Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
53/2016
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB I Zentrale Dienste / Hauptund Personalverwaltung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Sunkovsky
Telefon:
05208/991-114
Datum:
3. Juni 2016
Änderung des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2016
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
15.06.2016
Rat
23.06.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Durch Ratsbeschluss vom 17. März 2016 wurde entschieden, dass die Stellen der Kämmerin/des
Kämmerers sowie der Fachbereichsleiterin/des Fachbereichsleiters „Bauen/Planen/Umwelt“ aufgrund des
Ausscheidens der bisherigen Stelleninhaber ausgeschrieben und zum 1. September 2016 bzw. 1.
November 2016 neu besetzt werden sollen. Um eine ausreichende Einarbeitungszeit zu gewährleisten, sind
beide Stellen vorübergehend "doppelt" besetzt, so dass bei der Besetzung der Stellen durch verbeamtete
Bedienstete zwingend eine Änderung des Stellenplans für das laufende Haushaltsjahr erforderlich ist. Erfolgt
die Besetzung der Leitungsstellen durch tariflich Beschäftigte, so ist dies nicht zwingend erforderlich,
entspricht aber einer besseren Transparenz des Stellenplans.
Die Stelle der Kämmerin/des Kämmerers ist nach A 13 g.D. ÜBesG NRW bzw. nach EG 12 TVöD
ausgeschrieben, die Stelle der Fachbereichsleiterin/des Fachbereichsleiters „Bauen/Planan/Umwelt“ nach A
13 h.D. ÜBesG bzw. nach EG 13 TVöD. Der Stellenplan 2016 enthält diese Stellen bislang nicht. Der
Beschluss über die Änderungen sollte –mit einem entsprechenden Hinweis- alternativ als Beamtenstellen
und Stellen für tariflich Beschäftigte gefasst werden; die tatsächliche Einrichtung der Stellen sollte dann
entsprechend der persönlichen Voraussetzungen der Stelleninhaber/innen erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Seitens der Verwaltung wird dem Haupt- u. Finanzausschuss vorgeschlagen, dem Rat zu empfehlen, den
Stellenplan des laufenden Haushaltsjahres wie folgt zu ändern:
- Einrichtung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 13 g.D. ÜBesG oder EG 12 TVöD
(Stellenanteil 0,75 - Gemeindeverwaltung, Stellenanteil 0,25 – Sondervermögen mit Sonderrechnung)
- Einrichtung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 13 h.D. ÜBesG oder EG 13 TVöD
(Stellenanteil 0,7 - Gemeindeverwaltung, Stellenanteil 0,3 Sondervermögen mit Sonderrechnung)
Die Änderungen des Stellenplans erfolgen entsprechend der persönlichen Voraussetzungen der
Stelleninhaber/innen. Die Stellenübersicht wird analog angepasst.
Schemmel