Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
213 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
03.03.17, 15:15
Aktualisiert
03.03.17, 15:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Alte Fassung
Neue Fassung
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 16. Dezember 2010
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 16. Dezember 2010
in der Fassung vom _______________
Gebührentarif
Gebührentarif
TarifNr.
1.
Gegenstand
Vervielfältigungen und Auszüge
TarifNr.
1.
Gegenstand
Gebühr
Vervielfältigungen und Auszüge
a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4
für jede Seite jeweils
0,50 €
a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A4
für die ersten zehn Seiten jeweils
ab der 11. Seite jeweils
0,70 €
0,40 €
b) bei größeren Formaten als DIN A4 für jede Seite
0,80 €
b) bei größeren Formaten als DIN A4 für jede Seite
0,90 €
c) Farbkopien und –ausdrucke
im Format A4
im Format A3
1,00 €
1,60 €
c) Farbkopien und -ausdrucke
im Format A4
im Format A3
1,20 €
1,70 €
d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus
Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach
dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher
Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Die Gebühr beträgt je angefangene halbe Stunde
2.
Gebühr
d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus
Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach
dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher
Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Die Gebühr beträgt je angefangene 15 Minuten
16,00 €
Beglaubigungen und Zeugnisse
2.
12,50 €
Beglaubigungen und Zeugnisse
a) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
1,50 €
a) Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
2,50 €
b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen,
Zeichnungen, Plänen, je Seite
Zeichnungen, Plänen je Seite
2,00 €
2,00 €
b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen,
Zeichnungen, Plänen je Seite
4,20 €
(bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt
sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50%)
3.
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere
Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
je angefangene halbe Stunde
4.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
5.
Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige
Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum
Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts
nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB)
je angefangene halbe Stunde
6.
7.
8.
22,00 €
5,00 €
2,50 €
Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene
Hundesteuermarken
3,50 €
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
5.
Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige
Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum
Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts
nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB)
je angefangene halbe Stunde
7.
8.
22,00 €
Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für
Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen,
Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden
je angefangene halbe Stunde
4.
6.
Feststellungen aus Konten und Akten
25,00 €
6,00 €
25,00 €
Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen
etc. (z.B. Abgaben- u. Steuerbescheide)
3,00 €
Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene
Hundesteuermarken
5,00 €
Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene halbe Stunde
9.
22,00 €
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere
Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
je angefangene halbe Stunde
22,00 €
Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen
etc.
je angefangene halbe Stunde
9.
3.
25,00 €
Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für
Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen,
Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
10. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen,
Auszüge, technische Arbeiten und zwar für
10. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen,
Auszüge, technische Arbeiten und zwar für
a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde
22,00 €
a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde
25,00 €
b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde
22,00 €
b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde
25,00 €
c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von
Geräten je angefangene halbe Stunde
13,00 €
c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von
Geräten je angefangene halbe Stunde
20,00 €
11. Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen
Ausschreibungen
11. Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen
Ausschreibungen
0,35 €
0,25 €
bis 40 Seiten für jede angefangene Seite
für jede weitere Seite
12. Lichtpausen und Plots
im Format DIN A 4
im Format DIN A 3
im Format DIN A 2
im Format DIN A 1
im Format DIN A 0
7,50 €
8,50 €
10,50 €
12,50 €
14,50 €
im Format DIN A 4
im Format DIN A 3
im Format DIN A 2
im Format DIN A 1
im Format DIN A 0
8,00 €
8,50 €
10,50 €
12,50 €
14,50 €
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per
Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
13. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut,
Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen
13. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut,
Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen
22,00 €
14. Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger
je angefangene 10 Minuten
0,35 €
12. Lichtpausen und Plots
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per
Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
je angefangene halbe Stunde
für jede angefangene Seite
je angefangene halbe Stunde
25,00 €
14. Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger
7,50 €
je angefangene 10 Minuten
8,00 €
15. Übersendung von Akten zur Einsichtnahme im Interesse
des Empfängers (soweit erforderlich und rechtlich
zulässig)
12,00 €
16. Auszug aus dem Kassenkonto für ein Rechnungsjahr
4,00 €
17. Zahlungserinnerungen, soweit nicht besondere Gebühren
vorgeschrieben sind
2,50 €
18. Bereitstellung eines Arbeitsplatzes zur Einsichtnahme
in Unterlagen, Akten usw.
a) für die erste halbe Stunde
b) bis zu einer Stunde
7,50 €
12,00 €
c) für jede weitere Stunde
2,50 €
d) bei Haus- oder Bauakten pro Hausnummer
7,50 €