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Beschlussvorlage GB (Neubau der K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim hier: Zustimmung zum Entwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
114 kB
Datum
30.09.2015
Erstellt
20.08.15, 12:04
Aktualisiert
20.08.15, 12:04
Beschlussvorlage GB (Neubau der K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim
hier: Zustimmung zum Entwurf) Beschlussvorlage GB (Neubau der K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim
hier: Zustimmung zum Entwurf) Beschlussvorlage GB (Neubau der K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim
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hier: Zustimmung zum Entwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 146/2015 18.08.2015 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 02.09.2015 Kreisausschuss 30.09.2015 Neubau der K 1n, Ortsumgehung Euskirchen-Kuchenheim hier: Zustimmung zum Entwurf Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. gez. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: Hessenius Kreiskämmerer Die Mittel sind im Haushalt 2015 (Produkt 54201, Zeile 25) i.H.v. 2.850.000 € berücksichtigt und stehen nach Rechtskraft des Haushaltes zur Verfügung. Der Restbetrag wird ab dem Haushalt 2016 berücksichtigt. X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Entwurf zum Neubau der K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim zu und beauftragt die Verwaltung den notwendigen Grunderwerb über den Abschluss von Bauerlaubnisverträgen sicherzustellen -2Begründung: Mit dem Beschluss zur V87/2013 wurde die Verwaltung mit dem Ziel einer Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2016 beauftragt den im Rahmen des B-Planverfahrens aufgestellten Konzeptentwurf der Stadt Euskirchen zum Entwurf fortzuschreiben. Zwischenzeitlich liegt eine mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmte Entwurfsplanung vor. Auf Veranlassung und in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW als Straßenbaulastträger der B 56 wurde der Einmündungsbereich B 56 / K 1n entgegen des im Konzeptentwurf vorgesehenen T-förmigen Einmündungsbereichs zu einem Kreisverkehrsplatz umgeplant. Der geplante Ausbau in Form eines Kreisverkehrs erhöht sowohl die Verkehrssicherheit, als auch die Verkehrsqualität des Einmündungsbereichs. Die neue Planung bewegt sich weitestgehend in den Grenzen der festgesetzten Verkehrsflächen des rechtskräftigen Bebauungsplans. Die Stadt Euskirchen erklärte die Bebauungsplankonformität der Planung. Hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen liegt die Zustimmung des zuständigen Straßenverkehrsamtes sowie der Polizei vor. Die K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim, soll somit über 2 Kreisverkehrsplätze an das bestehende Straßennetz angeknüpft werden. Die Ausbaulänge der K 1n beträgt zwischen den beiden Kreisverkehren rund 590 m. Die Länge der 4 auszubauenden Anschlussäste beträgt in der Summe ca. 420 m. Damit ergibt sich eine Gesamtausbaulänge von 1010 m zuzüglich der beiden Kreisverkehrsplätze. Die einzelnen Planungsabschnitte lassen sich wie folgt beschreiben. Freie Strecke Die Querschnitte der Anschlussäste der K 24 und B 56 entsprechen in ihren Fahrbahnbreiten den Bestandsfahrbahnen. Die beiden Fahrspuren der Neubaustrecke der K 1n haben eine Breite von jeweils 3,75. Ausgehend von der K 24 folgt die K1n einer bestehenden Wirtschaftswegetrasse. Der bestehende Wirtschaftsweg wird auf gesamter Länge durch den Neubau eines 3 m breiten straßenbegleitenden Wirtschaftswegs ersetzt. Der Wirtschaftsweg liegt am östlichen Fahrbahnrand der K 1n und ist durch einen 3 m breiten Bankettstreifen von dieser getrennt. Die Entwässerung der Fahrbahn erfolgt über eine am westlichen Fahrbahnrand liegende mit Querriegeln versehene Mulde. KVP K 24 / K 1n Der geplante Kreisverkehr an der freien Strecke der K 24 hat einen Durchmesser von 40 m. Die Breite der Kreisfahrbahn beträgt 6,50m. Der in diesem Bereich vorhandene straßenbegleitende Radweg der K 24 wird in bestehender Trasse, geschützt durch 2 Fahrbahnteiler über die K 1n in Richtung Euskirchen geführt, sowie