwaltung von den Beteiligten beantragt worden ist oder, wenn sie ihn unmittelbar begünstigt. Die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe wurde am 16. Dezember 2010 neu gefasst, eine Anpassung der in der Anlage zu dieser Satzung festgeschriebenen Gebühren ist seitdem nicht erfolgt. Vor dem Hintergrund der seitdem gestiegenen Personal- und Sachkosten sowie unter Berücksichtigung der Haushaltssituation wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Gebührentarif anzupassen. Als Anlage ist dieser Drucksache eine Gegenüberstellung der bisherigen und der vorgeschlagenen Gebührentarife beigefügt, wobei die neuen Gebührensätze im Wesentlichen auf Grundlage der MusterVerwaltungsgebührensatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen basieren. Die unter Tarif-Nr. 15 bis 19 aufgeführten Gebühren wurden neu aufgenommen. Verwaltungsseitig wird dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, folgende Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde Leopoldshöhe auszusprechen: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die Änderung der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2010 in der vorgelegten Fassung. Schemmel Anlage