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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK-Siedlung“ im Ortsteil Nienhagen Antragsteller: 33818 Leopoldshöhe im Bereich Weststraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
164 kB
Datum
09.06.2016
Erstellt
25.05.16, 21:17
Aktualisiert
31.05.16, 10:44
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK-Siedlung“ im Ortsteil Nienhagen
Antragsteller: 33818 Leopoldshöhe im Bereich Weststraße) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK-Siedlung“ im Ortsteil Nienhagen
Antragsteller: 33818 Leopoldshöhe im Bereich Weststraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 67/2016 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 31. Mai 2016 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK-Siedlung“ im Ortsteil Nienhagen Antragsteller: ███████████████████████████████████████████████████ █████████████████████████████████ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 09.06.2016 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Antragsteller beantragt eine Änderung des o.g. Bebauungsplanes, damit die Errichtung von zwei Einfamilienhäuser möglich wird. Abb. 1 Abb. 2 Geltungsbereich / Übersicht rechtskräftiger B-Plan -2- Ein gleichlautender Antrag wurde bereits in der Hochbau- und Planungsausschusssitzung am 20.06.2005 beraten. Als Ergebnis wurde die Ausweisung weiterer Bauplätze an der Weststraße bis zu einer eventuellen Abstufung der L 805 zur Gemeindestraße zurückgestellt. Dem heutigen Antrag hat der Antragsteller eine Aussage von Straßen.NRW beigefügt, indem die Abstufung in Aussicht gestellt wird. Bisher Stand einer weiteren Ausweisung von Bauland hauptsächlich die straßentechnische Entwicklung der L 805 entgegen. Da dies nunmehr geklärt wurde, kann die Ausweisung von Bauflächen empfohlen werden. Die Umwandlung von Ackerfläche in Bauland ist mit weiteren Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Für die Umwandlung hat auf jeden Fall ein noch zu ermittelnder Ausgleich an anderer Stelle zu erfolgen. Genauere Aussagen zur Umwandlung werden im Verfahren ermittelt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen sind nicht gegeben. Der Antragsteller hat sich bereit und in der Lage erklärt, die mit dieser Planung verbundenen Kosten vollständig zu tragen. Die notwendigen Leistungen zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 werden durch ein vom Antragsteller beauftragtes Stadtplanungsbüro erbracht. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07/01 „VDK-Siedlung“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Schemmel Anlage Schreiben des Antragstellers