an den straßenbegleitenden Wirtschaftsweg der K 1n angeschlossen. Dieser wird als Bestandteil des touristischen Radwegenetzes für den Radverkehr freigegeben. Die Fahrbahnbreiten in den Ein- und Ausfahrtbereichen des KVP betragen 3,75 und 4,00 m. Zur Unterstützung der Zugwirkung der Umgehungsstraße wird ein freier Bypass den aus Richtung L 210 kommenden Verkehr auf die K 1n führen. Der Bypass hebt die Attraktivität der K1n, da er eine direkte Fahrbeziehung gewährleistet und entlastet den Kreisverkehr deutlich. -3KVP B 56 / K 1n Vor dem Hintergrund der in unmittelbarer Nähe angrenzenden geschlossenen Bebauung wurde der Außendurchmesser des KVP B 56 / K 1n in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW auf 35 m festgelegt. Die Breite der Kreisfahrbahn ergibt sich auf Grund der zu gewährleistenden Schleppkurven bei dem hier angesetzten kleineren Außendurchmesser zu 7,50m. Die vorzusehenden Einund Ausfahrtbreiten erhöhen sich - den Schleppkurvennachweisen folgend - ebenfalls geringfügig um ca. 25 cm im Abgleich mit dem KVP an der K 24. Auch hier wird ein geplanter Bypass den aus Richtung Euskirchen kommenden Hauptverkehrsstrom aufnehmen und auf die K 1n führen. Hierbei geht der Bypass als übergeordneter Ast und durchlaufender Fahrstreifen in die K 1n über. Der aus Richtung Kuchenheim kommende, über den Kreisverkehr auf die K1n geführte, Verkehrsstrang wird als Fahrspur geringerer Verkehrsbedeutung über eine Einfädelungsspur auf die K 1n geführt. Im Ist-Zustand wird der Radverkehr entlang der B 56 derzeit auf beiden Fahrbahnseiten im Einrichtungsverkehr geführt. Diesen Zustand im Planfall fortzuführen würde für den aus Richtung Euskirchen kommenden, mit Zielrichtung Kuchenheim fahrenden Radfahrer einen Umweg sowie ein vermeidbares Kreuzen von drei Fahrspuren bedeuten. Um dies zu verhindern sieht die Planung in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen NRW vor, den Radfahrer im Ausbaubereich auf dem bestehenden nördlichen Radweg entlang der B 56 einseitig im Zweirichtungsverkehr zu führen. Die Querung der B 56 erfolgt geschützt über 2 neu zu erstellende Querungshilfen. Da der Konzeptentwurf dem Bebauungsplanverfahren zu Grunde lag wurden die im Rahmen der Entwurfsplanung vorgenommenen Änderungen mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Vor dem Hintergrund der auslaufenden Fördersituation wurde die Bezirksregierung Köln schon frühzeitig über die beabsichtigten Änderungen in Kenntnis gesetzt und fortlaufend über den Abstimmungsstand informiert. Mit Fertigstellung der hier vorliegenden Entwurfsunterlagen wurden der Bezirksregierung die geänderten Planunterlagen über eine Änderungsanzeige zur Prüfung vorgelegt. Eine mögliche Förderung wurde für das Jahr 2016 vorbehaltlich der Prüfung in Aussicht gestellt Hinsichtlich des Erwerbs der zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Flächen wurden mit den betroffenen Grundstückseigentümern erste Gespräche geführt. Um hier die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen ist es notwendig die Verwaltung auch vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung zum Abschluss von Bauerlaubnisverträgen zu autorisieren. Die Bauerlaubnisverträge finden Ihre Notwenigkeit neben dem Sicherstellen der Flächenverfügbarkeit ebenfalls darin, die erworbenen Flächen sowie die zusätzlich während der Bauzeit notwendigen Arbeitsräume frühzeitig aus der Bewirtschaftung zu nehmen und so Entschädigungszahlungen zu vermeiden. -4- Die kalkulierten Gesamtkosten des Bauvorhabens betragen einschließlich des notwendigen Grunderwerbs rund 3 Mio. €. Die Maßnahme wird zu 60% aus Mitteln des GVFG gefördert. Die K1n Ortsumgehung Kuchenheim ersetzt die derzeitige Ortsdurchfahrt der K1 im Zuge der Carl-KoenenStraße. Diese wird bei Umsetzung der Baumaßnahme im Einvernehmen mit der Stadt Euskirchen zur Stadtstraße abgestuft. Die Abstufung der Kreisstraße erfolgt ohne Veränderung des baulichen Zustands. Eine Sanierung oder Instandsetzung ist weder für die Fahrbahn, noch für baulichen Anlagen, wie die dort vorhandene Brücke und Stützwand vorgesehen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)