Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
58/2016
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB III Bürgerbüro / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Beckmann
Telefon:
05208/991-306
Datum:
3. Juni 2016
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der
Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnischen Leistungen in der Gemeinde
Leopoldshöhe
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
15.06.2016
Rat
23.06.2016
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Seit dem 01.01.2016 hat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) abgelöst. Auf Grund dieser neuen
gesetzlichen Grundlage muss eine neue Satzung erlassen werden.
1.) Die Bezeichnung „Brandschau“ wurde durch den Begriff „Brandverhütungsschau“ ersetzt.
2.) Gemäß § 2 (gebührenpflichtige Amtshandlungen) soll nunmehr auch die Möglichkeit bestehen, eine
brandschutztechnische Begehung auf Antrag durchführen zu lassen, ohne dass hierzu eine
satzungsrechtliche Verpflichtung besteht, wobei entsprechende Gebühren erhoben werden können.
3.) Ferner wurden auch die Anlagen 1 und 2 geändert.
Hinsichtlich der Gebühren ist eine Anpassung unter Berücksichtigung der derzeitigen Richtwerte für die
Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das
Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren gem. dem Runderlass des Ministeriums
für Inneres und Kommunales -56-36.08.09- vom 02.09.2014 vorgenommen worden (bislang 23,50 € je ½
Stunde, neu 32,50 Euro).
Darüber hinaus war die Liste der Brandschauobjekte zu überarbeiten, wobei als Grundlage das
Verzeichnis des Arbeitskreises Vorbeugender Brandschutz (AGBF –NRW-) diente. Diese Liste wurde
hinsichtlich der Objekte wortgleich übernommen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Entwurf der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen
in der Gemeinde Leopoldshöhe, sowie den der Satzung beigefügten Anlagen 1 und 2 zuzustimmen und
diese entsprechend zu beschließen.
Schemmel