Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
25.05.16, 21:17
Aktualisiert
25.05.16, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
66/2016
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien
Fachbereich:
FB V Gemeindebetriebe
und Gebäudemanagement
Auskunft erteilt:
Herr Niebuhr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Telefon:
05208/991-261
Datum:
25. Mai 2016
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 der LIL
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement
Termin
08.06.2016
Rat
23.06.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Vorfeld dieses Tagesordnungspunktes wird der Wirtschaftsprüfer Herr Kampen den Jahresabschluss der
LIL für das Wirtschaftsjahr 2014 vorstellen. Im Jahre 2014 wurde ein Überschuss in Höhe von 125.407,17 €
erzielt.
Unter Berücksichtigung des Vortrages aus 2013 in Höhe von 6.313,00 €, verbleibt ein Bilanzgewinn in Höhe
von 131.720,17 €, über dessen Verwendung zu entscheiden ist.
Die Situation der LIL stellt sich auch im Wirtschaftsjahr 2014 unverändert positiv dar. Ursächlich dafür ist
weiterhin hauptsächlich die erfolgreiche Grundstücksvermarktung. Der Bedarf an Baugrundstücken hält
nach wie vor an.
Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung hält es die Betriebsleitung für vertretbar, vom dem verbleibenden
Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von 100.000 € im Wirtschaftsjahr 2015 an den Kernhaushalt
auszuschütten. Der Restbetrag von 31.720,17 € sollte auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Beschlussvorschlag:
a) Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2014 und die Beratung in der
Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement dem Rat
folgende Beschlussfassung:
1.) Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2014 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe
festgestellt.
-2-
2.) Von dem Bilanzgewinn in Höhe von 131.720,17 € wird ein Betrag von 100.000 € in 2015 an den
Kernhaushalt ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von 31.720,17 € wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) erteilt der
Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsausschuss gem. §
4 Buchstabe c EigVO zu entlasten.
Oortman