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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnischen Leistungen in der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
23.06.2016
Erstellt
03.06.16, 11:10
Aktualisiert
03.06.16, 11:10
Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnischen Leistungen in der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 58/2016 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB III Bürgerbüro / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Frau Beckmann Telefon: 05208/991-306 Datum: 3. Juni 2016 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnischen Leistungen in der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 15.06.2016 Rat 23.06.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Seit dem 01.01.2016 hat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) abgelöst. Auf Grund dieser neuen gesetzlichen Grundlage muss eine neue Satzung erlassen werden. 1.) Die Bezeichnung „Brandschau“ wurde durch den Begriff „Brandverhütungsschau“ ersetzt. 2.) Gemäß § 2 (gebührenpflichtige Amtshandlungen) soll nunmehr auch die Möglichkeit bestehen, eine brandschutztechnische Begehung auf Antrag durchführen zu lassen, ohne dass hierzu eine satzungsrechtliche Verpflichtung besteht, wobei entsprechende Gebühren erhoben werden können. 3.) Ferner wurden auch die Anlagen 1 und 2 geändert. Hinsichtlich der Gebühren ist eine Anpassung unter Berücksichtigung der derzeitigen Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren gem. dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales -56-36.08.09- vom 02.09.2014 vorgenommen worden (bislang 23,50 € je ½ Stunde, neu 32,50 Euro). Darüber hinaus war die Liste der Brandschauobjekte zu überarbeiten, wobei als Grundlage das Verzeichnis des Arbeitskreises Vorbeugender Brandschutz (AGBF –NRW-) diente. Diese Liste wurde hinsichtlich der Objekte wortgleich übernommen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstige brandschutztechnische Leistungen in der Gemeinde Leopoldshöhe, sowie den der Satzung beigefügten Anlagen 1 und 2 zuzustimmen und diese entsprechend zu beschließen. Schemmel