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Beschlussvorlage (Verwaltungsgebührensatzung Anlage 2017)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
213 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
03.03.17, 15:15
Aktualisiert
03.03.17, 15:15
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Inhalt der Datei

Alte Fassung Neue Fassung Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2010 Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16. Dezember 2010 in der Fassung vom _______________ Gebührentarif Gebührentarif TarifNr. 1. Gegenstand Vervielfältigungen und Auszüge TarifNr. 1. Gegenstand Gebühr Vervielfältigungen und Auszüge a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 für jede Seite jeweils 0,50 € a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4 für die ersten zehn Seiten jeweils ab der 11. Seite jeweils 0,70 € 0,40 € b) bei größeren Formaten als DIN A4 für jede Seite 0,80 € b) bei größeren Formaten als DIN A4 für jede Seite 0,90 € c) Farbkopien und –ausdrucke im Format A4 im Format A3 1,00 € 1,60 € c) Farbkopien und -ausdrucke im Format A4 im Format A3 1,20 € 1,70 € d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene halbe Stunde 2. Gebühr d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt je angefangene 15 Minuten 16,00 € Beglaubigungen und Zeugnisse 2. 12,50 € Beglaubigungen und Zeugnisse a) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen 1,50 € a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 2,50 € b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, je Seite Zeichnungen, Plänen je Seite 2,00 € 2,00 € b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen je Seite 4,20 € (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%) 3. Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist je angefangene halbe Stunde 4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen 5. Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) je angefangene halbe Stunde 6. 7. 8. 22,00 € 5,00 € 2,50 € Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 3,50 € Unbedenklichkeitsbescheinigungen 5. Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) je angefangene halbe Stunde 7. 8. 22,00 € Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden je angefangene halbe Stunde 4. 6. Feststellungen aus Konten und Akten 25,00 € 6,00 € 25,00 € Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. (z.B. Abgaben- u. Steuerbescheide) 3,00 € Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 5,00 € Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde 9. 22,00 € Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist je angefangene halbe Stunde 22,00 € Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. je angefangene halbe Stunde 9. 3. 25,00 € Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden je angefangene halbe Stunde 25,00 € 10. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für 10. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde 22,00 € a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde 25,00 € b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde 22,00 € b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde 25,00 € c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde 13,00 € c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde 20,00 € 11. Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen 11. Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen 0,35 € 0,25 € bis 40 Seiten für jede angefangene Seite für jede weitere Seite 12. Lichtpausen und Plots im Format DIN A 4 im Format DIN A 3 im Format DIN A 2 im Format DIN A 1 im Format DIN A 0 7,50 € 8,50 € 10,50 € 12,50 € 14,50 € im Format DIN A 4 im Format DIN A 3 im Format DIN A 2 im Format DIN A 1 im Format DIN A 0 8,00 € 8,50 € 10,50 € 12,50 € 14,50 € Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. 13. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen 13. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen 22,00 € 14. Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger je angefangene 10 Minuten 0,35 € 12. Lichtpausen und Plots Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. je angefangene halbe Stunde für jede angefangene Seite je angefangene halbe Stunde 25,00 € 14. Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger 7,50 € je angefangene 10 Minuten 8,00 € 15. Übersendung von Akten zur Einsichtnahme im Interesse des Empfängers (soweit erforderlich und rechtlich zulässig) 12,00 € 16. Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr 4,00 € 17. Zahlungserinnerungen, soweit nicht besondere Gebühren vorgeschrieben sind 2,50 € 18. Bereitstellung eines Arbeitsplatzes zur Einsichtnahme in Unterlagen, Akten usw. a) für die erste halbe Stunde b) bis zu einer Stunde 7,50 € 12,00 € c) für jede weitere Stunde 2,50 € d) bei Haus- oder Bauakten pro Hausnummer 7,50 €