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Beschlussvorlage LIL/GM (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 der LIL)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
25.05.16, 21:17
Aktualisiert
25.05.16, 21:17
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Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 66/2016 zur Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien Fachbereich: FB V Gemeindebetriebe und Gebäudemanagement Auskunft erteilt: Herr Niebuhr der Gemeinde Leopoldshöhe Telefon: 05208/991-261 Datum: 25. Mai 2016 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 der LIL Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement Termin 08.06.2016 Rat 23.06.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Vorfeld dieses Tagesordnungspunktes wird der Wirtschaftsprüfer Herr Kampen den Jahresabschluss der LIL für das Wirtschaftsjahr 2014 vorstellen. Im Jahre 2014 wurde ein Überschuss in Höhe von 125.407,17 € erzielt. Unter Berücksichtigung des Vortrages aus 2013 in Höhe von 6.313,00 €, verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe von 131.720,17 €, über dessen Verwendung zu entscheiden ist. Die Situation der LIL stellt sich auch im Wirtschaftsjahr 2014 unverändert positiv dar. Ursächlich dafür ist weiterhin hauptsächlich die erfolgreiche Grundstücksvermarktung. Der Bedarf an Baugrundstücken hält nach wie vor an. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung hält es die Betriebsleitung für vertretbar, vom dem verbleibenden Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von 100.000 € im Wirtschaftsjahr 2015 an den Kernhaushalt auszuschütten. Der Restbetrag von 31.720,17 € sollte auf neue Rechnung vorgetragen werden. Beschlussvorschlag: a) Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2014 und die Beratung in der Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement dem Rat folgende Beschlussfassung: 1.) Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe festgestellt. -2- 2.) Von dem Bilanzgewinn in Höhe von 131.720,17 € wird ein Betrag von 100.000 € in 2015 an den Kernhaushalt ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von 31.720,17 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. Oortman