Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
114 kB
Datum
30.09.2015
Erstellt
20.08.15, 12:04
Aktualisiert
20.08.15, 12:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 146/2015
18.08.2015
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
02.09.2015
Kreisausschuss
30.09.2015
Neubau der K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim
hier: Zustimmung zum Entwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
gez.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
Hessenius
Kreiskämmerer
Die Mittel sind im Haushalt 2015 (Produkt 54201, Zeile 25) i.H.v.
2.850.000 € berücksichtigt und stehen nach Rechtskraft des
Haushaltes zur Verfügung. Der Restbetrag wird ab dem Haushalt
2016 berücksichtigt.
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Entwurf zum Neubau der K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim zu und
beauftragt die Verwaltung den notwendigen Grunderwerb über den Abschluss von Bauerlaubnisverträgen sicherzustellen
-2Begründung:
Mit dem Beschluss zur V87/2013 wurde die Verwaltung mit dem Ziel einer Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2016 beauftragt den im Rahmen des B-Planverfahrens aufgestellten Konzeptentwurf
der Stadt Euskirchen zum Entwurf fortzuschreiben.
Zwischenzeitlich liegt eine mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmte Entwurfsplanung vor.
Auf Veranlassung und in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger
der B 56 wurde der Einmündungsbereich B 56 / K 1n entgegen des im Konzeptentwurf vorgesehenen
T-förmigen Einmündungsbereichs zu einem Kreisverkehrsplatz umgeplant.
Der geplante Ausbau in Form eines Kreisverkehrs erhöht sowohl die Verkehrssicherheit, als auch die
Verkehrsqualität des Einmündungsbereichs. Die neue Planung bewegt sich weitestgehend in den
Grenzen der festgesetzten Verkehrsflächen des rechtskräftigen Bebauungsplans. Die Stadt Euskirchen erklärte die Bebauungsplankonformität der Planung. Hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen liegt die Zustimmung des zuständigen Straßenverkehrsamtes sowie der Polizei vor.
Die K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim, soll somit über 2 Kreisverkehrsplätze an das bestehende
Straßennetz angeknüpft werden. Die Ausbaulänge der K 1n beträgt zwischen den beiden Kreisverkehren rund 590 m. Die Länge der 4 auszubauenden Anschlussäste beträgt in der Summe ca. 420 m.
Damit ergibt sich eine Gesamtausbaulänge von 1010 m zuzüglich der beiden Kreisverkehrsplätze.
Die einzelnen Planungsabschnitte lassen sich wie folgt beschreiben.
Freie Strecke
Die Querschnitte der Anschlussäste der K 24 und B 56 entsprechen in ihren Fahrbahnbreiten den
Bestandsfahrbahnen. Die beiden Fahrspuren der Neubaustrecke der K 1n haben eine Breite von
jeweils 3,75. Ausgehend von der K 24 folgt die K1n einer bestehenden Wirtschaftswegetrasse. Der
bestehende Wirtschaftsweg wird auf gesamter Länge durch den Neubau eines 3 m breiten straßenbegleitenden Wirtschaftswegs ersetzt. Der Wirtschaftsweg liegt am östlichen Fahrbahnrand der
K 1n und ist durch einen 3 m breiten Bankettstreifen von dieser getrennt. Die Entwässerung der
Fahrbahn erfolgt über eine am westlichen Fahrbahnrand liegende mit Querriegeln versehene Mulde.
KVP K 24 / K 1n
Der geplante Kreisverkehr an der freien Strecke der K 24 hat einen Durchmesser von 40 m. Die
Breite der Kreisfahrbahn beträgt 6,50m. Der in diesem Bereich vorhandene straßenbegleitende
Radweg der K 24 wird in bestehender Trasse, geschützt durch 2 Fahrbahnteiler über die K 1n in
Richtung Euskirchen geführt, sowie an den straßenbegleitenden Wirtschaftsweg der K 1n angeschlossen. Dieser wird als Bestandteil des touristischen Radwegenetzes für den Radverkehr
freigegeben.
Die Fahrbahnbreiten in den Ein- und Ausfahrtbereichen des KVP betragen 3,75 und 4,00 m. Zur
Unterstützung der Zugwirkung der Umgehungsstraße wird ein freier Bypass den aus Richtung L 210
kommenden Verkehr auf die K 1n führen. Der Bypass hebt die Attraktivität der K1n, da er eine direkte
Fahrbeziehung gewährleistet und entlastet den Kreisverkehr deutlich.
-3KVP B 56 / K 1n
Vor dem Hintergrund der in unmittelbarer Nähe angrenzenden geschlossenen Bebauung wurde der
Außendurchmesser des KVP B 56 / K 1n in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW auf 35
m festgelegt. Die Breite der Kreisfahrbahn ergibt sich auf Grund der zu gewährleistenden Schleppkurven bei dem hier angesetzten kleineren Außendurchmesser zu 7,50m. Die vorzusehenden Einund Ausfahrtbreiten erhöhen sich - den Schleppkurvennachweisen folgend - ebenfalls geringfügig um
ca. 25 cm im Abgleich mit dem KVP an der K 24.
Auch hier wird ein geplanter Bypass den aus Richtung Euskirchen kommenden Hauptverkehrsstrom
aufnehmen und auf die K 1n führen. Hierbei geht der Bypass als übergeordneter Ast und durchlaufender Fahrstreifen in die K 1n über. Der aus Richtung Kuchenheim kommende, über den
Kreisverkehr auf die K1n geführte, Verkehrsstrang wird als Fahrspur geringerer Verkehrsbedeutung
über eine Einfädelungsspur auf die K 1n geführt.
Im Ist-Zustand wird der Radverkehr entlang der B 56 derzeit auf beiden Fahrbahnseiten im Einrichtungsverkehr geführt. Diesen Zustand im Planfall fortzuführen würde für den aus Richtung
Euskirchen kommenden, mit Zielrichtung Kuchenheim fahrenden Radfahrer einen Umweg sowie ein
vermeidbares Kreuzen von drei Fahrspuren bedeuten.
Um dies zu verhindern sieht die Planung in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW vor,
den Radfahrer im Ausbaubereich auf dem bestehenden nördlichen Radweg entlang der B 56 einseitig
im Zweirichtungsverkehr zu führen. Die Querung der B 56 erfolgt geschützt über 2 neu zu erstellende
Querungshilfen.
Da der Konzeptentwurf dem Bebauungsplanverfahren zu Grunde lag wurden die im Rahmen der
Entwurfsplanung vorgenommenen Änderungen mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange
abgestimmt. Vor dem Hintergrund der auslaufenden Fördersituation wurde die Bezirksregierung Köln
schon frühzeitig über die beabsichtigten Änderungen in Kenntnis gesetzt und fortlaufend über den
Abstimmungsstand informiert. Mit Fertigstellung der hier vorliegenden Entwurfsunterlagen wurden der
Bezirksregierung die geänderten Planunterlagen über eine Änderungsanzeige zur Prüfung vorgelegt.
Eine mögliche Förderung wurde für das Jahr 2016 vorbehaltlich der Prüfung in Aussicht gestellt
Hinsichtlich des Erwerbs der zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Flächen wurden mit den
betroffenen Grundstückseigentümern erste Gespräche geführt. Um hier die Handlungsfähigkeit der
Verwaltung sicherzustellen ist es notwendig die Verwaltung auch vor dem Hintergrund der vorläufigen
Haushaltsführung zum Abschluss von Bauerlaubnisverträgen zu autorisieren.
Die Bauerlaubnisverträge finden Ihre Notwenigkeit neben dem Sicherstellen der Flächenverfügbarkeit
ebenfalls darin, die erworbenen Flächen sowie die zusätzlich während der Bauzeit notwendigen
Arbeitsräume frühzeitig aus der Bewirtschaftung zu nehmen und so Entschädigungszahlungen zu
vermeiden.
-4-
Die kalkulierten Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen einschließlich des notwendigen Grunderwerbs rund 3 Mio. €. Die Maßnahme wird zu 60% aus Mitteln des GVFG gefördert. Die K1n Ortsumgehung Kuchenheim ersetzt die derzeitige Ortsdurchfahrt der K1 im Zuge der Carl-KoenenStraße. Diese wird bei Umsetzung der Baumaßnahme im Einvernehmen mit der Stadt Euskirchen
zur Stadtstraße abgestuft. Die Abstufung der Kreisstraße erfolgt ohne Veränderung des baulichen
Zustands. Eine Sanierung oder Instandsetzung ist weder für die Fahrbahn, noch für baulichen
Anlagen, wie die dort vorhandene Brücke und Stützwand vorgesehen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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